Weitere Entscheidung unten: VG Meiningen, 18.12.2012

Rechtsprechung
   VG Berlin, 03.05.2012 - 2 K 179.11   

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VG Berlin, 03.05.2012 - 2 K 179.11 (https://dejure.org/2012,47597)
VG Berlin, Entscheidung vom 03.05.2012 - 2 K 179.11 (https://dejure.org/2012,47597)
VG Berlin, Entscheidung vom 03. Mai 2012 - 2 K 179.11 (https://dejure.org/2012,47597)
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Rechtsprechung
   VG Meiningen, 18.12.2012 - 2 K 179/11 Me   

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https://dejure.org/2012,49230
VG Meiningen, 18.12.2012 - 2 K 179/11 Me (https://dejure.org/2012,49230)
VG Meiningen, Entscheidung vom 18.12.2012 - 2 K 179/11 Me (https://dejure.org/2012,49230)
VG Meiningen, Entscheidung vom 18. Dezember 2012 - 2 K 179/11 Me (https://dejure.org/2012,49230)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vorliegen der Fahreignung hinsichtlich der Gruppe 2 der Begutachtungsrichtlinien zur Kraftfahreignung bei "Epilepsie" nur bei mangelndem Bestehen eines wesentlichen Risikos von Anfallsrezidiven

  • Justiz Thüringen

    § 3 StVG, § 11 Abs 1 S 2 FeV, § 24 Abs 1 FeV, § 46 FeV
    Fahreignung für die Gruppe 2 nach einem unprovozierten erstmaligen epileptischen Anfall

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • VG Freiburg, 16.08.2012 - 4 K 1363/12

    Entziehung der Fahrerlaubnis nach Widerruf eines Eignungsgutachtens durch die

    Auszug aus VG Meiningen, 18.12.2012 - 2 K 179/11
    Zwar hat der Beklagte - ohne eine Rechtsgrundlage zu nennen, was erst im Widerspruchsbescheid erfolgt ist - unzutreffend die Rücknahme der Fahrerlaubnis ausgesprochen, obgleich die §§ 3 Straßenverkehrsgesetz (StVG) und 46 FeV als spezialgesetzliche Regelungen den allgemeinen Regelungen in den §§ 48, 49 Thüringer Verwaltungsverfahrensgesetz (ThürVwVfG) vorgehen, soweit - wie hier - die Eignung oder die Befähigung zum Führen von Kraftfahrzeugen in Rede steht (vgl. VG Freiburg, Beschl. v. 16.08.2012, 4 K 1363/12, juris, Rn. 4).
  • BVerwG, 27.10.2011 - 3 C 31.10

    Fahrerlaubnis der Klassen C, CE, D1, D1E, D und DE; Fahrerlaubnis für

    Auszug aus VG Meiningen, 18.12.2012 - 2 K 179/11
    Einen Beurteilungsspielraum bei der Beantwortung der Frage, ob dem Hinderungsgründe im Sinne des § 24 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 FeV entgegenstehen, hat die Fahrerlaubnisbehörde nicht; ihre Bewertung unterliegt in vollem Umfang der verwaltungsgerichtlichen Überprüfung (BVerwG, Urt. v. 27.10.2011, 3 C 31/10, juris, Rn. 10).
  • VG Augsburg, 14.03.2006 - Au 3 K 05.1082
    Auszug aus VG Meiningen, 18.12.2012 - 2 K 179/11
    In diesem Rahmen ist ein Sachverständigengutachten insbesondere darauf zu untersuchen, ob es unvollständig oder widersprüchlich ist oder von unzutreffenden tatsächlichen Voraussetzungen ausgeht; schließlich ist auch zu fragen, ob das Gutachten unter Anwendung fachlich allgemein anerkannter Bewertungsmaßstäbe erstellt worden ist (VG Augsburg, Urt. v. 14.03.2006, Au 3 K 05.1082, juris, Rn. 20 m. w. N.).
  • VG München, 21.01.2014 - M 1 K 13.4858

    Entziehung und Ablehnung einer Verlängerung von Fahrerlaubnisklassen der Gruppe

    Eine Fahreignung besteht für die Fahrerlaubnisklassen der Gruppe 2, zu denen auch die Fahrerlaubnisklassen C1 und C1E gehören, bei Epilepsie "ausnahmsweise" dann, "wenn kein wesentliches Risiko von Anfallsrezidiven mehr besteht, zum Beispiel fünf Jahre anfallsfrei ohne Therapie", also bei einer fünfjährigen Anfallsfreiheit ohne antiepileptische Behandlung (vgl. Nr. 3.9.6 der Begutachtungs-Leitlinien zur Kraftfahrereignung (Stand: 2.11.2009) Bericht der Bundesanstalt für Straßenwesen Heft M 115; VG Meiningen, U. v. 18.12.2012 - 2 K 179/11 Me - juris Rn. 21).
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