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Rechtsprechung
   FG Schleswig-Holstein, 02.02.2011 - 2 K 287/07   

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https://dejure.org/2011,8863
FG Schleswig-Holstein, 02.02.2011 - 2 K 287/07 (https://dejure.org/2011,8863)
FG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 02.02.2011 - 2 K 287/07 (https://dejure.org/2011,8863)
FG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 02. Februar 2011 - 2 K 287/07 (https://dejure.org/2011,8863)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einordnung der vom Gesellschafter an eine GmbH zu entrichtenden Schuldzinsen für ein Darlehen als Werbungskosten bei den Einkünften des Gesellschafters aus Kapitalvermögen; Folgen des Dienens eines Darlehens für die Finanzierung der Beiträge zur Lebensversicherung im ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 9 Abs. 1 Nr. 1; EStG § 20 Abs. 1 Nr. 1
    Voraussetzungen des Abzugs von Schuldzinsen als Werbungskosten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Voraussetzungen des Abzugs von Schuldzinsen als Werbungskosten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • gruner-siegel-partner.de (Kurzinformation)

    Maßgeblichkeit des Veranlassungszusammenhangs bei Schuldzinsen

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Bei der Geltendmachung von Schuldzinsen als Werbungskosten ist der Veranlassungszusammenhang maßgeblich

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Finanzierungskosten für Lebensversicherungen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2011, 1054
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (19)

  • BFH, 25.02.2009 - IX R 62/07

    Finanzierungskosten von Beiträgen für eine zur Sicherung eines

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 02.02.2011 - 2 K 287/07
    Durch das Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 25. Februar 2009 (Az. IX R 62/07, Sammlung amtlich nicht veröffentlichte Entscheidungen des Bundesfinanzhofs -BFH/NV- 2009, 1025) sei die Rechtsposition der Kläger bestätigt worden; das Finanzamt könne seine Argumentation aufgrund der höchstrichterlichen Rechtsprechung nicht weiter aufrecht erhalten.

    b) Nach dem BFH-Urteil vom 25. Februar 2009 (IX R 62/07, BFHE 224, 351, BStBl II 2009, 459), sind die Zinsen für ein zur Finanzierung der Versicherungsbeiträge aufgenommenes Darlehen als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abziehbar, wenn eine Kapitallebensversicherung der Rückzahlung von Darlehen, die zum Erwerb von Mietgrundstücken aufgenommen worden sind, dient.

    Etwas Anderes lässt sich entgegen der Ansicht der Kläger auch nicht aus dem BFH-Urteil vom 25. Februar 2009 (IV R 62/07 BFHE 224, 351, BStBl II 2009, 459) ableiten.

  • BFH, 24.04.1997 - VIII R 53/95

    Umwidmung eines Darlehens

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 02.02.2011 - 2 K 287/07
    Maßgebend hierfür ist zum einen die wertende Beurteilung des die betreffenden Aufwendungen "auslösenden Moments", zum anderen die Zuweisung dieses maßgebenden Bestimmungsgrundes zur einkommensteuerrechtlich relevanten Erwerbssphäre (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs -BFH- vom 24. April 1997 VIII R 53/95, BFHE 183, 155, BStBl II 1997, 682 mwN aus der Rechtsprechung des BFH).

    a) Der notwendige wirtschaftliche Zusammenhang (Veranlassungszusammenhang) von Darlehenszinsen mit Einkünften aus Kapitalvermögen ist dann gegeben, wenn ein objektiver Zusammenhang dieser Aufwendungen mit der Überlassung von Kapital zur Nutzung besteht und subjektiv die Aufwendungen zur Förderung dieser Nutzungsüberlassung gemacht werden (vgl. BFH-Urteile vom 24. April 1997 VIII R 53/95, BStBl II 1997, 682; vom 7. März 1995 VIII R 9/94, BFHE 177, 392, BStBl II 1995, 697, 698; vom 21. Juni 1994 IX R 57/89, BFH/NV 1995, 106, 107; vom 13. Juli 1993 VIII R 41/92, BFHE 173, 22, BStBl II 1994, 228, 229; vom 14. Juli 1992 VIII R 49/90, BFH/NV 1993, 16, m.umf.N.; vom 7. August 1990 VIII R 67/86, BFHE 162, 48, BStBl II 1990, 14, 15, m.w.N.; ständige Rechtsprechung).

