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Rechtsprechung
   VG Sigmaringen, 28.02.2014 - 2 K 3104/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,6240
VG Sigmaringen, 28.02.2014 - 2 K 3104/12 (https://dejure.org/2014,6240)
VG Sigmaringen, Entscheidung vom 28.02.2014 - 2 K 3104/12 (https://dejure.org/2014,6240)
VG Sigmaringen, Entscheidung vom 28. Februar 2014 - 2 K 3104/12 (https://dejure.org/2014,6240)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Öffentlichkeitsprinzip; Öffentlichkeitsgrundsatz; Vorkaufsrecht; Beratung in nichtöffentlicher Sitzung; Heilung; Wiederholung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Ausübung eines gemeindlichen Vorkaufsrechts bezüglich eines mit einer Turnhalle bebauten Grundstücks im Ortskern

  • ra.de

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • VGH Baden-Württemberg, 24.03.2011 - 5 S 746/10

    Unzulässige nichtöffentliche Beratung im Rahmen eines Bebauungsplanverfahrens

    Auszug aus VG Sigmaringen, 28.02.2014 - 2 K 3104/12
    Dient etwa eine in nichtöffentlicher Sitzung durchgeführte Vorberatung des Gemeinderats lediglich dazu, zu informieren und zu klären, wie in der späteren Beratung und Beschlussfassung in öffentlicher Sitzung mit einer bestimmten Einzelfrage umgegangen werden soll, so liegt hierin keine Ersetzung oder unzulässige Vorwegnahme der öffentlichen Diskussion, wenn in der öffentlichen Sitzung eine Beratung durchgeführt und hierauf ein Beschluss gefasst wird (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 24.03.2011 - 5 S 746/10 -, VBlBW 2011, 393).
  • VGH Baden-Württemberg, 16.06.1981 - 3 S 271/81

    Gemeindliches Vorkaufsrecht, Beschlußfassung in öffentlicher Sitzung des

    Auszug aus VG Sigmaringen, 28.02.2014 - 2 K 3104/12
    Er hat - anders als in den in der Rechtsprechung bereits entschiedenen Fällen (etwa VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 18.06.1980 - III 503/79 - a.a.O. und Urteil vom 16.06.1981 - 3 S 271/81 -, juris) - auch nicht in Unkenntnis des Öffentlichkeitserfordernisses eine nichtöffentliche Beratung durchgeführt und anschließend in öffentlicher Sitzung nur noch einen Beschluss gefasst.
  • BVerwG, 25.05.1982 - 4 B 98.82

    Ausübung des gemindlichen Vorkaufsrechts bezüglich eines Ersatzgrundstücks;

    Auszug aus VG Sigmaringen, 28.02.2014 - 2 K 3104/12
    Der Bescheid vom 31.08.2011 stellt einen den Kläger belastenden Verwaltungsakt dar, da ihm durch die Ausübung des Vorkaufsrechts sein vertragliches Recht auf Verschaffung des Eigentums entzogen wird (st. Rspr., vgl. BVerwG, Beschluss vom 30.11.2009 - 4 B 52/09 - BVerwG, Beschluss vom 25.05.1982 - 4 B 98/82 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 20.07.2000 - 14 S 237/99

    Erlass einer Sperrzeitverordnung - Zuständigkeit des Gemeinderates

    Auszug aus VG Sigmaringen, 28.02.2014 - 2 K 3104/12
    Der Grundsatz unterwirft die Vertretungskörperschaft der allgemeinen Kontrolle der Öffentlichkeit und trägt daher dazu bei, der unzulässigen Einwirkung persönlicher Beziehungen, Einflüsse und Interessen auf die Beschlussfassung vorzubeugen und den Anschein zu vermeiden, dass "hinter verschlossenen Türen" etwa unsachliche Motive für die getroffenen Entscheidungen maßgebend gewesen sein können (st. Rspr., vgl. etwa VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 20.07.2000 - 14 S 237/99 -, VBlBW 2001, 65 m.w.N.).
  • BVerwG, 30.11.2009 - 4 B 52.09

    Zulässigkeit einer Klage gegen die Ausübung des Vorkaufsrechts ohne

    Auszug aus VG Sigmaringen, 28.02.2014 - 2 K 3104/12
    Der Bescheid vom 31.08.2011 stellt einen den Kläger belastenden Verwaltungsakt dar, da ihm durch die Ausübung des Vorkaufsrechts sein vertragliches Recht auf Verschaffung des Eigentums entzogen wird (st. Rspr., vgl. BVerwG, Beschluss vom 30.11.2009 - 4 B 52/09 - BVerwG, Beschluss vom 25.05.1982 - 4 B 98/82 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 08.08.1990 - 3 S 132/90

