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   VG Karlsruhe, 24.01.2008 - 2 K 2600/07   

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https://dejure.org/2008,3915
VG Karlsruhe, 24.01.2008 - 2 K 2600/07 (https://dejure.org/2008,3915)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 24.01.2008 - 2 K 2600/07 (https://dejure.org/2008,3915)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 24. Januar 2008 - 2 K 2600/07 (https://dejure.org/2008,3915)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Vorkaufsrecht der Gemeinde; unzulässiger Vorratserwerb

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ausübung des der Gemeinde eingeräumten Vorkaufsrechts zur Sicherung der zügigen Bebauung des neu auszuweisenden Wohngebiets; Erwerb des Grundstücks zur Vorratshaltung über Manövriermasse

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BauGB § 24 Abs. 1 S. 1 Nr. 5, Abs. 3 S. 1
    Teilungsgenehmigung; Vorkaufsrecht - Flächennutzungsplan; Wohnbaufläche; Wohl der Allgemeinheit; Vorratserwerb

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 2008, 667 (Ls.)
  • DVBl 2008, 667 DÖV 2008, 736
  • DÖV 2008, 736
  • BauR 2008, 960
  • ZfBR 2008, 701 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 25.05.1982 - 4 B 98.82

    Ausübung des gemindlichen Vorkaufsrechts bezüglich eines Ersatzgrundstücks;

    Auszug aus VG Karlsruhe, 24.01.2008 - 2 K 2600/07
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts kann der Verwaltungsakt, durch den das Vorkaufsrecht ausgeübt wird, auch vom Käufer angefochten werden (BVerwG, B. v. 25.05.1982 - 4 B 98/82 - juris).
  • VGH Hessen, 20.06.2003 - 3 UE 371/03

    Gemeindliches Vorkaufsrecht auf Grund eines Flächennutzungsplans

    Auszug aus VG Karlsruhe, 24.01.2008 - 2 K 2600/07
    Eine andere Beurteilung ergibt sich entgegen der Ansicht der Beklagten auch nicht aus dem von ihr angeführten Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 20.06.2003 (- 3 UE 371/03 - juris).
  • BVerwG, 25.01.2010 - 4 B 53.09

    Vorkaufsrecht; Wohl der Allgemeinheit; Flächennutzungsplan; Wohnungsbau.

    Dieses Ergebnis wird durch die Gesetzgebungsgeschichte, auf die bereits das Verwaltungsgericht (UA S. 5 f. = BauR 2008, 960 = BRS 73 Nr. 117) und der Verwaltungsgerichtshof (UA S. 15 = VBlBW 2009, 470 = BauR 2010, 71) Bezug genommen haben, und durch systematische Überlegungen bestätigt.
  • VGH Baden-Württemberg, 25.06.2009 - 5 S 574/08

    Zur Ausübung des allgemeinen (Flächennutzungsplan-)Vorkaufsrechts nach § 24 Abs 1

    Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 24. Januar 2008 - 2 K 2600/07- wird zurückgewiesen.

    Mit Urteil vom 24.01.2008 - 2 K 2600/07 - hat das Verwaltungsgericht der Klage stattgegeben und die angefochtenen Bescheide der Beklagten aufgehoben.

    das Urteil des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 24. Januar 2008 - 2 K 2600/07 - zu ändern und die Klage abzuweisen.

  • VG Karlsruhe, 26.09.2022 - 1 K 2548/21

    Ausübung des gemeindlichen Vorkaufsrechts

    Ab 01.01.1998 übernahm das Bau- und Raumordnungsgesetz [BauROG] diese Vorkaufsrechte in das BauGB (vgl. ausführlich bereits: VG Karlsruhe, Urteil vom 24.01.2008 - 2 K 2600/07 -, juris Rn. 19 ff.).

    Damit sollte dem Anliegen einer verstärkten Ausweisung und beschleunigten Bereitstellung von Bauland vor allem für Wohnbauzwecke Rechnung getragen werden (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 25.06.2009 - 5 S 574/08 -, juris Rn. 30 m. w. N.; VG Karlsruhe, Urteil vom 24.01.2008 - 2 K 2600/07 -, juris Rn. 20).

  • LG Karlsruhe, 20.10.2017 - 16 O 5/15

    Baulandsache: Rechtsmäßigkeit der Ausübung des gemeindlichen Vorkaufsrechts zum

    Erst ein qualifiziertes, sachlich objektiv öffentliches Interesse als Ergebnis einer Abwägung der im Einzelfall miteinander in Widerstreit stehenden (privaten und öffentlichen) Interessen kann mit dem Wohl der Allgemeinheit identifiziert werden (VG Karlsruhe, Urteil vom 24.01.2008 - 2 K 2600/07 -, juris Rn. 18 i Stock, in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, BauGB, 125. Erg.-Lfg Mai 2017, § 24 Rn. 63).

    Der Vorschlag eines umfassenden Vorkaufsrechts zu Zwecken der Baulandbevorratung (vgl. die Stellungnahme des Bundesrats BT-Drs. 12/4208 S. 7 sowie BT-Drs. 12/4208, S. 7) hatte sich nicht durchgesetzt (vgl. VG Karlsruhe, Urteil vom 24.01.2008 - 2 K 2600/07 -, juris Rn. 19, bestätigt durch BVerwG, Beschluss vom 25.01.2010 - 4 B 53.09 -, juris; Roos, in: Brügelmann, BauGB, 75. Erg.-Lfg Juli 2010, § 24 Rn. 35ci Schrödter, BauGB, 7. Auflage 2006, § 24 Rn. 30).

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