Weitere Entscheidung unten: FG Sachsen, 23.02.2006

Rechtsprechung
   FG Düsseldorf, 15.12.2004 - 2 K 2679/04 StB   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,14550
FG Düsseldorf, 15.12.2004 - 2 K 2679/04 StB (https://dejure.org/2004,14550)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 15.12.2004 - 2 K 2679/04 StB (https://dejure.org/2004,14550)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 15. Dezember 2004 - 2 K 2679/04 StB (https://dejure.org/2004,14550)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StBerG § 40 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 § 46 Abs. 2 Nr. 4
    Widerruf der Bestellung als Steuerberater und Anspruch auf sofortige Wiederbestellung bei laufendem Insolvenzverfahren

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Widerruf der Bestellung als Steuerberater und Anspruch auf sofortige Wiederbestellung bei laufendem Insolvenzverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Widerruf einer Bestellung als Steuerberater bei Vermögensverfall des Steuerberaters; Voraussetzungen für das Vorliegen eines Vermögensverfalls; Vermutung eines Vermögensverfalls bei Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Steuerberaters; Herstellung ...

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 04.03.2004 - VII R 21/02

    Widerruf der Steuerberaterzulassung im Geltungsbereich der InsO

    Auszug aus FG Düsseldorf, 15.12.2004 - 2 K 2679/04
    Die Vermutung des Vermögensverfalls ist widerlegbar, wobei es dem Steuerberater obliegt, im Einzelnen substantiiert die Umstände vorzutragen, die zur Widerlegung der Vermutung führen ( vgl. BFH, Urteil vom 06.06.2000 - VII R 68/99 - Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 2000, 741; Beschluss vom 04.03.2004 - VII R 21/02 - Bundessteuerblatt II 2004, 1016 ).

    Die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens und die hierdurch eröffnete bloße Möglichkeit, die offenbar gewordene schlechte wirtschaftliche Situation des Steuerberaters durch dieses Verfahren zu bereinigen, haben noch nicht zur Folge, dass die wirtschaftlichen Verhältnisse des Steuerberaters trotz der unbeglichenen gegen ihn erhobenen Forderungen als geordnet zu betrachten wären ( vgl. BFH, Beschluss vom 04.03.2004 - VII R 21/02 - a.a.O. ).

  • BFH, 22.08.1995 - VII R 63/94

    1. Die gesetzliche Vermutung des Vermögensverfalles bei Eintragung ins

    Auszug aus FG Düsseldorf, 15.12.2004 - 2 K 2679/04
    Im finanzgerichtlichen Klageverfahren gegen den Widerrufsbescheid ist einerseits zu prüfen, ob der Bescheid nach der Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der Verwaltungsentscheidung rechtmäßig ergangen ist, zum anderen muss das Gericht aber auch eine im Zeitpunkt seiner Entscheidung veränderte Sachlage berücksichtigen, wenn sich aus dieser eine Rechtspflicht zur sofortigen Wiederbestellung ergibt (BFH, Urteil vom 22.08.1995 - VII R 63/94 - BStBl. II 1995, 909).

    Ein Anspruch auf Wiederbestellung als Steuerberater kommt dann nicht in Betracht, wenn der Vermögensverfall noch andauert ( vgl. BFH, Urteil vom 22.8.1995 -VII R 63/94 - BStBl II 1995, 909, 911 ).

  • BFH, 03.11.1992 - VII R 95/91

    Voraussetzung für den Wiederruf der Bestellung als Steuerberater bei Einstellung

    Auszug aus FG Düsseldorf, 15.12.2004 - 2 K 2679/04
    Im Übrigen liegt ein Vermögensverfall vor, wenn der Schuldner in ungeordnete, schlechte finanzielle Verhältnisse geraten ist, die er in absehbarer Zeit nicht ordnen kann und er außer Stande ist, seinen Verpflichtungen nachzukommen ( vgl. Bundesfinanzhof , Urteil vom 03.11.1992 - VII R 95/91 - Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des BFH 1993, 624, 625 m.w.N.).
  • BFH, 06.06.2000 - VII R 68/99

