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Rechtsprechung
   FG Köln, 15.12.1999 - 2 K 179/98   

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https://dejure.org/1999,8254
FG Köln, 15.12.1999 - 2 K 179/98 (https://dejure.org/1999,8254)
FG Köln, Entscheidung vom 15.12.1999 - 2 K 179/98 (https://dejure.org/1999,8254)
FG Köln, Entscheidung vom 15. Dezember 1999 - 2 K 179/98 (https://dejure.org/1999,8254)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kindergeldanspruch von Ortskräften im diplomatischen Dienst; Bestehen uneingeschränkter Steuerpflicht; Ständige Ansässigkeit des ausländischen Bediensteten einer diplomatischen Vertretung; Vorliegen einer Aufenthaltserlaubnis oder -berechtigung; Dienstvisum und Gelber ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kindergeldanspruch von sog. Ortskräften im diplomatischen

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BFH, 20.02.1998 - VI B 205/97

    Geltendmachung von Kindergeld durch einen Ausländer - Vom Auswärtigen Amt

    Auszug aus FG Köln, 15.12.1999 - 2 K 179/98
    Kindergeld kann ein Ausländer gemäß § 62 Abs. 2 Satz 1 EStG in der seit 1. Januar 1996 geltenden Fassung zwar nach dem Wortlaut der Vorschrift nur beanspruchen, wenn er im Besitz einer Aufenthaltsberechtigung oder Aufenthaltserlaubnis ist, also einen der in § 5 Nr. 1 und 2 i.V.m. § 15 und § 27 AuslG geregelten Aufenthaltstitel im Zeitpunkt der Entscheidung über das Kindergeldgesuch tatsächlich in Händen hält (vgl. BFH-Beschluß vom 20.02.1998 VI B 205/97, BFH/NV 1998, 963 m.w.Nachw. sowie die - im wesentlichen mit gleichlautender Begründung ergangenen - Beschlüsse vom 20. Februar 1998 VI B 168/97 und vom 17.07.1998 VI B 81/98, BFH/NV 1999, 172).

    Welche nach ihrer Bezeichnung indifferenten Legitimationspapiere der Sache nach Aufenthaltsberechtigungen oder -erlaubnisse sind oder einen solchen Titel umfassen, läßt die Gesetzesbegründung jedoch offen (vgl. BFH-Beschluß vom 20.02.1998 VI B 205/97, BFH/NV 1998, 963 ).

    Bei der Ermittlung des Vorliegens eines "Verbleibes auf Dauer" ist aus Gründen der Verwaltungspraktikabilität das Ausländerrecht im Kindergeldverfahren nicht eigenständig zu prüfen; vielmehr ist zum Zwecke der Tatsachenfeststellung lediglich zu ermitteln, wie die zuständigen Behörden die ausländerrechtlichen Vorschriften angewandt haben (vgl. BFH-Beschluß vom 20.02.1998 VI B 205/97, BFH/NV 1998, 963 m.w.Nachw. undHeuermann in Blümich, Kommentar zu EStG , KStG , GewStG und Nebengesetzen, Loseblatt, § 62 Rz. 69).

  • BFH, 23.02.1999 - IX R 19/98

    Zum Gebot des wirksamen Rechtsschutzes

    Auszug aus FG Köln, 15.12.1999 - 2 K 179/98
    Unter Berücksichtigung des Umstandes, daß sich die Komplikationen nicht in der Risikosphäre des Steuerpflichtigen entwickelt haben sondern ausschließlich auf eine unschlüssige Änderung der DV AuslG zurückzuführen sind, ist es unter dem Gesichtspunkt der Umkehr der Feststellungslast angemessen, im Zweifel dem Begehren des Antragstellers auf Zahlung von Kindergeld nachzukommen (zum vorwerfbaren Verhalten des anderen Beteiligten als Voraussetzung für eine Umkehr der Feststellungslast vgl. unlängst BFH-Urteil vom 23. Februar 1999 IX R 19/98, BFH/NV 1999, 1157 ).
  • BFH, 17.09.1974 - VII B 112/73

