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   FG Rheinland-Pfalz, 12.11.2002 - 2 K 2782/01   

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https://dejure.org/2002,14369
FG Rheinland-Pfalz, 12.11.2002 - 2 K 2782/01 (https://dejure.org/2002,14369)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 12.11.2002 - 2 K 2782/01 (https://dejure.org/2002,14369)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 12. November 2002 - 2 K 2782/01 (https://dejure.org/2002,14369)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 16 Abs. 3
    Steuerbegünstigte Teilanteilsveräußerung, obwohl vorhandenes Sonderbetriebsvermögen nicht quotal mit veräußert wurde

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Steuerbegünstigte Teilanteilsveräußerung, obwohl vorhandenes Sonderbetriebsvermögen nicht quotal mit veräußert wurde

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Vorliegen einer steuerbegünstigten Teilanteilsveräußerung trotz der Zurückbehaltung von vorhandenem Sonderbetriebsvermögen; Abstellen auf eine funktional-quantitative Betrachtungsweise bei der Beurteilung des Vorliegens einer wesentlichen Betriebsgrundlage; ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 23.01.2001 - VIII R 71/98

    Betriebsaufspaltung: Büro- und Verwaltungsgebäude

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 12.11.2002 - 2 K 2782/01
    Nach der ständigen Rechtsprechung des BFH (z.B. Urteil vom 23. Januar 2001 - VIII R 71/98 (BFH/NV 2001, S. 894 ) können auch Bürogebäude wesentliche Betriebsgrundlage sein, wenn der Betrieb ein Büro benötigt und das Bürogebäude für die Zwecke des Betriebes geeignet ist.
  • BFH, 10.11.2005 - IV R 7/05

    Teilanteilsveräußerung vor dem Veranlagungszeitraum 2002 - Bürogebäude als

    Auch die anschließend erhobene Klage blieb erfolglos (FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 12. November 2002 2 K 2782/01, juris).
  • FG Düsseldorf, 28.06.2005 - 17 K 794/03

    Freiberufliche GbR; Steuerberatungspraxis; Tarifbegünstigung;

    Die Revision war nach § 115 Abs. 2 Nr. 2 FGO zuzulassen, da sowohl die Fortbildung des Rechts als auch die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung die Entscheidung des BFH erfordert (vgl. die Zulassung der Revision gegen die Entscheidung des FG Rheinland-Pfalz vom 12.11.2002, 2 K 2782/01 - Juris STRE 200570378 durch BFH-Beschluss vom 27.01.2005, IV B 44/03).
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