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   FG Bremen, 01.12.2004 - 2 K 323/03 (2)   

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https://dejure.org/2004,28003
FG Bremen, 01.12.2004 - 2 K 323/03 (2) (https://dejure.org/2004,28003)
FG Bremen, Entscheidung vom 01.12.2004 - 2 K 323/03 (2) (https://dejure.org/2004,28003)
FG Bremen, Entscheidung vom 01. Dezember 2004 - 2 K 323/03 (2) (https://dejure.org/2004,28003)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für den Anspruch auf Wiederbestellung als Steuerberater; Möglichkeit des zukünftigen Verstoßes gegen die Berufspflichten als Steuerberater aufgrund des vorherigen unbefugten Führens der Berufsbezeichnung "Steuerberater"

  • Judicialis

    StBerG § 40 Abs. 2 S. 2 Nr. 4; ; StBerG § 48; ; StGB § 132 a Abs. 1 Nr. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wiederbestellung als Steuerberater Berufspflichten wiederholt unbefugtes Auftreten als Steuerberater trotz rechtskräftig widerrufener Bestellung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Wiederbestellung als Steuerberater - Berufspflichten - wiederholt unbefugtes Auftreten als Steuerberater trotz rechtskräftig widerrufener Bestellung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 25.02.1986 - VII R 76/83

    Rechtsanspruch eines Steuerberaters auf Wiederbestellung - Besorgnis, ein

    Auszug aus FG Bremen, 01.12.2004 - 2 K 323/03
    Es besteht vielmehr ein Rechtsanspruch auf Wiederbestellung, wenn die Gründe, die gemäß §§ 45, 46 StBerG zum Erlöschen der Bestellung geführt haben, fortgefallen und auch die sonstigen gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind (BFH-Urteil vom 25. Februar 1986 VII R 76/83, BFH/NV 1986, 497; Kuhls/Meurers/Maxl/Schäfer/Goez/Willerscheid, Steuerberatungsgesetz, Rdnr. 4 zu § 48; Gehre, Steuerberatungsgesetz, Rdnr. 3 zu § 48).
  • FG Rheinland-Pfalz, 11.11.2003 - 2 K 1723/03

    Rechtsanspruch gegenüber einer Steuerberaterkammer auf Bestellung als

    Auszug aus FG Bremen, 01.12.2004 - 2 K 323/03
    Entscheidend ist, ob durch das frühere Verhalten eine mit den Standesgrundsätzen unvereinbare Einstellung des Bewerbers zum Ausdruck gelangt, die die Gefahr der Wiederholungen von Verfehlungen gegen die Berufspflichten als Steuerberater begründet (vgl. FG Rheinland-Pfalz-Urteil vom 11. November 2003 - 2 K 1723/03, n.v.).
  • BFH, 18.11.2003 - VII B 299/02

    Steuerberaterprüfung; Gegenstandswert

    Auszug aus FG Bremen, 01.12.2004 - 2 K 323/03
    Der Streitwert in Verfahren, in denen es um den Zugang zum Beruf des Steuerberaters geht, ist grundsätzlich mit EUR 25.000,00 anzusetzen (vgl. BFH-Beschluss vom 18. November 2003 VII B 299/02, BFH/NV 2004, 515).
  • FG Niedersachsen, 18.04.2013 - 6 K 381/12

    Wiederbestellung als Steuerberater bei Verstoß gegen das Verbot der unbefugten

    Dies wird bejaht, wenn der Bewerber schwerwiegend gegen die allgemeine Berufsauffassung von korrekter Berufsausübung verstoßen hat sowie in den Fällen, in denen er wiederholt oder in erheblichem Umfang Wirtschafts- bzw. Vermögensdelikte begangen hat und deswegen zu einer nicht nur unerheblichen Freiheitsstrafe verurteilt worden war; entscheidend ist, ob durch das frühere Verhalten eine mit den Standesgrundsätzen unvereinbare Einstellung des Bewerbers zum Ausdruck gelangt, die die Gefahr der Wiederholung von Verfehlungen gegen die Berufspflichten als Steuerberater begründet (vgl. Urteile des FG Rheinland-Pfalz vom 17. April 2007 2 K 2416/06, juris; vom 11. November 2003 2 K 1723/03, juris; des FG Bremen vom 1. Dezember 2004 2 K 323/03 (2), StE 2007, 264; Gehre/von Borste StB, 5. Auflage 2005, § 40 Rz. 18).
  • FG Niedersachsen, 06.03.2008 - 6 K 277/07

    Wiederbestellung zum Steuerberater bei begründeter Besorgnis betreffend

    Insbesondere handelt es sich bei der Regelung des § 48 StBerG entgegen seinem Wortlaut: "Ehemalige Steuerberater und Steuerbevollmächtigte können wiederbestellt werden ..." nicht um eine Ermessensvorschrift (FG Bremen, Urteil vom 1. Dezember 2004 2 K 323/03 StuB 2007, 404).
  • VG Freiburg, 16.06.2004 - 2 K 1111/03

    Ausländer; Duldung; Eintragung eines fiktiven Geburtsdatums

    Der Vormund bzw. Bevollmächtigte des Klägers stellt und begründet im Verfahren 2 K 323/03 den Antrag, den Bescheid des Regierungspräsidiums Freiburg - Bezirksstelle für Asyl ­ vom 8.7.2003 aufzuheben.
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