Rechtsprechung
   FG Rheinland-Pfalz, 23.10.2013 - 2 K 2096/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,35804
FG Rheinland-Pfalz, 23.10.2013 - 2 K 2096/11 (https://dejure.org/2013,35804)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 23.10.2013 - 2 K 2096/11 (https://dejure.org/2013,35804)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 23. Oktober 2013 - 2 K 2096/11 (https://dejure.org/2013,35804)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,35804) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 20 Abs 2 S 2 EStG 2009, § 20 Abs 2 Nr 1 EStG 2009, § 23 Abs 1 S 1 Nr 2 EStG 2009, § 20 Abs 6 S 5 EStG 2009, Art 3 Abs 1 GG
    Zwangseinziehung von Aktien als Veräußerung i.S. des § 20 Abs. 2 Satz 2 EStG

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Steuerlich anerkennbarer Verlust von im Hinblick auf die Insolvenz einer Aktiengesellschaft als wertlos ausgebuchten Aktien

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Berücksichtigung von auf der Wertlosigkeit von Aktien wegen Insolvenz beruhenden Verlusten bei nicht wesentlicher Beteiligung - Rechtslage ab 2009

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Berücksichtigung von auf der Wertlosigkeit von Aktien wegen Insolvenz beruhenden Verlusten bei nicht wesentlicher Beteiligung - Rechtslage ab 2009

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2014, 136
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (17)

  • FG München, 08.10.2009 - 15 K 1050/09

    Selbständigkeit des Verfahrens der gesonderten Verlustfeststellung gegenüber dem

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 23.10.2013 - 2 K 2096/11
    In dem Zusammenhang werde auf eine Entscheidung des FG München vom 8. Oktober 2009 (15 K 1050/09, EFG 2010 Seite 222) Bezug genommen.

    Entgegen der Ansicht des Klägers ist die Klage nicht etwa deshalb begründet, weil die Fehlinvestition in die Aktien der C in entsprechender Anwendung des Urteils des FG München vom 8. Oktober 2009 (15 K 1050/09, a. a. O.; nachgehend BFH-Urteil vom 26. September 2012 IX R 50/09, BStBl II 2013 Seite 231) als Werbungskoten in Form sogen. vergeblichen Aufwendungen im Rahmen eines beabsichtigten privaten Veräußerungsgeschäftes (§ 23 EStG) zu qualifizieren wären.

  • BFH, 05.03.1991 - VIII R 163/86

    Übertragung eines wertlosen GmbH-Anteils ohne Gegenleistung kann Veräußerung i.

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 23.10.2013 - 2 K 2096/11
    Für dieses Ergebnis streitet zudem das Prinzip der Leistungsfähigkeit, denn derjenige, der einen Totalausfall seiner steuerverstrickten Kapitalanlage endgültig erleidet, ist in seiner Leistungsfähigkeit genauso beeinträchtigt, wie derjenige, der für seine wertlose Kapitalanlage wenigstens noch eine Rückzahlung von 1 EUR erlangen kann (kein Gestaltungsmissbrauch; siehe dazu z.B.: BFH-Urteil vom 5. März 1991 VIII R 163/86, BStBl II 1991 Seite 630; BFH-Urteil vom 29. Mai 2008 IX R 77/06, BStBl II 2008 Seite 789).
  • BFH, 29.05.2008 - IX R 77/06

    Kein Gestaltungsmissbrauch bei Veräußerung von GmbH-Anteilen an

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 23.10.2013 - 2 K 2096/11
    Für dieses Ergebnis streitet zudem das Prinzip der Leistungsfähigkeit, denn derjenige, der einen Totalausfall seiner steuerverstrickten Kapitalanlage endgültig erleidet, ist in seiner Leistungsfähigkeit genauso beeinträchtigt, wie derjenige, der für seine wertlose Kapitalanlage wenigstens noch eine Rückzahlung von 1 EUR erlangen kann (kein Gestaltungsmissbrauch; siehe dazu z.B.: BFH-Urteil vom 5. März 1991 VIII R 163/86, BStBl II 1991 Seite 630; BFH-Urteil vom 29. Mai 2008 IX R 77/06, BStBl II 2008 Seite 789).
  • BFH, 02.05.2001 - VIII R 32/00

