Rechtsprechung
FG Baden-Württemberg, 18.02.1999 - 2 K 346/97 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Berücksichtigung von vor/ nach der Ausbildung bezogenen Einkünfte eines Kindes bei der Gewährung von Kindergeld
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Baden-Württemberg, 18.02.1999 - 2 K 346/97
- BFH, 12.04.2000 - VI R 45/99
Papierfundstellen
- EFG 1999, 563
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (5)
- FG Hessen, 13.05.1997 - 2 K 5477/96
Voraussetzungen für die Zahlung von Kindergeld; Anrechnung der Einkünfte des …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - FG Hessen, 21.09.1998 - 2 K 2191/98
Rückwirkende Aufhebung von Kindergeldgewährung; Überschreiten der für den …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - FG Niedersachsen, 15.04.1997 - VII 614/96
Definition der Einkünfte nach dem Einkommensteuergesetz (EStG); Einkünfte eines …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - FG Rheinland-Pfalz, 22.05.1998 - 4 K 3050/97
Kindergeld: Einkünfte bei Ausbildungsende zur Monatsmitte
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - FG Niedersachsen, 19.08.1997 - VII 604/96
Voraussetzungen für die Gewährung von Kindergeld; Bezüge, die zur Bestreitung des …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BFH, 01.03.2000 - VI R 19/99
Kindergeld/-freibetrag: Eigene Einkünfte des Kindes
b) Die Vorinstanz leitet die Einbeziehung des im letzten Ausbildungsmonat bezogenen Gehalts aus § 66 Abs. 2 EStG her (ebenso FG Baden-Württemberg, Urteil vom 18. Februar 1999 2 K 346/97, EFG 1999, 563; FG Münster, Urteil vom 25. Februar 1998 7 K 5074/96 Kg, EFG 1998, 960; FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 22. Mai 1998 4 K 3050/97, EFG 1999, 33, und FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 7. Dezember 1998 5 K 1796/98, EFG 1999, 904;… ferner Schmidt/Glanegger, Einkommensteuergesetz, 18. Aufl., § 32 Rz. 29). - FG Baden-Württemberg, 25.04.2000 - 2 V 42/99
Kindergeldrechtliche Einkünfte und Bezüge des Kindes bei Beendigung der …
Der erkennende Senat hat im Urteil vom 18. Februar 1999 2 K 346/97 (Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 1999, 563) die Auffassung vertreten, daß der Berechnung der Einkünfte nach § 32 Abs. 4 Sätze 6 und 7 EStG der Arbeitslohn des Monats voll zu berücksichtigen ist, wenn die Ausbildung des Kindes während des Kalendermonats endet und dieses im Anschluß hieran in einem Arbeitsverhältnis weiter beschäftigt wird. - FG Berlin, 20.07.1999 - 5 K 5447/97
Kindergeld: Einbeziehung aller Einkünfte im Berücksichtigungszeitraum
und Bezügen zur Verfügung gestanden hätten (siehe dazu auch FG Baden-Württemberg, Urteil vom 18. Februar 1999 - 2 K 346/97 -, EFG 1999, 563). - FG Sachsen-Anhalt, 21.04.1999 - II 4/97
Berechnung der anspruchsschädlichen Kindeseinkünfte beim Wechsel von der …
Dem ist das Finanzgericht Baden-Württemberg gefolgt (Urteil vom 18. März 1999, 2 K 346/97, EFG 1999, 563). - FG Nürnberg, 03.04.2000 - VII 375/99
Berücksichtigung der im letzten Ausbildungsmonat
In Fällen wie dem Streitfall stellt somit der Umstand, daß infolge der §§ 32 Abs. 4 Satz 7, 66 Abs. 2 EStG die Klägerin ihren Anspruch auf Kindergeld für die Monate Januar bis Juni 1998 verliert, weil ihre Tochter im Juli 1998 nach Beendigung ihrer Berufsausbildung Einkünfte erzielt hat, allenfalls eine unbillige Härte i. S. des § 163 AO dar (vgl. hierzu das Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg vom 18.2. 1999 2 K 346/97, Entscheidungen der Finanzgerichte 1999, 563).