  • BFH, 04.03.2008 - IX R 78/06

    Keine nachträglichen Anschaffungskosten bei Bürgschaftsübernahme für mittelbare

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 02.02.2011 - 2 K 287/07
    Ob es sich insoweit ggf. um ein einlagefähiges Wirtschaftsgut handelt und daher die Finanzierungskosten als verdeckte Einlage bei der GmbH zu behandeln sind, kann der Senat offen lassen (zur verdeckten Einlage in eine Kapitalgesellschaft in Form einer Bürgschaft vgl. BFH-Urteil vom 4. März 2008 IX R 78/06, BFHE 220, 446, BStBl II 2008, 575).
  • BFH, 25.07.2000 - VIII R 35/99

    Zinseinnahmen GesellschafterDarlehen

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 02.02.2011 - 2 K 287/07
    Der BFH habe in der Vergangenheit entschieden, dass die Qualifizierung von Schuldzinsen für ein Darlehen allein von der tatsächlichen Verwendung des Darlehens abhänge (Urteil vom 25. Juli 2000, BStBl II 2001, 698).
  • BFH, 04.07.2007 - VIII R 46/06

    Steuerpflicht von Zinsen aus Lebensversicherungen - Steuerschädliche

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 02.02.2011 - 2 K 287/07
    Würden Schuldzinsen zur Finanzierung der Einlage eines wesentlich Beteiligten geleistet, so würden diese Werbungskosten darstellen (BFH-Urteil vom 4. Juli 2007, BStBl II 2008, 49).
  • BFH, 04.07.1990 - GrS 2/88

    Kontokorrentverbindlichkeit; Auszahlungen; Überweisungen; Betriebliche

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 02.02.2011 - 2 K 287/07
    Besteht der Zweck darin, Einkünfte aus Kapitalvermögen zu erzielen, und werden die aufgenommenen Mittel zweckentsprechend tatsächlich verwendet, so sind die Kreditkosten grundsätzlich Werbungskosten im Rahmen dieser Einkunftsart (vgl. BFH-Beschluss in BFHE 161, 290, BStBl II 1990, 817, 823; BFH-Urteile vom 2. August 1994 IX R 21/91, BFH/NV 1995, 203, 204; vom 15. Dezember 1992 VIII R 27/91, BFH/NV 1993, 599, 602, m.w.N.; vom 2. Juni 1992 IX R 270/87, BFH/NV 1992, 806, m.w.N.).
  • BFH, 22.07.2010 - IV R 62/07

    Objekt im Sinne der Drei-Objekt-Grenze - Nachhaltigkeit bei nur einem Vertrag

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 02.02.2011 - 2 K 287/07
    Etwas Anderes lässt sich entgegen der Ansicht der Kläger auch nicht aus dem BFH-Urteil vom 25. Februar 2009 (IV R 62/07 BFHE 224, 351, BStBl II 2009, 459) ableiten.
  • BFH, 21.06.1994 - IX R 57/89

