Rechtsprechung
   FG Brandenburg, 27.01.1999 - 2 K 1760/97 U   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,5797
FG Brandenburg, 27.01.1999 - 2 K 1760/97 U (https://dejure.org/1999,5797)
FG Brandenburg, Entscheidung vom 27.01.1999 - 2 K 1760/97 U (https://dejure.org/1999,5797)
FG Brandenburg, Entscheidung vom 27. Januar 1999 - 2 K 1760/97 U (https://dejure.org/1999,5797)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1999,5797) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erleichterte Voraussetzungen für die Annahme der Nichtigkeit eines Umsatzsteuer-Schätzbescheides; Annahme eines besonders schwerwiegenden Fehler bei Umsatzsteuerschätzung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AO 1977 § 125 Abs. 1; AO 1977 § 162; AO 1977 § 88
    Erleichterte Voraussetzungen für die Annahme der Nichtigkeit eines Umsatzsteuer-Schätzbescheides; Umsatzsteuer 1994

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Erleichterte Voraussetzungen für die Annahme der Nichtigkeit eines Umsatzsteuer-Schätzbescheides - Umsatzsteuer 1994

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 1999, 590
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (9)

  • BFH, 01.10.1992 - IV R 34/90

    Auswirkungen eines groben Schätzfehlers des Finanzamts

    Auszug aus FG Brandenburg, 27.01.1999 - 2 K 1760/97
    Verlässt die Schätzung den durch die Umstände des Einzelfalls gezogenen oberen Schätzungsrahmen, ist sie regelmäßig zwar rechtwidrig, jedoch nicht nichtig; Nichtigkeit ist selbst bei solchen groben Schätzfehlern nicht anzunehmen, die auf einer Verkennung der tatsächlichen Gegebenheiten oder der wirtschaftlichen Zusammenhänge beruhen (vgl. BFH, Beschluss vom 14.04.1989 - III B 5/98, BStBl. II 1990, 351, 352; BFH, Urteil vom 01.10.1992 - IV R 34/90, BStBl. II 1993, 259, 260).

    Dies soll auch dann gelten, wenn die Schätzfehler auf Nachlässigkeit der Finanzbehörde zurückzuführen sind (so BFH, Urteil vom 01.10.1992 - IV R 34/90, aaO, 261).

    Eine solche Willkürmaßnahme beruhe auf sachfremden Erwägungen und sei mit den an eine ordnungsgemäße Verwaltung zu stellenden Anforderungen unvereinbar (BFH, Urteil vom 01.10.1992 - IV R 34/90, aaO, 261).

    Das Urteil weicht von dem Urteil des Bundesfinanzhofs vom 01.10.1992 - IV R 34/90 (aaO) insoweit ab, als der Bundesfinanzhof ein bewusstes Schätzen zum Nachteil des Steuerpflichtigen für erforderlich hält; das Urteil des Senats beruht auf dieser Abweichung.

  • BFH, 01.10.1981 - IV B 13/81

    Verwaltungsakt - Nichtigkeit

    Auszug aus FG Brandenburg, 27.01.1999 - 2 K 1760/97
    Unabhängig von diesen Überlegungen muss bei Beantwortung der Frage, ob ein besonders schwerwiegender Fehler vorliegt, das Verhalten des Steuerpflichtigen berücksichtigt werden (ebenso BFH, Beschluss vom 01.10.1981 - IV B 13/81, BStBl. II 1982, 133, 135).

    Werden Einkünfte oder Umsätze geschätzt, obwohl die Einkunfts-/Umsatzquelle im Schätzungszeitraum nicht mehr bestand, so liegt kein besonders schwerwiegender Fehler vor, wenn der Mangel durch das Verhalten des Steuerpflichtigen veranlasst wurde, etwa weil er keine Steuererklärung abgegeben und darüber hinaus die Finanzbehörde nicht davon in Kenntnis gesetzt hat, dass die Einkunfts-/umsatzquelle (der Gewerbebetrieb) nicht mehr bestehe (so BFH, Beschluss vom 01.10.1981 - IV B 13/81, aaO).

  • BFH, 18.10.1988 - VII R 123/85

    Bevollmächtigte - Vertretungsmängel - Beginn der Außenprüfung

    Auszug aus FG Brandenburg, 27.01.1999 - 2 K 1760/97
    Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs, der sich der Senat im Grundsatz anschließt, liegt ein besonders schwerer und offenkundiger Fehler im Sinne des § 125 Abs. 1 AO vor, wenn der Fehler den Verwaltungsakt als schlechterdings unerträglich erscheinen, d. h. mit tragenden Verfassungsprinzipien oder der Rechtsordnung immanenten wesentlichen Wertvorstellungen unvereinbar sein lässt; der schwerwiegende Fehler muss für einen verständigen Bürger offensichtlich sein (vgl. BFH, Beschluss vom 30.11.1987 - VIII B 3/87, BStBl. II 1988, 183, 185; BFH, Urteil vom 18.10.1988 - VII R 123/85, BStBl. II 1989, 76, 78; vgl. auch BVerwG Urteil vom 17.10.1997, BVerwG 8 C 1.96, DStRE 1998, 187, 189).