    Fahrtkosten eines GmbH-Gesellschafters

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 23.10.2013 - 2 K 2096/11
    Das gilt auch für Einkünfte aus Kapitalvermögen und unabhängig davon, ob sie mit Hilfe einer wesentlichen Beteiligung oder mit Hilfe anderer Kapitalanlagen erzielt werden (vgl. z. B.: BFH-Urteil vom 2. Mai 2001 VIII R 32/00 , BStBl II 2001 Seite 668 , m. w. N.).
  • BFH, 31.07.1990 - I R 173/83

    An- und Verkauf festverzinslicher Wertpapiere als gewerbliche Tätigkeit

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 23.10.2013 - 2 K 2096/11
    Anzeichen für eine Zuordnung zum "Bild des Wertpapierhändlers" sind beispielsweise der Umfang der Geschäfte, das Unterhalten eines Büros oder einer Organisation zur Durchführung von Geschäften, das Ausnutzen eines Marktes unter Einsatz beruflicher Erfahrungen, das Anbieten von Wertpapiergeschäften gegenüber einer breiteren Öffentlichkeit und andere für eine private Vermögensverwaltung ungewöhnliche Verhaltensweisen ( BFH-Urteil vom 6. Dezember 1983 VIII R 172/83 , BStBl II 1984 Seite 132; BFH-Urteil vom 31. Juli 1990 I R 173/83 , BStBl II 1991 Seite 66 ; BFH-Urteil vom 1. Juni 2004 IX R 35/01 , BStBl II 2005 Seite 26 ; BFH-Urteil vom 19. August 2009 III R 31/07, BFH/NV 2010 Seite 844).
  • BVerfG, 06.07.2010 - 2 BvL 13/09

    Häusliches Arbeitszimmer

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 23.10.2013 - 2 K 2096/11
    Ausnahmen von einer solchen folgerichtigen Umsetzung bedürfen eines besonderen sachlichen Grundes (ständige Rechtsprechung; vgl. z.B.: BVerfG-Beschluss vom 6. Juli 2010 2 BvL 13/09, BVerfGE 126, 268 , Rz 36 , mit weiteren Nachweisen).
  • BFH, 14.07.2009 - IX R 52/08

    Erstmalige gesonderte Verlustfeststellung bei negativem Gesamtbetrag der

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 23.10.2013 - 2 K 2096/11
    Zwischen dem Einkommensteuerbescheid und dem Verlustfeststellungsbescheid besteht aber kein Abhängigkeitsverhältnis (vgl. z.B.: BFH-Beschluss vom 26. August 2010 X B 219/09, BFH/NV 2011 Seite 50 m. w. N.); vielmehr ist das Verfahren der gesonderten Feststellung nach § 10d Abs. 3 EStG gegenüber dem Festsetzungsverfahren selbständig (vgl. z. B.: BFH-Urteil vom 14. Juli 2009 IX R 52/08, BStBl II 2011 Seite 26 m. w. N.).
  • BFH, 26.09.2012 - IX R 50/09

    Prämien wertlos gewordener Optionen als Werbungskosten bei einem Termingeschäft

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 23.10.2013 - 2 K 2096/11
    Entgegen der Ansicht des Klägers ist die Klage nicht etwa deshalb begründet, weil die Fehlinvestition in die Aktien der C in entsprechender Anwendung des Urteils des FG München vom 8. Oktober 2009 (15 K 1050/09, a. a. O.; nachgehend BFH-Urteil vom 26. September 2012 IX R 50/09, BStBl II 2013 Seite 231) als Werbungskoten in Form sogen. vergeblichen Aufwendungen im Rahmen eines beabsichtigten privaten Veräußerungsgeschäftes (§ 23 EStG) zu qualifizieren wären.
  • BFH, 17.04.1997 - VIII R 47/95

    Wesentliche Beteiligung: Fehlgeschlagene Veräußerungskosten

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 23.10.2013 - 2 K 2096/11
    Anschaffungskosten, einschließlich der Anschaffungsnebenkosten einer Vermögensanlage, gehören demgegenüber nicht zu den abzugsfähigen Werbungskosten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen (vgl. z. B.: BFH-Urteil vom 17. April 1997 VIII R 47/95 , BStBl II 1998 Seite 102 ; BFH-Urteil vom 20. April 2004 VIII R, BStBl II 2004 Seite 597).
  • BFH, 08.12.1981 - VIII R 125/79

