Weitere Entscheidung unten: FG Baden-Württemberg, 26.02.2002

Rechtsprechung
   FG Saarland, 06.02.2003 - 2 K 212/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,8539
FG Saarland, 06.02.2003 - 2 K 212/01 (https://dejure.org/2003,8539)
FG Saarland, Entscheidung vom 06.02.2003 - 2 K 212/01 (https://dejure.org/2003,8539)
FG Saarland, Entscheidung vom 06. Februar 2003 - 2 K 212/01 (https://dejure.org/2003,8539)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Kein Kindergeldanspruch eines Pflegekindes bei Betreuung durch eine professionelle Pflegestelle bzw. bei Betreuung aufgrund erwerbswirtschaftlicher Tätigkeit

  • Finanzgerichtsbarkeit Saarland

    Einkommensteuer: Kind im häuslichen Pflegenest

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für das Bestehen eines Pflegekindschaftsverhältnis; Gewährung von Kindergeld für Pflegekinder

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 32 Abs. 1 Nr. 2 § 63 Abs. 1 S. 1 Nr. 1
    Pflegekindschaftsverhältnis bei kurzfristiger Aufnahme eines behinderten Kindes; Kindergeld

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2003, 1714
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 29.01.2003 - VIII R 77/99

    Kindergeld; Pflegekinder; sog. Familiennest

    Auszug aus FG Saarland, 06.02.2003 - 2 K 212/01
    Im Hinblick darauf, dass die Ehefrau des Klägers eigens für die Betreuung von A. angestellt und entlohnt wurde und sie für die Zeit der Haushaltsaufnahme vom 20. Juni bis 4. September 2000 von der Kreisverwaltung für ihre Tätigkeit finanzielle Zuwendungen erhielt, ist von einer erwerbswirtschaftlichen Tätigkeit auszugehen (gleicher Ansicht für sog. Pflegenestfamilien: Finanzgericht - FG - Köln, Urteil vom 10. Juni 1999 2 K 6655/98, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 2000, 78; Revision VIII R 77/99; Greite in Korn, Einkommensteuergesetz, § 32 Rz. 16).

    Im Hinblick auf das Revisionsverfahren VIII R 77/99 erschien es dem Senat angemessen, die Revision gemäß § 115 Abs. 1 und 2 Nr. 2 FGO zuzulassen.

  • FG Köln, 10.06.1999 - 2 K 6655/98

    Anspruch auf die Gewährung von Kindergeld; Bindung zu den Kindern durch ein

    Auszug aus FG Saarland, 06.02.2003 - 2 K 212/01
    Im Hinblick darauf, dass die Ehefrau des Klägers eigens für die Betreuung von A. angestellt und entlohnt wurde und sie für die Zeit der Haushaltsaufnahme vom 20. Juni bis 4. September 2000 von der Kreisverwaltung für ihre Tätigkeit finanzielle Zuwendungen erhielt, ist von einer erwerbswirtschaftlichen Tätigkeit auszugehen (gleicher Ansicht für sog. Pflegenestfamilien: Finanzgericht - FG - Köln, Urteil vom 10. Juni 1999 2 K 6655/98, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 2000, 78; Revision VIII R 77/99; Greite in Korn, Einkommensteuergesetz, § 32 Rz. 16).
  • BFH, 14.07.1999 - VI B 89/99

    Kindergeld; Anwendung der AO

    Auszug aus FG Saarland, 06.02.2003 - 2 K 212/01
    Als Steuervergütung unterliegt das Kindergeld uneingeschränkt den steuerlichen Verfahrensvorschriften nach der Abgabenordnung, soweit nicht die Sonderregelungen des Abschnitt X des EStG (§§ 67 bis 78) anzuwenden sind (Bundesfinanzhof - BFH -, Beschlüsse vom 27. Juli 1999 VI S 13/99, Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des Bundesfinanzhofs [bis einschließlich 1997] / Sammlung der Entscheidungen des Bundesfinanzhofs [seit 1998] - BFH/NV - 2000, 39, und vom 14. Juli 1999 VI B 89/99, BFH/NV 1999, 1597), was vorliegend nicht der Fall ist.
  • BFH, 27.07.1999 - VI S 13/99

