Rechtsprechung
   VG Frankfurt/Oder, 26.06.2006 - 2 K 1761/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,13338
VG Frankfurt/Oder, 26.06.2006 - 2 K 1761/01 (https://dejure.org/2006,13338)
VG Frankfurt/Oder, Entscheidung vom 26.06.2006 - 2 K 1761/01 (https://dejure.org/2006,13338)
VG Frankfurt/Oder, Entscheidung vom 26. Juni 2006 - 2 K 1761/01 (https://dejure.org/2006,13338)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,13338) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Entlassung eines Polizeibeamten aus dem Beamtenverhältnis auf Probe bei regelmäßigem Konsum und Erwerb von Cannabis und Konsum von Kokain; Verstoß gegen die außerdienstliche Wohlverhaltenspflicht nach § 54 S. 3 Bundesbeamtengesetz (BBG); Schädigung des Amts als ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beamtenrecht: Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Probe nach Erwerb und Konsum von Betäubungsmitteln

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • brandenburg.de (Pressemitteilung)

    Entlassung eines Polizeibeamten auf Probe nach Cannabis- und Kokainkonsum rechtmäßig

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Polizisten dürfen keine Drogen nehmen - Polizeibeamter auf Probe wegen nachgewiesenem Drogenkonsum entlassen

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (16)

  • BVerwG, 07.05.1996 - 1 D 82.95

    Beamtenrecht: Disziplinarmaßnahme wegen unerlaubten Erwerbs von

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 26.06.2006 - 2 K 1761/01
    - Verhängung einer Gehaltskürzung bei Erwerb geringer Mengen Cannabisprodukte zum Eigenverbrauch bei einem Beamten, der bereits einschlägig vorbelastet ist (BVerwG, Urteil vom 07. Mai 1996 - 1 D 82.95 - BVerwGE 103, 316 ff.);.

    Angesichts der Variationsbreite möglicher Verwirklichungsformen pflichtwidrigen Verhaltens in diesem Bereich werde allerdings das disziplinare Gewicht des Dienstvergehens maßgebend von den besonderen Umständen des Einzelfalles bestimmt (vgl. nur mit ausführlicher Begründung BVerwG, Urteil vom 07. Mai 1996, a.a.O., juris Rz. 14 m.w.N.).

    Das BVerwG hat dementsprechend darauf hingewiesen - ohne diese Frage jedoch abschließend zu entscheiden -, dass bei einem einmaligen Verstoß gegen Vorschriften des BtMG eines ansonsten untadeligen Beamten ausnahmsweise von einer Disziplinarstrafe abgesehen werden könne, wenn dieser nach den Ausführungen des BVerfG einer Bestrafung nicht bedürfe (BVerwG, Urteil vom 07. Mai 1996, a.a.O., juris Rz. 17).

    Aber auch hinsichtlich der Cannabisstoffe steht die hier streitgegenständliche disziplinarrechtliche Wertung nicht im Gegensatz zur verfassungsrechtlichen Rechtsprechung (vgl. BVerwG, Urteil vom 07. Mai 1996 - 1 D 82.95 - juris Rz. 15, ebenso OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 30. Juni 2003 - 3 A 10767/03 - juris Rz. 27).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 30.06.2003 - 3 A 10767/03

    Beamtenrecht, Disziplinarrecht, Dienstvergehen, Betäubungsmittel, Erwerb,

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 26.06.2006 - 2 K 1761/01
    - Entfernung aus dem Dienst eines Polizeibeamten, der sich wiederholt des unerlaubten Erwerbs von Betäubungsmitteln (Cannabisprodukte) schuldigt gemacht hat und einen engen Kontakt zum Milieu der Drogenlieferanten pflegt (OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 30. Juni 2003 - 3 A 10767/03 - NVwZ-RR 2003, 877 f.);.

    Aber auch hinsichtlich der Cannabisstoffe steht die hier streitgegenständliche disziplinarrechtliche Wertung nicht im Gegensatz zur verfassungsrechtlichen Rechtsprechung (vgl. BVerwG, Urteil vom 07. Mai 1996 - 1 D 82.95 - juris Rz. 15, ebenso OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 30. Juni 2003 - 3 A 10767/03 - juris Rz. 27).

  • BVerwG, 09.06.1981 - 2 C 24.79

    Fristlose Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Probe wegen eines

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 26.06.2006 - 2 K 1761/01
    Für die zu treffende hypothetische Feststellung ist es erforderlich - aber auch genügend - wenn die aus der einschlägigen Rechtsprechung der Disziplinargerichte abzuleitenden Grundsätze geeignet sind, den vom Dienstherrn in der Entlassungsverfügung gezogenen Schluss mit hinreichender Sicherheit zu rechtfertigen (BVerwG, Urteil vom 09. Juni 1981- 2 C 24.79 - DÖV 1982, 73 f.; BayVGH, Urteil vom 07. Mai 1986, a.a.O.).

