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   OVG Sachsen-Anhalt, 21.11.2003 - 2 K 341/00   

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https://dejure.org/2003,26171
OVG Sachsen-Anhalt, 21.11.2003 - 2 K 341/00 (https://dejure.org/2003,26171)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 21.11.2003 - 2 K 341/00 (https://dejure.org/2003,26171)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 21. November 2003 - 2 K 341/00 (https://dejure.org/2003,26171)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Judicialis

    VwGO § 47 I 2; ; VwGO § ... 47 II 1; ; GG Art. 14 I 2; ; BNatSchG § 1 I; ; BNatSchG § 1 II; ; BNatSchG § 4 3; ; BNatSchG § 15; ; LSA-NatSchG § 1; ; LSA-NatSchG § 17; ; LSA-NatSchG § 25; ; BBergG § 8; ; BBergG § 11 Nr. 10; ; BBergG § 12 I 1; ; BBergG § 15; ; BBergG § 48 I 2

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Rechtfertigung des Naturschutzzwecks durch den Nachweis ökologischer Besonderheiten, die den Schluss auf eine Tierart zulassen; Versagung einer Bodenbaugenhemigung aus naturschutzrechltichen Gesichtspunkten; Notwendigkeit des genauen Nachweises über das Vorhandensein ...

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 18.07.1997 - 4 BN 5.97

    Naturschutzgebiet - Erforderlichkeit eines besonderen Schutzes von Natur und

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 21.11.2003 - 2 K 341/00
    Als unzumutbare Beschränkung der Eigentümerbefugnisse erweist sich eine Naturschutzverordnung nur dann, wenn nicht genügend Raum mehr für einen privatnützigen Gebrauch des Eigentums oder für eine Verfügung über den Eigentumsgegenstand verbleibt oder wenn eine Nutzung, die bisher ausgeübt worden ist oder die sich nach Lage der Dinge objektiv anbietet, ohne jeglichen Ausgleich unterbunden wird (BVerwG, Beschl. v. 18.07.1997 - BVerwG 4 NB 5.97 -, NuR 1998, 37).
  • BVerwG, 15.10.1998 - 4 B 94.98

    Gewinnung von Bodenschätzen; Bewilligung; Bergbauberechtigung; Verfahren der

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 21.11.2003 - 2 K 341/00
    Als öffentliche Interessen, die einem Bergbauvorhaben entgegenstehen können, werden bereits im Gesetzesentwurf der Bundesregierung (BT-Drs. 8/1315, S. 87) beispielhaft die Erfordernisse des Naturschutzes und der Landschaftspflege, der Raumordnung, des Verkehrs und des Gewässerschutzes genannt (vgl. BVerwG, Beschl. v. 15.10.1998 - BVerwG 4 B 94.98 -, BRS 60 Nr. 204 [1998].
  • BVerwG, 26.02.1997 - 4 NB 5.97

    Verwaltungsprozeßrecht - Zulässigkeit der Nichtvorlagebeschwerde nach § 47 Abs. 7

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 21.11.2003 - 2 K 341/00
    Als unzumutbare Beschränkung der Eigentümerbefugnisse erweist sich eine Naturschutzverordnung nur dann, wenn nicht genügend Raum mehr für einen privatnützigen Gebrauch des Eigentums oder für eine Verfügung über den Eigentumsgegenstand verbleibt oder wenn eine Nutzung, die bisher ausgeübt worden ist oder die sich nach Lage der Dinge objektiv anbietet, ohne jeglichen Ausgleich unterbunden wird (BVerwG, Beschl. v. 18.07.1997 - BVerwG 4 NB 5.97 -, NuR 1998, 37).
  • BVerwG, 16.06.1988 - 4 B 102.88

    Voraussetzungen für die Planung und Festsetzung von Landschaftsschutzgebieten

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 21.11.2003 - 2 K 341/00
    Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Beschl. v. 16.06.1988 - BVerwG 4 B 102.88 -, NVwZ 1988, S. 1020), im Rahmen des Naturschutzrechtes davon auszugehen, dass es für die rechtsstaatlich wirksame Beachtung des Abwägungsgebotes ausreicht, wenn der Satzungsgeber die vorgegebene Nutzungsmöglichkeit eines Grundstücks als zu berücksichtigenden Belang nicht verkennt.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 18.04.1996 - 2 L 46/94
    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 21.11.2003 - 2 K 341/00
    Die Wirksamkeit dieser Festsetzung hat der Senat bereits in seinem Urteil vom 18.04.1996 (- 2 L 46/94 - dazu: BVerwG, Beschl. v. 25.01.2001 - BVerwG 6 NB 2.00 -) festgestellt.
  • BVerwG, 18.12.1987 - 4 NB 1.87

    Besetzung des Beschwerdegerichts bei der Nichtvorlagebeschwerde im

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 21.11.2003 - 2 K 341/00
    Der Senat hat in einem Beschluß vom 18.12.1987 (NVwZ 1988, 728), in dem es um die teilweise Aufhebung einer Landschaftsschutzverordnung ging, ausgeführt, daß die Naturschutzbehörde zu prüfen habe, ob eine - teilweise - Preisgabe der gesetzlichen Schutzgüter mit den Zielen des Bundesnaturschutzgesetzes und der entsprechenden landesrechtlichen Regelung vereinbar und unter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit gerechtfertigt ist.
  • BVerwG, 24.06.1993 - 7 C 26.92

