Rechtsprechung
VG Karlsruhe, 22.06.2001 - 2 K 2860/00 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2001,46976) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Verfahrensgang
- VG Karlsruhe, 22.06.2001 - 2 K 2860/00
- VGH Baden-Württemberg, 20.02.2002 - 11 S 2734/01
Wird zitiert von ...
- VGH Baden-Württemberg, 20.02.2002 - 11 S 2734/01
Umfang eines Rechtsmittelverzichts; Befristung der Sperrwirkung der Abschiebung
Auf die Beschwerde des Antragsgegners wird der Beschluss des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 22. Juni 2001 - 2 K 2860/00 - geändert.Ebenfalls am 5.10.2000 hat er beim Verwaltungsgericht Karlsruhe den hier streitgegenständlichen Antrag gestellt, den Antragsgegner (Regierungspräsidium Karlsruhe) zu verpflichten, ihn bis zur Erteilung der Aufenthaltserlaubnis zu dulden (Az. 2 K 2860/00).
Mit Beschluss vom 22.6.2001 - 2 K 2860/00 - hat das Verwaltungsgericht Karlsruhe dem Antrag stattgegeben und den Antragsgegner im Wege einstweiliger Anordnung verpflichtet, dem Antragsteller eine Duldung zu erteilen.