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   FG Thüringen, 29.09.2011 - 2 K 29/09   

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FG Thüringen, 29.09.2011 - 2 K 29/09 (https://dejure.org/2011,31358)
FG Thüringen, Entscheidung vom 29.09.2011 - 2 K 29/09 (https://dejure.org/2011,31358)
FG Thüringen, Entscheidung vom 29. September 2011 - 2 K 29/09 (https://dejure.org/2011,31358)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Möglichkeit der Einordnung eines Mahlzeitendienstes als steuerbegünstigten Zweckbetrieb i.R.d. Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer

  • Justiz Thüringen

    Art 3 Abs 1 GG, § 65 Nr 3 AO, § 64 Abs 1 AO, § 5 Abs 1 Nr 9 S 2 KStG 1999, § 5 Abs 1 Nr 9 S 2 KStG 2002
    Führung eines Mahlzeitendienstes als steuerbegünstigten Zweckbetrieb zur Integration von Langzeitarbeitslosen auch bei hohen Umsätzen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mahlzeitendienst als Zweckbetrieb bei Beschäftigung benachteiligter Personen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Mahlzeitendienst als Zweckbetrieb bei Beschäftigung benachteiligter Personen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 17.02.2010 - I R 2/08

    Arbeitsteiliges Zusammenwirken mehrerer steuerbefreiter Körperschaften -

    Auszug aus FG Thüringen, 29.09.2011 - 2 K 29/09
    Die Frage, ob der Wettbewerb bei Erfüllung des steuerbegünstigten Zwecks unvermeidbar ist muss nach der Rechtsprechung des BFH (Urteil vom 17.02.1010 I R 2/08, BStBl II 2010, 1006, m.w.N), der sich der erkennende Senat anschließt, vor dem Hintergrund der aus Art. 3 Abs. 1 GG folgenden staatlichen Wettbewerbsneutralität beantwortet werden.

    Demgegenüber ist der Wettbewerb bei einem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb unvermeidbar, wenn die Leistungen notwendiges Mittel zur Erreichung eines ideellen Zwecks sind, den Wettbewerber ihrerseits nicht verfolgen (BFH-Urteil vom 17.2.1010 I R 2/08, BStBl II 2010, 1006, juris Tz. 30 f.) Der Wettbewerbsgedanke tritt insbesondere zurück, wenn die Leistung des wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs nur darin besteht, auf dem Arbeitsmarkt schwer vermittelbare Personen beruflich zu qualifizieren und/oder sozialpädagogisch zu betreuen, um sie auf eine Tätigkeit im normalen Arbeitsprozess vorzubereiten (BFH-Urteil v. 26.04.1995 I R 35/93, BStBl II 1995, 767, juris, Tz. 20 ff., insbes. Tz. 25 zur sog. arbeitstherapeutischen Beschäftigungsgesellschaft).

  • BFH, 16.12.2009 - I R 49/08

    Leistungen gegen Entgelt an Vermieter altenbetreuter Wohnungen kein Betrieb der

    Auszug aus FG Thüringen, 29.09.2011 - 2 K 29/09
    Das ist nur der Fall, wenn der wirtschaftliche Geschäftsbetrieb sich von der Verfolgung des steuerbegünstigten Zwecks nicht trennen lässt, vielmehr als das unentbehrliche und einzige Mittel zur Erreichung des steuerbegünstigten Zwecks anzusehen ist (st. Rspr., z. B. BFH-Urteil vom 16.12.2009 I R 49/08, BStBl II 2011, 398).
  • FG Brandenburg, 25.11.1998 - 2 K 825/96

    Anfechtung von Gewerbesteuernessbescheiden; Beschwer bei Festsetzung des

    Auszug aus FG Thüringen, 29.09.2011 - 2 K 29/09
    Anders als der Beklagte ist der erkennende Senat nicht der Auffassung, dass sich die im Urteil des FG Brandenburg vom 25.11.1998 (2 K 825/96 G, EFG 1999, 199) niedergelegte Ansicht, welche die oben dargestellten Grundsätze der Rechtsprechung des BFH einschränkt, auf den hier vorliegenden Streitfall übertragen lässt.
  • FG Schleswig-Holstein, 27.02.2002 - II 374/98

    Zweckbetrieb bei einem gemeinnützigen Verein

    Auszug aus FG Thüringen, 29.09.2011 - 2 K 29/09
    Nach dieser Ansicht soll § 65 Nr. 3 AO eine Zurückhaltung am Markt gebieten (ebenso FG Schleswig-Holstein, Urteil vom 27.02.2002 II 374/98, EFG 2002, 739).
  • BFH, 26.04.1995 - I R 35/93

    Arbeitstherapeutische Beschäftigungsgesellschaften dienen einem gemeinnützigen

    Auszug aus FG Thüringen, 29.09.2011 - 2 K 29/09
    Demgegenüber ist der Wettbewerb bei einem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb unvermeidbar, wenn die Leistungen notwendiges Mittel zur Erreichung eines ideellen Zwecks sind, den Wettbewerber ihrerseits nicht verfolgen (BFH-Urteil vom 17.2.1010 I R 2/08, BStBl II 2010, 1006, juris Tz. 30 f.) Der Wettbewerbsgedanke tritt insbesondere zurück, wenn die Leistung des wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs nur darin besteht, auf dem Arbeitsmarkt schwer vermittelbare Personen beruflich zu qualifizieren und/oder sozialpädagogisch zu betreuen, um sie auf eine Tätigkeit im normalen Arbeitsprozess vorzubereiten (BFH-Urteil v. 26.04.1995 I R 35/93, BStBl II 1995, 767, juris, Tz. 20 ff., insbes. Tz. 25 zur sog. arbeitstherapeutischen Beschäftigungsgesellschaft).
  • BFH, 13.06.2012 - I R 71/11

    Mahlzeitendienst als Zweckbetrieb - Wettbewerbsschutz - Umfang der Marktteilnahme

    Die Klage gegen die hierauf für die Streitjahre geänderten Bescheide zur Festsetzung der Körperschaftsteuer und der Gewerbesteuermessbeträge war erfolgreich (Thüringer FG, Urteil vom 29. September 2011  2 K 29/09, Entscheidungen der Finanzgerichte 2012, 8).
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   AG Heilbronn, 27.10.2010 - 2 K 29/09   

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AG Heilbronn, 27.10.2010 - 2 K 29/09 (https://dejure.org/2010,49052)
AG Heilbronn, Entscheidung vom 27.10.2010 - 2 K 29/09 (https://dejure.org/2010,49052)
AG Heilbronn, Entscheidung vom 27. Oktober 2010 - 2 K 29/09 (https://dejure.org/2010,49052)
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