Weitere Entscheidung unten: FG Hamburg, 05.05.2006

Rechtsprechung
   FG Schleswig-Holstein, 29.03.2007 - 2 K 343/04   

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https://dejure.org/2007,11237
FG Schleswig-Holstein, 29.03.2007 - 2 K 343/04 (https://dejure.org/2007,11237)
FG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 29.03.2007 - 2 K 343/04 (https://dejure.org/2007,11237)
FG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 29. März 2007 - 2 K 343/04 (https://dejure.org/2007,11237)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Abgrenzung zwischen Vermögensverwaltung und gewerblichem Wertpapierhandel; Berücksichtigung von Verlusten aus einem gewerblichen Wertpapierhandel bei der Veranlagung zur Einkommensteuer; Anwendbarkeit der allgemeinen einkommensteuerrechtlichen Regelungen über ...

  • Judicialis

    EStG § 15 Abs. 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 15 Abs. 2
    Abgrenzung zwischen Vermögensverwaltung und gewerblichem Wertpapierhandel

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Abgrenzung zwischen Vermögensverwaltung und gewerblichem Wertpapierhandel

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2007, 1030
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 01.06.2004 - IX R 35/01

    Berücksichtigung von Spekulationsverlusten für Jahre vor 1999

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 29.03.2007 - 2 K 343/04
    Daneben beantragte er unter Hinweis auf das Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) mit dem Aktenzeichen IX R 35/01 vom 1. Juni 2004 hilfsweise einen Ausgleich des Spekulationsverlustes im Sinne von § 23 Einkommensteuergesetz (EStG) in Höhe von 307.757,00 DM mit den übrigen positiven Einkünften.

    Diese Verlustabzugsbeschränkung habe in gleicher Weise gegen das objektive Nettoprinzip verstoßen wie in den Jahren 1989 bis 1993, die Gegenstand der Entscheidung des BFH vom 1. Juni 2004 (Az. IX R 35/01) gewesen seien.

    Zusätzliches ungeschriebenes Tatbestandsmerkmal ist, dass die jeweilige Betätigung den Rahmen einer privaten Vermögensverwaltung überschreitet (vgl. Beschluss des Großen Senats des Bundesfinanzhofs -BFH- vom 25. Juni 1984 BStBl II 1994, 751, 762; BFH-Urteil vom 1. Juni 2004 BStBl II 2005, 26).

    Der An- und Verkauf von Wertpapieren überschreitet die Grenze von der privaten Vermögensverwaltung zur gewerblichen Betätigung nur in besonderen Fällen, nämlich wenn sich der Steuerpflichtige "wie ein Händler" verhalten hat (BFH-Urteile vom 29. Oktober 1998 BStBl II 1999, 448; vom 20. Dezember 2000 BStBl II 2001, 706; vom 1. Juni 2004 a.a.O.).

    Bei der rechtlichen Zuordnung anhand der vorgenannten Kriterien kann nicht isoliert auf einzelne Merkmale abgestellt werden; vielmehr ist das Gesamtbild entscheidend, wobei die einzelnen Beweisanzeichen zu gewichten und gegeneinander abzuwägen sind (BFH-Urteile vom 1. Juni 2004 a.a.O; vom 7. September 2004 BFH/NV 2005, 51).

  • BFH, 30.07.2003 - X R 7/99

    Gewerblicher Wertpapierhandel

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 29.03.2007 - 2 K 343/04
    Der BFH habe in seiner Entscheidung vom 30. Juli 2003 (Az. X R 7/99) weiter ausgeführt, dass die Bilder des unternehmerisch tätigen Händlers und des privaten Anlegers sich letztlich aus Gesetzen ableiten ließen.

    Insofern liege der streitgegenständliche Fall anders als diejenigen, die Gegenstand der jüngeren Rechtsprechung gewesen seien (vgl. etwa BFH-Urteil vom 30. Juli 2003, X R 7/99), soweit diese einen Wertpapierhandel nicht anerkannt hätten.

    Nach der Rechtsprechung des BFH deutet ein Tätigwerden ausschließlich für eigene Rechnung darauf hin, dass der Rahmen der privaten Vermögensverwaltung nicht überschritten wird (BFH-Urteil vom 30. Juli 2003 BStBl II 2004, 408).