    Einkünfte aus nicht auf Leistung gerichteten privaten Devisentermingeschäften

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 23.10.2013 - 2 K 2096/11
    Nach der Rechtsprechung zu § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG, der die Veräußerung von Wertpapieren bisher erfasste, wird unter Veräußerung das obligatorische Rechtsgeschäft verstanden, das auf die entgeltliche Übertragung des rechtlichen oder zumindest wirtschaftlichen Eigentums an einer Kapitalbeteiligung gerichtet ist (vgl. z.B.: BFH-Urteil vom 8. Dezember 1981 VIII R 125/79, BStBl II 1982 Seite 618).
  • BFH, 01.06.2004 - IX R 35/01

    Berücksichtigung von Spekulationsverlusten für Jahre vor 1999

  • BFH, 19.08.2009 - III R 31/07

    Gewerblicher Wertpapierhandel eines Lehrers

  • BFH, 26.08.2010 - X B 219/09

    Aussetzung des Verfahrens - Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags gemäß

  • BFH, 24.10.2012 - IX R 36/11

    § 17 Abs. 1 Satz 1 EStG (1 %-Grenze) verfassungsgemäß

  • BFH, 10.12.1969 - I R 43/67

    Vorliegen eines Veräusserungsgeschäfts bei Entziehung der Anteile des

  • BFH, 20.04.2004 - VIII R 4/02

    Fehlgeschlagener Erwerb bei einer wesentlichen Beteiligung

  • BFH, 06.12.1983 - VIII R 172/83

    Vor nach § 53 Abs. 2 Nr. 1 BörsG termingeschäftsfähigen Personen bezogene

  • FG Rheinland-Pfalz, 12.12.2018 - 2 K 1952/16

    Einkommensteuerliche Auswirkungen des Untergangs einer Kapitalanlage

    Der vorliegende Fall sei auch mit dem vergleichbar, der den Entscheidungen des Finanzgerichtes Rheinland-Pfalz vom 23. Oktober 2013, 2 K 2096/11, sowie des BFH vom 12. Mai 2015, IX R 57/13, zu Grunde gelegen habe.
  • BFH, 12.05.2015 - IX R 57/13

    Aktienveräußerung im Rahmen eines amerikanischen Insolvenzplanverfahrens

    Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz vom 23. Oktober 2013  2 K 2096/11 aufgehoben.

    Das Finanzgericht (FG) entschied mit seinem in Entscheidungen der Finanzgerichte 2014, 136 veröffentlichten Urteil, es liege eine Veräußerung der C-Aktien vor.

  • FG Hessen, 12.04.2018 - 9 K 1053/15

    § 17 EStG, § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG, § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 EStG, § 20 Abs. 2 Nr.

    Vielmehr ist davon auszugehen, dass die Verlustberücksichtigung nur auf die im Gesetz ausdrücklich genannten Tatbestände eingeschränkt sein soll (FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 20.01.2016 - 14 K 14040/13, BB 2016, 2405; FG Düsseldorf, Urteil vom 11.03.2015 - 7 K 3661/14, DStRE 2016, 523; FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 23.10.2013 - EFG 2014, 136).
  • FG Düsseldorf, 11.03.2015 - 7 K 3661/14

    Darlehensausfall als Verlust bei den Einkünften aus Kapitalvermögen -

    Auch eine verfassungskonforme Analogie (so Kellersmann in FR 2012, 57; vgl. auch FG Rheinland-Pfalz Urteil vom 23.10.2013 EFG 2014, 136 nicht rechtskräftig, BFH IX R 57/13, hierzu Aigner in JM 2015, 119) scheidet aus.
  • FG Düsseldorf, 23.11.2016 - 7 K 2175/16

    Einkommensteuerliche Bewertung einer Überlassung von Kapitalvermögen zur Nutzung

    Ergänzend trägt sie vor, das FG Rheinland-Pfalz habe in einem Urteil vom 23.10.2013 (Az.: 2 K 2096/11, Vorinstanz zu BFH IX R 57/13) die Einziehung von Aktien im Rahmen einer Insolvenz als veräußerungsgleichen Vorgang i.S. § 20 Abs. 2 EStG bewertet.