    Grundsätzliche Bedeutung - Rechtssache - Gerichtliche Entscheidung -

    Auszug aus FG Köln, 15.12.1999 - 2 K 179/98
    a) Eine Sache hat grundsätzliche Bedeutung im Sinne des § 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO , wenn die für die Beurteilung des Streitfalles maßgebende Rechtsfrage das Interesse der Allgemeinheit an der einheitlichen Fortentwicklung und Handhabung des Rechts berührt (vgl. BFH vom 17. September 1974 VII B 112/73, BStBl II 1975, 196 ).
  • BFH, 16.04.1997 - XI R 66/96

    Aufhebung des angefochtenen Bescheides durch Treu und Glauben

    Auszug aus FG Köln, 15.12.1999 - 2 K 179/98
    Mit Treu und Glauben nicht zu vereinbaren ist ein widersprüchliches Verhalten; das Verbot des 'venire contra factum proprium' gilt auch im Steuerrecht (Tipke/Kruse, a.a.O., Tz. 57 und BFH-Urteil vom 16. April 1997 XI R 66/96, BFH/NV 1997, 738).
  • BFH, 07.03.1994 - V B 95/93

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision wegen falscher Rechtsprechung

    Auszug aus FG Köln, 15.12.1999 - 2 K 179/98
    Eine Grundsatzrevision ist dementsprechend zuzulassen, wenn eine vom Kläger aufgeworfenen Rechtsfrage klärungsbedürftig ist (vgl. hierzu BFH vom 07. März 1994 V B 95/93, BFH/NV 1995, 650).
  • BFH, 20.02.1998 - VI B 168/97
    Auszug aus FG Köln, 15.12.1999 - 2 K 179/98
    Kindergeld kann ein Ausländer gemäß § 62 Abs. 2 Satz 1 EStG in der seit 1. Januar 1996 geltenden Fassung zwar nach dem Wortlaut der Vorschrift nur beanspruchen, wenn er im Besitz einer Aufenthaltsberechtigung oder Aufenthaltserlaubnis ist, also einen der in § 5 Nr. 1 und 2 i.V.m. § 15 und § 27 AuslG geregelten Aufenthaltstitel im Zeitpunkt der Entscheidung über das Kindergeldgesuch tatsächlich in Händen hält (vgl. BFH-Beschluß vom 20.02.1998 VI B 205/97, BFH/NV 1998, 963 m.w.Nachw. sowie die - im wesentlichen mit gleichlautender Begründung ergangenen - Beschlüsse vom 20. Februar 1998 VI B 168/97 und vom 17.07.1998 VI B 81/98, BFH/NV 1999, 172).
  • BFH, 13.11.1996 - I R 119/95

    Gemeinschaftliche Einkünfte aus selbstgenutztem Wohneigentum - Wohnsitzgebundene

    Auszug aus FG Köln, 15.12.1999 - 2 K 179/98
    Zwar nimmt die Verwaltung mit Zustimmung der höchstrichterlichen Finanzrechtsprechung (vgl. BFH-Urteil vom 13. November 1996 I R 119/95, BFH/NV 1997, 664) eine ständige Ansässigkeit des ausländischen Bediensteten grundsätzlich erst dann an, wenn der Leiter der konsularischen Mission an das Auswärtige Amt eine entsprechende Mitteilung macht.
  • BFH, 26.04.1991 - III R 104/89

    Zusammenveranlagung von Eheleuten bei der Einkommensteuer

    Auszug aus FG Köln, 15.12.1999 - 2 K 179/98
    Seinen Wohnsitz hat jemand dort, wo er eine Wohnung unter Umständen innehat, die darauf schließen lassen, daß er die Wohnung beibehalten und benutzen wird (§ 8 AO - vgl. BFH-Urteil vom 26.04.1991 III R 104/89, BFH/NV 1992, 373).
  • BFH, 17.07.1998 - VI B 81/98

