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   FG Hamburg, 24.08.2007 - 2 K 215/05   

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FG Hamburg, 24.08.2007 - 2 K 215/05 (https://dejure.org/2007,16015)
FG Hamburg, Entscheidung vom 24.08.2007 - 2 K 215/05 (https://dejure.org/2007,16015)
FG Hamburg, Entscheidung vom 24. August 2007 - 2 K 215/05 (https://dejure.org/2007,16015)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Keine gemeinsame Veranlagung zweier Unternehmer

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Keine gemeinsame Veranlagung zweier Unternehmer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • FG Hamburg (Leitsatz)

    Umsatzsteuer: Keine gemeinsame Veranlagung zweier Unternehmer

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (12)

  • BFH, 31.03.2004 - I R 71/03

    Ausbildung von Pferden zu Renn- und Turnierpferden im Bereich der LuF

    Auszug aus FG Hamburg, 24.08.2007 - 2 K 215/05
    Eine Ausnahme von diesem Grundsatz besteht nur dann, wenn entweder eine "tatsächliche Verständigung" getroffen worden ist oder die Behörde dem Steuerpflichtigen eine bestimmte Sachbehandlung verbindlich zugesagt hat (BFH-Urteil vom 31. März 2004 I R 71/03, BFHE 206, 42 , BStBl II 2004, 742 ).

    Eine bindende "tatsächliche Verständigung" kann sich folglich nur auf den maßgeblichen Sachverhalt, nicht aber auf dessen rechtliche Würdigung beziehen (BFH-Urteil vom 31. März 2004 I R 71/03, BFHE 206, 42 , BStBl II 2004, 742 ).

  • FG Hamburg, 11.09.2006 - 2 V 124/06

    Zusammenveranlagung zweier Unternehmer

    Auszug aus FG Hamburg, 24.08.2007 - 2 K 215/05
    Mit Vertrag vom 17.07.2003 (FGA 2 V 124/06 Bl. 29 ff.) sei das Grundstück Z-Straße veräußert worden.

    Zur Begründung wird auf den Beschluss des erkennenden Senates vom 11.09.2006 (Az. 2 V 124/06) Bezug genommen.

  • FG Nürnberg, 11.10.2005 - II 426/03

    Die Aufrechnung von Insolvenzforderungen der Finanzbehörden gegen den

    Auszug aus FG Hamburg, 24.08.2007 - 2 K 215/05
    Ohne Festsetzung des Vergütungsanspruches ist eine Übertragung des Vorsteuerabzugsrechts, das lediglich eine unselbständige Besteuerungsgrundlage darstellt, nicht möglich (Urteil des FG Nürnberg vom 11. Oktober 2005 II 426/2003, EFG 2006, 1139 , bestätigt durch BFH-Urteil vom 16. Januar 2007 VII 4/06), so dass dieser Anspruch nicht auf die Klägerin übergegangen sein kann.
  • BFH, 31.07.1996 - XI R 78/95

    Eine "tatsächliche Verständigung", die im Rahmen einer Außenprüfung getroffen

    Auszug aus FG Hamburg, 24.08.2007 - 2 K 215/05
    Dagegen dient es in Fällen erschwerter Sachverhaltsermittlung der Förderung und Beschleunigung des Besteuerungsverfahrens, Unsicherheiten und Ungenauigkeiten bei der Sachverhaltsaufklärung durch eine verbindliche Einigung zu beseitigen (BFH-Urteil vom 31. Juli 1996 XI R 78/95, BFHE 181, 103 , BStBl II 1996, 625 , m.w.N.).
  • BFH, 07.07.2004 - X R 24/03

    Tatsächliche Verständigung - Keine Bindungswirkung für unbeteiligtes FA

    Auszug aus FG Hamburg, 24.08.2007 - 2 K 215/05
    Dieser gebietet, dass im Steuerrechtsverhältnis jeder auf die berechtigten Belange des anderen Teils angemessen Rücksicht nimmt und sich mit seinem eigenen früheren (nachhaltigen) Verhalten nicht in Widerspruch setzt, auf das der andere vertraut und aufgrund dessen er unwiderruflich disponiert hat (BFH-Urteile vom 9. August 1989 I R 181/85, BFHE 158, 31 , BStBl II 1989, 990 ; BFH-Urteil vom 7. Juli 2004 X R 24/03, BFHE 206, 292 , BStBl II 2004, 975 ).
  • BFH, 30.08.2005 - VII R 64/04

    Bestimmung des Leistungsempfängers eines Rückforderungsanspruchs in einem

    Auszug aus FG Hamburg, 24.08.2007 - 2 K 215/05
    Weist der Erstattungsberechtigte die Finanzbehörde an, den Erstattungsbetrag an einen Dritten auszuzahlen, so ist nicht dieser, sondern der Erstattungsberechtigte Leistungsempfänger (vgl. hierzu BFH-Urteil vom 30. August 2005 VII R 64/04, BFHE 310, 219, BStBl II 2006, 353 ).
  • BFH, 22.07.1986 - VII R 10/82

