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   VG Sigmaringen, 17.12.2002 - 2 K 1695/02   

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VG Sigmaringen, 17.12.2002 - 2 K 1695/02 (https://dejure.org/2002,20270)
VG Sigmaringen, Entscheidung vom 17.12.2002 - 2 K 1695/02 (https://dejure.org/2002,20270)
VG Sigmaringen, Entscheidung vom 17. Dezember 2002 - 2 K 1695/02 (https://dejure.org/2002,20270)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Inanspruchnahme des früheren Abfallbesitzers für die Abfallentsorgung eines Altholz-Lagerplatzes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • VG Freiburg, 14.03.2001 - 2 K 2191/99

    Abfallentsorgung durch Dritte; Verantwortlichkeit der Zulieferer; Vermischung

    Auszug aus VG Sigmaringen, 17.12.2002 - 2 K 1695/02
    Vermischt der mit der Abfallentsorgung beauftragte Dritte Abfälle verschiedener Zulieferer, so bleibt jeder Zulieferer grundsätzlich für den ihm zurechenbaren Anteil an dem Abfallgemisch verantwortlich (wie VG Freiburg, Urteil vom 14.03.2001, 2 K 2191/99).

    Daran ändert auch der Umstand nichts, dass sie im Rahmen ihrer vertraglichen Beziehung ihren Besitz an den Abfällen auf die S. GmbH übertragen haben (so auch VG Freiburg, Urteil v. 14.03.2001 -2 K 2191/99 - v. Lersner in: Hösel/v. Lersner, Recht der Abfallbeseitigung, § 16 Abs. 1 KrW-/AbfG, Rn. 17).

  • VGH Baden-Württemberg, 19.10.1993 - 10 S 2045/91

    Sanierung von Altlasten - Störerauswahl

    Auszug aus VG Sigmaringen, 17.12.2002 - 2 K 1695/02
    Danach reicht die Mitverursachung einer Störung sogar aus, um den Störer zur Beseitigung der gesamten Störung zu verpflichten, wenn sein Beitrag wesentlich ist (vgl. zur Sanierungspflicht eines von mehreren Störern bei Altlasten VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 19.10.1993, NVwZ-RR 1994, 565, 566).
  • BVerwG, 19.11.1998 - 7 C 31.97

    Abfallbegriff; Dauer der Abfalleigenschaft; Entledigung; Verwertung;

    Auszug aus VG Sigmaringen, 17.12.2002 - 2 K 1695/02
    Denn die Abfalleigenschaft eines Stoffes entfällt nur mit der Beendigung des konkreten Beseitigungs- oder Verwertungsvorgangs; Zwischen- oder Teilschritte im noch nicht beendeten Entsorgungsprozess genügen dagegen nicht (BVerwG, Urteil v. 19.11.1998 - 7 C 31/97 - NVwZ 1999, 1111).
  • BVerwG, 24.06.1993 - 7 C 11.92

    Ist Bauschutt Abfall?

    Auszug aus VG Sigmaringen, 17.12.2002 - 2 K 1695/02
    Ausreichend, aber auch erforderlich ist, dass die gegenwärtige Aufbewahrung der Sache und ihre künftige Verwendung oder Verwertung nach Art oder Verfahren auf Grund allgemeiner Erfahrungen und wissenschaftlicher Erkenntnisse typischerweise zu einer Gemeinwohlgefährdung, insbesondere zu Umweltgefahren führen (BVerwG, Urteil vom 24.06.1993, BVerwGE 92, 353).
  • BVerwG, 09.11.1984 - 7 C 15.83

    Versagung der Zulassung von Abfallbeseitigungsanlagen

    Auszug aus VG Sigmaringen, 17.12.2002 - 2 K 1695/02
    Zur Konkretisierung des unbestimmten Rechtsbegriffs "Wohl der Allgemeinheit" sowie insbesondere des Schutzgutes "Umwelt" ist § 10 Abs. 4 Satz 2 KrW-/AbfG  heranzuziehen (von Lersner in: Hösel/v. Lersner, Recht der Abfallbeseitigung, § 3 KrW-/AbfG, Rn. 34; BVerwG, Urteil vom 09.11.1984, BVerwGE 70, 242, 246 zum damals geltenden Abfallgesetz).
  • BayObLG, 04.12.1992 - 3 ObOWi 106/92

    Abfall; Abfallqualifikation; Schrottfahrzeug; Autowrack; Beeinträchtigung;

    Auszug aus VG Sigmaringen, 17.12.2002 - 2 K 1695/02
    Dabei sind an den Grad der Gefährdung von Schutzgütern umso geringere Anforderungen zu stellen, je größer und folgenschwerer der möglicherweise eintretende Schaden ist (vgl. z. B. BayObLG, Beschluss vom 04.12.1992, NVwZ-RR 1993, 240).
  • BVerfG, 16.02.2000 - 1 BvR 242/91

    Altlasten

    Auszug aus VG Sigmaringen, 17.12.2002 - 2 K 1695/02
    c) Die Heranziehung der Antragsteller als frühere Abfallbesitzer begegnet im vorliegenden Fall insbesondere auch im Hinblick auf die vom Bundesverfassungsgericht (Beschluss v. 16.02.2000 - 1 BvR 242/91, 315/99 - , DVBl. 2000, 1275) zur Begrenzung der Zustandsverantwortlichkeit des Grundstückseigentümers entwickelten Grundsätze keinen verfassungsrechtlichen Bedenken.
  • VGH Baden-Württemberg, 09.08.1994 - 10 S 1767/94

    Wiedereinsetzung - Sorgfaltspflichten des Prozeßbevollmächtigten; Antragsgegner

    Auszug aus VG Sigmaringen, 17.12.2002 - 2 K 1695/02
    Darauf, ob sich die von der Behörde gegebene Begründung letztlich als tragfähig erweist, kommt es in diesem Zusammenhang nicht an (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 09.08.1994 - 10 S 1767/94 -).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 23.11.2006 - 11 B 5.05

    Zu den Grenzen der Entsorgungspflicht früherer Abfallbesitzer (Groß Dölln)

    Die Vorschrift schließt es nicht aus, dass die Entsorgungspflicht aus anderen Gründen, wie dem Verlust des sie begründenden Abfallbesitzes, entfällt (a.A. VG Freiburg, Urteil vom 14. März 2001 - 2 K 2191/99 -, NUR 2002, 248, und ihm folgend VG Sigmaringen, Beschluss vom 17. Dezember 2002 - 2 K 1695/02 -, bei Juris).
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