    Bauplanungsrecht - Ausübung des Vorkaufsrechts durch die Gemeinde -

    Auszug aus VG Sigmaringen, 28.02.2014 - 2 K 3104/12
    35 Zurecht verweist der Kläger darauf, dass das Öffentlichkeitsprinzip auch für die Sitzung des Gemeinderats gilt, in der über die Ausübung des Vorkaufrechts verhandelt wird, wobei nicht lediglich der Beschluss, sondern auch die Beratung öffentlich zu erfolgen hat (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 18.06.1980 - III 503/79 -, Rn. 21 nach juris; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 08.08.1990 - 3 S 132/90 - Rn. 26 nach juris, NVwZ 1991, 284).
  • VGH Baden-Württemberg, 09.11.1966 - I 5/65

    Rechtsfolge eines in nichtöffentlicher Sitzung gefatßen Bebauungsplanbeschluses;

    Auszug aus VG Sigmaringen, 28.02.2014 - 2 K 3104/12
    Er dient dem Ziel einer gesetzmäßigen und sachlichen Arbeit des Gemeinderats sowie der Verhinderung vermeidbarer Missdeutungen seiner Willensbildung und Beschlussfassung (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 09.11.1966 - I 4/65 -, ESVGH 17, 118).
  • VGH Baden-Württemberg, 23.06.2015 - 8 S 1386/14

    Nichtöffentliche Beratung über Ausübung eines Vorkaufsrechts; Heilung eines

    Auf die Berufungen der Kläger werden die Urteile des Verwaltungsgerichts Sigmaringen vom 28. Februar 2014 - 2 K 3238/12 und 2 K 3104/12 - geändert.

    Der Kläger zu 2 hat am 12.10.2012 unter dem Aktenzeichen 2 K 3104/12 und der Kläger zu 1 hat am 18.10.2012 unter dem Aktenzeichen 2 K 3238/12 Klage beim Verwaltungsgericht Sigmaringen erhoben.

    die Urteile des Verwaltungsgerichts Sigmaringen vom 28.02.2014 - 2 K 3238/12 und - 2 K 3104/12 - abzuändern und den Bescheid der Beklagten vom 31.08.2011 und die Widerspruchsbescheide des Landratsamts Bodenseekreis vom 17.09.2012 aufzuheben; die Zuziehungen der Bevollmächtigten im Vorverfahren für notwendig zu erklären.

  • VG Freiburg, 27.03.2019 - 1 K 5856/17

    (Ein Anspruch auf Einsicht in Niederschriften von nichtöffentlichen

    Hierdurch soll das Interesse der Teilhabe der Bürgerschaft an der demokratischen Meinungs- und Willensbildung als Grundlage eines funktionierenden demokratischen Staatswesens geweckt und die Möglichkeit einer öffentlichen Kontrolle der Arbeit des Gemeinderats gewährleistet werden (VG Karlsruhe, Urteil vom 19.10.2012 - 5 K 1969/12 -, juris Rn. 49; VG Sigmaringen, Urteil vom 28.02.2014 - 2 K 3104/12 -, juris Rn. 33; Engel/Heilshorn, Kommunalrecht Baden-Württemberg, 10. Auflage 2015, § 14 Rn. 144; allg. zum Öffentlichkeitsgrundsatz Kunze/Bronner/Katz, GemO BW, Stand: Dezember 2017, § 34 Rn. 9).
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Rechtsprechung
   FG München, 23.06.2015 - 2 K 3104/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,24739
FG München, 23.06.2015 - 2 K 3104/12 (https://dejure.org/2015,24739)
FG München, Entscheidung vom 23.06.2015 - 2 K 3104/12 (https://dejure.org/2015,24739)
FG München, Entscheidung vom 23. Juni 2015 - 2 K 3104/12 (https://dejure.org/2015,24739)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Vorsteuerabzug einer Gemeinde im Zusammenhang mit dem Unterhalt von Wanderwegen

  • rewis.io

    Vorsteuerabzug einer Gemeinde im Zusammenhang mit dem Unterhalt von Wanderwegen

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    UStG § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 1; UStG § 2 Abs. 3
    Unternehmereigenschaft einer Körperschaft des öffentlichen Rechts Vorsteuerabzug im Zusammenhang mit dem Unterhalt von Wanderwegen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Unternehmereigenschaft einer Körperschaft des öffentlichen Rechts - Vorsteuerabzug im Zusammenhang mit dem Unterhalt von Wanderwegen

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • EFG 2015, 1998
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 26.04.1990 - V R 166/84

    Grenzen der unternehmerischen Zuordnungsfreiheit einer Gemeinde bei als

    Auszug aus FG München, 23.06.2015 - 2 K 3104/12
    Ebenso kann dahinstehen, ob die Klägerin als heilklimatischer Kurort die streitgegenständlichen Wanderwege, die durch eine öffentlich-rechtliche Widmung die Eigenschaft einer öffentlichen Straße erhalten haben, ihrem unternehmerischen Bereich zuordnen konnte, der im Bereitstellen von "Einrichtungen des Fremdenverkehrs" gegen Kurbeitrag besteht (vgl. BFH-Urteil vom 26. April 1990 V R 166/84, BStBl II 1990, 799; Urteil des FG München vom 24. Juli 2013 - 3 K 3274/10, EFG 2013, 1973).
  • BFH, 03.03.2011 - V R 23/10