  • BFH, 03.07.1991 - X R 163/87

    1. Bankangestellter mit Bankgeschäften in fortgesetzter Untreue zu Lasten der

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 29.03.2007 - 2 K 343/04
    Als solcher handele der Steuerpflichtige, wenn die Tätigkeit von ihm veranlasst sei und gesteuert werde (BFH-Urteil vom 3. Juli 1991, BStBl II 1991, 802, 804 unter 1c).
  • BFH, 20.12.2000 - X R 1/97

    EStG § 15 Abs. 1 Nr. 1, § 15 Abs. 2

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 29.03.2007 - 2 K 343/04
    Der An- und Verkauf von Wertpapieren überschreitet die Grenze von der privaten Vermögensverwaltung zur gewerblichen Betätigung nur in besonderen Fällen, nämlich wenn sich der Steuerpflichtige "wie ein Händler" verhalten hat (BFH-Urteile vom 29. Oktober 1998 BStBl II 1999, 448; vom 20. Dezember 2000 BStBl II 2001, 706; vom 1. Juni 2004 a.a.O.).
  • BFH, 07.09.2004 - IX R 73/00

    Abgrenzung Gewerbebetrieb - private Vermögensverwaltung; Spekulationsverluste für

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 29.03.2007 - 2 K 343/04
    Bei der rechtlichen Zuordnung anhand der vorgenannten Kriterien kann nicht isoliert auf einzelne Merkmale abgestellt werden; vielmehr ist das Gesamtbild entscheidend, wobei die einzelnen Beweisanzeichen zu gewichten und gegeneinander abzuwägen sind (BFH-Urteile vom 1. Juni 2004 a.a.O; vom 7. September 2004 BFH/NV 2005, 51).
  • BFH, 29.10.1998 - XI R 80/97

    Gewerbliche Betätigung bei Wertpapiergeschäften

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 29.03.2007 - 2 K 343/04
    Der An- und Verkauf von Wertpapieren überschreitet die Grenze von der privaten Vermögensverwaltung zur gewerblichen Betätigung nur in besonderen Fällen, nämlich wenn sich der Steuerpflichtige "wie ein Händler" verhalten hat (BFH-Urteile vom 29. Oktober 1998 BStBl II 1999, 448; vom 20. Dezember 2000 BStBl II 2001, 706; vom 1. Juni 2004 a.a.O.).
  • BFH, 25.06.1984 - GrS 4/82

    Zur ertragsteuerrechtlichen Behandlung der GmbH & Co. KG

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 29.03.2007 - 2 K 343/04
    Zusätzliches ungeschriebenes Tatbestandsmerkmal ist, dass die jeweilige Betätigung den Rahmen einer privaten Vermögensverwaltung überschreitet (vgl. Beschluss des Großen Senats des Bundesfinanzhofs -BFH- vom 25. Juni 1984 BStBl II 1994, 751, 762; BFH-Urteil vom 1. Juni 2004 BStBl II 2005, 26).
  • FG Berlin-Brandenburg, 29.08.2007 - 3 K 5109/03

    Gewerblichkeit eines Wertpapierhandels bei der Tätigung sog. Leerverkäufe

    Der Senat teilt nicht die in der Literatur vertretene Auffassung, die bei Erwerb von Wertpapieren bestehende Absicht der alsbaldigen Veräußerung führe schon für sich genommen zur Gewerblichkeit (vgl. Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht, Urteil vom 29. März 2007, 2 K 343/04, Entscheidungen der Finanzgerichte -EFG-2007, 1030 mit Hinweis auf Herrmann/Heuer/Raupach, Kommentar zum EStG).

    Weder kommt es auf die Zahl noch auf den Umfang der einzelnen Transaktionen entscheidend an, weil auch die zunehmende Größe der Privatvermögen ohnehin dazu führt, dass sich die Zahl der vermögensverwaltenden Rechtsakte erhöht (BFH a.a.O. entgegen Schleswig Holsteinisches Finanzgericht, Urteil vom 29. März 2007, EFG 2007, 1030 - nicht rechtskräftig).

