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   FG Berlin-Brandenburg, 08.03.2011 - 2 K 2155/07   

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https://dejure.org/2011,41286
FG Berlin-Brandenburg, 08.03.2011 - 2 K 2155/07 (https://dejure.org/2011,41286)
FG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 08.03.2011 - 2 K 2155/07 (https://dejure.org/2011,41286)
FG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 08. März 2011 - 2 K 2155/07 (https://dejure.org/2011,41286)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Überlassung eines Dienstwagens als Sachbezug bei fehlender Vorlage eines anerkennungsfähigen Fahrtenbuchs als Beleg für eine ausschließlich dienstliche Nutzung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit einem Computerprogramm erzeugte Datei ohne Schutz vor nachträglichen Veränderungen kein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch Anscheinsbeweis für auch private Nutzung des Dienstwagens Kein Anspruch auf Anwendung oder Beibehaltung einer rechtswidrigen Verwaltungspraxis

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Mit einem Computerprogramm erzeugte Datei ohne Schutz vor nachträglichen Veränderungen kein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch - Anscheinsbeweis für auch private Nutzung des Dienstwagens - Kein Anspruch auf Anwendung oder Beibehaltung einer rechtswidrigen Verwaltungspraxis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2012, 402
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (14)

  • BFH, 13.04.2005 - VI B 59/04

    Privatnutzung Pkw - 1%-Regelung

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 08.03.2011 - 2 K 2155/07
    Die Kläger berufen sich insoweit auf die Entscheidungen des BFH VI B 59/04 sowie auf Entscheidungen des BFH zur Erschütterung eines Anscheinsbeweises.

    Die von den Klägern zitierte Entscheidung des BFH in der Sache VI B 59/04 ist daher ebenfalls nicht geeignet, der Klage zum Erfolg zu verhelfen.

  • BFH, 16.07.1964 - V 92/61 S

    Zulässigkeit des Abzugs von Kaffeesteuer - Einbeziehung von Kaffeesteuer in die

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 08.03.2011 - 2 K 2155/07
    Dies gilt sogar dann, wenn die - fehlerhafte - Auffassung in einem Prüfungsbericht niedergelegt worden ist (vgl. BFH-Urteil vom 16.07.1964 V 92/61 S, BStBl III 1964, 634), die Finanzbehörde über eine längere Zeitspanne eine rechtsirrige, für den Steuerpflichtigen günstige Auffassung vertreten hat (vgl. BFH-Urteil vom 22.06.1971, VIII 23/65, BStBl II 1971, 749 ) oder der Steuerpflichtige im Vertrauen darauf disponiert hat (vgl. BFH-Urteile vom 23.05.1989 X R 17/85, BStBl II 1989, 879 ).
  • BFH, 22.06.1971 - VIII 23/65

    Gutachter - Schätzung von Einrichtungsgegenständen - Schätzung von Kunstwerken -

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 08.03.2011 - 2 K 2155/07
    Dies gilt sogar dann, wenn die - fehlerhafte - Auffassung in einem Prüfungsbericht niedergelegt worden ist (vgl. BFH-Urteil vom 16.07.1964 V 92/61 S, BStBl III 1964, 634), die Finanzbehörde über eine längere Zeitspanne eine rechtsirrige, für den Steuerpflichtigen günstige Auffassung vertreten hat (vgl. BFH-Urteil vom 22.06.1971, VIII 23/65, BStBl II 1971, 749 ) oder der Steuerpflichtige im Vertrauen darauf disponiert hat (vgl. BFH-Urteile vom 23.05.1989 X R 17/85, BStBl II 1989, 879 ).
  • BFH, 23.05.1989 - X R 17/85

    Gebrauchte Kleidung als Sachspende (Abziehbarkeit und Wertermittlung)

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 08.03.2011 - 2 K 2155/07
    Dies gilt sogar dann, wenn die - fehlerhafte - Auffassung in einem Prüfungsbericht niedergelegt worden ist (vgl. BFH-Urteil vom 16.07.1964 V 92/61 S, BStBl III 1964, 634), die Finanzbehörde über eine längere Zeitspanne eine rechtsirrige, für den Steuerpflichtigen günstige Auffassung vertreten hat (vgl. BFH-Urteil vom 22.06.1971, VIII 23/65, BStBl II 1971, 749 ) oder der Steuerpflichtige im Vertrauen darauf disponiert hat (vgl. BFH-Urteile vom 23.05.1989 X R 17/85, BStBl II 1989, 879 ).
  • BFH, 05.09.1990 - X R 100/89

