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   VG Meiningen, 14.07.2015 - 2 K 214/14 Me   

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VG Meiningen, 14.07.2015 - 2 K 214/14 Me (https://dejure.org/2015,21250)
VG Meiningen, Entscheidung vom 14.07.2015 - 2 K 214/14 Me (https://dejure.org/2015,21250)
VG Meiningen, Entscheidung vom 14. Juli 2015 - 2 K 214/14 Me (https://dejure.org/2015,21250)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Burhoff online

    Entziehung der Fahrerlaubnis, unbewusste Einnahme von Metamphetamin

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ausschluss der Kraftfahreignung bei willentlicher Einnahme von Betäubungsmitteln ; Versehentlich oder von Dritten missbräuchlich herbeigeführte Rauschmittelvergiftung

  • Justiz Thüringen

    § 3 Abs 1 S 1 StVG, § 46 Abs 1 S 1 FeV, Anl 4 Nr 9.1 FeV, § 11 FeV, § 13 FeV
    Entziehung der Fahrerlaubnis bei unbewusster Einnahme von Metamphetamin (hier verneint)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Leitsatz)

    "… die Drogen muss man mir unbemerkt ins Glas getan haben…"

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Unbewusster und ungewollter Drogenkonsum - Darlegungspflicht

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Keine Entziehung der Fahrerlaubnis bei unbewusster Einnahme von Betäubungsmitteln

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Keine Entziehung der Fahrerlaubnis bei unbewusster Einnahme von Betäubungsmitteln

Besprechungen u.ä.

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Kein Entzug der Fahrerlaubnis bei plausibel dargelegtem, unfreiwilligen Rauschmittelkonsum

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.03.2012 - 16 B 231/12

    Erfordernis eines wissentlichen Konsums für die im Regelfall die Kraftfahreignung

    Auszug aus VG Meiningen, 14.07.2015 - 2 K 214/14
    Der Fall einer versehentlichen bzw. missbräuchlich durch Dritte herbeigeführten Rauschmittelvergiftung ist ein Ausnahmetatbestand, zu dem nur der Betroffene als der am Geschehen Beteiligte Klärendes beisteuern kann und der daher von diesem jedenfalls glaubhaft und widerspruchsfrei dargetan werden muss (OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 22.03.2012, 16 B 231/12, juris, Rn. 6).

    Dies lässt sich herleiten entweder aus dem Wortlaut der Nr. 9.1 der Anlage 4 ("Einnahme"), der auf eine bewusste Aufnahme hindeutet, sowie der Überlegung, dass es bei einer unwissentlichen Aufnahme von Betäubungsmitteln an einer beachtlichen Wiederholungswahrscheinlichkeit fehlt, die ihrerseits Grundlage für die regelmäßige Annahme der Kraftfahrungeeignetheit von Konsumenten sog. harter Drogen ist (so OVG Nordrhein Westfalen, Beschl. v. 22.03.2012, 16 B 231/12, juris, Rn. 4), oder aber die unbewusste Drogeneinnahme ist als atypischer Umstand im Sinne der Vorbemerkung 3 der Anlage 4 der FeV aufzufassen, wonach die Bewertungen der FeV nur für den Regelfall gelten (so Bayerischer VGH, Beschl. v. 31.05.2007, 11 C 06.2695, juris, Rn. 19).

    Der vom Betroffenen behauptete Fall einer versehentlichen bzw. missbräuchlich durch Dritte herbeigeführten Rauschmittelvergiftung stellt sich dagegen als ein Ausnahmetatbestand dar, zu dem nur der Betroffene als der am Geschehen Beteiligte Klärendes beisteuern kann und der daher von diesem jedenfalls glaubhaft und widerspruchsfrei dargetan werden muss (OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 22.03.2012, 16 B 231/12, juris, Rn. 6).

    Erst nach einer solchen Schilderung kann sich die Frage ergeben, zu wessen Nachteil eine gleichwohl verbleibende Ungewissheit über den genauen Hergang der Ereignisse ausschlägt (OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 22.03.2012, 16 B 231/12, juris, Rn. 6).

  • VG Gelsenkirchen, 10.12.2014 - 7 K 1601/14

    Fahrerlaubnis, Entziehung, Amphetamin, unbewusster Konsum, Zeuge

    Auszug aus VG Meiningen, 14.07.2015 - 2 K 214/14
    Letzte Zweifel, die weiterhin am tatsächlichen Geschehensablauf bestehen, gehen zu Lasten der Fahrerlaubnisbehörde, da sich der Nachweis eines unbewussten Drogenkonsums vom Betroffenen naturgemäß kaum vollständig führen lässt (vgl. VG Gelsenkirchen, Urt. v. 10.12.2014, 7 K 1601/14, juris, Rn. 17).

