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   FG Sachsen, 02.04.2008 - 2 K 286/07 (Kg)   

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https://dejure.org/2008,38711
FG Sachsen, 02.04.2008 - 2 K 286/07 (Kg) (https://dejure.org/2008,38711)
FG Sachsen, Entscheidung vom 02.04.2008 - 2 K 286/07 (Kg) (https://dejure.org/2008,38711)
FG Sachsen, Entscheidung vom 02. April 2008 - 2 K 286/07 (Kg) (https://dejure.org/2008,38711)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berücksichtungsfähigkeit einer Kfz-Haftpflichtversicherung sowie der Lohnsteuer i.R.d. Einkünfte für Kindergeld bei einem volljährigen, verheirateten Kind

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Keine Minderung der Kindeseinkünfte nach § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG um Kfz-Haftpflichtversicherung; Unfallprämienrückerstattungsversicherung und Lohnsteuer; Kindeseinkünfte in Form des Ehegattenunterhalts

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Keine Minderung der Kindeseinkünfte nach § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG um Kfz-Haftpflichtversicherung, Unfallprämienrückerstattungsversicherung und Lohnsteuer - Kindeseinkünfte in Form des Ehegattenunterhalts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2010, 1620
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 26.09.2007 - III R 4/07

    Kindergeld: Lohnsteuer und Versicherungsprämien mindern nicht

    Auszug aus FG Sachsen, 02.04.2008 - 2 K 286/07
    Dies trifft aber auf Haftpflichtversichtungsbeiträge und erst recht nicht auf eine Unfallprämienrückerstattungsversicherung zu (BFH-Urteil vom 26. September 2007 - III R 4/07, BFH/NV 2008, 434 ).

    Insoweit werden unterhaltsverpflichtete Eltern, deren Kinder lohnsteuerpflichtige Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit erzielen, gegenüber unterhaltsverpflichteten Eltern, deren Kinder Einkünfte beziehen, die keinem Steuerabzug an der Quelle unterliegen, nicht benachteiligt (BFH-Urteil vom 26. September 2007 - III R 4/07, a. a. O.).

  • BFH, 24.04.2006 - III B 164/05

    NZB: grundsätzliche Bedeutung - Kfz-Unfallschaden keine agB

    Auszug aus FG Sachsen, 02.04.2008 - 2 K 286/07
    Die Beiträge für die Kfz-Haftpflichtversicherung sind für den Ehemann des Kindes nicht unvermeidbar, weil das Halten eines Kfz nicht zum lebensnotwendigen Bedarf gehört (BFH-Beschluss vom 24. April 2006 - III B 164/05, BFH/NV 2006, 1468).
  • BVerfG, 11.01.2005 - 2 BvR 167/02

    Einbeziehung von Sozialversicherungsbeiträgen des Kindes in den Grenzbetrag des §

    Auszug aus FG Sachsen, 02.04.2008 - 2 K 286/07
    Dies hat das Bundesverfassungsgericht bestätigt, jedoch eine verfassungskonforme Auslegung dahingehend verlangt, dass nicht als Einkünfte anzusetzen daher jedenfalls diejenigen Beträge seien, die -wie die gesetzlichen Sozialversicherungsbeiträge- von Gesetzes wegen dem Einkünfte erzielenden Kind oder dessen Eltern nicht zur Verfügung stünden und deshalb die Eltern finanziell nicht entlasten könnten (Beschluss vom 11. Januar 2005 - 2 BvR 167/02, BVerfGE 112, 164 ).
  • BFH, 23.11.2011 - III R 76/09

    Keine Minderung der als Bezüge anzusetzenden Ehegatten-Unterhaltsleistungen wegen

    Das Finanzgericht (FG) wies die anschließend erhobene Klage ab, mit der die Klägerin geltend gemacht hatte, die als Bezüge der T anzusetzenden Unterhaltsleistungen seien herabzusetzen (Entscheidungen der Finanzgerichte 2010, 1620).
  • FG Niedersachsen, 03.09.2020 - 1 K 129/17

    Aspruch der Mutter eines behinderten Kindes auf Zahlung von Kindergeld nach

    Das FG Sachsen (Urteil vom 2. April 2008 2 K 286/07 (Kg), EFG 2010, 1620) vertritt die Auffassung, dass dies für den Ehegatten im Rahmen des Unterhaltsanspruchs genauso gilt.
  • FG Nürnberg, 25.02.2021 - 4 K 392/19

    Kindergeld für ein behindertes Kind

    Das FG Sachsen (vgl. Urteil vom 02.04.2008 2 K 286/07 (Kg), EFG 2010, 1620) vertritt die Auffassung, dass dies für den Ehegatten im Rahmen des Unterhaltsanspruchs genauso gilt.
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