    Ausländischer Staatsangehöiger - OrtskraftFahrer bei Botschaft - Kindergeld -

    Auszug aus FG Köln, 15.12.1999 - 2 K 179/98
    Kindergeld kann ein Ausländer gemäß § 62 Abs. 2 Satz 1 EStG in der seit 1. Januar 1996 geltenden Fassung zwar nach dem Wortlaut der Vorschrift nur beanspruchen, wenn er im Besitz einer Aufenthaltsberechtigung oder Aufenthaltserlaubnis ist, also einen der in § 5 Nr. 1 und 2 i.V.m. § 15 und § 27 AuslG geregelten Aufenthaltstitel im Zeitpunkt der Entscheidung über das Kindergeldgesuch tatsächlich in Händen hält (vgl. BFH-Beschluß vom 20.02.1998 VI B 205/97, BFH/NV 1998, 963 m.w.Nachw. sowie die - im wesentlichen mit gleichlautender Begründung ergangenen - Beschlüsse vom 20. Februar 1998 VI B 168/97 und vom 17.07.1998 VI B 81/98, BFH/NV 1999, 172).
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Rechtsprechung
   FG Köln, 07.10.1999 - 2 K 179/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,16939
FG Köln, 07.10.1999 - 2 K 179/98 (https://dejure.org/1999,16939)
FG Köln, Entscheidung vom 07.10.1999 - 2 K 179/98 (https://dejure.org/1999,16939)
FG Köln, Entscheidung vom 07. Oktober 1999 - 2 K 179/98 (https://dejure.org/1999,16939)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Kindergeld: - Kindergeldanspruch von sog. Ortskräften im diplomatischen Dienst

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2000, 222
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (9)

  • BFH, 20.02.1998 - VI B 205/97

    Geltendmachung von Kindergeld durch einen Ausländer - Vom Auswärtigen Amt

    Auszug aus FG Köln, 07.10.1999 - 2 K 179/98
    Kindergeld kann ein Ausländer gemäß § 62 Abs. 2 Satz 1 EStG in der seit 1. Januar 1996 geltenden Fassung zwar nach dem Wortlaut der Vorschrift nur beanspruchen, wenn er im Besitz einer Aufenthaltsberechtigung oder Aufenthaltserlaubnis ist, also einen der in § 5 Nr. 1 und 2 i.V.m. § 15 und § 27 AuslG geregelten Aufenthaltstitel im Zeitpunkt der Entscheidung über das Kindergeldgesuch tatsächlich in Händen hält (vgl. BFH-Beschluß vom 20.02.1998 VI B 205/97 , BFH/NV 1998, 963 m.w.Nachw. sowie die - im wesentlichen mit gleichlautender Begründung ergangenen - Beschlüsse vom 20. Februar 1998 VI B 168/97 und vom 17.07.1998 VI B 81/98 , BFH/NV 1999, 172).

    Welche nach ihrer Bezeichnung indifferenten Legitimationspapiere der Sache nach Aufenthaltsberechtigungen oder -erlaubnisse sind oder einen solchen Titel umfassen, läßt die Gesetzesbegründung jedoch offen (vgl. BFH-Beschluß vom 20.02.1998 VI B 205/97 , BFH/NV 1998, 963).

    Bei der Ermittlung des Vorliegens eines "Verbleibes auf Dauer" ist aus Gründen der Verwaltungspraktikabilität das Ausländerrecht im Kindergeldverfahren nicht eigenständig zu prüfen; vielmehr ist zum Zwecke der Tatsachenfeststellung lediglich zu ermitteln, wie die zuständigen Behörden die ausländerrechtlichen Vorschriften angewandt haben (vgl. BFH-Beschluß vom 20.02.1998 VI B 205/97 , BFH/NV 1998, 963 m.w.Nachw. undHeuermanninBlümich, Kommentar zu EStG , KStG , GewStG und Nebengesetzen, Loseblatt, § 62 Rz. 69).

  • BFH, 16.04.1997 - XI R 66/96

    Aufhebung des angefochtenen Bescheides durch Treu und Glauben

    Auszug aus FG Köln, 07.10.1999 - 2 K 179/98
    Mit Treu und Glauben nicht zu vereinbaren ist ein widersprüchliches Verhalten; das Verbot des "venire contra factum proprium" gilt auch im Steuerrecht (Tipke/Kruse, a.a.O., Tz. 57 und BFH-Urteil vom 16. April 1997 XI R 66/96 , BFH/NV 1997, 738).
  • BFH, 07.03.1994 - V B 95/93

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision wegen falscher Rechtsprechung

    Auszug aus FG Köln, 07.10.1999 - 2 K 179/98
    Eine Grundsatzrevision ist dementsprechend zuzulassen, wenn eine vom Kläger aufgeworfenen Rechtsfrage klärungsbedürftig ist (vgl. hierzu BFH vom 07. März 1994 V B 95/93 , BFH/NV 1995, 650).
  • BFH, 17.09.1974 - VII B 112/73