    Ausweisung von stillen Beteiligungen an eine Gesellschaft als Darlehen -

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 08.03.2011 - 2 K 2155/07
    Eine als falsch erkannte Rechtsauffassung muss ein Finanzamt vielmehr regelmäßig zum frühestmöglichen Zeitpunkt aufgeben, auch wenn der Steuerpflichtige auf diese Rechtsauffassung vertraut haben sollte (vgl. BFH-Urteil vom 05.09.1990 X R 100/89, BFH/NV 1991, 217, mit Nachweisen der BFH-Rechtsprechung).
  • BFH, 24.02.2000 - III R 59/98

    Verfassungsmäßigkeit der 1%-Regelung

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 08.03.2011 - 2 K 2155/07
    Entgegen der Meinung der Kläger folgt aus der Entscheidung des BFH in der Sache III R 59/98 (Urteil des BFH vom 24.02.2000, BStBl 2000 II S. 273) nichts Anderes.
  • BFH, 05.09.2000 - IX R 33/97

    A)

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 08.03.2011 - 2 K 2155/07
    Die Grundsätze von Treu und Glauben und das Vertrauensschutzprinzip sind ungesetztes Recht, die das gesetzte Recht verdrängen, wenn das Vertrauen eines Beteiligten in ein bestimmtes Verhalten des anderen Beteiligten nach allgemeinem Rechtsgefühl in einem so hohen Maß schutzwürdig ist, dass demgegenüber der Grundsatz der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung zurücktreten muss (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 05.09.2000 IX R 33/97, BStBl II 2000, 676).
  • BFH, 16.11.2005 - VI R 64/04

    Computerdatei als ordnungsgemäßes Fahrtenbuch

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 08.03.2011 - 2 K 2155/07
    Eine Schätzung des Privatanteils anhand anderer Aufzeichnungen kommt nicht in Betracht (so bereits Urteil des BFH vom 16.11.2005, VI R 64/04, BStBl 2006 II S. 410).
  • BFH, 16.03.2006 - VI R 87/04

    Erforderliche Angaben in ordnungsgemäßem Fahrtenbuch

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 08.03.2011 - 2 K 2155/07
    Ein Verweis auf ergänzende Unterlagen ist nur zulässig, wenn der geschlossene Charakter der Fahrtenbuchaufzeichnungen dadurch nicht beeinträchtigt wird (vgl. Bundesfinanzhof - BFH - Urteil vom 16.3.2006 VI R 87/04, Bundessteuerblatt - BStBl - 2006 II S. 625).
  • BFH, 26.06.2007 - V B 197/05

    Privatanteil an der Gesamtfahrleistung für die Umsatzsteuer ist zu schätzen;

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 08.03.2011 - 2 K 2155/07
    Wird zur Führung eines Fahrtenbuches eine Excel-Tabelle verwendet, entspricht dies nicht den gesetzlichen Anforderungen (vgl. BFH Beschuss vom 26.06.2007 V B 197/05, Sammlung der nicht amtlich veröffentlichten Entscheidungen des BFH - BFH/NV - 2007 S. 1897 ).
  • BFH, 27.05.2009 - VI B 123/08

    Vorteil aus der privaten Nutzung eines betrieblichen Kraftfahrzeugs als

  • BFH, 17.11.2009 - VI B 11/09

    Anscheinsbeweis für private Nutzung des Dienstwagens: Verfahrensmangel

  • BFH, 21.04.2010 - VI R 46/08

    Anwendungsvoraussetzung der 1 %-Regelung - beschränkte Reichweite des

  • BFH, 05.09.1990 - X R 107/89

    Gewerblicher Grundstückshandel, wenn innerhalb eines Zeitraums von fünf Jahren

  • BFH, 21.03.2013 - VI R 49/11

    Anwendungsvoraussetzung der 1 % Regelung - Entkräftung des Anscheinsbeweises

    Die daraufhin erhobene Klage wies das Finanzgericht (FG) ab (Entscheidungen der Finanzgerichte 2012, 402).

    Die Kläger beantragen, das Urteil des FG Berlin-Brandenburg vom 8. März 2011  2 K 2155/07 und den Einkommensteuerbescheid 2004 vom 1. Februar 2011 insoweit abzuändern, als dass Einkünfte des Klägers aus nichtselbständiger Arbeit lediglich in Höhe von 55.649 EUR angesetzt werden.

  • FG Hessen, 20.06.2012 - 12 K 1511/09

    Beruflich genutzte Dachgeschosswohnung im eigenen Haus keine Betriebsstätte -

    Eine mit Hilfe eines Computerprogramms erzeugte Datei genügt den Anforderungen an ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch nur dann, wenn nachträgliche Veränderungen  nach der Funktionsweise des Programms technisch ausgeschlossen sind (Finanzgericht  Berlin - Brandenburg. Urteil vom 08.03.2011, EFG 2012, 402).
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