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Rechtsprechung
   FG Mecklenburg-Vorpommern, 29.05.2008 - 2 K 179/05   

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FG Mecklenburg-Vorpommern, 29.05.2008 - 2 K 179/05 (https://dejure.org/2008,21393)
FG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 29.05.2008 - 2 K 179/05 (https://dejure.org/2008,21393)
FG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 29. Mai 2008 - 2 K 179/05 (https://dejure.org/2008,21393)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Versuch der rückwirkenden Beseitigung der Folgen der Beendigung einer Betriebsaufspaltung nach Veräußerung der wesentlichen Betriebsgrundlagen an die Betriebsgesellschaft - Rückwirkungsverbot: zivilrechtlich rückwirkende Nichtigkeit eines Grundstückskaufvertrags - ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    "Aufgabe des Gewerbebetriebs" i.S.v. § 16 Abs. 3 Einkommensteuergesetz (EStG) durch eine Betriebsaufspaltung aufgrund von Grundstücksveräußerungen; Voraussetzungen einer Betriebsaufspaltung; Angeblich fehlendes Wissen um die ertragsteuerlichen Folgen von ...

  • Judicialis

    EStG § 16 Abs. 3; ; AO § 39; ; BGB § 117 Abs. 1; ; BGB § 119; ; BGB § 121; ; BGB § 142 Abs. 1; ; BGB § 313; ; BGB §§ 346 ff.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beendigung der Betriebsaufspaltung durch Grundstücksverkäufe der Besitz-GbR an die Betriebs-GmbH zur Abwendung der Überschuldung; Keine steuerliche Rückwirkung auch bei einer späteren (gelungenen) zivilrechtlichen Rückabwicklung; Besteuerung der stillen Reserven auch bei ...

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Beendigung der Betriebsaufspaltung durch Grundstücksverkäufe der Besitz-GbR an die Betriebs-GmbH zur Abwendung der Überschuldung - Keine steuerliche Rückwirkung auch bei einer späteren (gelungenen) zivilrechtlichen Rückabwicklung - Besteuerung der stillen Reserven auch ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • EFG 2008, 1699
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 18.09.1984 - VIII R 119/81

    Zum steuerrechtlichen Rückwirkungsverbot; hier: bei wesentlicher Beteiligung i.

    Auszug aus FG Mecklenburg-Vorpommern, 29.05.2008 - 2 K 179/05
    2.2 Selbst wenn man - entgegen den obigen Ausführungen - zivilrechtlich zu einer rückwirkenden Nichtigkeit oder Auflösung der Grundstückskaufverträge vom 20.12.1996 aufgrund der Anfechtungs- bzw. Rücktrittserklärung vom 20.03.2001 käme, hätte dies, wie der Beklagte zu Recht ausgeführt hat, keine steuerliche Rückwirkung, weil "der Steuerpflichtige auf einen entstandenen Steueranspruch nicht rückwirkend Einfluss nehmen kann" (BFH, Urteil vom 18.09.1984 - VIII R 119/81, BFHE 142, 130, BStBl II 1985, 55).

    Soweit in der Rechtsprechung Ausnahmen vom Rückwirkungsverbot zugelassen werden (vgl. hierzu BFH, Urteil vom 18.09.1984 - VIII R 119/81, a.a.O.), treffen deren Voraussetzungen im Streitfall ersichtlich nicht zu.

    Insbesondere stellt es ein Hindernis für die steuerrechtliche Rückwirkung dar, wenn mit ihr besondere steuerliche Vorteile erstrebt werden (BFH, Urteil vom 18.09.1984 - VIII R 119/81, a.a.O.) , was hier der Fall ist, denn mit der Rückwirkung soll nachträglich die Besteuerung der stillen Reserven vermieden werden.

  • FG Schleswig-Holstein, 07.05.1998 - V 1263/96

    Anerkennung der steuerlichen Rückwirkung der nachträglichen Anfechtung eines

    Auszug aus FG Mecklenburg-Vorpommern, 29.05.2008 - 2 K 179/05
    Abgesehen davon sind nach herrschender Meinung (Palandt/Heinrichs, § 119 Rdn. 30) bei einem gemeinsamen Irrtum beider Parteien über den gleichen Umstand vorrangig die Grundsätze über die Störung der Geschäftsgrundlage (jetzt gesetzlich geregelt in § 313 BGB n.F.) anzuwenden; eine Anfechtung nach § 119 Abs. 2 BGB scheidet in Fällen des sog. Doppelirrtums aus (zur Anfechtung einer Willenserklärung wegen Irrtums über die steuerlichen Folgen vgl. auch Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht, Urteile vom 07.05.1998 - V 1263/96 und 1264/96, [...]).

