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   VG Freiburg, 14.03.2001 - 2 K 2191/99   

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https://dejure.org/2001,17724
VG Freiburg, 14.03.2001 - 2 K 2191/99 (https://dejure.org/2001,17724)
VG Freiburg, Entscheidung vom 14.03.2001 - 2 K 2191/99 (https://dejure.org/2001,17724)
VG Freiburg, Entscheidung vom 14. März 2001 - 2 K 2191/99 (https://dejure.org/2001,17724)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Abfallentsorgung durch Dritte; Verantwortlichkeit der Zulieferer; Vermischung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit einer abfallrechtlichen Anordnung zur Entsorgung von Kunststoffabfällen; Vorbehandlung von Kunststoffabfällen; Abfallbesitz durch tatsächliche Sachherrschaft; Auswahl eines von mehreren Verantwortlichen nach dem Kriterium der Leistungsfähigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • VGH Baden-Württemberg, 05.10.1999 - 10 S 1059/99

    Konkretisierung der Pflicht zur Überlassung von Abfällen zur Beseitigung;

    Auszug aus VG Freiburg, 14.03.2001 - 2 K 2191/99
    Zwar ist es nach § 37 LVwVfG Aufgabe der Verwaltung, die normativen Vorgaben des KrW-/AbfG schon auf der Ebene der verwaltungsrechtlichen Grundverfügung für den Einzelfall zu konkretisieren (vgl. insbes. VGH BW, Beschl. v. 5.10.1999, NVwZ 2000, 91).
  • VGH Baden-Württemberg, 19.10.1993 - 10 S 2045/91

    Sanierung von Altlasten - Störerauswahl

    Auszug aus VG Freiburg, 14.03.2001 - 2 K 2191/99
    Danach reicht die Mitverursachung einer Störung sogar aus, um den Störer zur Beseitigung der gesamten Störung zu verpflichten, wenn sein Beitrag wesentlich ist (vgl. zur Sanierungspflicht eines von mehreren Störern bei Altlasten VGH BW, Urt. v. 19.10.1993, NVwZ-RR 1994, 565, 566).
  • BVerfG, 16.02.2000 - 1 BvR 242/91

    Altlasten

    Auszug aus VG Freiburg, 14.03.2001 - 2 K 2191/99
    Denn eine Fallkonstellation, in der die Inanspruchnahme des Besitzers gegen Verfassungsrecht verstieße, liegt hier ersichtlich nicht vor, nachdem die Klägerin ihren Besitz an den Abfällen willentlich begründet hatte, um daraus wirtschaftlich Vorteile zu ziehen, und das "letzte Glied in der Besitzkette" vor der Firma H. war (vgl. die Kriterien zur Begrenzung der Zustandshaftung des Eigentümers für die Grundstückssanierung bei Altlasten BVerfG, Beschl. v. 16.02.2000, NJW 2000, 2573).
  • VGH Baden-Württemberg, 07.12.1993 - 10 S 1700/92

    Erledigung einer abfallrechtlichen Entsorgungsverfügung; zum Abfallbesitzer

    Auszug aus VG Freiburg, 14.03.2001 - 2 K 2191/99
    Denn abgesehen davon, dass der Besitzbegriffs des Abfallrechts nicht mit demjenigen des BGB übereinstimmt (VGH BW, NVwZ 1994, 1130, 1131), lagen schon die Voraussetzungen des § 868 BGB nicht vor.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 23.11.2006 - 11 B 5.05

    Zu den Grenzen der Entsorgungspflicht früherer Abfallbesitzer (Groß Dölln)

    Die bloße gemeinsame Lagerung und Zusammenfassung von Abfällen zum Transport in Transporteinheiten führt aber noch nicht zur Zweiterzeugung, wenn diese Abfälle zwar gemischt werden, sich jedoch - wovon hier auszugehen ist - in ihrer Natur oder Zusammensetzung nicht verändern (vgl. VG Freiburg, Urteil vom 14. März 2001 - 2 K 2191/99 -, NUR 2002, 248; Beckmann/Kersting in Landmann/Rohmer, Umweltrecht, Bd. III, § 3 KrW-/AbfG, Rdnr. 79).

    Die Vorschrift schließt es nicht aus, dass die Entsorgungspflicht aus anderen Gründen, wie dem Verlust des sie begründenden Abfallbesitzes, entfällt (a.A. VG Freiburg, Urteil vom 14. März 2001 - 2 K 2191/99 -, NUR 2002, 248, und ihm folgend VG Sigmaringen, Beschluss vom 17. Dezember 2002 - 2 K 1695/02 -, bei Juris).

  • OLG Düsseldorf, 02.02.2018 - 22 U 73/17

    Pflichten eines Entsorgungsunternehmens aus einem Vertrag über die "Entsorgung

    Das steht damit im Einklang, dass sowohl die Klägerin als auch die Beklagte zur Verwertung der LWL (als gemäß § 7 Abs. 2 KrWG gesetzlich bzw. vertraglich Verpflichtete, vgl. Schink/Verstyl, KrWG, 2. Auflage 2017, § 7, Rn 7) zwar jeweils Dritte mit der Erfüllung ihrer Pflichten beauftragen konnten, gemäß § 22 KrWG ihre Verantwortlichkeit für die Erfüllung ihrer Pflichten hiervon unberührt und so lange bestehen bleibt, bis die Entsorgung endgültig und ordnungsgemäß abgeschlossen ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 28.06.2007, Az. 7 C 5/07, BVerwGE 129, 300; vgl. auch VG Freiburg, Urteil vom 14.03.2001, 2 K 2191/99, Anlage K 18).

    Nach § 22 S. 2 KrWG entfällt die Verantwortlichkeit des Verpflichteten erst dann, wenn die Entsorgung ordnungsgemäß und endgültig abgeschlossen ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 28.06.2007, Az. 7 C 5/07, BVerwGE 129, 300; VG Freiburg, Urteil vom 14.03.2001, 2 K 2191/99, Anlage K 18; vgl. auch BGH, Urteil vom 07.10.1975, VI ZR 43/74, NJW 1976, 46).

  • VG Sigmaringen, 17.12.2002 - 2 K 1695/02

    Inanspruchnahme des früheren Abfallbesitzers für die Abfallentsorgung eines

    Vermischt der mit der Abfallentsorgung beauftragte Dritte Abfälle verschiedener Zulieferer, so bleibt jeder Zulieferer grundsätzlich für den ihm zurechenbaren Anteil an dem Abfallgemisch verantwortlich (wie VG Freiburg, Urteil vom 14.03.2001, 2 K 2191/99).

    Daran ändert auch der Umstand nichts, dass sie im Rahmen ihrer vertraglichen Beziehung ihren Besitz an den Abfällen auf die S. GmbH übertragen haben (so auch VG Freiburg, Urteil v. 14.03.2001 -2 K 2191/99 - v. Lersner in: Hösel/v. Lersner, Recht der Abfallbeseitigung, § 16 Abs. 1 KrW-/AbfG, Rn. 17).

  • VG Potsdam, 04.03.2004 - 1 K 2135/04
    In der Begründung wird unter Bezugnahme auf ein rechtskräftiges Urteil des Verwaltungsgerichts Freiburg vom 14. März 2001, - 2 K 2191/99 -, NuR 02, 248, ausgeführt, die Klägerin sei nach der Insolvenz der Anlagenbetreiberin verpflichtet, die seinerzeit angelieferten Mengen zu entsorgen.
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