    Ein Abrechnungsbescheid kann nicht mit Einwendungen gegen die Steuerfestsetzung

    Auszug aus FG Hamburg, 24.08.2007 - 2 K 215/05
    Zum einen ist der Abrechnungsteil eines Umsatzsteuerbescheides nicht Teil der Steuerfestsetzung und berührt deren Rechtmäßigkeit nicht (Stadie in Rau/Dürrwächter/Flick/Geist, UStG , § 18 Rz. 168; etwas unklar BFH-Urteil vom 22.07.1986 VII R 10/82, BFHE 147/117, BStBl II 1986, 776 ).
  • BFH, 09.08.1989 - I R 181/85

    Treu und Glauben - Körperschaftsteuer - Parteispenden

    Auszug aus FG Hamburg, 24.08.2007 - 2 K 215/05
    Dieser gebietet, dass im Steuerrechtsverhältnis jeder auf die berechtigten Belange des anderen Teils angemessen Rücksicht nimmt und sich mit seinem eigenen früheren (nachhaltigen) Verhalten nicht in Widerspruch setzt, auf das der andere vertraut und aufgrund dessen er unwiderruflich disponiert hat (BFH-Urteile vom 9. August 1989 I R 181/85, BFHE 158, 31 , BStBl II 1989, 990 ; BFH-Urteil vom 7. Juli 2004 X R 24/03, BFHE 206, 292 , BStBl II 2004, 975 ).
  • BFH, 24.03.1987 - X R 28/80

    Personengesellschaft - Liquidation - Steuerverwaltungsakt - Vollbeendigung

    Auszug aus FG Hamburg, 24.08.2007 - 2 K 215/05
    Eine Personengesellschaft ist steuerrechtlich grundsätzlich erst dann voll beendet, wenn das Rechtsverhältnis zwischen ihr und dem Finanzamt abgewickelt ist (BFH-Urteil vom 24. März 1987 X R 28/80, BFHE 150, 293 ; BStBl II 1988, 316 ).
  • BFH, 16.10.2002 - I R 17/01

    Darlehensgewährung durch Kommanditisten an seine KG

    Auszug aus FG Hamburg, 24.08.2007 - 2 K 215/05
    Organisationsakte in diesem Sinne sind gesetzliche oder durch die Verwaltung getroffene Maßnahmen, durch die der bisherige Zuständigkeitsbereich der ursprünglich beklagten Behörde geändert wird (BFH-Urteil vom 16. Oktober 2002 IR 17/01, BFHE 200, 521 , BStBl II 2003, 631 ).
  • BFH, 16.11.1978 - V R 22/73

    GmbH - Verlust der Selbständigkeit - Einzelkaufmann - Haftungsbescheid -

  • BFH, 08.02.2001 - VII R 59/99

    Kfz-Steuerbefreiung für Hilfsgütertransporte

  • FG Hamburg, 15.02.2008 - 2 K 243/07

    Abgabenordnung: Rückforderung erstatteter Vorsteuerbeträge;

    Nach erfolglosem Vorverfahren erhob die Klägerin am 08.09.2005 Klage gegen den Umsatzsteuerbescheid für 2003 (Az. 2 K 215/05).

    Der erkennende Senat wies die unter dem Az. 2 K 215/05 geführte Klage durch Urteil vom 24.08.2007 ab.

    Die gegenteilige Auffassung des erkennenden Senats im Urteil zum Verfahren 2 K 215/05 sei durch den BFH zu überprüfen.

    Der Beklagte verweist zur Begründung auf die Einspruchsentscheidung und das Urteil zum Az. 2 K 215/05 und trägt ergänzend vor, dass ein Bestandteil des Abrechnungsteils eines Steuerbescheides nur dann ein selbständiger Verwaltungsakt sein könne, wenn dies durch das Gesetz vorgeschrieben werde, was hier aber nicht der Fall sei.

    Das Gericht hat die Gerichtsakte zum Verfahren 2 K 215/05 beigezogen.

    Die A & A GbR als Rechtsvorgängerin der Klägerin wurde, wie der erkennende Senat bereits im Urteil vom 24.08.2007 zum Az. 2 K 215/05 entschieden hat, Leistungsempfängerin bzgl. der Vorsteuererstattungen, weil diese in Höhe von 38.218,34 EUR aufgrund der von ihr vorgenommenen und angezeigten Abtretung an den Steuerberater E (§ 37 Abs. 2 Satz 3 AO) und im Übrigen auf ihre Anweisung hin auf das unter der Bezeichnung "GbR D" geführte Konto des Herrn A überwiesen wurden.

  • FG Baden-Württemberg, 18.03.2009 - 4 K 91/07

    Familienwohnsitz i.S. des § 19 Abs. 1 AO bei Mehrfachwohnsitz - Erlass einer

    Dies ist regelmäßig der Ort, an dem der Unternehmer sein Büro unterhält und das Unternehmen leitet, also regelmäßig der Ort der Geschäftsleitung i.S.d. § 10 AO (vgl. FG Hamburg, Urteil vom 24. August 2007 2 K 215/05, [...]).
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