    Auch eine verfassungskonforme Analogie (so Kellersmann in FR 2012, 57; FG Rheinland-Pfalz Urteil vom 23.10.2013 EFG 2014, 136; hierzu Aigner in JM 2015, 119, ders. DStR 2016, 346ff) scheidet aus.

  • FG Rheinland-Pfalz, 27.01.2016 - 2 K 1824/15

    Bescheinigung im Sinne des § 43 Abs. 3 Satz 4 EStG

    Der Einspruch des Klägers hatte keinen Erfolg, wohl aber seine unter dem Aktenzeichen 2 K 2096/11 geführte Klage.
  • FG Rheinland-Pfalz, 12.07.2016 - 3 K 1133/14

    Keine Berücksichtigung eines Forderungsverzichts als Verlust bei den Einkünften

    Der Senat braucht auch nicht zu entscheiden, ob der Ausfall einer Kapitalforderung im Wege verfassungskonformer Auslegung einem der Veräußerung vergleichbaren Vorgang im Sinne des § 20 Abs. 2 Satz 2 EStG gleich zu stellen ist (so im Ergebnis auch FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 23.10.2013 2 K 2096/11, EFG 2014, 136; FG Düsseldorf, Urteil vom 06.10.2015 9 K 4203/13 E, in juris; Beckerath in Kirchhof, EStG, 15. Auflage 2016, § 20 EStG Rdnr.144; Buge in Herrmann/Heuer/Raupach, EStG, Loseblattsammlung Stand Februar 2014, § 20 Rz.531; Bode, DStR 2009; Schmitt-Homann, BB 2010, 351ff; Aigner, DStR 2016, 345; Loschelder in Schmidt, EStG, 32. Auflage 2013, § 9 Rdnr. 25; a. A.: FG Düsseldorf, Urteil vom 11.03.2015 7 K 3661/14 E, in juris und BMF-Schreiben vom 09.10.2012, BStBl I 2012, 953 Rz. 60).

    Für dieses Ergebnis streitet zudem das Prinzip der Leistungsfähigkeit, denn derjenige, der einen Totalausfall seiner steuerverstrickten Kapitalanlage endgültig erleidet, ist in seiner Leistungsfähigkeit genauso beeinträchtigt, wie derjenige, der für seine wertlose Kapitalanlage wenigstens noch eine Rückzahlung von 1 EUR erlangen kann (FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 23.10.2013 2 K 2096/11, EFG 2014, 136 ).

  • FG Köln, 18.01.2017 - 9 K 267/14

    Einkommensteuer: Keine Anwendung von § 32 d EStG auf mittelbare Beteiligungen

    (vgl. FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 23. Oktober 2013, 2 K 2096/11, EFG 2014, 136).
  • FG Berlin-Brandenburg, 20.01.2016 - 14 K 14040/13

    Darlehensverzicht als Veräußerung für Zwecke des § 20 Abs. 2 S. 1 Nr. 7 EStG

    Aus § 20 Abs. 4 Satz 1 2. Halbsatz EStG, wonach Währungsschwankungen bei der Ermittlung des Gewinns zu berücksichtigen sind, ergibt sich, dass dem Gesetzgeber das Problem von Wertänderungen beim Kapital bewusst war und auch eine verfassungskonforme Analogie (vgl. FG Düsseldorf, Urteil vom 11.03.2015 aaO; FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 23.10.2013 EFG 2014, 136 nicht rechtskräftig, BFH IX R 57/13) ausscheidet.
  • FG Düsseldorf, 29.11.2019 - 3 K 1318/15

    Einnahmen aus Kapitalvermögen in Form verdeckter Gewinnausschüttungen

    aa) Die Beurteilung einer Tätigkeit als gewerblich i.S.v. § 15 Abs. 2 Satz 1 EStG in Abgrenzung zur privaten Vermögensverwaltung setzt jedenfalls das Tätigwerden des Steuerpflichtigen wie ein Händler voraus (vgl. zum gewerblichen Wertpapierhändler Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 23. Oktober 2013 2 K 2096/11, EFG 2014, 136; so auch das von dem Kläger zitierte BMF-Schreiben vom 16.12.2003, BStBl. I 2004, 40, dort Rz. 1, zur Grundstruktur von Private Equity-Fonds).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht