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   VG Karlsruhe, 12.08.1999 - 2 K 1814/99   

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VG Karlsruhe, 12.08.1999 - 2 K 1814/99 (https://dejure.org/1999,20977)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 12.08.1999 - 2 K 1814/99 (https://dejure.org/1999,20977)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 12. August 1999 - 2 K 1814/99 (https://dejure.org/1999,20977)
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Wird zitiert von ... (5)

  • VGH Baden-Württemberg, 16.07.2007 - 4 S 1163/07

    Auswahlverfahren für die Besetzung einer Richterstelle; Eignungsbeurteilung

    Ein Vorsitzender wird danach nur seinen Aufgaben in dem gesetzlich gebotenen Maße gerecht, wenn er durch den Umfang seiner Tätigkeit im Spruchkörper einen richtunggebenden Einfluss auf die Rechtsprechung dieses Spruchkörpers ausüben kann (vgl. OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 15.01.1999, NVwZ-RR 1999, 417; VG Karlsruhe, Beschluss vom 12.08.1999 - 2 K 1814/99 -, Juris; Kissel, GVG, 4. Aufl., 2005, § 59 RdNr. 7 m.w.N.).
  • VG Neustadt, 08.08.2019 - 1 L 731/19
    h) Dabei kann es im Rahmen der vorgenommenen Prüfung nicht darauf ankommen, ob das erkennende Gericht (oder etwa der Antragsteller) ein anders geartetes Auswahlverfahren für sachgerechter bzw. gerechter oder zweckmäßiger hält; entscheidend ist allein, dass der Dienstherr sich - wie oben dargelegt - innerhalb des durch Art. 33 Abs. 2 GG vorgegebenen Gestaltungsspielraumes gehalten hat (vgl. BVerwG, Beschluss vom 11.2.1983 - 2 B 103/81; VG Karlsruhe, 12.8.1999 - 2 K 1814/99).
  • VG Kassel, 28.02.2019 - 1 L 2526/18

    Aktualität einer Regelbeurteilung

    Obwohl eine Regelbeurteilung vorliegt, ist eine Anlassbeurteilung zu erstellen, wenn sich entweder der Aufgabenbereich eines Beamten seit der letzten Regelbeurteilung wesentlich geändert hat (BVerwG, Beschluss vom 10. Mai 2016 - 2 VR 2/15, BVerwGE 155, 152-161, juris Rn. 23; st Rspr. der Kammer, VG Kassel, Beschluss vom 8. April 2013 - 1 L 1182/12.KS, n. v.), der Beamte grundlegend andere Aufgaben wahrnimmt (OVG NRW, Beschluss vom 12. Juli 2016 - 6 B 487/16, juris Rn. 10) oder die Fürsorgepflicht eine Anlassbeurteilung gebietet, weil sich aufdrängt, dass sich das Leistungsbild des Beamten nachhaltig zum Positiven verändert hat (VG Karlsruhe, Beschluss vom 12. August 1999 - 2 K 1814/99, juris Rn. 32).
  • VG Gelsenkirchen, 21.07.2022 - 12 L 78/22

    Vorbeugender vorläufiger Rechtsschutz; Objektivität des Beurteilers;

    vgl. VG Karlsruhe, Beschluss vom 12. August 1999 - 2 K 1814/99 -, juris Rn. 35.
  • VG Karlsruhe, 21.05.2001 - 11 K 3653/00

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen Besetzung einer ausgeschriebenen Stelle mit

    Leitet der Dienstherr - wie hier - die Ernennung des Mitbewerbers in die Wege und nimmt der unterlegene Bewerber zur vorläufigen Vermeidung vollendeter Tatsachen einstweiligen gerichtlichen Rechtsschutz in Anspruch, können die Auswahlerwägungen aber auch noch im gerichtlichen Verfahren benannt werden (VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 07.08.1996 - 4 S 1929/96 - VG Karlsruhe, Beschl. v. 12.08.1999 - 2 K 1814/99 -).
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