    Verzugszinsen bei Grundstücksveräußerungen

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 02.02.2011 - 2 K 287/07
    a) Der notwendige wirtschaftliche Zusammenhang (Veranlassungszusammenhang) von Darlehenszinsen mit Einkünften aus Kapitalvermögen ist dann gegeben, wenn ein objektiver Zusammenhang dieser Aufwendungen mit der Überlassung von Kapital zur Nutzung besteht und subjektiv die Aufwendungen zur Förderung dieser Nutzungsüberlassung gemacht werden (vgl. BFH-Urteile vom 24. April 1997 VIII R 53/95, BStBl II 1997, 682; vom 7. März 1995 VIII R 9/94, BFHE 177, 392, BStBl II 1995, 697, 698; vom 21. Juni 1994 IX R 57/89, BFH/NV 1995, 106, 107; vom 13. Juli 1993 VIII R 41/92, BFHE 173, 22, BStBl II 1994, 228, 229; vom 14. Juli 1992 VIII R 49/90, BFH/NV 1993, 16, m.umf.N.; vom 7. August 1990 VIII R 67/86, BFHE 162, 48, BStBl II 1990, 14, 15, m.w.N.; ständige Rechtsprechung).
  • BFH, 08.12.1997 - GrS 1/95

    Anerkennung des Zwei- oder Dreikontenmodells

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 02.02.2011 - 2 K 287/07
    Entscheidet sich der Steuerpflichtige -anstelle einer Langfristfinanzierung allein durch Darlehen- für eine kürzere Laufzeit der Finanzierung unter Einsatz von Kapitallebensversicherungen, so würde seine Finanzierungsfreiheit (vgl. grundlegend Beschluss des Großen Senats des BFH vom 8. Dezember 1997 GrS 1-2/95, BFHE 184, 7, BStBl II 1998, 193) in unverhältnismäßiger Weise eingeschränkt, wenn der wegen der kürzeren Finanzierungszeit höhere Finanzierungsaufwand nicht realitätsgerecht berücksichtigt würde.
  • BFH, 15.12.1992 - VIII R 27/91

    Voraussetzungen für eine Verböserung im Einspruchsverfahren - Mitteilung der

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 02.02.2011 - 2 K 287/07
    Besteht der Zweck darin, Einkünfte aus Kapitalvermögen zu erzielen, und werden die aufgenommenen Mittel zweckentsprechend tatsächlich verwendet, so sind die Kreditkosten grundsätzlich Werbungskosten im Rahmen dieser Einkunftsart (vgl. BFH-Beschluss in BFHE 161, 290, BStBl II 1990, 817, 823; BFH-Urteile vom 2. August 1994 IX R 21/91, BFH/NV 1995, 203, 204; vom 15. Dezember 1992 VIII R 27/91, BFH/NV 1993, 599, 602, m.w.N.; vom 2. Juni 1992 IX R 270/87, BFH/NV 1992, 806, m.w.N.).
  • BFH, 02.08.1994 - IX R 21/91

    Einkommensteuer; Schuldzinsenabzug bei gemischt veranlaßter Kreditaufnahme

  • BFH, 13.07.1993 - VIII R 41/92

    Werbungskostenabzug von Schuldzinsen und Anwaltskosten für gerichtlichen

  • BFH, 02.06.1992 - IX R 270/87

    Anerkennung eines Darlehens als Werbungskosten bei Schuldzinsen für die

  • BFH, 07.08.1990 - IX R 139/86

    Abziehbarkeit von Versicherungsbeträgen als Wergbungskosten

  • BFH, 19.04.2005 - IX R 15/04

    Einkünfteerzielungsabsicht bei Fremdfinanzierung unter dem Einsatz von

  • BFH, 07.03.1995 - VIII R 9/94

    Schuldzinsen - Kontokorrent - Überziehungskredit - Darlehn - Umwidmung -

  • BFH, 07.08.1990 - VIII R 67/86

    Wird Veräußerungserlös aus Mietwohngrundstück nicht zur Darlehenstilgung

  • BFH, 14.07.1992 - VIII R 49/90

    Einkommensteuer; Werbungskostenabzug von Schuldzinsen bei den Einkünften aus

  • BVerwG, 19.12.1984 - Gr. Sen. 1.84

    Rücknahme begünstigender Verwaltungsakte

  • BFH, 27.08.2013 - VIII R 3/11

    Abzug von Zinsaufwendungen aus der Refinanzierung von Kapitallebensversicherungen

    Das Urteil des Finanzgerichts (FG) ist in Entscheidungen der Finanzgerichte 2011, 1054 veröffentlicht.