  • BFH, 02.09.2008 - X R 14/07

    Zur Abgrenzung des gewerblichen Wertpapierhandels von der privaten

    Das Finanzgericht (FG) bejahte in dem in Entscheidungen der Finanzgerichte 2007, 1030 veröffentlichten Urteil einen gewerblichen Wertpapierhandel.
  • BFH, 16.09.2008 - X B 191/07

    Wegfall der grundsätzlichen Bedeutung nach klärender Entscheidung des BFH

    Der beschließende Senat hat die Entscheidung des FG Schleswig-Holstein vom 29. März 2007 2 K 343/04 (Entscheidungen der Finanzgerichte 2007, 1030) durch Urteil vom 2. September 2008 X R 14/07 aufgehoben und die Klage abgewiesen.
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Rechtsprechung
   FG Hamburg, 05.05.2006 - 2 K 343/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,24208
FG Hamburg, 05.05.2006 - 2 K 343/04 (https://dejure.org/2006,24208)
FG Hamburg, Entscheidung vom 05.05.2006 - 2 K 343/04 (https://dejure.org/2006,24208)
FG Hamburg, Entscheidung vom 05. Mai 2006 - 2 K 343/04 (https://dejure.org/2006,24208)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Umdeutung und Auslegung einer Klageschrift bei fachkundiger Vertretung; Aussetzung der Verhandlung trotz Unzulässigkeit der Klage

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (12)

  • BFH, 08.10.1991 - VIII R 85/88

    Anfechtungsrecht von früheren Gesellschaftern gegen einen

    Auszug aus FG Hamburg, 05.05.2006 - 2 K 343/04
    Die Befugnis der Personengesellschaft, für ihre Gesellschafter Rechtsbehelfe gegen Gewinnfeststellungsbescheide einzulegen, entfällt mit ihrer Vollbeendigung (BFH-Urteil vom 8. Oktober 1991, VIII R 85/88, BFH/NV 1992, 324).

    Auch die Prozessvollmacht wurde im Namen der Klägerin ausgestellt (vgl. hierzu BFH-Urteile vom 8. Oktober 1991, VIII R 85/88, BFH/NV 1992, 324; vom 11. Juli 1989, VIII R 53/88, BFH/NV 1990, 178; vom 28.03.2000, VIII R 6/99, BFH/NV 2000, 1074 ).

  • BFH, 28.03.2000 - VIII R 6/99

    Vollbeendete PersG; Beteiligtenfähigkeit im gerichtlichen Verfahren

    Auszug aus FG Hamburg, 05.05.2006 - 2 K 343/04
    Nach Eintritt der Vollbeendigung einer Personengesellschaft sind im Finanzgerichtsprozess allein diejenigen Gesellschafter klagebefugt, deren Mitgliedschaft die Zeit berührt, die den anzugreifenden Bescheid betrifft (BFH-Urteil vom 28. März 2000, VIII R 6/99, BFH/NV 2000, 1074 ).

    Auch die Prozessvollmacht wurde im Namen der Klägerin ausgestellt (vgl. hierzu BFH-Urteile vom 8. Oktober 1991, VIII R 85/88, BFH/NV 1992, 324; vom 11. Juli 1989, VIII R 53/88, BFH/NV 1990, 178; vom 28.03.2000, VIII R 6/99, BFH/NV 2000, 1074 ).

  • BFH, 14.09.2005 - VI R 18/03

    Nachträglich bekannt gewordene Tatsachen

    Auszug aus FG Hamburg, 05.05.2006 - 2 K 343/04
    Eine Klageschrift ist als prozessuale Willenserklärung einer Auslegung zugänglich, wobei nach § 133 BGB der wirkliche Wille zu erforschen und nicht an dem buchstäblichen Sinn des Ausdrucks zu haften ist (BFH-Urteil vom 7. September 2005, VIII R 4/05, BFH/NV 2006, 13 ).
  • BFH, 06.10.1982 - I R 71/82

    Revision - Begründung - Finanzgericht

    Auszug aus FG Hamburg, 05.05.2006 - 2 K 343/04
    An einer derartigen Vorgreiflichkeit fehlt es jedoch, wenn die Klage, um deren Aussetzung es geht, unzulässig ist, sofern die Entscheidung des anderen Gerichts oder die Feststellung der Behörde nur die Begründetheit der Klage beeinflussen kann (BFH-Beschluss vom 6. Oktober 1982, I R 71/82, BFHE 136, 521 , BStBl II 1983, 48 ; BFH-Urteil vom 20.09.1989, X R 8/86, BStBl II 1990, 177 ).
  • BFH, 12.02.2004 - II B 38/03

