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   FG Hessen, 12.07.2007 - 2 K 2908/06   

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https://dejure.org/2007,10297
FG Hessen, 12.07.2007 - 2 K 2908/06 (https://dejure.org/2007,10297)
FG Hessen, Entscheidung vom 12.07.2007 - 2 K 2908/06 (https://dejure.org/2007,10297)
FG Hessen, Entscheidung vom 12. Juli 2007 - 2 K 2908/06 (https://dejure.org/2007,10297)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 62 EStG, Art 2 EWGV 1408/71, Art 7 EWGV 574/72
    Kindergeldanspruch für in Polen lebende Kinder

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ausschluss eines Anspruchs auf Gewährung von Kindergeld für in Polen lebende Kinder; Kindergeldanspruch eines unbeschränkt Steuerpflichtigen mit Wohnsitz in Deutschland für in einem anderen EU-Mitgliedstaat lebende Kinder; Zahlung von Kindergeld nach den polnischen ...

  • Judicialis

    EStG § 62 Abs. 1 Nr. 1; ; EStG § ... 63 Abs. 1 S. 1 Nr. 1; ; EStG § 63 Abs. 1 S. 3; ; EStG § 65 Abs. 1 S. 1 Nr. 2; ; Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 Art. 1 a); ; Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 Art. 1 ii); ; Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 Art. 2 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kindergeld; Freizügigkeit; Ausländer; Selbständige Tätigkeit; Sozialversicherungspflicht - Kindergeldanspruch freizügigkeitsberechtigter EU-Ausländer

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Kindergeldanspruch freizügigkeitsberechtigter EU-Ausländer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (2)

  • EuGH, 30.01.1997 - C-4/95

    Stöber und Piosa Pereira / Bundesanstalt für Arbeit

    Auszug aus FG Hessen, 12.07.2007 - 2 K 2908/06
    Von der Verordnung werden damit nicht erfasst versicherungsfreie oder auf Antrag von der Versicherungspflicht befreite Selbstständige sowie nach Maßgabe des Art. 1 j Abs. 4 in Verbindung mit Anhang II Teil I D der Verordnung in aufgrund der Initiative der Betroffenen oder aufgrund von Landesrecht errichteten Versicherungs-und Versorgungseinrichtungen versicherte Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Apotheker, Rechtsanwälte, Patentanwälte, Notare, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Steuerbevollmächtigte, Seelotsen und Architekten (vgl. hierzu grundlegend das BFH-Urteil vom 13.8.2002 VIII R 54/00, BStBl. II 2002, 869 = BFH/NV 2002, 1581 unter Verweis auf das Urteil des EuGH vom 30.1.1997 C - 4/95 und C - 5/95, EuGH E 1997, I-511, Rdn. 31, 36, demzufolge der Gemeinschaftsgesetzgeber bei der Einbeziehung der Selbstständigen in den Geltungsbereich der Verordnung (EWG) frei war, zu bestimmen, welchem Personenkreis er die Vergünstigungen aus diesen Bestimmungen zugute kommen lassen wollte und die Mitgliedstaaten nicht gehindert sind, die Gewährung von Familienleistungen auf Personen zu beschränken, die einer durch ein Altersrentensystem gebildeten Solidargemeinschaft angehören sowie auf die Schlussanträge des Generalanwalts in dem soeben zitierten Verfahren, EuGH E 1997, I-511 Rdn. 33, in denen nicht beanstandet und damit als mit Gemeinschaftsrecht vereinbar angesehen wurde, dass Arbeitnehmern und Selbstständigen das Recht auf Export der deutschen Familienleistungen nur dann gewährt wird, wenn der Berufstätige der Solidargemeinschaft des deutschen Sozialversicherungssystems angehört).
  • BFH, 13.08.2002 - VIII R 54/00

