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   FG Rheinland-Pfalz, 17.04.2007 - 2 K 2519/05   

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https://dejure.org/2007,14611
FG Rheinland-Pfalz, 17.04.2007 - 2 K 2519/05 (https://dejure.org/2007,14611)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 17.04.2007 - 2 K 2519/05 (https://dejure.org/2007,14611)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 17. April 2007 - 2 K 2519/05 (https://dejure.org/2007,14611)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erfassung des Zuflusses einer Versicherungsleistung aus einer Betriebsunterbrechungsversicherung im Rahmen einer einzelunternehmerischen gewerblichen Tätigkeit als Betriebseinnahme; Berücksichtigung der Leistungen aus der Praxisausfall-Versicherung und die in diesem ...

  • Judicialis

    AO 1977 § 164 Abs. 1; ; EStG § 4 Abs. 4; ; EStG § 10 Abs. 1 Nr. 2; ; EStG § 12 Nr. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 12 Nr. 1
    Betriebsunterbrechungsversicherung eines gewerblichen Einzelunternehmers (Versicherungsagentur)

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Betriebsunterbrechungsversicherung eines gewerblichen Einzelunternehmers (Versicherungsagentur)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Betriebsunterbrechungsversicherung eines gewerblichen Unternehmers

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2007, 1063
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BFH, 26.08.1993 - IV R 35/92

    Krankentagegeldversicherungsprämien einer Anwaltssozietät (§ 4 EStG )

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 17.04.2007 - 2 K 2519/05
    Bezieht sich die Versicherung auf ein betriebsbedingtes Risiko, führt sie zu Betriebsausgaben und Betriebseinnahmen; ist dagegen ein außerbetriebliches Risiko versichert, können die Ausgaben allenfalls als Sonderausgaben i.S. von § 10 Abs. 1 Nr. 2 EStG berücksichtigt werden, während die Einnahmen nicht steuerbar sind (vgl. nur BFH vom 26. August 1993 IV R 35/92, BFH/NV 1994, 306).

    Ob und inwiefern die Krankentagegeldversicherung eines Freiberuflers der Betriebsunterbrechungsversicherung bei einem Industrieunternehmen vergleichbar ist, hat sich der BFH bereits im Urteil vom 7. Oktober 1982 (IV R 35/92 BStBl II 1983, 101) auseinandergesetzt.

    Während erstere ein in der Person des Betriebsinhabers liegendes Risiko absichert, soll letztere ein Risiko decken, das im betrieblichen Bereich liegt wie Einbruch, Brand oder Ausfall von Maschinen (BFH vom 26. August 1993 IV R 35/92, BFH/NV 1994, 306).

    Dem steht jedoch das sog. Aufteilungs- und Abzugsverbot des § 12 Nr. 1 EStG entgegen (BFH vom 26. August 1993 IV R 35/92, BFH/NV 1994, 306).

    Bezieht sich die Versicherung auf ein betriebsbedingtes Risiko, führt sie zu Betriebsausgaben und Betriebseinnahmen; ist dagegen ein außerbetriebliches Risiko versichert, können die Ausgaben allenfalls als Sonderausgaben i.S. von § 10 Abs. 1 Nr. 2 EStG berücksichtigt werden, während die Einnahmen nicht steuerbar sind (vgl. nur BFH vom 26. August 1993 IV R 35/92, BFH/NV 1994, 306).

    Im Anschluss an die obigen Ausführungen des Senats (II.2.) ergibt sich, dass das Wirtschaftsgut im Streitfall unter Anwendung des Abzugs- und Aufteilungsverbots zum notwendigen Privatvermögen gehört (vgl. BFH vom 26. August 1993 IV R 35/92, BFH/NV 1994, 306).

  • BFH, 07.10.1982 - IV R 32/80

    Betriebsausgaben - Krankengeldversicherung

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 17.04.2007 - 2 K 2519/05
    Im übrigen ist das Risiko krankheitsbedingter Vermögenseinbußen der privaten Lebensführung zuzurechnen (BFH vom 7.Oktober 1982 IV R 32/80, BStBl II 1983, 101).

    Gleiches muss für einen Freiberufler gelten, dessen Praxis, ebenso wie das Unternehmen eines Immobilienmaklers, von seinem persönlichen Arbeitseinsatz abhängt (BFH vom 7.Oktober 1982 IV R 32/80, BStBl II 1983, 101).

    Das gilt nicht nur für Gewerbetreibende (BFH in BStBl II 1969, 489) und Freiberufler (BFH in BStBl II 1983, 101), sondern auch für Nichtselbständige (BFH vom 13.April 1976 VI R 87/73, BStBl II 1976, 599 zur Versicherung eines Flugkapitäns für den Fall des Verlustes einer Fluglizenz).

    Ob und inwiefern die Krankentagegeldversicherung eines Freiberuflers der Betriebsunterbrechungsversicherung bei einem Industrieunternehmen vergleichbar ist, hat sich der BFH bereits im Urteil vom 7. Oktober 1982 (IV R 35/92 BStBl II 1983, 101) auseinandergesetzt.