    Anteiliger Vorsteuerabzug einer Gemeinde aus den Kosten einer Marktplatzsanierung

    Auszug aus FG München, 23.06.2015 - 2 K 3104/12
    Erfolgt ihre Tätigkeit auf öffentlich-rechtlicher Grundlage z.B. durch Verwaltungsakt, ist sie demgegenüber nur Unternehmer, wenn eine Behandlung als Nichtunternehmer zu größeren Wettbewerbsverzerrungen führen würde (vgl. BFH-Urteil vom 03. März 2011 V R 23/10, BStBl II 2012, 74).
  • EuGH, 26.09.2013 - C-283/12

    Serebryannay vek - Mehrwertsteuer - Richtlinie 2006/112/EG - Art. 2 Abs. 1

    Auszug aus FG München, 23.06.2015 - 2 K 3104/12
    Ein solcher unmittelbarer Zusammenhang besteht, wenn, wie vorliegend, zwischen dem Leistenden (Klägerin) und dem Leistungsempfänger (Zweckverband) ein Rechtsverhältnis besteht, in dessen Rahmen gegenseitige Leistungen ausgetauscht werden, wobei die vom Leistenden empfangene Vergütung den tatsächlichen Gegenwert für die dem Leistungsempfänger erbrachte Dienstleistung bildet (vgl. BFH-Urteil vom 28. Mai 2013 XI R 32/11, BStBl. II 2014, 411; EuGH-Urteil vom 26. September 2013 C-283/12, DStRE 2014, 476, Rn. 37).
  • BFH, 03.07.2008 - V R 51/06

    Unternehmereigenschaft von juristischen Personen des öffentlichen Rechts - Recht

    Auszug aus FG München, 23.06.2015 - 2 K 3104/12
    Eine unternehmerische (wirtschaftliche) Tätigkeit führt eine juristische Person des öffentlichen Rechts aus, wenn sie - auf privatrechtlicher Grundlage - in eigenem Namen gegen Entgelt Lieferungen oder sonstige Leistungen erbringt (vgl. BFH-Urteil vom 3. Juli 2008 V R 51/06, BStBl II 2009, 213).
  • FG München, 24.07.2013 - 3 K 3274/10

    Unternehmerische Nutzung einer öffentlich gewidmeten Straße durch eine Gemeinde

    Auszug aus FG München, 23.06.2015 - 2 K 3104/12
    Ebenso kann dahinstehen, ob die Klägerin als heilklimatischer Kurort die streitgegenständlichen Wanderwege, die durch eine öffentlich-rechtliche Widmung die Eigenschaft einer öffentlichen Straße erhalten haben, ihrem unternehmerischen Bereich zuordnen konnte, der im Bereitstellen von "Einrichtungen des Fremdenverkehrs" gegen Kurbeitrag besteht (vgl. BFH-Urteil vom 26. April 1990 V R 166/84, BStBl II 1990, 799; Urteil des FG München vom 24. Juli 2013 - 3 K 3274/10, EFG 2013, 1973).
  • BFH, 28.05.2013 - XI R 32/11

    Umsatzsteuerrechtliche Behandlung der Zurverfügungstellung eines Grundstücks zu

    Auszug aus FG München, 23.06.2015 - 2 K 3104/12
    Ein solcher unmittelbarer Zusammenhang besteht, wenn, wie vorliegend, zwischen dem Leistenden (Klägerin) und dem Leistungsempfänger (Zweckverband) ein Rechtsverhältnis besteht, in dessen Rahmen gegenseitige Leistungen ausgetauscht werden, wobei die vom Leistenden empfangene Vergütung den tatsächlichen Gegenwert für die dem Leistungsempfänger erbrachte Dienstleistung bildet (vgl. BFH-Urteil vom 28. Mai 2013 XI R 32/11, BStBl. II 2014, 411; EuGH-Urteil vom 26. September 2013 C-283/12, DStRE 2014, 476, Rn. 37).
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Rechtsprechung
   VG Sigmaringen, 07.04.2014 - 2 K 3104/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,6498
VG Sigmaringen, 07.04.2014 - 2 K 3104/12 (https://dejure.org/2014,6498)
VG Sigmaringen, Entscheidung vom 07.04.2014 - 2 K 3104/12 (https://dejure.org/2014,6498)
VG Sigmaringen, Entscheidung vom 07. April 2014 - 2 K 3104/12 (https://dejure.org/2014,6498)
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