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   FG Saarland, 16.04.2008 - 2 K 2123/04   

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https://dejure.org/2008,17496
FG Saarland, 16.04.2008 - 2 K 2123/04 (https://dejure.org/2008,17496)
FG Saarland, Entscheidung vom 16.04.2008 - 2 K 2123/04 (https://dejure.org/2008,17496)
FG Saarland, Entscheidung vom 16. April 2008 - 2 K 2123/04 (https://dejure.org/2008,17496)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Nach begünstigender Aufhebung eines Haftungsbescheids Erlass eines den gleichen Gegenstand regelnden Haftungsbescheids nur unter den Voraussetzungen des § 130 Abs. 2 oder des § 131 Abs. 2 AO

  • Finanzgerichtsbarkeit Saarland

    §§ 130 Abs. 2, 131 Abs. 2, 191 AO
    Abgabenordnung; Erlass eines Haftungsbescheids nach Aufhebung eines früheren Haftungsbescheids

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anwendbarkeit der Grundsätze über die Rücknahme begünstigender Verwaltungsakte auch auf neu ergehende Haftungsbescheide; Rücknahme beziehungsweise Widerruf eines Haftungsbescheids als begünstigender Verwaltungsakt; Zulässigkeit eines weiteren Haftungsbescheids für die ...

  • Judicialis

    AO § 38; ; AO § 130 Abs. 1; ; AO § 130 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AO § 130 Abs. 2; AO § 131 Abs. 2; AO § 191
    Erlass eines Haftungsbescheids nach Aufhebung eines früheren Haftungsbescheids

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Erlass eines Haftungsbescheids nach Aufhebung eines früheren Haftungsbescheids

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 25.05.2004 - VII R 29/02

    Haftung - Ergänzender Haftungsbescheid nach bestandskräftigem Haftungsbescheid?

    Auszug aus FG Saarland, 16.04.2008 - 2 K 2123/04
    Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des BFH, dass ein bereits ergangener Haftungsbescheid bzw. - wie im Streitfall - dessen Aufhebung dem Erlass eines weiteren Haftungsbescheides nur dann nicht entgegensteht, wenn dieser aufgrund eines anderen, bisher nicht berücksichtigten Sachverhaltes ergeht, der Gegenstand eines selbständigen, durch den ursprünglichen Haftungsbescheid nicht erfassten Haftungsanspruches ist (vgl. BFH vom 30. August 1988 VI R 21/85, BStBl II 1989, 193, 195;vom 25. Mai 2004 VII R 29/02, BStBl II 2005, 3).

    Dieser Zeitpunkt ist für den Jahresanspruch in seinem gesamten Umfang das Ende des Besteuerungszeitraums, mithin das Kalenderjahr (BFH vom 9. Mai 1996 V R 62/94, BStBl II 1996, 662, undvom 25. Mai 2004 VII R 29/02, BStBl II 2005, 3).

    Das ist in der Regel - da es für den Erlass des Haftungsbescheids weder auf die Fälligkeit, noch auf die Festsetzung der Steuer ankommt - die Entstehung der Steuerschuld (BFH vom 25. Mai 2004 VII R 29/02, BStBl II 2005, 3).

  • BFH, 22.01.1985 - VII R 112/81

    Haftungsbescheid - Einspruch - Rücknahme - Verwaltungsakt

    Auszug aus FG Saarland, 16.04.2008 - 2 K 2123/04
    Nach diesem Grundsatz stellt die Rücknahme beziehungsweise der Widerruf eines Haftungsbescheids einen begünstigenden Verwaltungsakt dar, da die belastende Wirkung des ursprünglichen Haftungsbescheids beseitigt wird (BFH vom 22. Januar 1985 VII R 112/81, BStBl II 1985, 562).

    Unter Berücksichtigung des im Verwaltungsverfahren allgemein anerkannten rechtstaatlichen Grundsatzes des Vertrauensschutzes bestehen aber jedenfalls dann keine Bedenken, die Grundsätze über die Rücknahme begünstigender Verwaltungsakte auch auf neu ergehende Haftungsbescheide anzuwenden, wenn sie - wie hier - eine im Einspruchsverfahren erstrittene günstigere Rechtsposition der Sache nach wieder beseitigen (vgl. BFH vom 22. Januar 1985 VII R 112/81, BStBl II 1985, 562 m.w.N.).

  • BFH, 09.05.1996 - V R 62/94

    Die Umsatzsteuer für das Kalenderjahr (Jahressteuer) entsteht i. S. des § 233a

    Auszug aus FG Saarland, 16.04.2008 - 2 K 2123/04
    Dieser Zeitpunkt ist für den Jahresanspruch in seinem gesamten Umfang das Ende des Besteuerungszeitraums, mithin das Kalenderjahr (BFH vom 9. Mai 1996 V R 62/94, BStBl II 1996, 662, undvom 25. Mai 2004 VII R 29/02, BStBl II 2005, 3).
  • BFH, 30.08.1988 - VI R 21/85

    Die Änderungssperre nach § 173 Abs. 2 AO gilt nicht für einen

    Auszug aus FG Saarland, 16.04.2008 - 2 K 2123/04
    Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des BFH, dass ein bereits ergangener Haftungsbescheid bzw. - wie im Streitfall - dessen Aufhebung dem Erlass eines weiteren Haftungsbescheides nur dann nicht entgegensteht, wenn dieser aufgrund eines anderen, bisher nicht berücksichtigten Sachverhaltes ergeht, der Gegenstand eines selbständigen, durch den ursprünglichen Haftungsbescheid nicht erfassten Haftungsanspruches ist (vgl. BFH vom 30. August 1988 VI R 21/85, BStBl II 1989, 193, 195;vom 25. Mai 2004 VII R 29/02, BStBl II 2005, 3).
  • FG Saarland, 19.04.2010 - 2 K 1557/07

    (Nachfordernder Haftungsbescheid für Lohnsteuerschulden - Pflichtverletzung durch

    aa) Zur Beurteilung des Haftungsanspruchs wegen einer bestimmten Steuer ist auf den Besteuerungszeitraum abzustellen, für den der Haftungsschuldner in Anspruch genommen werden soll (FG Saarland vom 16. April 2008 2 K 2123/04, juris, m.w.N).
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