    Naturschutzverordnung

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 21.11.2003 - 2 K 341/00
    Als Inhaberin einer Bodenabbaugenehmigung im Geltungsbereich der angegriffenen Naturschutzverordnung unterliegt sie deren Verboten und Nutzungsbeschränkungen, die sich als Bestimmungen von Inhalt und Schranken ihres Grundeigentums i. S. v. Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG darstellen (vgl. BVerwG, Urt. v. 24.06.1993 - BVerwG 7 C 26.92 -, UPR 1993, 384).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 11.05.2006 - 2 K 249/04

    Normenkontrolle einer Naturschutzgebietsverordnung

    Dieses naturschutzrechtliche Abwägungsgebot verlangt eine dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz verpflichtete Würdigung der sich gegenüberstehenden Interessen des Landschaftsschutzes auf der einen und der Nutzungsinteressen auf der anderen Seite, die bei Vorliegen der Voraussetzungen für den Erlass einer Naturschutzgebietsverordnung den Handlungsspielraum der Naturschutzbehörde prägt, mit der Abwägung aller in Betracht kommenden Belange bei einer Planungsentscheidung jedoch nicht identisch ist (vgl. BVerwG, Beschl. v. 16.06.1988 - 4 B 102.88 -, NVwZ 1988, S. 1020; OVG LSA, Urt. v. 21.11.2003 - 2 K 341/00 -).

    Die nunmehrige Naturschutzgebietsausweisung und die damit verbundene teilweise "Hochzonung" des Schutzgebiets (vgl. OVG LSA, Urt. v. 21.11.2003 - 2 K 341/00 -) hat insoweit lediglich zu einer verhältnismäßig geringfügigen Intensivierung der ohnehin schon bestehenden planerischen Einschränkungen geführt.

  • OVG Sachsen-Anhalt, 16.06.2005 - 2 L 533/02

    Der Windenergieanlage kann landes- wie bundesrechtlich Denkmalschutz

    Entscheidend ist aber, dass § 35 Abs. 1 BauGB die Beeinträchtigung eines Baudenkmals in der Jetzt-Zeit verbietet und nicht eine jahrzehntelange währende Dauerbeeinträchtigung voraussetzt (vgl. Urt. d. Sen. v. 21.11.2003 - 2 K 341/00 -, zu einer vergleichbaren Problematik).
  • VG Schleswig, 15.10.2015 - 6 A 18/15

    Klagen im Hinblick auf Erkundungsuntersuchungen für Erdöl-/Erdgasförderung in den

    Soweit die Kläger auf das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Sachsen-Anhalt vom 21. November 2003 zum Aktenzeichen 2 K 341/00 verweisen, um ihre Position zu unterstützen, verkennen sie, dass das dieses eine völlig andere Situation betraf und nicht geeignet ist, eine Aussage zur Betroffenheit von Gemeinden durch bergrechtliche Bewilligungen zu treffen.

    Das Gericht bejahte die Antragsbefugnis, weil die Verordnung die Klägerin in ihren Rechten betreffen konnte (Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalt, Urteil vom 21. November 2003, Aktenzeichen 2 K 341/00, zitiert nach juris, Rn. 28).

  • VG Schleswig, 15.10.2015 - 6 A 94/15
    Soweit die Klägerin auf das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Sachsen-Anhalt vom 21. November 2003 zum Aktenzeichen 2 K 341/00 verweist, um ihre Position zu unterstützen, verkennt sie, dass das dieses eine völlig andere Situation betraf und nicht geeignet ist, eine Aussage zur Klagebefugnis von Gemeinden gegen bergrechtliche Bewilligungen zu treffen.

    Das Gericht bejahte die Antragsbefugnis, weil die Verordnung die Klägerin in ihren Rechten betreffen konnte (Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalt, Urteil vom 21. November 2003, Aktenzeichen 2 K 341/00, zitiert nach juris, Rn. 28).

  • VG Augsburg, 15.05.2014 - Au 5 K 14.70

    Verbescheidungsklage; Kiesabbau; naturschutzrechtlicher Eingriff;

    Ein absoluter Vorrang der Rohstoffsicherung und -gewinnung vor allen anderen Belangen - wie auch dem Natur- und Landschaftsschutz - existiert nicht (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, U.v. 21.11.2003 - 2 K 341/00 - juris Rn. 58).
  • OVG Schleswig-Holstein, 30.07.2012 - 1 KN 1/12

    Fehlende Antragsbefugnis von "Außenliegern" gegen eine Landesverordnung über ein

    Diese Überlegung liegt auch den von den Antragstellern benannten Entscheidungen zugrunde, wonach sich das Abwägungsgebot "auch auf die von der Schutzmaßnahme betroffenen privaten Belange, insbesondere die Eigentümerpositionen" erstrecke (VGH Mannheim, Urt. v. 18.11.1986, 5 S 650/86, BRS 46 Nr. 210 [S. 487, zu 4.] - zur Einbeziehung eines Gewerbegrundstücks in eine Schutzverordnung; ähnlich OVG Magdeburg, Urt. v. 21.11.2003, 2 K 341/00, Juris [Tn. 55] - zu einem Steinbruch in einem Schutzgebiet; OVG Bautzen, Urt. v. 12.04.2000, 1 D 560/98, Juris [Tn. 51] - zum Kiesabbau in einem Schutzgebiet).
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