    Kindergeld; Auslegung von Gemeinschaftsrecht durch ausländische Behörde,

    Auszug aus FG Hessen, 12.07.2007 - 2 K 2908/06
    Von der Verordnung werden damit nicht erfasst versicherungsfreie oder auf Antrag von der Versicherungspflicht befreite Selbstständige sowie nach Maßgabe des Art. 1 j Abs. 4 in Verbindung mit Anhang II Teil I D der Verordnung in aufgrund der Initiative der Betroffenen oder aufgrund von Landesrecht errichteten Versicherungs-und Versorgungseinrichtungen versicherte Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Apotheker, Rechtsanwälte, Patentanwälte, Notare, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Steuerbevollmächtigte, Seelotsen und Architekten (vgl. hierzu grundlegend das BFH-Urteil vom 13.8.2002 VIII R 54/00, BStBl. II 2002, 869 = BFH/NV 2002, 1581 unter Verweis auf das Urteil des EuGH vom 30.1.1997 C - 4/95 und C - 5/95, EuGH E 1997, I-511, Rdn. 31, 36, demzufolge der Gemeinschaftsgesetzgeber bei der Einbeziehung der Selbstständigen in den Geltungsbereich der Verordnung (EWG) frei war, zu bestimmen, welchem Personenkreis er die Vergünstigungen aus diesen Bestimmungen zugute kommen lassen wollte und die Mitgliedstaaten nicht gehindert sind, die Gewährung von Familienleistungen auf Personen zu beschränken, die einer durch ein Altersrentensystem gebildeten Solidargemeinschaft angehören sowie auf die Schlussanträge des Generalanwalts in dem soeben zitierten Verfahren, EuGH E 1997, I-511 Rdn. 33, in denen nicht beanstandet und damit als mit Gemeinschaftsrecht vereinbar angesehen wurde, dass Arbeitnehmern und Selbstständigen das Recht auf Export der deutschen Familienleistungen nur dann gewährt wird, wenn der Berufstätige der Solidargemeinschaft des deutschen Sozialversicherungssystems angehört).
  • FG Hamburg, 15.01.2008 - 3 K 118/07

    Anwendung der VO (EWG) Nr. 1408/71 auf Bezieher von ALG II

    Sie sollen den begünstigten Personen einerseits den Zugang zu den Ansprüchen nach den jeweiligen nationalen Rechtsvorschriften eröffnen, andererseits allerdings auch den unberechtigten Bezug von Mehrfachleistungen verhindern (so auch Hess. Finanzgericht, Urteil vom 12. Juli 2007 2 K 2908/06, [...]).

    Soweit dem Kläger gleichwohl Kindergeld in hälftiger Höhe gewährt wird, nämlich aufgrund einer analogen Anwendung von Art. 12 Abs. 2 VO i.V.m. Art. 7 DVO, bedarf es hierüber keiner Entscheidung (vgl. ablehnend bei tatsächlich ungekürzter Familienleistung in Polen: Hess. Finanzgericht, Urteile vom 23. Mai 2007 3 K 3143/06, EFG 2007, 127, und vom 12. Juli 2007 2 K 2908/06, [...]).

  • FG Düsseldorf, 16.04.2008 - 9 K 1664/07

    Festlegung der Höhe eines Anspruchs auf Kindergeld für vier in Polen lebende

    Der Kläger ist, wie zwischen den Beteiligten zu Recht unstreitig ist, nicht in der deutschen gesetzlichen Rentenversicherung versicherungspflichtig (zu den Voraussetzungen vgl. Hessisches FG Urteile vom 12.7.2007, 2 K 2908/06, [...]Dokument und vom 23.5.2007, 3 K 3143/06 EFG 2007, 1527 jeweils m.w.N.).
  • FG Rheinland-Pfalz, 11.06.2008 - 5 K 2208/07

    Kindergeldanspruch eines in Deutschland selbständig tätigen polnischen

    Das Urteil des hessischen Finanzgerichts vom 12. Juli 2007 (2 K 2908/06, JURIS-doc) sei daher nicht einschlägig.
  • FG Berlin-Brandenburg, 14.07.2009 - 10 K 10434/06

    Kindergeldanspruch eines im Inland mit seinen Kindern von seiner Ehefrau getrennt

    Der Bezug von ALG II ist weder davon abhängig, ob vorher versicherungspflichtig gearbeitet wurde, noch von einem etwaigen vorherigen Arbeitseinkommen, sondern nur davon, was zum Leben mindestens gebraucht und nicht selbst aufgebracht werden kann (FG Hessen, Urteil vom 12. Juli 2007 - 2 K 2908/06 [...]; FG Hamburg, Beschluss vom 22. August 2006 3 AR 8/06, EFG 2006, 1854 m.w.N.).
  • FG Düsseldorf, 12.06.2008 - 15 K 4271/07

    Kindergeldanspruch eines polnischen Staatsbürgers; Ausschluss bei vergleichbaren

    "Selbständiger" i.S. der VO ist gemäß Anhang I, Anmerkung I E b) zur VO nur, wer in einer Versicherung der selbständig Erwerbstätigen für den Fall des Alters versicherungs- und beitragspflichtig ist, oder in der gesetzlichen Rentenversicherung versicherungspflichtig ist (s. dazu Helmke/Bauer, Familienleistungsausgleich, Fach D Anhang I zu VO Nr. 1408/71; BFH, Urteil v. 13.08.2002 VIII R 54/00, BStBl II 2002, 869; Hessisches FG, Urteile v. 23.05.2007 3 K 3143/06, EFG 2007, 1527 und v. 12.07.2007 2 K 2908/06, juris; FG Düsseldorf, Urteile v. 15.11.2007 14 K 2642/07, juris, v. 02.01.2008 14 K 2546/07, juris und v. 16.04.2008 9 K 1664/07, juris).
  • FG Berlin-Brandenburg, 12.02.2009 - 10 K 10230/06

    Kindergeldanspruch eines im Inland einer gewerblichen Tätigkeit nachgehenden

    Es kann dahinstehen, ob die durch den Änderungsbescheid vom 15.01.2008 erfolgte Bewilligung von Kindergeld in hälftiger Höhe mit der dafür von der Beklagten angeführten Rechtsgrundlage einer (analogen) Anwendung von Art. 12 Abs. 2 der VO (EWG) 1408/71 - i.V.m. Art. 7 Abs. 1 VO (EWG) 574/72 - jeweils in aktualisierter Gesamtfassung veröffentlicht in ABlEG Nr. 1 28 vom 30.01.1997 - tragfähig ist, obwohl die Beklagte selbst davon ausgeht, dass weder der Kläger noch seine Ehefrau vom persönlichen Geltungsbereich der Verordnung erfasst werden (ablehnend jedenfalls bei einem wie hier von der Beklagten unterstellten ungekürzten Anspruch auf Familienleistung in Polen: Hessisches Finanzgericht , Urteile vom 23.05.2007 3 K 3143/06 und vom 12.07.2007 2 K 2908/06).
  • FG München, 28.02.2008 - 5 K 1582/06

    Kindergeld für Kinder in Polen - Selbständiger im Sinne der VO (EWG) Nr. 1408/71

    Ein in Deutschland selbständig tätiger polnischer Staatsangehöriger gilt aber nur dann als Selbständiger in diesem Sinne, wenn er - anders als die Klägerin - hier zugleich in einem gesonderten Alterssicherungssystem der Selbständigen versicherungs- oder beitragspflichtig oder in der gesetzlichen Rentenversicherung versicherungspflichtig ist (VO (EWG) 1408/71, Anhang I Teil I Buchst. D, vgl. dazu auch BFH-Urteil vom 13.08.2002 VIII R 54/00, BStBl II 2002, 1581, Gerichtsbescheid des Finanzgerichts München vom 15.02.2007 5 K 661/06, juris, Urteil des Hessischen Finanzgerichts vom 12.07.2007 2 K 2908/06, juris).
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