    Nichtigkeit eines Verwaltungsakts ist danach nur dann anzunehmen, wenn die an eine ordnungsgemäße Verwaltung zu stellenden Anforderungen in so erheblichem Maße verletzt werden, dass von niemandem erwartet werden kann, den Verwaltungsakt als verbindlich anzusehen (vgl. BFH, Urteil vom 18.10.1988 - VII R 123/85, aaO; BFH, Urteil vom 07.10.1997 - VIII R 4/96, BFH/NV 1998, 1195, 1197).

  • BFH, 30.11.1987 - VIII B 3/87

    Großbetriebsprüfungsstelle - Oberfinanzdirektion - Außenprüfung - Nichtigkeit -

    Auszug aus FG Brandenburg, 27.01.1999 - 2 K 1760/97
    Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs, der sich der Senat im Grundsatz anschließt, liegt ein besonders schwerer und offenkundiger Fehler im Sinne des § 125 Abs. 1 AO vor, wenn der Fehler den Verwaltungsakt als schlechterdings unerträglich erscheinen, d. h. mit tragenden Verfassungsprinzipien oder der Rechtsordnung immanenten wesentlichen Wertvorstellungen unvereinbar sein lässt; der schwerwiegende Fehler muss für einen verständigen Bürger offensichtlich sein (vgl. BFH, Beschluss vom 30.11.1987 - VIII B 3/87, BStBl. II 1988, 183, 185; BFH, Urteil vom 18.10.1988 - VII R 123/85, BStBl. II 1989, 76, 78; vgl. auch BVerwG Urteil vom 17.10.1997, BVerwG 8 C 1.96, DStRE 1998, 187, 189).
  • FG Brandenburg, 09.12.1997 - 3 K 967/96

    Festsetzung von Einkommensteuervorauszahlungen; Schätzung der

    Auszug aus FG Brandenburg, 27.01.1999 - 2 K 1760/97
    Nach Ansicht des Senats kann es für die Frage der Nichtigkeit des Steuerbescheids in einem solchen Fall nicht darauf ankommen, ob sich ein bewusstes Fehlverhalten des Sachbearbeiters zum Nachteil des Steuerpflichtigen feststellen lässt (ähnlich FG des Landes Brandenburg, Urteil vom 09.12.1997 - 3 K 967/96 E, EFG 1998, 706, 707).
  • BFH, 14.04.1989 - III B 5/89

    Selbst grobe Schätzungsfehler bei der Feststellung von Besteuerungsgrundlagen

    Auszug aus FG Brandenburg, 27.01.1999 - 2 K 1760/97
    Verlässt die Schätzung den durch die Umstände des Einzelfalls gezogenen oberen Schätzungsrahmen, ist sie regelmäßig zwar rechtwidrig, jedoch nicht nichtig; Nichtigkeit ist selbst bei solchen groben Schätzfehlern nicht anzunehmen, die auf einer Verkennung der tatsächlichen Gegebenheiten oder der wirtschaftlichen Zusammenhänge beruhen (vgl. BFH, Beschluss vom 14.04.1989 - III B 5/98, BStBl. II 1990, 351, 352; BFH, Urteil vom 01.10.1992 - IV R 34/90, BStBl. II 1993, 259, 260).
  • BVerwG, 17.10.1997 - 8 C 1.96

    Gewerbesteuer - Aussetzungszinsen - Abgabenvereinbarung - Erlaß von

    Auszug aus FG Brandenburg, 27.01.1999 - 2 K 1760/97
    Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs, der sich der Senat im Grundsatz anschließt, liegt ein besonders schwerer und offenkundiger Fehler im Sinne des § 125 Abs. 1 AO vor, wenn der Fehler den Verwaltungsakt als schlechterdings unerträglich erscheinen, d. h. mit tragenden Verfassungsprinzipien oder der Rechtsordnung immanenten wesentlichen Wertvorstellungen unvereinbar sein lässt; der schwerwiegende Fehler muss für einen verständigen Bürger offensichtlich sein (vgl. BFH, Beschluss vom 30.11.1987 - VIII B 3/87, BStBl. II 1988, 183, 185; BFH, Urteil vom 18.10.1988 - VII R 123/85, BStBl. II 1989, 76, 78; vgl. auch BVerwG Urteil vom 17.10.1997, BVerwG 8 C 1.96, DStRE 1998, 187, 189).
  • BFH, 28.05.1998 - III B 5/98