    Die Kläger beantragen sinngemäß, das Urteil des Schleswig-Holsteinischen FG vom 2. Februar 2011  2 K 287/07 aufzuheben und unter Änderung des Steuerbescheides vom 16. Dezember 2005 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 6. September 2007 die Steuer unter Berücksichtigung von Schuldzinsen in Höhe von 10.615 EUR als weitere Werbungskosten neu festzusetzen.

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Rechtsprechung
   FG Thüringen, 28.11.2007 - 2 K 287/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,21615
FG Thüringen, 28.11.2007 - 2 K 287/07 (https://dejure.org/2007,21615)
FG Thüringen, Entscheidung vom 28.11.2007 - 2 K 287/07 (https://dejure.org/2007,21615)
FG Thüringen, Entscheidung vom 28. November 2007 - 2 K 287/07 (https://dejure.org/2007,21615)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Vorabentscheidungsverfahren zur Klärung der Voraussetzung für die Annahme einer wirtschaftlichen Abhängigkeit zwischen rechtlich unabhängigen Brauereien; Vorliegen einer wirtschaftlichen Abhängigkeit bei faktischer Möglichkeit zur Einflussnahme auf die Geschäftstätigkeit ...

  • Judicialis

    RL 92/83/EWG Art. 4 Abs. 1; ; RL 92/83/EWG Art. 4 Abs. 2; ; BierStG 1993 § 2 Abs. 2; ; BierStG 1993 § 2 Abs. 3; ; EG Art. 234 Unterabs. 2

  • rechtsportal.de

    Tarifermäßigung nach § 2 Abs. 2 BierStG für im Brauverfahren hergestelltes Bier aus unabhängigen Brauereien

  • datenbank.nwb.de

    Tarifermäßigung nach § 2 Abs. 2 BierStG für im Brauverfahren hergestelltes Bier aus unabhängigen Brauereien

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • EuG, 26.04.2007 - T-109/02

    DAS GERICHT ERSTER INSTANZ BESTÄTIGT IM WESENTLICHEN DIE ENTSCHEIDUNG DER

    Auszug aus FG Thüringen, 28.11.2007 - 2 K 287/07
    Überdies wird das Merkmal der wirtschaftlichen Abhängigkeit in der zum Missbrauchsverbot des Art. 86 des EG-Vertrages (jetzt Art. 82 EGV) ergangenen Rechtsprechung des EuGH ebenfalls unter Anwendung gesellschaftsrechtlicher Definitionen bestimmt (vgl. zuletzt Urteil des EuGH vom 26. April 2007 T-109/02, T- 118/02, T-122/02, T-125/02, T-126/02, T-128/02, T-129/02, T-132/02 und T-136/02, bislang nur veröffentlicht unter http://curia.europa.eu).
  • FG Thüringen, 27.02.1997 - II 124/96
    Auszug aus FG Thüringen, 28.11.2007 - 2 K 287/07
    Beherrschender Einfluss wurde in Anlehnung an den Rechtsgedanken des § 17 AktG bereits dann angenommen, wenn eine beständige, umfassende und gesellschaftsrechtlich fundierte mittelbare Einflussnahme auf die Geschäftstätigkeit einer Brauerei möglich ist (Finanzgericht München Urteil vom 6. April 2006, 14 K 4578/04 nicht veröffentlicht; Thüringer Finanzgericht, Urteil vom 27. Februar 1997 II 124/96, Entscheidungen der Finanzgerichte 1997, 1494).
  • FG München, 14.10.2009 - 14 K 1620/09

