Rechtsprechung
FG Hessen, 26.10.1994 - 2 K 2298/94 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Hessen, 26.10.1994 - 2 K 2298/94
- BFH, 17.06.1997 - IX R 79/95
Papierfundstellen
- EFG 1996, 791
Wird zitiert von ...
- BFH, 09.12.1999 - III R 37/97
Bekanntgabefiktion bei Prozessbevollmächtigten
Dem Prozessbevollmächtigten könne insoweit nicht entgegengehalten werden, die private Vereinbarung habe keinen Einfluss auf den Ablauf der Drei-Tages-Frist (so aber das Hessische FG im Urteil vom 26. Oktober 1994 2 K 2298/94, EFG 1996, 791).Diese rechtliche Sicht teile auch das Hessische FG in seinem Urteil in EFG 1996, 791 (Revision IX R 79/95).
Ähnlich hat das Hessische FG es für die Fristberechnung nach § 122 Abs. 2 AO 1977 in seinem Urteil in EFG 1996, 791 als unbeachtlich angesehen, wenn ein Steuerberater mit dem Postboten vereinbart, eingehende Sendungen nicht am Samstag, sondern erst am nachfolgenden Montag zuzustellen, weil eine derartige private Vereinbarung keinen Einfluss auf den Lauf von Fristen haben könne (…zustimmend Klein, Abgabenordnung, 6. Aufl., § 122 Bem. 4. b).
Der BFH hat mit Urteil in BFH/NV 1997, 828 diese Frage allerdings (im anschließenden Revisionsverfahren gegen das Urteil in EFG 1996, 791) dahingestellt sein lassen können, weil die Kläger in jenem Fall keine Tatsachen gegen eine mögliche Bekanntgabe bereits am Freitag vorgetragen hätten.