Rechtsprechung
FG Köln, 17.03.2011 - 2 K 2278/08 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Keine Erstattung von Steuerabzugsbeträgen für Vergütungen für die Überlassung von Live-Fernsehübertragungsrechten einer nur in Österreich ansässigen Gesellschaft mit beschränkter Haftung
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Steuerabzug gem. § 50a EStG: - Sportliche Darbietung i.S. des Art. 17 Abs. 1 DBA-Österreich
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Köln, 17.03.2011 - 2 K 2278/08
- BFH, 13.06.2012 - I R 41/11
Papierfundstellen
- EFG 2011, 1428
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BFH, 04.03.2009 - I R 6/07
Anfechtbarkeit des Widerrufs einer Freistellungsbescheinigung - …
Auszug aus FG Köln, 17.03.2011 - 2 K 2278/08
Zwar hat der BFH in seinem Urteil vom 4. März 2009 (I R 6/07, BFHE 224, 353; BStBl II 2009, 625) zur Auslegung des "Künstlerdurchgriffs" in Art. 17 Abs. 1 Satz 2 DBA-Schweiz ausgeführt, dass die verschiedenen Tätigkeiten eines Veranstalters einer sportlichen Darbietung (z.B. die Überlassung der Sportstätte, die Organisation des Wettkampfes, die Überlassung der Fernsehrechte etc.) sich in ihrer Gesamtheit als eine originäre ihm zuzurechnende Leistung darstellen.Dementsprechend gehe auch die zivilrechtliche Rechtsprechung davon aus, dass die Fernsehübertragungsrechte dem Veranstalter in seiner Eigenschaft als solchem zustünden und er sie nicht aus Rechtspositionen der teilnehmenden Sportler ableite (vgl. BFH-Urteil vom 4. März 2009 I R 6/07, a.a.O., unter Tz. 36, m.w.N.).
- BFH, 26.08.2010 - I R 53/09
Gewinnbeteiligung i. S. des Art. 11 Abs. 2 DBA-Österreich 2000 - Auslegung …
Auszug aus FG Köln, 17.03.2011 - 2 K 2278/08
Ob der Schuldner der Vergütungen berechtigterweise Steuern einbehalten und abgeführt hat und ob daher überhaupt Einkünfte vorliegen, die in Deutschland steuerpflichtig oder aus anderen als den in § 50d Abs. 1 Satz 2 EStG 2006/2007 genannten Gründen von der Besteuerung freizustellen sind, ist im Erstattungsverfahren nach § 50d Abs. 1 EStG 2006/2007 nicht zu entscheiden (vgl. ständige Rspr. des BFH, z.B. BFH-Urteil vom 26. August 2010 I R 53/09, BFHE 231, 63, BFH/NV 2011, 135 m.w.N.). - BFH, 02.09.2009 - I R 90/08
Keine Bindungswirkung zwischenstaatlicher Verständigungsvereinbarungen über die …
Auszug aus FG Köln, 17.03.2011 - 2 K 2278/08
Insoweit enthält nämlich Absatz 9 des Protokolls zu Art. 17 Abs. 2 DBA-Österreich eine sog. "Drittstaatenklausel", die bei der Auslegung des Art. 17 Abs. 2 DBA-Österreich zu berücksichtigen ist (vgl. BFH-Urteil vom 2. September 2009, I R 90/08, BFHE 226, 267, BStBl II 2010, 394 zur Auslegung zwischenstaatlicher Abkommen unter Berücksichtigung der konkreten Abkommenspraxis der Vertragsstaaten und des Art. 31 des Wiener Übereinkommens über das Recht der Verträge vom 23. Mai 1969 - WÜRV -, insbesondere des in Art. 31 Abs. 2 WÜRV näher beschriebenen systematischen "Zusammenhangs").
- BFH, 13.06.2012 - I R 41/11
Vergütungen für Fernsehübertragungsrechte nach dem DBA-Österreich 2000 - …
Das Finanzgericht (FG) Köln wies die anschließende Klage, mit der die Klägerin nur noch die Erstattung der abgeführten Beträge begehrte, mit Urteil vom 17. März 2011 2 K 2278/08 (abgedruckt in Entscheidungen der Finanzgerichte 2011, 1428) ab.