    Im Ergebnis wird aber auch diese Frage zu verneinen sein, denn die steuerlichen Folgen eines Vertrags für eine der beiden Vertragsparteien gehören typischerweise zur Risikosphäre dieser Partei, die sie nicht auf den Vertragspartner verlagern darf, zumal wenn es sich - wie hier - um ein durchaus voraussehbares Risiko handelte (zur sog. Risikobetrachtung bei der Bestimmung der Geschäftsgrundlage s. Palandt/Grüneberg, § 313 Rdn. 19 ff.; zum Wegfall der Geschäftsgrundlage wegen gemeinsamen Irrtums über die steuerlichen Folgen vgl. auch Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht, Urteile vom 07.05.1998 - V 1263/96 und 1264/96, [...]).

  • BFH, 29.09.1998 - VII B 107/98

    PKH; Anforderung an Darlegungspflichten

    Auszug aus FG Mecklenburg-Vorpommern, 29.05.2008 - 2 K 179/05
    Jedoch ist ein Fremdvergleich, wie der Beklagte zu Recht einwendet, nur insoweit anzustellen, als aus dem Vereinbarten steuerliche Vorteile in Anspruch genommen werden (so ausdrücklich BFH, Beschluss vom 29.09.1998 - VII B 107/98, BFH/NV 1999, 342 sowie FG Köln, Urteil vom 09.06.1999 - 15 K 440/95, EFG 1999, 1288).
  • FG Köln, 09.06.1999 - 15 K 440/95

    Vorliegen eines Veräußerungsgewinns aus Verkauf von Anteilen an einer

    Auszug aus FG Mecklenburg-Vorpommern, 29.05.2008 - 2 K 179/05
    Jedoch ist ein Fremdvergleich, wie der Beklagte zu Recht einwendet, nur insoweit anzustellen, als aus dem Vereinbarten steuerliche Vorteile in Anspruch genommen werden (so ausdrücklich BFH, Beschluss vom 29.09.1998 - VII B 107/98, BFH/NV 1999, 342 sowie FG Köln, Urteil vom 09.06.1999 - 15 K 440/95, EFG 1999, 1288).
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Rechtsprechung
   VG Neustadt, 23.06.2005 - 2 K 179/05.NW   

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https://dejure.org/2005,39610
VG Neustadt, 23.06.2005 - 2 K 179/05.NW (https://dejure.org/2005,39610)
VG Neustadt, Entscheidung vom 23.06.2005 - 2 K 179/05.NW (https://dejure.org/2005,39610)
VG Neustadt, Entscheidung vom 23. Juni 2005 - 2 K 179/05.NW (https://dejure.org/2005,39610)
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Volltextveröffentlichung

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Zustimmung zur Kündigung - Negativattest des Integrationsamtes - Fehlende Schwerbehinderteneigenschaft - Teilaufhebung des Widerspruchsbescheids - Begehr der Feststellung, dass kein Sonderkündigungsschutz besteht - Geltung von SGB IX § 90 Abs. 2a für vorliegenden Fall

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BAG, 23.02.1978 - 2 AZR 462/76

    Kündigungsvorschriften für Schwerbehinderte: ungeregelte Fälle

    Auszug aus VG Neustadt, 23.06.2005 - 2 K 179/05
    Denn nach der ständigen Rechtsprechung der Arbeitsgerichte musste der Arbeitnehmer den Arbeitgeber über eine festgestellte Schwerbehinderung nur innerhalb einer angemessenen (regelmäßig einen Monat betragenden) Frist nach dem Zugang der Kündigung in Kenntnis setzen; zudem war eine erst nach dem Zugang der Kündigung getroffene, aber auf den Tag der AntragsteIlung zurückwirkende Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft in einem anhängigen arbeitsrechtlichen Kündigungsschutzverfahren noch zu berücksichtigen ( vgl. z.B. BAGE 30, 141; BAG AP SchwbG § 12 Nr. 4; Grimm/Brock/Windeln, a.a.O., 282).
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