    Grundsätzliche Bedeutung - Rechtssache - Gerichtliche Entscheidung -

    Auszug aus FG Köln, 07.10.1999 - 2 K 179/98
    a) Eine Sache hat grundsätzliche Bedeutung im Sinne des § 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO , wenn die für die Beurteilung des Streitfalles maßgebende Rechtsfrage das Interesse der Allgemeinheit an der einheitlichen Fortentwicklung und Handhabung des Rechts berührt (vgl. BFH vom 17. September 1974 VII B 112/73 , BStBl II 1975, 196).
  • BFH, 23.02.1999 - IX R 19/98

    Zum Gebot des wirksamen Rechtsschutzes

    Auszug aus FG Köln, 07.10.1999 - 2 K 179/98
    Unter Berücksichtigung des Umstandes, daß sich die Komplikationen nicht in der Risikosphäre des Steuerpflichtigen entwickelt haben sondern ausschließlich auf eine unschlüssige Änderung der DV AuslG zurückzuführen sind, ist es unter dem Gesichtspunkt der Umkehr der Feststellungslast angemessen, im Zweifel dem Begehren des Antragstellers auf Zahlung von Kindergeld nachzukommen (zum vorwerfbaren Verhalten des anderen Beteiligten als Voraussetzung für eine Umkehr der Feststellungslast vgl. unlängst BFH-Urteil vom 23. Februar 1999 IX R 19/98 , BFH/NV 1999, 1157).
  • BFH, 26.04.1991 - III R 104/89

    Zusammenveranlagung von Eheleuten bei der Einkommensteuer

    Auszug aus FG Köln, 07.10.1999 - 2 K 179/98
    Seinen Wohnsitz hat jemand dort, wo er eine Wohnung unter Umständen innehat, die darauf schließen lassen, daß er die Wohnung beibehalten und benutzen wird ( § 8 AO - vgl. BFH-Urteil vom 26.04.1991 III R 104/89 , BFH/NV 1992, 373).
  • BFH, 20.02.1998 - VI B 168/97
    Auszug aus FG Köln, 07.10.1999 - 2 K 179/98
    Kindergeld kann ein Ausländer gemäß § 62 Abs. 2 Satz 1 EStG in der seit 1. Januar 1996 geltenden Fassung zwar nach dem Wortlaut der Vorschrift nur beanspruchen, wenn er im Besitz einer Aufenthaltsberechtigung oder Aufenthaltserlaubnis ist, also einen der in § 5 Nr. 1 und 2 i.V.m. § 15 und § 27 AuslG geregelten Aufenthaltstitel im Zeitpunkt der Entscheidung über das Kindergeldgesuch tatsächlich in Händen hält (vgl. BFH-Beschluß vom 20.02.1998 VI B 205/97 , BFH/NV 1998, 963 m.w.Nachw. sowie die - im wesentlichen mit gleichlautender Begründung ergangenen - Beschlüsse vom 20. Februar 1998 VI B 168/97 und vom 17.07.1998 VI B 81/98 , BFH/NV 1999, 172).
  • BFH, 13.11.1996 - I R 119/95

    Gemeinschaftliche Einkünfte aus selbstgenutztem Wohneigentum - Wohnsitzgebundene

    Auszug aus FG Köln, 07.10.1999 - 2 K 179/98
    Zwar nimmt die Verwaltung mit Zustimmung der höchstrichterlichen Finanzrechtsprechung (vgl. BFH-Urteil vom 13. November 1996 I R 119/95 , BFH/NV 1997, 664) eine ständige Ansässigkeit des ausländischen Bediensteten grundsätzlich erst dann an, wenn der Leiter der konsularischen Mission an das Auswärtige Amt eine entsprechende Mitteilung macht.
  • BFH, 17.07.1998 - VI B 81/98