  • BFH, 22.05.1969 - IV R 144/68

    Krankentagegeldversicherung - Prämien - Betriebsausgaben - Werbungskosten

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 17.04.2007 - 2 K 2519/05
    Demgemäß hat der BFH entschieden, dass die von einem Einzelunternehmer (Immobilienmakler) aufgewandten Beiträge für eine Krankentagegeldversicherung selbst dann nicht als Betriebsausgaben abgezogen werden können, wenn die Versicherung zur Aufrechterhaltung des Betriebs im Falle der Erkrankung des Betriebsinhabers abgeschlossen worden ist (BFH vom 22.Mai 1969 IV R 144/68, BStBl II 1969, 489).

    Das gilt nicht nur für Gewerbetreibende (BFH in BStBl II 1969, 489) und Freiberufler (BFH in BStBl II 1983, 101), sondern auch für Nichtselbständige (BFH vom 13.April 1976 VI R 87/73, BStBl II 1976, 599 zur Versicherung eines Flugkapitäns für den Fall des Verlustes einer Fluglizenz).

    Das gilt nicht nur für Gewerbetreibende (BFH in BStBl II 1969, 489 zum vergleichbaren Fall einer Krankentagegeldversicherung).

  • BFH, 22.09.1993 - X R 37/91

    Zuordnung zum gewillkürten Betriebsvermögen muß unmißverständlich bekundet

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 17.04.2007 - 2 K 2519/05
    Die Zuordnung zum gewillkürten Betriebsvermögen muss unmissverständlich in einer Weise kundgemacht werden, dass ein sachverständiger Dritter ohne weitere Erklärung des Steuerpflichtigen die Zugehörigkeit zum Betriebsvermögen erkennen kann (BFH vom 22. September 1993 X R 37/91, BStBl. II 1994, 172).
  • BFH, 09.12.1982 - IV R 54/80

    Einbeziehung von erstatteten Mehrkosten für beschleunigte Ersatzbeschaffung in

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 17.04.2007 - 2 K 2519/05
    Das ist deshalb gerechtfertigt, weil die erstatteten laufenden Betriebskosten das Betriebsergebnis vermindert haben (BFH vom 09. Dezember 1982 IV R 54/80, BStBl II 1983, 371).
  • BFH, 13.04.1976 - VI R 87/73

    Beiträge zur "Loss-of-Licence"-Versicherung der Flugkapitäne sind keine

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 17.04.2007 - 2 K 2519/05
    Das gilt nicht nur für Gewerbetreibende (BFH in BStBl II 1969, 489) und Freiberufler (BFH in BStBl II 1983, 101), sondern auch für Nichtselbständige (BFH vom 13.April 1976 VI R 87/73, BStBl II 1976, 599 zur Versicherung eines Flugkapitäns für den Fall des Verlustes einer Fluglizenz).
  • BFH, 29.10.1985 - IX R 56/82

    Versicherungsprämie - Werbungskosten - Einkommensteuer

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 17.04.2007 - 2 K 2519/05
    Selbst wenn bereits durch den Versicherungsvertrag bestimmt ist, dass Empfänger der Versicherungsleistungen nicht der Steuerpflichtige selbst sein soll, vermag das an der privaten Veranlassung der Prämienzahlungen nichts zu ändern, wenn das versicherte Risiko dem privaten Lebensbereich zuzuordnen ist (BFH vom 29.Oktober 1985 IX R 56/82, BStBl II 1986, 143 und vom 11.Mai 1989 IV R 56/87, BStBl II 1989, 657).
  • BFH, 11.05.1989 - IV R 56/87

    Prämien für eine auf das Leben eines Gesellschafters abgeschlossene

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 17.04.2007 - 2 K 2519/05
    Selbst wenn bereits durch den Versicherungsvertrag bestimmt ist, dass Empfänger der Versicherungsleistungen nicht der Steuerpflichtige selbst sein soll, vermag das an der privaten Veranlassung der Prämienzahlungen nichts zu ändern, wenn das versicherte Risiko dem privaten Lebensbereich zuzuordnen ist (BFH vom 29.Oktober 1985 IX R 56/82, BStBl II 1986, 143 und vom 11.Mai 1989 IV R 56/87, BStBl II 1989, 657).
  • BFH, 18.08.2009 - X R 21/07

    Einkommensteuerliche Behandlung der sog. Praxisausfallversicherung

    Das Finanzgericht (FG) erkannte in dem in Entscheidungen der Finanzgerichte 2007, 1063 veröffentlichten Urteil, dass das FA zu Unrecht die Leistungen aus der Praxis-Unfallversicherung und die in diesem Zusammenhang geleisteten Versicherungsprämien als Betriebseinnahmen bzw. -ausgaben angesetzt habe.
  • FG Rheinland-Pfalz, 18.12.2007 - 2 K 2214/07

    Leistungen aus vom Arbeitgeber als Versicherungsnehmerabgeschlossenen

    Die Versicherungsleistung diente nicht als Lohnersatz dem Zweck, Einnahmeausfälle des Klägers aus seinem Arbeitsverhältnis zu erstatten (in diesem Sinne auch: Urteile der Finanzgerichte Rheinland-Pfalz vom 28. September 2006 - 1 K 1854/05, 17. April 2007 - 2 K 2519/05 betreffend eine Betriebsunterbrechungsversicherung; Schleswig-Holstein vom 19. Juni 2002 - I 1339/97 und Hessen vom 21. September 2004 - 10 K 3682/03; a.A.: Finanzgericht Köln vom 24. November 2004 - 12 K 5350/01).
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