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   VG Stuttgart, 25.11.2015 - 2 K 3055/13   

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VG Stuttgart, 25.11.2015 - 2 K 3055/13 (https://dejure.org/2015,76361)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 25.11.2015 - 2 K 3055/13 (https://dejure.org/2015,76361)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 25. November 2015 - 2 K 3055/13 (https://dejure.org/2015,76361)
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Wird zitiert von ... (3)

  • VGH Baden-Württemberg, 30.08.2017 - 8 S 17/16

    Im Außenbereich privilegiertes Vorhaben; Widerspruch zu einer gültigen

    Die Berufung der Kläger gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 25. November 2015 - 2 K 3055/13 - wird zurückgewiesen.

    Nach allseitigem Verzicht auf die Durchführung einer mündlichen Verhandlung hat das Verwaltungsgericht durch den Berichterstatter die Klage durch Urteil vom 25.11.2015 - 2 K 3055/13 - abgewiesen.

    das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 25.11.2015 - 2 K 3055/13 - zu ändern und das beklagte Land unter Aufhebung des Ablehnungsbescheids des Landratsamts Esslingen vom 25.04.2013 und des Widerspruchsbescheids des Regierungspräsidiums Stuttgart vom 30.07.2013 zu verpflichten, ihnen den unter dem 20.11.2012 beantragten Bauvorbescheid über die planungsrechtliche Zulässigkeit des Neubaus eines Mutterkuhstalls mit Fahr- und Güllesilo auf den Grundstücken Flst.

    Dem Senat liegen die Bauakten, die Widerspruchsakten und die - auch im Verfahren 2 K 3055/13 angefallenen - Akten des Verwaltungsgerichts vor.

  • VGH Baden-Württemberg, 15.12.2017 - 8 S 615/15

    Antragsbefugnis eines Eigentümers eines außerhalb des Plangebiets gelegenen

    Mit - rechtskräftig gewordenem - Urteil vom 30.08.2017 - 8 S 17/16 - hat der Senat die Berufung des Antragstellers gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 25.11.2015 - 2 K 3055/13 - zurückgewiesen, mit dem seine auf die Erteilung eines (positiven) Bauvorbescheids für einen Mutterkuhstall gerichtete Verpflichtungsklage abgewiesen wurde.

    Dem Senat liegen die Bebauungsplanakten, die einschlägigen Bauakten, die in den Verfahren 2 K 1697/13 und 2 K 3055/13 angefallenen Akten des Verwaltungsgerichts sowie die im Berufungsverfahren 8 S 17/16 angefallenen Senatsakten vor.

  • VG Stuttgart, 22.10.2020 - 2 K 1074/19

    Landwirtschaftlicher Aussiedlerhof als störendes Element

    Auch die Errichtung einer baulichen Anlage durch einen Landwirt stellt keine landwirtschaftliche Bodennutzung in diesem Sinne dar (vgl. BVerwG, Beschl. v. 14.04.1988 - 4 B 55.88 - BauR 1988, 587; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 11.08.1997 - 5 S 3509/95 - juris), auch nicht im Geltungsbereich einer Landschaftsschutzverordnung mit dem - im Landkreis Esslingen in einer bestimmten Periode leider stets missglückten - genannten Text (vgl. dazu insbesondere VGH Bad.-Württ., Urt. v. 30.08.2017 - 8 S 17/16 - NuR 2018, 62; Urt. der Kammer v. 25.11.2015 - 2 K 3055/13 - unveröffentlicht).
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