Rechtsprechung
FG Niedersachsen, 03.08.2005 - 2 K 342/03 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
Reparaturaufwendungen an Altenteilerwohnung als dauernde Last
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 10 Abs. 1 Nr. 1a EStG; § 1041 BGB
Abziehbarkeit von Aufwendungen des Eigentümers/Übernehmers für im Wege der vorweggenommenen Erbfolge übernommenen Gebäude; Einbau neuer Fenster als Aufwendungen für "Instandhaltung" sowie "Schönheitsreparaturen"; Einbau neuer Fenster als gewöhnliche Unterhaltung der ... - IWW
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EStG § 10 Abs. 1 Nr. 1a; BGB § 1093 § 1041
Reparaturaufwendungen; Modernisierungsmaßnahme; wiederkehrende Leistung; Altenteilswohnung; dauernde Last - Reparaturaufwendungen als wiederkehrende Leistungen - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Reparaturaufwendungen als wiederkehrende Leistungen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Abziehbarkeit von Aufwendungen des Eigentümers/Übernehmers für im Wege der vorweggenommenen Erbfolge übernommenen Gebäude; Einbau neuer Fenster als Aufwendungen für "Instandhaltung" sowie "Schönheitsreparaturen"; Einbau neuer Fenster als gewöhnliche Unterhaltung der ...
Besprechungen u.ä.
- IWW (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)
Vorweggenommene Erbfolge - Werterhöhende Maßnahmen als Sonderausgaben?
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (6)
- BFH, 25.08.1999 - X R 38/95
Dauernde Last bei Vorbehaltswohnrecht
Auszug aus FG Niedersachsen, 03.08.2005 - 2 K 342/03
Aufwendungen des Eigentümers/Übernehmers auf ein im Wege der vorweggenommenen Erbfolge übernommene Gebäude sind aber --auch wenn sie tatsächlich die Altenteilswohnung betreffen-- nicht zuletzt wegen des offenkundigen Interesses des Eigentümers an Modernisierungsmaßnahmen nach § 10 Abs. 1 Nr. 1a) EStG als dauernde Last nur abziehbar, wenn sich der Übernehmer hierzu im Übergabevertrag eindeutig und klar gegenüber dem Übergeber verpflichtet hat (BFH vom 25.08.1999, X R 38/95, BStBl. II 2000, 21).d) Eine (besondere) Verpflichtung zur Übernahme der Instandhaltungsaufwendungen ist schließlich auch nicht aus der Rechtsnatur eines Altenteilsvertrages zu entnehmen (BFH vom 25.08.1999, a.a.O.).
- BFH, 24.11.1993 - X R 123/90
Wiederkehrende Bezüge als dauernde Last (§ 10 e EStG )
Auszug aus FG Niedersachsen, 03.08.2005 - 2 K 342/03
Auch die steuerrechtliche Anerkennung eines Übergabevertrages als solchen setzt unter nahen Angehörigen voraus, dass die gegenseitigen Rechte und Pflichten im Übergabevertrag klar und eindeutig vereinbart sind (…vgl. z.B. BFH-Entscheidungen vom 28. April 1987, IX R 40/81, BFH/NV 1987, 712; in BFH/NV 1994, 704;… in BFH/NV 1998, 1467). - BFH, 14.07.1993 - X R 54/91
Versorgungsleistungen bei Erwerb von Vermögen unter Vorbehalt des Nießbrauchs …
Auszug aus FG Niedersachsen, 03.08.2005 - 2 K 342/03
Der rechtliche Mindestbestand, der den Vertragstypus prägenden Rechtsfolgen muss zu Beginn des Rechtsverhältnisses festgelegt sein und die geschuldeten Leistungen müssen vereinbarungsgemäß erbracht werden (z.B. BFH-Urteil vom 14. Juli 1993, X R 54/91, BFHE 172, 324, BStBl II 1994, 19).
- BFH, 28.04.1987 - IX R 40/81
Voraussetzungen für die Ansetzung des Nutzungswertes eines Mietwohngrundstücks - …
Auszug aus FG Niedersachsen, 03.08.2005 - 2 K 342/03
Auch die steuerrechtliche Anerkennung eines Übergabevertrages als solchen setzt unter nahen Angehörigen voraus, dass die gegenseitigen Rechte und Pflichten im Übergabevertrag klar und eindeutig vereinbart sind (vgl. z.B. BFH-Entscheidungen vom 28. April 1987, IX R 40/81, BFH/NV 1987, 712;… in BFH/NV 1994, 704;… in BFH/NV 1998, 1467). - BFH, 15.03.2000 - X R 50/98
Dauernde Last; Instandhaltungsmaßnahmen
Auszug aus FG Niedersachsen, 03.08.2005 - 2 K 342/03
Überdies sei nach dem BFH-Urteil vom 15.03.2000 (BFH/NV 2000, 1089) Aufwendungen auf das übernommene Grundstück in Abgrenzung zum offenkundig eigenen Interesse nur abziehbar, wenn sich der Übernehmer hierzu im Übergabevertrag, dem Übergeber gegenüber klar und eindeutig verpflichtet habe. - BFH, 01.04.1998 - X B 198/97
Reparaturaufwand bei Vermögensübergabe als dauernde Last
Auszug aus FG Niedersachsen, 03.08.2005 - 2 K 342/03
Auch die steuerrechtliche Anerkennung eines Übergabevertrages als solchen setzt unter nahen Angehörigen voraus, dass die gegenseitigen Rechte und Pflichten im Übergabevertrag klar und eindeutig vereinbart sind (…vgl. z.B. BFH-Entscheidungen vom 28. April 1987, IX R 40/81, BFH/NV 1987, 712;… in BFH/NV 1994, 704; in BFH/NV 1998, 1467).
- FG Baden-Württemberg, 03.06.2009 - 2 K 27/07
Aufwendungen für die Erneuerung von Fenstern und einer Haustür als dauernde Last …
Mit Schreiben vom 17. März 2007 und vom 5. August 2008 hat der Berichterstatter die Kläger u. a. auf das Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 3. August 2005 2 K 342/03 (DStRE 2006, 1445) hingewiesen.