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VG Stuttgart, 03.11.1986 - 2 K 2720/86 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2)
- BVerwG, 29.07.1993 - 1 C 25.93
Ausländer - Aufenthaltserlaubnis - Rückschaffungsverbot - Rückbeförderungsverbot …
Der gegen diese Verfügung eingelegte Widerspruch, dessen aufschiebende Wirkung das Verwaltungsgericht durch Beschluß vom 3. November 1986 - VG 2 K 2720/86 - festgestellt hatte, blieb erfolglos. - VGH Baden-Württemberg, 09.09.2004 - 13 S 1738/04
Ausweisung eines ungarischen Staatsangehörigen; zwischenzeitlicher Beitritt …
Da nach § 15 d S. 1 AufenthaltsG/EWG dieses Gesetz auf Ausländer, die Staatsangehörige eines Neumitglieds werdenden Staates sind, "vom Zeitpunkt des Wirksamwerdens des Beitritts an Anwendung (findet), soweit Freizügigkeit durch das von der Bundesrepublik Deutschland ratifizierte Vertragswerk über den Beitritt gewährt wird" (s. auch das EU-Beitrittsvertragsgesetz v. 18.9.2003, BGBl II S. 1408), bedeutet dies, dass bei Staatsangehörigen neuer Mitgliedsstaaten mit unbeschränkter Freizügigkeit bei Erfüllung der sonstigen Voraussetzungen des § 1 AufenthaltsG/EWG auch in bereits laufenden Verwaltungs- und Gerichtsverfahren unmittelbar Rechtsänderungen eintreten; so hat etwa ein bereits anhängiger Widerspruch eines solchen Ausländers gegen die noch vor dem Beitritt erfolgte Ablehnung einer Aufenthaltsgenehmigung vom Beitrittsdatum an aufschiebende Wirkung nach § 12 Abs. 9 AufenthaltsG/EWG (so auch Hamb. OVG…, Beschluss vom 15.05.1991 - V 64/01 -, InfAuslR 1991, S. 337, 339; siehe auch VG Stuttgart, Beschluss vom 03.11.1986 - 2 K 2720/86 -, InfAuslR 1987, S. 14 m.Anm.).