    Das Gericht hat dann unter Heranziehung und Anführung disziplinarrechtlicher sowie der in der Rechtsprechungspraxis der Disziplinargerichte erkennbaren Maßstäbe und Tendenzen eine nachvollziehbare eigenständige Bewertung des dem Beamten auf Probe vorgeworfenen Verhaltens vorzunehmen (BVerwG, Urteil vom 09. Juni 1981 - 2 C 24.79 - zitiert nach juris).

  • BVerwG, 16.10.1984 - 9 C 558.82

    Sachverständigengutachten - Antrag auf Einholung - Beweiserhebung

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 26.06.2006 - 2 K 1761/01
    Der Amtsermittlungsgrundsatz wird jedoch - wie sich aus § 86 Abs. 1 Satz 1 2. Halbsatz VwGO ergibt - durch die Mitwirkungspflicht der Beteiligten in der Weise begrenzt, dass die Tatsachengerichte nicht in Ermittlungen einzutreten brauchen, die durch das Vorbringen der Beteiligten nicht veranlasst sind (st. Rspr., vgl. nur BVerwG, Urteile vom 16. Oktober 1984 - 9 C 558.82 - juris, Rz. 9 und vom 23. November 1982 - 9 C 74.81 - BVerwGE 66, 237 ).

    Ein Tatsachengericht hat im Rahmen seiner Aufklärungspflicht nur dann Anlass zu weiterer Sachverhaltsermittlung, wenn der betroffene Beteiligte für die Entscheidung erhebliche Tatsachen vorträgt, wenn er also in schlüssiger Form einen in sich stimmigen Sachverhalt schildert, aus dem sich - dieser als wahr unterstellt - die von ihm behauptete Rechtsfolge ergibt (BVerwG, Urteil vom 22. März 1983 - 9 C 68.81 - Buchholz 402.24 § 28 AuslG Nr. 44 S. 44).Die Aufklärungspflicht schließt nicht ein, zugunsten eines Verfahrensbeteiligten "in nicht durch entsprechendes Vorbringen oder andere konkrete Anhaltspunkte veranlasste Nachforschungen darüber einzutreten, ob vielleicht irgendein bisher nicht entdeckter Umstand auf die Rechtmäßigkeit des zu beurteilenden Verwaltungshandelns von Einfluß sein könne" (BVerwG, Beschluss vom 28. August 1980 - 4 B 88.80 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 129 S. 32).Ein Antrag auf Einholung eines Sachverständigengutachtens kann nur unter diesen Voraussetzungen eine Pflicht des Gerichts zur Beweiserhebung auslösen, wenn er wenigstens in Umrissen, Inhalt und Ziel der vom Gutachter zu beantwortenden Fragen hervortreten lässt (BVerwG, Urteil vom 16. Oktober 1984 - a. a. O. - juris Rz. 10).

  • BVerwG, 10.12.1985 - 1 D 76.85

    Beamtenpflicht - Erhaltung der Dienstfähigkeit - Fahrlässige

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 26.06.2006 - 2 K 1761/01
    - Gehaltskürzung bei einem Postbeamten, der gelegentlich Haschisch konsumiert (BVerwG, Urteil vom 10. Dezember 1985 - 1 D 76.85 - DVBL. 1986, 473 ff.);.
  • BVerwG, 25.10.1983 - 1 D 37.83

    Betäubungsmittel - Unerlaubter Erwerb - Unerlaubte Abgabe - Maßnahmebemessung -

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 26.06.2006 - 2 K 1761/01
    - Entfernung aus dem Dienst bei unerlaubtem Erwerb und unerlaubter Abgabe von Kokain (BVerwG, Urteil vom 25. Oktober 1983 - 1 D 37.83 - DÖD 1984, 88 ff).
  • BVerfG, 09.03.1994 - 2 BvL 43/92

    Cannabis

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 26.06.2006 - 2 K 1761/01
    Bedenken gegen diese disziplinare Bewertung der außerdienstlichen Verstöße des Klägers gegen das Betäubungsmittelgesetz ergeben sich auch nicht aus der Entscheidung des BVerfG über die Verfassungsmäßigkeit von Strafvorschriften des Betäubungsmittelgesetzes vom 09. März 1994 - 2 BvL 43/92 - (BVerfGE 90, 145 ).
  • BVerwG, 12.07.1994 - 1 D 31.93