    Darlegung der Voraussetzungen des § 115 Abs. 2 FGO, wenn die Nichtigkeit des

    Auszug aus FG Hamburg, 05.05.2006 - 2 K 343/04
    Die Umdeutung einer Klage scheidet bei einer fachkundigen Vertretung der Klägerseite, wie sie im Streitfall vorliegt, grundsätzlich aus (BFH-Beschluss vom 12 Februar 2004, II B 38/03, BFH/NV 2004, 803 ).
  • BFH, 26.02.1980 - VII R 60/78

    Klageänderung - Frist - Zulässigkeit der Klageänderung - Falsche Behörde -

    Auszug aus FG Hamburg, 05.05.2006 - 2 K 343/04
    Eine einen Beteiligten wechselnde Klageänderung ist bei fristgebundenen Klagen daher nur innerhalb der Frist möglich (BFH-Urteil vom 26. Februar 1980, VII R 60/78, BFHE 130, 12 , BStBl II 1980, 331 ).
  • BFH, 14.03.1989 - VIII R 96/84

    Anordnung der Aussetzung der Verhandlung - Verkauf von drei Eigentumswohnungen

    Auszug aus FG Hamburg, 05.05.2006 - 2 K 343/04
    Die Ablehnung der Aussetzung der Verhandlung gem. § 74 FGO kann ohne besonderen Beschluss in den Entscheidungsgründen des Endurteils erfolgen (BFH-Urteil vom 14.03.1989, VIII R 96/84, BFH/NV 1989, 784).
  • BFH, 11.07.1989 - VIII R 53/88

    Klagebefugnis einer voll beendeten GmbH & Co. KG

    Auszug aus FG Hamburg, 05.05.2006 - 2 K 343/04
    Auch die Prozessvollmacht wurde im Namen der Klägerin ausgestellt (vgl. hierzu BFH-Urteile vom 8. Oktober 1991, VIII R 85/88, BFH/NV 1992, 324; vom 11. Juli 1989, VIII R 53/88, BFH/NV 1990, 178; vom 28.03.2000, VIII R 6/99, BFH/NV 2000, 1074 ).
  • BFH, 28.03.1979 - I B 78/78

    KG - Feststellungsverfahren - Mitunternehmerschaft - Rechtsbehelfsbefugnis -

    Auszug aus FG Hamburg, 05.05.2006 - 2 K 343/04
    Bei einem Treuhandverhältnis an einem Gesellschaftsanteil bleibt der Treuhänder Vollrechtsinhaber, d.h. Gesellschafter (BFH-Beschluss vom 28. März 1979, I B 78/78, BStBl II 1979, 607 ).
  • BFH, 07.09.2005 - VIII R 4/05

    Feststellungsbescheid nach Eröffnung des Konkursverfahrens

    Auszug aus FG Hamburg, 05.05.2006 - 2 K 343/04
    Eine Klageschrift ist als prozessuale Willenserklärung einer Auslegung zugänglich, wobei nach § 133 BGB der wirkliche Wille zu erforschen und nicht an dem buchstäblichen Sinn des Ausdrucks zu haften ist (BFH-Urteil vom 7. September 2005, VIII R 4/05, BFH/NV 2006, 13 ).
  • BFH, 20.09.1989 - X R 8/86

    Keine Verfahrensaussetzung gem. § 74 FGO, wenn Einspruch zu Recht als unzulässig

  • BFH, 19.07.2005 - XI B 206/04

    Rechtsschutz gewährende Auslegung

  • FG Hamburg, 04.11.2010 - 3 K 65/10

    Prüfungsanordnung bei vollbeendeter Schifffahrtsgellschaft: Adressierung,

    Entsprechend der vorstehenden Würdigung könnte die in der mündlichen Verhandlung abgegebene Erklärung jedoch in der Sache nur auf einen Beteiligtenwechsel auf der Klägerseite hinauslaufen, der als Klageänderung - ungeachtet der Voraussetzungen des § 67 Abs. 1 FGO - nach Ablauf der Klagefrist gemäß § 47 Abs. 1 Satz 1 FGO unzulässig wäre (vgl. BFH v. 22. Januar 2004 III R 26/02, BFH/NV 2004, 792; v. 26. Februar 1980 VII R 60/78, BFH 130, 12, BStBl II 1980, 331; FG Hamburg v. 05. Mai 2006  2 K 343/04, juris).
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