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   FG Niedersachsen, 03.08.2005 - 2 K 342/03   

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https://dejure.org/2005,12922
FG Niedersachsen, 03.08.2005 - 2 K 342/03 (https://dejure.org/2005,12922)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 03.08.2005 - 2 K 342/03 (https://dejure.org/2005,12922)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 03. August 2005 - 2 K 342/03 (https://dejure.org/2005,12922)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Reparaturaufwendungen an Altenteilerwohnung als dauernde Last

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 10 Abs. 1 Nr. 1a EStG; § 1041 BGB
    Abziehbarkeit von Aufwendungen des Eigentümers/Übernehmers für im Wege der vorweggenommenen Erbfolge übernommenen Gebäude; Einbau neuer Fenster als Aufwendungen für "Instandhaltung" sowie "Schönheitsreparaturen"; Einbau neuer Fenster als gewöhnliche Unterhaltung der ...

  • IWW
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 10 Abs. 1 Nr. 1a; BGB § 1093 § 1041
    Reparaturaufwendungen; Modernisierungsmaßnahme; wiederkehrende Leistung; Altenteilswohnung; dauernde Last - Reparaturaufwendungen als wiederkehrende Leistungen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Reparaturaufwendungen als wiederkehrende Leistungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Abziehbarkeit von Aufwendungen des Eigentümers/Übernehmers für im Wege der vorweggenommenen Erbfolge übernommenen Gebäude; Einbau neuer Fenster als Aufwendungen für "Instandhaltung" sowie "Schönheitsreparaturen"; Einbau neuer Fenster als gewöhnliche Unterhaltung der ...

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Vorweggenommene Erbfolge - Werterhöhende Maßnahmen als Sonderausgaben?

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 25.08.1999 - X R 38/95

    Dauernde Last bei Vorbehaltswohnrecht

    Auszug aus FG Niedersachsen, 03.08.2005 - 2 K 342/03
    Aufwendungen des Eigentümers/Übernehmers auf ein im Wege der vorweggenommenen Erbfolge übernommene Gebäude sind aber --auch wenn sie tatsächlich die Altenteilswohnung betreffen-- nicht zuletzt wegen des offenkundigen Interesses des Eigentümers an Modernisierungsmaßnahmen nach § 10 Abs. 1 Nr. 1a) EStG als dauernde Last nur abziehbar, wenn sich der Übernehmer hierzu im Übergabevertrag eindeutig und klar gegenüber dem Übergeber verpflichtet hat (BFH vom 25.08.1999, X R 38/95, BStBl. II 2000, 21).

    d) Eine (besondere) Verpflichtung zur Übernahme der Instandhaltungsaufwendungen ist schließlich auch nicht aus der Rechtsnatur eines Altenteilsvertrages zu entnehmen (BFH vom 25.08.1999, a.a.O.).

  • BFH, 24.11.1993 - X R 123/90

    Wiederkehrende Bezüge als dauernde Last (§ 10 e EStG )

    Auszug aus FG Niedersachsen, 03.08.2005 - 2 K 342/03
    Auch die steuerrechtliche Anerkennung eines Übergabevertrages als solchen setzt unter nahen Angehörigen voraus, dass die gegenseitigen Rechte und Pflichten im Übergabevertrag klar und eindeutig vereinbart sind (vgl. z.B. BFH-Entscheidungen vom 28. April 1987, IX R 40/81, BFH/NV 1987, 712; in BFH/NV 1994, 704; in BFH/NV 1998, 1467).
  • BFH, 14.07.1993 - X R 54/91

    Versorgungsleistungen bei Erwerb von Vermögen unter Vorbehalt des Nießbrauchs

    Auszug aus FG Niedersachsen, 03.08.2005 - 2 K 342/03
    Der rechtliche Mindestbestand, der den Vertragstypus prägenden Rechtsfolgen muss zu Beginn des Rechtsverhältnisses festgelegt sein und die geschuldeten Leistungen müssen vereinbarungsgemäß erbracht werden (z.B. BFH-Urteil vom 14. Juli 1993, X R 54/91, BFHE 172, 324, BStBl II 1994, 19).
  • BFH, 28.04.1987 - IX R 40/81

    Voraussetzungen für die Ansetzung des Nutzungswertes eines Mietwohngrundstücks -

    Auszug aus FG Niedersachsen, 03.08.2005 - 2 K 342/03
    Auch die steuerrechtliche Anerkennung eines Übergabevertrages als solchen setzt unter nahen Angehörigen voraus, dass die gegenseitigen Rechte und Pflichten im Übergabevertrag klar und eindeutig vereinbart sind (vgl. z.B. BFH-Entscheidungen vom 28. April 1987, IX R 40/81, BFH/NV 1987, 712; in BFH/NV 1994, 704; in BFH/NV 1998, 1467).
  • BFH, 15.03.2000 - X R 50/98

    Dauernde Last; Instandhaltungsmaßnahmen

    Auszug aus FG Niedersachsen, 03.08.2005 - 2 K 342/03
    Überdies sei nach dem BFH-Urteil vom 15.03.2000 (BFH/NV 2000, 1089) Aufwendungen auf das übernommene Grundstück in Abgrenzung zum offenkundig eigenen Interesse nur abziehbar, wenn sich der Übernehmer hierzu im Übergabevertrag, dem Übergeber gegenüber klar und eindeutig verpflichtet habe.
  • BFH, 01.04.1998 - X B 198/97

    Reparaturaufwand bei Vermögensübergabe als dauernde Last

    Auszug aus FG Niedersachsen, 03.08.2005 - 2 K 342/03
    Auch die steuerrechtliche Anerkennung eines Übergabevertrages als solchen setzt unter nahen Angehörigen voraus, dass die gegenseitigen Rechte und Pflichten im Übergabevertrag klar und eindeutig vereinbart sind (vgl. z.B. BFH-Entscheidungen vom 28. April 1987, IX R 40/81, BFH/NV 1987, 712; in BFH/NV 1994, 704; in BFH/NV 1998, 1467).
  • FG Baden-Württemberg, 03.06.2009 - 2 K 27/07

    Aufwendungen für die Erneuerung von Fenstern und einer Haustür als dauernde Last

    Mit Schreiben vom 17. März 2007 und vom 5. August 2008 hat der Berichterstatter die Kläger u. a. auf das Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 3. August 2005 2 K 342/03 (DStRE 2006, 1445) hingewiesen.
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