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   FG Sachsen, 20.09.2007 - 2 K 1974/06   

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https://dejure.org/2007,16892
FG Sachsen, 20.09.2007 - 2 K 1974/06 (https://dejure.org/2007,16892)
FG Sachsen, Entscheidung vom 20.09.2007 - 2 K 1974/06 (https://dejure.org/2007,16892)
FG Sachsen, Entscheidung vom 20. September 2007 - 2 K 1974/06 (https://dejure.org/2007,16892)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berücksichtigungsfähigkeit einer Umsatzsteuerberichtigung im Rahmen der Einkommensteuer; Zeitpunkt der Aktivierung von Forderungen bei buchführenden Gewerbetreibenden; Zeitpunkt des Entstehens des Vorsteueranspruchs

  • Judicialis

    UStG § 14c Abs. 1 S. 2; ; UStG § 15 Abs. 1 Nr. 1; ; UStG § 17 Abs. 1; ; EStG § 5 Abs. 1 S. 1; ; HGB § 252 Abs. 1 Nr. 4 Hs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zeitpunkt der Aktivierung einer Forderung aus einer Umsatzsteuerberichtigung nach § 14c , § 17 UStG

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Zeitpunkt der Aktivierung einer Forderung aus einer Umsatzsteuerberichtigung nach § 14c, § 17 UStG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2008, 820
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 19.12.2002 - V R 66/00

    Nachzahlungszinsen

    Auszug aus FG Sachsen, 20.09.2007 - 2 K 1974/06
    Die Berichtigung ist nach § 17 Abs. 1 Satz 3 UStG erst in dem späteren Besteuerungszeitraum vorzunehmen, nicht etwa (rückwirkend) auf den Zeitpunkt der Rechnungsausgabe oder auf den für § 14c Abs. 1 UStG gesetzlich in § 13 Abs. 1 Nr. 3 UStG vorgeschriebenen Zeitpunkt der Steuerentstehung für die Leistung (Urteil des Bundesfinanzhofsvom 19. Dezember 2002 - V R 66/00, BFH/NV 2003, 591).
  • BFH, 09.04.2002 - VII R 108/00

    Rückforderung eines abgetretenen Vorsteuerüberschusses

    Auszug aus FG Sachsen, 20.09.2007 - 2 K 1974/06
    § 17 Abs. 1 Satz 3 UStG schließt eine Rückwirkung der Berichtigung des Umsatzsteuerausweises auf den Zeitpunkt der Rechnungserteilung aus und bewirkt dadurch, dass Berichtigungen der umsatzsteuerlichen Bemessungsgrundlage in einer dem umsatzsteuerlichen Schuldverhältnis, das in der Regel ein Dauerschuldverhältnis ist, eigentümlichen W. durch eine die ursprüngliche umsatzsteuerliche Erfassung kompensierende Buchung eines Vergütungsanspruches durchgeführt werden (Urteil des Bundesfinanzhofsvom 9. April 2002 - VII R 108/00, BFHE 198, 294, BStBl II 2002, 562 ).
  • BFH, 04.02.2005 - VII R 20/04

    Aufrechnung von Umsatzsteuerforderung aufgrund Rechnungsausweises gegen

    Auszug aus FG Sachsen, 20.09.2007 - 2 K 1974/06
    b) Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus der Entscheidung des Bundesfinanzhofsvom 4. Februar 2005 (VII R 20/04, BFH/NV 2005, 942).
  • BFH, 08.11.2000 - I R 10/98

    Aktivierung von Forderungen - gewerbliche Tierzucht bei Kapitalgesellschaften

    Auszug aus FG Sachsen, 20.09.2007 - 2 K 1974/06
    Eine Forderung ist daher nur zu aktivieren, wenn sie entweder rechtlich bereits entstanden ist oder die für ihre Entstehung wesentlichen wirtschaftlichen Ursachen im abgelaufenen Geschäftsjahr gesetzt worden sind und der Kaufmann mit der künftigen rechtlichen Entstehung des Anspruchs fest rechnen kann (ständige Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes, Urteil des Bundesfinanzhofsvom 8. November 2000 - I R 10/98, BFHE 193, 406, BStBl II 2001, 349).
  • BFH, 12.05.1993 - XI R 1/93

    Aktivierung von Vorsteuer-Ansprüchen vor Vorlage einer berichtigten Rechnung

    Auszug aus FG Sachsen, 20.09.2007 - 2 K 1974/06
    Besondere Risiken sind im Regelfall nicht gegeben (Urteil des Bundesfinanzhofsvom 12. Mai 1993 - XI R 1/93, BStBl II 1993, 786).
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