    PKH; Versäumung der Beschwerdefrist

    Auszug aus FG Saarland, 06.02.2003 - 2 K 212/01
    Als Steuervergütung unterliegt das Kindergeld uneingeschränkt den steuerlichen Verfahrensvorschriften nach der Abgabenordnung, soweit nicht die Sonderregelungen des Abschnitt X des EStG (§§ 67 bis 78) anzuwenden sind (Bundesfinanzhof - BFH -, Beschlüsse vom 27. Juli 1999 VI S 13/99, Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des Bundesfinanzhofs [bis einschließlich 1997] / Sammlung der Entscheidungen des Bundesfinanzhofs [seit 1998] - BFH/NV - 2000, 39, und vom 14. Juli 1999 VI B 89/99, BFH/NV 1999, 1597), was vorliegend nicht der Fall ist.
  • BFH, 30.06.2005 - III R 80/03

    Kindergeld für ein behindertes, zeitweise im Heim untergebrachtes Kind

    Sein Urteil ist in Entscheidungen der Finanzgerichte 2003, 1714 abgedruckt.
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Rechtsprechung
   FG Baden-Württemberg, 26.02.2002 - 2 K 212/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,11722
FG Baden-Württemberg, 26.02.2002 - 2 K 212/01 (https://dejure.org/2002,11722)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 26.02.2002 - 2 K 212/01 (https://dejure.org/2002,11722)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 26. Februar 2002 - 2 K 212/01 (https://dejure.org/2002,11722)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Zur Einordnung der Teilnahme an einem Fernlehrgang zur Vorbereitung auf die Abiturprüfung als berufliche Ausbildung im Sinne des Einkommenssteuergesetz

  • rechtsportal.de

    EStG § 32 Abs. 4 S. 1 Nr. 2 Buchst. a
    Teilnahme an einem Fernlehrgang zur Vorbereitung auf die Abiturprüfung als Berufsausbildung; Kindergeld

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Teilnahme an einem Fernlehrgang zur Vorbereitung auf die Abiturprüfung als Berufsausbildung - Kindergeld

  • juris (Volltext/Leitsatz)

In Nachschlagewerken

Papierfundstellen

  • EFG 2002, 771
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (7)

  • FG Schleswig-Holstein, 24.05.2007 - 3 K 254/06

    Besuch eines Abiturfernlehrgangs als berufliche Ausbildung

    Unerheblich ist hierbei, dass der Lehrgangsteilnehmer frei den zeitlichen Umfang und die Intensität der Lern- und Arbeitszeit bestimmen kann (vgl. Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg vom 26.02.2002 - 2 K 212/01 - BFG 2002, 771).
  • FG Düsseldorf, 21.02.2006 - 10 K 171/03

    Kindergeld; Berufsausbildung; Vorbereitung auf die Abiturprüfung für

    Die Vorbereitung auf die Abiturprüfung für Nichtschüler stellt eine Berufsausbildung in diesem Sinne dar (ebenso FG Baden-Württemberg, Urteile vom 26. November 1998 8 K 268/97, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 1999, 296, und vom 4. Mai 2001 14 K 73/01, EFG 2001, 1299; vgl. auch FG Baden-Württemberg, Urteil vom 26. Februar 2002 2 K 212/01, EFG 2002, 771, zur Teilnahme an einem Fernlerngang zur Vorbereitung auf die Abiturprüfung als Berufsausbildung).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 27.08.2012 - L 19 KG 3/11

    Kindergeld-/Erziehungsgeldangelegenheiten

    Die Zeit eines ernsthaften und nachhaltigen Selbststudiums ohne regelmäßigen Besuch einer Ausbildungsstätte zur Vorbereitung auf eine schulische Prüfung wird zwar in der finanzgerichtlichen Rechtsprechung als Zeit der Berufsausbildung angesehen (vgl. zur Berücksichtigung der Zeit eines Selbststudiums als Schul-/Berufsausbildung i.S.v. § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2a Einkommenssteuergesetz (EStG): Finanzgericht - FG - Baden-Württemberg Urteile vom 04.05.2001 - 14 K 73/01 - und vom 26.02.2002 - 2 K 212/01; FG Düsseldorf Urteil vom 21.02.2006 - 10 K 171/03 Kg - FG Köln Urteil vom 17.07.2008 - 14 K 3413/07 - FG Saarland Urteil vom 30.10.2008 - 2 K 1217/08).
  • FG Baden-Württemberg, 27.08.2002 - 2 K 40/00

    Kindergeld: Beurlaubung vom Studium als Unterbrechung der Ausbildung; Kindergeld

    Bei der weiten Auslegung des Begriffs "berufliche Ausbildung" durch die Rechtsprechung fallen auch die vom Sohn des Klägers während der Beurlaubung ergriffenen Maßnahmen hierunter (vgl. dazu Urteil des Senats vom 26. Februar 2002 2 K 212/01, EFG 2002, 771 ).
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