    Sozialversicherungsbeiträge - Eidesstattliche Versicherung - Steuerschulden -

    Auszug aus FG Düsseldorf, 15.12.2004 - 2 K 2679/04
    Die Vermutung des Vermögensverfalls ist widerlegbar, wobei es dem Steuerberater obliegt, im Einzelnen substantiiert die Umstände vorzutragen, die zur Widerlegung der Vermutung führen ( vgl. BFH, Urteil vom 06.06.2000 - VII R 68/99 - Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 2000, 741; Beschluss vom 04.03.2004 - VII R 21/02 - Bundessteuerblatt II 2004, 1016 ).
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Rechtsprechung
   FG Sachsen, 23.02.2006 - 2 K 2679/04 (Kg)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,24084
FG Sachsen, 23.02.2006 - 2 K 2679/04 (Kg) (https://dejure.org/2006,24084)
FG Sachsen, Entscheidung vom 23.02.2006 - 2 K 2679/04 (Kg) (https://dejure.org/2006,24084)
FG Sachsen, Entscheidung vom 23. Februar 2006 - 2 K 2679/04 (Kg) (https://dejure.org/2006,24084)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Gewährung von Kindergeld für ein behindertes Kind

  • Judicialis

    EStG § 32 Abs. 4 Nr. 3; ; EStG § 63 Abs. 1 S. 2

  • rechtsportal.de

    EStG § 32 Abs. 4 Nr. 3 § 63 Abs. 1 S. 2
    Gewährung von Kindergeld für ein behindertes Kind

  • datenbank.nwb.de

    Gewährung von Kindergeld für ein behindertes Kind

  • juris (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • FG Nürnberg, 13.06.2002 - VII 290/00

    Gewährung von Kindergeld für behinderte Kinder nach Vollendung des 27.

    Auszug aus FG Sachsen, 23.02.2006 - 2 K 2679/04
    Es ist für das Vorliegen der Voraussetzungen von § 32 Abs. 4 Nr. 3 EStG nicht erforderlich, dass das Kind bereits vor dem Eintritt des 27. Lebensjahres nicht mehr in der Lage war, sich selbst zu unterhalten (Urteil des Finanzgerichts Nürnberg vom 13. Juni 2002 - VII 290/2000, EFG 2003, 867), es also beispielsweise trotz Behinderung einer Beschäftigung nachgeht.
  • BFH, 09.06.2011 - III R 61/08

    Kindergeld für ein über 27 (bzw. 25) Jahre altes behindertes Kind -

    Diese Ansicht wird von mehreren Finanzgerichten (Urteil des FG Baden-Württemberg vom 3. April 2002 14 K 46/00, EFG 2002, 1100; Urteil des FG Nürnberg vom 13. Juni 2002 VII 290/2000, EFG 2003, 867, dazu kritisch Kanzler, Finanz-Rundschau 2004, 98; Urteil des Sächsischen FG vom 23. Februar 2006  2 K 2679/04 (Kg)), weiten Teilen des Fachschrifttums (Schmidt/Loschelder, EStG, 30. Aufl., § 32 Rz 47; Grönke-Reimann in Herrmann/Heuer/Raupach, § 32 EStG Rz 117; Dürr in Frotscher, EStG, 6. Aufl., Freiburg 1998 ff., § 32 Rz 76; Greite in Korn, § 32 EStG Rz 58; Jachmann, in: Kirchhof/Söhn/ Mellinghoff, EStG, § 32 Rz C 30; Pust in Littmann/Bitz/Pust, Das Einkommensteuerrecht, Kommentar, § 32 EStG Rz 471; Seiler in Kirchhof, EStG, 10. Aufl., § 32 Rz 15) und von der Verwaltung (Abschn. 63.3.6.1 Abs. 5 Satz 2 der Dienstanweisung zur Durchführung des Familienleistungsausgleichs nach dem X. Abschnitt des Einkommensteuergesetzes --DA-FamEStG--, BStBl I 2004, 742, 771; Abschn. 63.3.6.1 Abs. 2 Satz 2 DA-FamEStG, BStBl I 2009, 1030, 1068) vertreten.
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