    Denn der Nachweis eines unbewussten Drogenkonsums lässt sich vom Betroffenen naturgemäß kaum vollständig führen, so dass die von der Klägerin vorgetragenen Umstände als ausreichend erachtet werden müssen (vgl. VG Gelsenkirchen, Urt. v. 10.12.2014, 7 K 1601/14, juris, Rn. 17).

  • VGH Bayern, 30.01.2014 - 11 CS 13.2342

    Streitwertfestsetzung in Verfahren betreffend Fahrerlaubnisse der alten Klasse 3

    Auszug aus VG Meiningen, 14.07.2015 - 2 K 214/14
    Eine Streitwerterhöhung ist nicht mehr angemessen (Bayerischer VGH, Beschl. 30.01.2014, 11 CS 13.2342, juris, Rn. 23, 24).
  • BVerwG, 09.05.2012 - 2 A 5.11

    Hinzuziehung eines Bevollmächtigten im Vorverfahren

    Auszug aus VG Meiningen, 14.07.2015 - 2 K 214/14
    Notwendig ist die Zuziehung eines Rechtsanwalts dann, wenn es dem Beteiligten nach seinen persönlichen Verhältnissen und wegen der Schwierigkeit der Sache nicht zuzumuten war, das Vorverfahren selbst zu führen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 09.05.2012, 2 A 5/11, juris, Rn. 2).
  • VGH Bayern, 18.04.2011 - 11 C 10.3167

    Polyvalenter Betäubungsmittelgebrauch (Cannabis, Kokain, Amfetamin, Ecstasy)

    Auszug aus VG Meiningen, 14.07.2015 - 2 K 214/14
    So ist der Konsum eines verschreibungsfähigen - und dem Konsumenten tatsächlich von einer hierzu befugten Person verschriebenen - Betäubungsmittels aus dem Anwendungsbereich der Nummer 9.1 der Anlage 4 zur Fahrerlaubnis-Verordnung auszuklammern und die Frage, ob die Einnahme eines solchen Stoffes zum Verlust der Fahreignung führt, allein anhand der Nummern 9.4 und 9.6 dieser Anlage zu beantworten (Bayerischer VGH, Beschl. v. 18.04.2011, 11 C 10.3167, 11 CS 10.3168, juris, Rn. 22).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.11.2013 - 16 A 1716/13

    Nachweis einer missbräuchlichen Verabreichung von Rauschmitteln i.R.d.

    Auszug aus VG Meiningen, 14.07.2015 - 2 K 214/14
    Dazu gehört regelmäßig nicht nur, dass er eine Situation schildert, in der solches stattgefunden haben kann, sondern er auch Ausführungen zu einem potentiellen Täter und dessen Motiv macht (OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 12.11.2013, 16 A 1716/13, juris, Rn. 3).
  • OVG Sachsen, 16.12.2014 - 3 B 127/14
    Auszug aus VG Meiningen, 14.07.2015 - 2 K 214/14
    Der Fahrerlaubnisinhaber muss zumindest eine nachvollziehbare Schilderung abgeben, wie es zu einem unbewussten, zufälligen oder durch Dritte manipulierten Genuss des Betäubungsmittels gekommen sein soll (Sächsisches OVG, Beschl. v. 16.12.2014, 3 B 127/14, juris, Rn. 5).
  • VGH Bayern, 31.05.2007 - 11 C 06.2695

    Straßenverkehrsrecht: Eignungszweifel nach Genuss von Methamphetamin

    Auszug aus VG Meiningen, 14.07.2015 - 2 K 214/14
    Dies lässt sich herleiten entweder aus dem Wortlaut der Nr. 9.1 der Anlage 4 ("Einnahme"), der auf eine bewusste Aufnahme hindeutet, sowie der Überlegung, dass es bei einer unwissentlichen Aufnahme von Betäubungsmitteln an einer beachtlichen Wiederholungswahrscheinlichkeit fehlt, die ihrerseits Grundlage für die regelmäßige Annahme der Kraftfahrungeeignetheit von Konsumenten sog. harter Drogen ist (so OVG Nordrhein Westfalen, Beschl. v. 22.03.2012, 16 B 231/12, juris, Rn. 4), oder aber die unbewusste Drogeneinnahme ist als atypischer Umstand im Sinne der Vorbemerkung 3 der Anlage 4 der FeV aufzufassen, wonach die Bewertungen der FeV nur für den Regelfall gelten (so Bayerischer VGH, Beschl. v. 31.05.2007, 11 C 06.2695, juris, Rn. 19).
  • VGH Bayern, 24.03.2011 - 11 C 11.318

    Prozesskostenhilfe; Entziehung der Fahrerlaubnis; Amphetamin/Metamphetamin;

    Auszug aus VG Meiningen, 14.07.2015 - 2 K 214/14
    Ein detaillierter, in sich schlüssiger und auch im Übrigen glaubhafter Sachverhalt muss einen solchen Geschehensablauf als ernsthaft möglich erscheinen lassen (Bayerischer VGH, Beschl. v. 24.03.2011, 11 C 11.318, juris, Rn. 9).
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