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   FG Rheinland-Pfalz, 08.06.2004 - 2 K 2223/02   

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https://dejure.org/2004,8496
FG Rheinland-Pfalz, 08.06.2004 - 2 K 2223/02 (https://dejure.org/2004,8496)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 08.06.2004 - 2 K 2223/02 (https://dejure.org/2004,8496)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 08. Juni 2004 - 2 K 2223/02 (https://dejure.org/2004,8496)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Steuerliche Rechtsfolgen nach Aktienzuteilung und Verkauf der zugeteilten Aktien

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Steuerliche Rechtsfolgen nach Aktienzuteilung und Verkauf der zugeteilten Aktien

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Übertragung von Gesellschaftsanteilen von einer börsennotierten Gesellschaft auf deren Anteilseigner als sonstiger Bezug im Sinne von § 20 Abs. 1 Einkommensteuergesetz (EStG); Vorliegen eines Veräußerungsgeschäfts beim Anteilseigner

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2005, 1047
  • EFG 2005, 1449
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 22.05.2003 - IX R 9/00

    Spekulationsgeschäft bei Veräußerung von Bezugsrechten

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 08.06.2004 - 2 K 2223/02
    Nach § 20 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 Nr. 1 EStG gehören zu den Einkünften aus Kapitalvermögen alle Vermögensmehrungen, die bei wirtschaftlicher Betrachtung Entgelt für die Überlassung von Kapital zur Nutzung darstellen (BFH, Urteil vom 22. Mai 2003, IX R 9/00, BStBl II 2003, 712, m. w. N.), also alle Erträge und Vorteile, die dem Kapitalgeber von dem das Kapital Nutzenden überlassen werden, weil Kapital hingegeben wurde.

    Hierzu gehören insbesondere auch Wertveränderungen der Kapitalanlage und solche Zuwächse, die bereits Teil der bei Kapitalhingabe erworbenen Aktien sind (neue Aktien, Bezugsrechte nach Kapitalerhöhung, vgl. BFH, Urteil vom 22. Mai 2003, IX R 9/00, a. a. O.) oder die bereits beim Kauf der Aktien von vornherein zugesagt waren, so dass sie sich als Kaupreisminderungen bzw. Kapital- oder Einlagerückzahlungen darstellen (umstritten, vgl. zu Bonusaktien: FG Düsseldorf, Urteil vom 17. Juli 2002, 2 K 4068/01 E, EFG 2002, 1382).

  • BFH, 02.03.1993 - VIII R 13/91

    Wird Käufer von Aktien die Rücknahme zum Einkaufspreis zuzüglich bestimmter

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 08.06.2004 - 2 K 2223/02
    Deshalb kommt es weder auf die Bezeichnung der Erträge an, noch darauf, ob sie in offener oder verschleierter Form zufließen (BFH, Urteil vom 02. März 1993, VIII R 13/91, BStBl II 1993, 602).
  • FG Düsseldorf, 17.07.2002 - 2 K 4068/01

    Bonusaktien; Kapitaleinkünfte; sonstige Leistung; Anschaffungskostenminderung -

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 08.06.2004 - 2 K 2223/02
    Hierzu gehören insbesondere auch Wertveränderungen der Kapitalanlage und solche Zuwächse, die bereits Teil der bei Kapitalhingabe erworbenen Aktien sind (neue Aktien, Bezugsrechte nach Kapitalerhöhung, vgl. BFH, Urteil vom 22. Mai 2003, IX R 9/00, a. a. O.) oder die bereits beim Kauf der Aktien von vornherein zugesagt waren, so dass sie sich als Kaupreisminderungen bzw. Kapital- oder Einlagerückzahlungen darstellen (umstritten, vgl. zu Bonusaktien: FG Düsseldorf, Urteil vom 17. Juli 2002, 2 K 4068/01 E, EFG 2002, 1382).
  • BFH, 22.08.2006 - I R 24/05

    Kontokorrentverbindlichkeit; Auszahlungen; Überweisungen; Betriebliche

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 08.06.2004 - 2 K 2223/02
    Das Beschwerdeverfahren wird unter dem Az. I R 24/05 als Revisionsverfahren fortgeführt (BFH-Beschluss vom 5.4.2005 Az. I B 131/04, nicht dokumentiert).
  • BFH, 04.07.1990 - GrS 2/88
    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 08.06.2004 - 2 K 2223/02
    Ob eine Vermögenszuwendung als Entgelt für die Kapitalüberlassung oder aus anderen Gründen erfolgt, hängt - wie auch sonst bei Klärung der Frage nach dem Veranlassungszusammenhang - von einer wertenden Beurteilung des die Zuwendung auslösenden Moments und der Zuordnung des maßgeblichen Besteuerungsgrundes zum Beteiligungsverhältnis ab (vgl. BFH, Beschluss des Großen Senates vom 04. Juli 1990, GrS 2-3/88, BStBl II 1990, 817).
  • FG Rheinland-Pfalz, 24.09.2007 - 5 K 1484/07

    Die zusätzlich zu einer Bardividende von einer ausländischen Aktiengesellschaft

    b) Dieses Ergebnis bestätigt die Entscheidung des 2. Senats Finanzgerichts Rheinland-Pfalz vom 8. Juni 2004 (2 K 2223/02, EFG 2005, 1449 ).

    Diese als "Spin-Off" bezeichnete Zuteilung von Aktien behandelte der 2. Senat des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz als steuerpflichtige Einnahmen aus Kapitalvermögen (Urteil des 2. Senats des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz vom 8. Juni 2004 2 K 2223/02, EFG 2005, 1449 ).

  • BFH, 22.08.2006 - I R 24/05

    Voraussetzungen für Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei urlaubsbedingter

    Das Urteil des FG Rheinland-Pfalz vom 8. Juni 2004 2 K 2223/02 ist in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2005, 1047 abgedruckt.
  • BFH, 19.04.2005 - VIII R 80/02

    Erwerb von Fremdwährungsanleihen nach einem von vornherein festgeselgten Kurs;

    Denn auch Zahlungen Dritter können durch das Rechtsverhältnis zwischen dem Kapitalgeber und dem Kapitalnehmer veranlasst sein (zur Abgrenzung der Einnahmen aus Kapitalvermögen von den grundsätzlich nicht steuerbaren Wertänderungen der Kapitalanlage nach dem Veranlassungszusammenhang vgl. z.B. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 7. Dezember 2004 VIII R 70/02, BFHE 208, 546, BStBl II 2005, 468; Urteil des FG Rheinland-Pfalz vom 8. Juni 2004 2 K 2223/02, EFG 2005, 1047).
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