    Unabhängigkeit einer Brauerei als Voraussetzung für ermäßigten Biersteuersatz

    Dass der EuGH die Personalunion auf Geschäftsführerebene lediglich als eine denkbare Möglichkeit der Einflussnahme verstanden hat, ergibt sich schließlich auch daraus, dass im Vorlageverfahren eine solche Personalunion gerade nicht gegeben gewesen ist und diese Konstellation vom vorlegenden Gericht nur zusätzlich erwogen worden ist (vgl. Beschluss des Thüringer Finanzgerichts vom 28. November 2007 2 K 287/07, n.v.).
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Rechtsprechung
   FG Thüringen, 10.06.2010 - 2 K 287/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,37293
FG Thüringen, 10.06.2010 - 2 K 287/07 (https://dejure.org/2010,37293)
FG Thüringen, Entscheidung vom 10.06.2010 - 2 K 287/07 (https://dejure.org/2010,37293)
FG Thüringen, Entscheidung vom 10. Juni 2010 - 2 K 287/07 (https://dejure.org/2010,37293)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Notwendigkeit des Vorliegens einer unabhängigen Brauerei für die Anwendung des nach § 2 Abs. 2 BierStG ermäßigten Steuertarifs

  • Justiz Thüringen

    § 2 Abs 2 BierStG, Art 4 Abs 2 EWGRL 83/92, § 76 AktG, § 17 AktG, § 35 GmbHG
    Biersteuerrechtliches Abhängigkeitsverhältnis

  • rechtsportal.de

    Anwendung des ermäßigten Biersteuertarifs Merkmal der "Unabhängigkeit" einer in eine Unternehmensgruppe eingebundenen Brauerei

  • datenbank.nwb.de

    Anwendung des ermäßigten Biersteuertarifs - Merkmal der "Unabhängigkeit" einer in eine Unternehmensgruppe eingebundenen Brauerei

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • EuGH, 02.04.2009 - C-83/08

    Glückauf Brauerei - Harmonisierung der Struktur der Verbrauchsteuern - Richtlinie

    Auszug aus FG Thüringen, 10.06.2010 - 2 K 287/07
    Die Vorlagefrage hat der EuGH im Urteil C-83/08 vom 02.04.2009 (BFH/NV 2009, 874) wie folgt beantwortet:.

    Nach dem für den Senat bindenden Ergebnis des Vorabentscheidungsersuchens (EuGH-Urteil vom 02.04.2009 C-83/08, BFH/NV 2009, 874) ist der in Art. 4 Abs. 2 der Richtlinie 92/83/EWG des Rates vom 19.10.1992 zur Harmonisierung der Struktur der Verbrauchsteuern auf Alkohol und alkoholische Getränke enthaltene Begriff der wirtschaftlichen Unabhängigkeit im Biersteuergesetz so zu verstehen, dass die erforderliche Unabhängigkeit nicht mehr besteht, wenn eine Person infolge zwischen den einzelnen Brauereien bestehenden strukturellen Verflechtungen bei Beteiligungen und Stimmrechten in die Lage versetzt wird, auf geschäftliche Entscheidungen dieser Brauereien Einfluss zu nehmen.

  • FG Thüringen, 27.02.1997 - II 124/96
    Auszug aus FG Thüringen, 10.06.2010 - 2 K 287/07
    Im Übrigen reiche nach dem Urteil des Thüringer Finanzgerichtes vom 27. Februar 1997 II 124/96 (Entscheidungen der Finanzgerichte -EFG- 1997, 1494) unter bestimmten Bedingungen bereits die bloße Möglichkeit einer mittelbaren Einflussnahme einer Brauerei auf die Geschäfts- und Finanzpolitik einer anderen Brauerei aus, um deren wirtschaftliche Abhängigkeit zu bejahen.
  • BGH, 05.05.2008 - II ZR 108/07

    Keine Anwendung der Eigenkapitalersatzregeln bei gesellschaftsrechtlicher

    Auszug aus FG Thüringen, 10.06.2010 - 2 K 287/07
    Denn nach der Rechtsprechung des Bundesgerichthofs leite ausschließlich der Vorstand einer AG deren Geschäfte unter eigener Verantwortung und frei von Weisungen anderer Gesellschaftsorgane, insbesondere solcher von Großaktionären (Urteil vom 05.05.2008 II ZR 108/07, Deutsches Steuerrecht -DStR- 2008, 1448).
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