    Krankenversicherungsbeiträge als außergewöhnliche Belastung

    Auszug aus FG Brandenburg, 27.01.1999 - 2 K 1760/97
    Verlässt die Schätzung den durch die Umstände des Einzelfalls gezogenen oberen Schätzungsrahmen, ist sie regelmäßig zwar rechtwidrig, jedoch nicht nichtig; Nichtigkeit ist selbst bei solchen groben Schätzfehlern nicht anzunehmen, die auf einer Verkennung der tatsächlichen Gegebenheiten oder der wirtschaftlichen Zusammenhänge beruhen (vgl. BFH, Beschluss vom 14.04.1989 - III B 5/98, BStBl. II 1990, 351, 352; BFH, Urteil vom 01.10.1992 - IV R 34/90, BStBl. II 1993, 259, 260).
  • BFH, 07.10.1997 - VIII R 4/96

    Revisionsbegründung wegen Erlass eines Überraschungsurteils und Verstoß gegen den

    Auszug aus FG Brandenburg, 27.01.1999 - 2 K 1760/97
    Nichtigkeit eines Verwaltungsakts ist danach nur dann anzunehmen, wenn die an eine ordnungsgemäße Verwaltung zu stellenden Anforderungen in so erheblichem Maße verletzt werden, dass von niemandem erwartet werden kann, den Verwaltungsakt als verbindlich anzusehen (vgl. BFH, Urteil vom 18.10.1988 - VII R 123/85, aaO; BFH, Urteil vom 07.10.1997 - VIII R 4/96, BFH/NV 1998, 1195, 1197).
  • BFH, 15.05.2002 - X R 34/99

    Schätzungsbescheid; Nichtigkeit

    Das Urteil des FG ist veröffentlicht in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 1999, 590.
  • BFH, 16.05.2003 - II B 50/02

    Grundsätzliche Bedeutung; Anteile an Kapitalgesellschaften - Stuttgarter

    Im Anschluss an diese Rechtsprechung hat der BFH mittlerweile in der Sache, die dem Urteil des FG des Landes Brandenburg vom 27. Januar 1999 2 K 1760/97 U zugrunde lag, mit Urteil vom 15. Mai 2002 X R 34/99 (vgl. dazu Anm. zu dem Urteil des BFH vom 15. Mai 2002 X R 33/99, BFH/NV 2002, 1415) entschieden, dass eine willkürliche Schätzung nicht nur dann vorliegt, wenn sie bewusst zum Nachteil des Steuerpflichtigen vorgenommen worden ist, sondern auch dann, wenn das Schätzungsergebnis trotz vorhandener Möglichkeiten, den Sachverhalt aufzuklären und Schätzungsgrundlagen zu ermitteln, krass von den tatsächlichen Gegebenheiten abweicht und in keiner Weise erkennbar ist, dass überhaupt und ggf. welche Schätzungserwägungen angestellt wurden.
  • BFH, 20.09.2002 - IV B 198/01

    Bezeichnung des Gegenstands des Klagebegehrens; Nichtigkeit eines

    Daher wäre auch die Frage, ob angesichts der vom Kläger aufgezeigten Rechtsprechung des FG des Landes Brandenburg (Urteile vom 27. Januar 1999 2 K 1760/97 U, Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 1999, 590, und 2 K 1761/97 E) bereits die bloße Nachlässigkeit des FA genügt oder ob doch ein bewusstes Fehlverhalten des FA für die Annahme der Nichtigkeit eines Steuerbescheides vorliegen muss, nicht klärungsfähig.
  • FG Hessen, 15.03.2001 - 13 K 1061/00

    Schätzung; Nichtigkeit; Ermittlungspflicht; Anhörung; Willkür; Vorbehalt der

    Damit unterscheidet sich der vorliegende Sachverhalt von den Sachverhaltsgestaltungen in den von den Klägern in Bezug genommenen Entscheidungen (Finanzgericht des Landes Brandenburg, Urteil vom 27. Januar 1999 2 K 1760/97 U, EFG 1999, 590; Urteil vom 9. Dezember 1997 3 K 967/96 E, EFG 1998, 706).
  • FG Niedersachsen, 17.07.2003 - 10 K 440/01

    Abzug von Aufwendungen für das häusliche Arbeitszimmer als Werbungskosten bei den

    Die Erforderlichkeit ist in der Regel auch dann zu bejahen, wenn der Arbeitgeber für bestimmte, vom Arbeitnehmer zu erbringende, abgrenzbare Tätigkeiten keinen Arbeitsplatz zur Verfügung stellt (vgl. FG Köln, Urteil vom 18.12.1997 8 K 5063/97, EFG 1998, 867; FG Brandenburg, Urteile vom 17.09.1998 5 K 1588/97, EFG 1998, 1670; vom 25.02.1999 5 K 89/98 E, EFG 1999, 590; FG Köln, Urteil vom 03.11.1999 1 K 1656/98 EFG 2000, 169), wobei diese Beurteilung - auch nach Auffassung der Finanzverwaltung (BMF-Erlass vom 16.06.1998 IV B 2 - S 2145 -59/98, BStBl I 1998, 863, Tz. 11) - tätigkeitsbezogen anhand objektiver Kriterien vorzunehmen ist.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht