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   VG Berlin, 23.10.2013 - 2 K 294.12   

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VG Berlin, 23.10.2013 - 2 K 294.12 (https://dejure.org/2013,34098)
VG Berlin, Entscheidung vom 23.10.2013 - 2 K 294.12 (https://dejure.org/2013,34098)
VG Berlin, Entscheidung vom 23. Oktober 2013 - 2 K 294.12 (https://dejure.org/2013,34098)
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 24.05.2011 - 7 C 6.10

    Informationszugang; Wertpapieraufsicht; BaFin; Geheimhaltungspflicht;

    Auszug aus VG Berlin, 23.10.2013 - 2 K 294.12
    Zu den genannten Behörden zählt jede Behörde im Geschäftsbereich des Bundesfinanzministeriums (vgl. BVerwG, Urteil vom 24. Mai 2011 - BVerwG 7 C 6.10 - juris Rn. 13), mithin (über die BaFin als Aufsichtsbehörde gemäß § 6 Abs. 4 Satz 2 EAEG) auch die Beklagte.

    Vielmehr lässt sich das nur bezogen auf den jeweiligen Sachbereich und Regelungskontext beurteilen, in dem die Information steht (vgl. BVerwG, Urteil vom 24. Mai 2011, a.a.O., juris Rn. 13; VG Frankfurt am Main, Urteil vom 12. März 2008 - 7 E 5426.06 - juris Rn. 31 ff.).

    Zwar handelt es sich bei den in § 15 EAEG und § 9 KWG bzw. in Art. 44 Abs. 1, Unterabsatz 3 der Richtlinie 2006/48/EG und in Art. 54 der Richtlinie 2004/39/EG normierten Verschwiegenheitspflichten um solche durch Rechtsvorschrift geregelte Geheimhaltungs- oder Vertraulichkeitspflichten (vgl. für § 8 WpHG: BVerwG Urteil vom 24. Mai 2011 - BVerwG 7 C 6.10 - juris Rn. 14 f.); es ist aber weder vorgetragen noch sonst ersichtlich, dass in dem Übersendungsschreiben überhaupt "fremde Geheimnisse" oder "vertrauliche Informationen" enthalten sind.

  • VG Berlin, 10.09.2008 - 2 A 167.06
    Auszug aus VG Berlin, 23.10.2013 - 2 K 294.12
    Maßstab für die Prüfung von Ausschlussgründen ist zunächst, ob deren Vorliegen plausibel dargelegt ist; dabei müssen die Angaben nicht so detailliert sein, dass Rückschlüsse auf die geschützte Information möglich sind, sie müssen aber so einleuchtend und nachvollziehbar sein, dass das Vorliegen von Ausschlussgründen geprüft werden kann (vgl. Urteil der Kammer vom 10. September 2008 - VG 2 A 167.06 - m.w.N.).
  • BVerwG, 05.04.2013 - 20 F 4.12

    Einsicht in im Rahmen der Aufsicht über ein Wertpapierhandelsunternehmen

    Auszug aus VG Berlin, 23.10.2013 - 2 K 294.12
    Denn eine Wettbewerbsrelevanz kommt bei einem sich im Insolvenzverfahren befindlichen Unternehmen nur in Betracht, wenn die Sanierung des Unternehmens und eine Fortsetzung des Geschäftsbetriebs beabsichtigt ist (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 5. April 2013 - BVerwG 20 F 4.12 - juris Rn. 12 und vom 12. April 2013 - BVerwG 20 F 6.12 - juris Rn. 12).
  • BVerwG, 12.04.2013 - 20 F 6.12

    Nichtverbreitung unternehmensbezogener Informationen im Konkurs- und

    Auszug aus VG Berlin, 23.10.2013 - 2 K 294.12
    Denn eine Wettbewerbsrelevanz kommt bei einem sich im Insolvenzverfahren befindlichen Unternehmen nur in Betracht, wenn die Sanierung des Unternehmens und eine Fortsetzung des Geschäftsbetriebs beabsichtigt ist (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 5. April 2013 - BVerwG 20 F 4.12 - juris Rn. 12 und vom 12. April 2013 - BVerwG 20 F 6.12 - juris Rn. 12).
  • VG Berlin, 10.10.2007 - 2 A 102.06

    Bundestag muss Journalisten Unterlagen zur sog. Bonusmeilenaffäre herausgeben

    Auszug aus VG Berlin, 23.10.2013 - 2 K 294.12
    Personenbezogene Daten sind Einzelangaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse einer bestimmten oder bestimmbaren natürlichen Person (Urteil vom 10. Oktober 2007 - VG 2 A 102.06 -, juris Rn. 38 und § 3 Abs. 1 BDSG).
  • BVerwG, 03.11.2011 - 7 C 4.11

    Informationszugang; Bundesministerium; Behörde; Verwaltung; Regierung;

    Auszug aus VG Berlin, 23.10.2013 - 2 K 294.12
    Insbesondere angesichts der umfangreichen Abstimmungspraxis unter den Behörden, aufgrund deren diese in großem Umfang als Teil der bei ihnen geführten Akten über Informationen verfügen, die nicht von ihnen erhoben worden sind, sollen die Verfahren auf Informationszugang bei der Behörde konzentriert werden, der die größte Sachnähe zum Verfahren zukommt bzw. die die Verfahrensführung innehat(vgl. BVerwG, Urteil vom 3. November 2011 - BVerwG 7 C 4.11 - juris Rn. 27 f.).
  • BVerwG, 29.10.2009 - 7 C 22.08

    Informationszugang; Ausschlussgründe; internationale Beziehungen; nachteilige

    Auszug aus VG Berlin, 23.10.2013 - 2 K 294.12
    Was nach anderen Vorschriften geheim gehalten werden muss, bleibt auch unter der Geltung des Informationsfreiheitsgesetzes geheim (vgl. BVerwG, Urteil vom 29. Oktober 2009 - BVerwG 7 C 22.08 - juris).
  • VG Gießen, 24.02.2014 - 4 K 2911/13

    Telefonverzechnis, Herausgabe, Jobcenter

    Dieser sehr weit gefasste Begriff ist damit auch auf die dienstlichen Durchwahlnummern der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Beklagten anwendbar, die im Übrigen auch in § 5 Abs. 4 IFG erwähnt werden, soweit sie Ausdruck und Folge der amtlichen Tätigkeit sind (vgl. VG Karlsruhe, Urteil vom 05.08.2011 -2 K 765/11-; VG Leipzig, Urteil vom 10.01.2013-5 K 981/11-; VG Aachen, Urteil vom 17.07.2013, -8 K 532/11- zu dem vergleichbaren § 4 IFG- NRW; VG Berlin, Urteil vom 23.10.2013, -2 K 294/12-).
  • BVerwG, 01.09.2022 - 10 C 5.21

    Zugang zu Namen und Kontaktdaten aufgrund des Umweltinformationsgesetzes

    Diese gehören im Sinne von § 5 Abs. 3 und 4 IFG zur "Büroanschrift" (VG Braunschweig, Urteil vom 26. Juni 2013 - 5 A 239/10 - juris Rn. 26; VG Berlin, Urteil vom 23. Oktober 2013 - 2 K 294.12 - juris Rn. 59; Guckelberger, in: Gersdorf/Paal, BeckOK Informations- und Medienrecht, Stand August 2022, § 5 IFG Rn. 27; a.A. Schoch, IFG, 2. Aufl. 2016, § 5 Rn. 103).
  • VG Berlin, 08.12.2021 - 2 K 48.20

    Informationszugang sticht Vertraulichkeit!

    Ein solcher liegt vor, wenn einer der in den §§ 3 bis 6 IFG genannten Ausschlussgründe gegeben ist; § 5 Abs. 4 IFG eröffnet der anspruchsverpflichteten Stelle keine Möglichkeit, einen von den gesetzlichen Ausschlussgründen losgelösten, im Einzelnen nicht geregelten Ausnahmefall anzunehmen (Urteil der Kammer vom 23. Oktober 2013 - VG 2 K 294/12 - juris Rn. 51).
  • VG Neustadt, 04.09.2014 - 4 K 466/14

    Hartz IV-Empfänger aus Braunschweig hat keinen Anspruch auf Zugang zur

    Aufgrund der Ausgestaltung des § 1 Abs. 1 Satz 1 IFG und des Vortrags des Klägers ergeben sich jedoch keine Anhaltspunkte für eine bewusste Schädigungsabsicht (vgl. VG Berlin, Urteil vom 23. Oktober 2013 - 2 K 294.12 -, juris; VG Augsburg, Beschluss vom 2. Juni 2014 - Au 4 K 14.565 - zweifelnd VG Dresden, Beschluss vom 15. Juli 2014 - 6 K 2914/14 - vgl. auch OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 30. Januar 2014 - 1 A 10999/13 -, juris zum Rechtsmissbrauch bei einer hohen Anzahl von Anträgen auf Zugänglichmachung von Umweltinformationen).
  • VG Halle, 14.04.2015 - 2 A 14/15
    Da es sich bei der Entscheidung über den Informationszugang nach § 5 Abs. 1 S. 1 IZG LSA nicht um eine Ermessensentscheidung, sondern um eine rechtlich gebundene Entscheidung handelt (vgl. VG Gießen, Urt. v. 24.02.2014 4 K 2911/13.GI, juris; VG C-Stadt, Urt. v. 23.10.2013 2 K 294.12 , juris; Schoch, § 5 Rn. 39; a.A. offenbar Berger/Partsch/Roth/Scheel, § 5 Rn. 13), kann das erkennende Gericht diese Abwägung aber selbst vornehmen.
  • VG Berlin, 22.06.2020 - 2 K 154.17
    Das Informationsfreiheitsgesetz sieht - anders als § 4 Abs. 3 Satz 1 UIG oder § 13 Abs. 1 Satz 4 IFG Bln - keine Pflicht zur Weiterleitung vor (VG Berlin, Urteil vom 23. Oktober 2013 - VG 2 K 294.12 - juris Rn. 67).
  • VG Bremen, 28.07.2014 - 4 K 362/13
    Dazu hat das BVerwG im Urteil vom 03.11.2011 - 7 C 4/11 - (vgl. dazu nachfolgend auch VG des Saarlandes, Urt. v. 26.04.2012 - 10 K 822/11 - VG Berlin, Urt. v. 23.10.2013 - 2 K 294.12 -, beide juris) ausgeführt: ,,Nach der als Zuständigkeitsbestimmung ausgestalteten Vorschrift des § 7 Abs. 1 Satz 1 IFG entscheidet diejenige Behörde über den Informationszugang, der die Verfügungsberechtigung zusteht.
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