    Ausländischer Staatsangehöiger - OrtskraftFahrer bei Botschaft - Kindergeld -

    Auszug aus FG Köln, 07.10.1999 - 2 K 179/98
    Kindergeld kann ein Ausländer gemäß § 62 Abs. 2 Satz 1 EStG in der seit 1. Januar 1996 geltenden Fassung zwar nach dem Wortlaut der Vorschrift nur beanspruchen, wenn er im Besitz einer Aufenthaltsberechtigung oder Aufenthaltserlaubnis ist, also einen der in § 5 Nr. 1 und 2 i.V.m. § 15 und § 27 AuslG geregelten Aufenthaltstitel im Zeitpunkt der Entscheidung über das Kindergeldgesuch tatsächlich in Händen hält (vgl. BFH-Beschluß vom 20.02.1998 VI B 205/97 , BFH/NV 1998, 963 m.w.Nachw. sowie die - im wesentlichen mit gleichlautender Begründung ergangenen - Beschlüsse vom 20. Februar 1998 VI B 168/97 und vom 17.07.1998 VI B 81/98 , BFH/NV 1999, 172).
  • BFH, 25.07.2007 - III R 55/02

    Kindergeldanspruch von ausländischen Mitgliedern des Verwaltungs- und technischen

    Es führte unter Bezugnahme auf das Urteil des FG Köln vom 7. Oktober 1999 2 K 179/98 (Entscheidungen der Finanzgerichte 2000, 222) aus, der Besitz eines "gelben Ausweises" berechtige die bei einer Botschaft tätigen Ortskräfte in der Regel zum Erhalt von Kindergeld.
  • FG Rheinland-Pfalz, 21.10.2002 - 5 K 2773/99

    Kindergeldanspruch von ausländischen Staatsangehörigen

    Steuerbefreiungen liegen weder nach internationalem noch nach innerstaatlichem Recht vor (vgl. dazu im Einzelnen Finanzgericht Köln vom 7. Oktober 1999 2 K 179/98, EFG 2000, 222, Revision VIII R 70/00).

    Im Anschluss an diese BFH-Rechtsprechung hatte sich auch das Finanzgericht Köln im Urteil vom 7. Oktober 1999 ( 2 K 179/98, EFG 2000, 222, Revision VIII R 70/00) mit der vorliegenden Problematik auseinander zu setzen.

    Der Senat nimmt wegen der Begründung im Einzelnen insgesamt Bezug auf die Entscheidung des Finanzgerichts Köln vom 7. Oktober 1999 (a. a. O.).

  • FG Rheinland-Pfalz, 24.02.2003 - 5 K 1001/03

    Kindergeldanspruch ausländischer Botschaftsangehöriger

    Steuerbefreiungen liegen weder nach internationalem noch nach innerstaatlichem Recht vor (vgl. dazu im Einzelnen Finanzgericht Köln vom 7. Oktober 1999 2 K 179/98, EFG 2000, 222, Revision VIII R 70/00).

    Im Anschluss an diese BFH-Rechtsprechung hatte sich auch das Finanzgericht Köln im Urteil vom 7. Oktober 1999 ( 2 K 179/98, EFG 2000, 222, Revision VIII R 70/00) mit der vorliegenden Problematik auseinander zu setzen.

    Der Senat nimmt wegen der Begründung im Einzelnen insgesamt Bezug auf die Entscheidung des Finanzgerichts Köln vom 7. Oktober 1999 (a.a.O.) und die im Anschluss daran ergangene Entscheidung des erkennenden Senats vom 21. Oktober 2002 (5 K 2773/99).

  • BSG, 23.09.2004 - B 10 EG 2/04 R

    Erziehungsgeld - Ausländer - Aufenthaltstitel - Botschaft - ausländische Mission

    Entscheidend sei nicht der Name des Dokuments, sondern dessen Rechtsnatur und Wirkung (FG Köln, Urteil vom 7. Oktober 1999 - 2 K 179/98 - EFG 2000, 222, 223; vgl auch FG Rheinland-Pfalz, Urteile vom 21. Oktober 2002 - 5 K 2773/99 - JURIS - und vom 24. Februar 2003 - 5 K 1001/03 - JURIS - sämtlich nicht rechtskräftig).
  • BFH, 25.07.2007 - III R 81/03

    Anspruch auf Kindergeld von ausländischen Mitgliedern des dienstlichen

    Das FG führte unter Bezugnahme auf das Urteil des FG Köln vom 7. Oktober 1999 2 K 179/98 (Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 2000, 222) aus, der Besitz eines "gelben Ausweises" berechtige die bei einer Botschaft tätigen Ortskräfte in der Regel zum Erhalt von Kindergeld.
  • BFH, 25.07.2007 - III R 56/00

    Anspruch auf Kindergeld von ausländischen Mitgliedern des dienstlichen

    Das Urteil des FG ist in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2000, 222 abgedruckt.
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