    Anforderungen an die Durchführung eines disziplinarrechtlichen Verfahrens -

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 26.06.2006 - 2 K 1761/01
    - Entfernung aus dem Dienst bei Betrug in Tateinheit mit unerlaubtem Handel mit Betäubungsmitteln sowie schuldhaft ungenehmigtem Fernbleiben vom Dienst (BVerwG, Urteil vom 12. Juli 1994 - 1 D 31.93 - ZBR 1995, 26 f.);.
  • BVerwG, 18.05.1988 - 1 D 103.87

    Pflicht zu gewissenhafter uneigennütziger Amtsführung - Zerstörung der

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 26.06.2006 - 2 K 1761/01
    - Dienstgradherabsetzung bei einem Postbeamten, der in Rauschgiftgeschäfte verwickelt war und mit Erhalt eines Heroinanteils belohnt wurde (BVerwG, Urteil vom 18. Mai 1988 - 1 D 103.87 - juris);.
  • BVerwG, 13.08.1985 - 1 D 174.84

    Dienstvergehen eines Zollbeamten durch fortgesetzten unerlaubten Erwerbs von

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 26.06.2006 - 2 K 1761/01
    - Dienstgradherabsetzung bei fortgesetztem unerlaubtem Erwerb von und fortgesetztem unerlaubtem Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Haschisch/Marihuana) eines Zollbeamten (BVerwG, Urteil vom 13. August 1985 - 1 D 174.84 - juris);.
  • BVerwG, 22.03.1983 - 9 C 68.81

    Vereinbarkeit der Zuständigkeitsreglung der Verwaltungsgerichte in Asylsachen mit

  • BVerwG, 28.08.1980 - 4 B 88.80

    Verfahrensrüge wegen einer Überraschungsentscheidung als Verstoß gegen

  • BVerwG, 23.11.1982 - 9 C 74.81

    Asylrechtsstreitigkeiten - Örtliche Zuständigkeit - Umfang der gerichtlichen

  • OVG Brandenburg, 13.12.2004 - 4 B 206/04

    Recht der Fahrerlaubnis einschließlich Fahrerlaubnisprüfungen

  • BVerwG, 14.12.2000 - 1 D 40.99

    Beamtenrecht: Herbeiführung einer Heroinabhängigkeit mit dienstlichen Folgen als

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.12.1998 - 6d A 4674/97

    Polizeihauptkommissar; Entfernung aus dem Dienst; Handeltreiben mit

  • VG Freiburg, 20.09.2007 - 1 K 1764/07

    Fahrerlaubnisentzug wegen Cannabiskonsums; Anforderung an die substantiierte

    Dies gilt auch für den Fall, dass im Anschluss an einen früheren gelegentlichen Konsum von Cannabis eine anschließende (langjährige) vollständige, eine Zäsur begründende Abstinenz behauptet wird (VGH Bad.-Württ. Urt. v. 21.2.2007 - 10 S 2302/06 - VENSA; ebenso, unter Herleitung aus § 86 Abs. 1 Satz 1, erster Halbsatz VwGO: VG Freiburg, Urt. v. 2.8.2007 - 1 K 993/07 - VENSA sowie VG Frankfurt/Oder, Urt. v. 26.6.2006 - 2 K 1761/01 - Juris).
  • VG Freiburg, 02.08.2007 - 1 K 993/07

    Entzug der Fahrerlaubnis wegen Cannabiskonsum; Anforderung an die substantiierte

    Denn im Hinblick darauf, dass die Kombination von erstmaligem Cannabiskonsum, anschließender Verkehrsteilnahme unter Einwirkung des erstmalig konsumierten Stoffes und schließlich der Feststellung dieses Umstandes bei einer polizeilichen Verkehrskontrolle eher selten auftreten dürfte, bedarf es einer ausdrücklichen Behauptung mit substantiierten Darlegungen dazu, dass es sich bei der festgestellten Einnahme von Drogen um einen erstmaligen Konsum gehandelt hat (vgl. nunmehr ausdrücklich zu dieser Mitwirkungsobliegenheit: VGH Bad.-Württ. Urt. v. 21.2.2007 - 10 S 2302/06 - VENSA = VRS 112, Nr. 108 = Blutalkohol 44, 190; dies aus § 86 Abs. 1 Satz 1, erster Hs. VwGO herleitend: VG Frankfurt/Oder, Urt. v. 26.6.2006 - 2 K 1761/01 - Juris [Kläger bestreitet trotz positiver Probe, Betäubungsmittel genommen zu haben, bleibt aber jeden substantiierten Vortrag schuldig]).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht