Rechtsprechung
VG Dresden, 24.01.2017 - 2 K 2806/14 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- FG Münster, 15.07.2021 - 2 K 29/19
Vorliegen eines Veräußerungsgewinns aus der Auflösung eines negativen …
Das gegen diese Bescheid geführte Klageverfahren vor dem Finanzgericht Münster (2 K 2806/14 F) wurde durch übereinstimmende Erledigungserklärungen im Januar 2018 beendet; hinsichtlich der Jahre 2009 und 2010 ergaben sich keine Änderungen; die zwischenzeitlich erlassenen Änderungsbescheide hinsichtlich des Jahres 2008 wurden aufgehoben; der daraufhin erlassene geänderte Bescheid für 2008 über die gesonderte und einheitliche Feststellung von Besteuerungsgrundlagen und des verrechenbaren Verlusts nach § 15a Abs. 4 EStG vom 15.02.2018 stellt dieselben vorgenannten Werte des Bescheides vom 13.01.2011 fest.Zur Begründung trug sie im Wesentlichen vor, die Entwicklung des Kapitalkontos sei maßgeblich abhängig von dem Ausgang des Klageverfahrens (2 K 2806/14 F) gegen den Feststellungsbescheid 2008.