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   FG Baden-Württemberg, 17.03.2010 - 2 K 3539/09   

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FG Baden-Württemberg, 17.03.2010 - 2 K 3539/09 (https://dejure.org/2010,5578)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 17.03.2010 - 2 K 3539/09 (https://dejure.org/2010,5578)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 17. März 2010 - 2 K 3539/09 (https://dejure.org/2010,5578)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Vorzeitige Geburt rechtfertigt keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

  • IWW
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bei versäumter Frist ist die vorzeitige Geburt eines Kinds kein Grund für die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Bei versäumter Frist ist die vorzeitige Geburt eines Kinds kein Grund für die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • beck-blog (Kurzinformation)
  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Frisch gebackene Mutter versäumt Klagefrist - Finanzgericht hält eine "normale Geburt" alsEntschuldigung nicht für ausreichend

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Geburt rechtfertigt keine Wiedereinsetzung

  • steuerberaten.de (Kurzinformation)

    Versäumung der Klagefrist durch vorzeitige Geburt

Papierfundstellen

  • EFG 2010, 1239
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BFH, 21.02.1995 - VIII R 76/93

    Nachschieben von Wiedereinsetzungsgründen nach Ablauf der Frist

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 17.03.2010 - 2 K 3539/09
    Formell setzt die Wiedereinsetzung voraus, dass der Antrag innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Wegfall des Hindernisses gestellt oder innerhalb dieser Frist die versäumte Rechtshandlung nachgeholt wird (§ 56 Abs. 2 Sätze 1 und 4 FGO) und diejenigen Tatsachen vorgetragen werden, aus denen sich die schuldlose Verhinderung ergeben soll (z.B. Urteil des BFH vom 21. Februar 1995 VIII R 76/93, BFH/NV 1995, 989, mit weiteren Nachweisen).

    Nach Ablauf dieser Frist können Wiedereinsetzungsgründe nicht mehr nachgeschoben, sondern nur noch unklare und unvollständige Angaben erläutert oder ergänzt werden (Urteil des BFH vom 21. Februar 1995 VIII R 76/93, a.a.O.).

  • BVerfG, 16.11.1972 - 2 BvR 21/72

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Gewährung der Wiedereinsetzung in den

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 17.03.2010 - 2 K 3539/09
    Über den Antrag auf Wiedereinsetzung entscheidet das Gericht, das über die versäumte Rechtshandlung - hier Erhebung der Klage - zu befinden hat (§ 56 Abs. 4 FGO), nach Gewährung rechtlichen Gehörs (Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts - BVerfG - vom 16. November 1972 2 BvR 21/72, Sammlung der Entscheidungen des BVerfG - BVerfGE - 34, 154 vom 15. Januar 1980 2 BvR 920/79, BVerfGE 53, 109 sowie vom 15. November 1982 1 BvR 585/80, BVerfGE 62, 249).

    Bei Anwendung des § 56 FGO dürfen deshalb die Anforderungen daran nicht überspannt werden, was der Betroffene veranlasst haben oder vorbringen muss, um Wiedereinsetzung zu erhalten (Beschlüsse des BVerfG vom 16. November 1972 2 BvR 21/72, a.a.O., vom 11. Juli 1984 1 BvR 1269/83, BVerfGE 67, 208).

  • BFH, 14.10.1998 - X R 87/97

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Büroversehen

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 17.03.2010 - 2 K 3539/09
    Das erfordert grundsätzlich eine in sich schlüssige Darstellung der für die Wiedereinsetzung wesentlichen Tatsachen innerhalb dieser Frist (z.B. Beschluss des BFH vom 14. Oktober 1998 X R 87/97, BFH/NV 1999, 621, mit weiteren Nachweisen).
  • BFH, 08.11.1996 - VI R 37/94

    Auslegung einer Prozesserklärung/Rechtsbehelfsschrift als Klageerhebung -

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 17.03.2010 - 2 K 3539/09
    Prozesserklärungen sind so auszulegen, dass im Zweifel dasjenige gewollt ist, was nach den Maßstäben der Rechtsordnung vernünftig ist und der recht verstandenen Interessenlage entspricht (Urteil des BFH vom 8. November 1996 VI R 37/94, BFH/NV 1997, 363, mit weiteren Nachweisen).
  • BVerfG, 11.07.1984 - 1 BvR 1269/83

    Rechtliches Gehör bei Versagung der Ersatzzustellung

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 17.03.2010 - 2 K 3539/09
    Bei Anwendung des § 56 FGO dürfen deshalb die Anforderungen daran nicht überspannt werden, was der Betroffene veranlasst haben oder vorbringen muss, um Wiedereinsetzung zu erhalten (Beschlüsse des BVerfG vom 16. November 1972 2 BvR 21/72, a.a.O., vom 11. Juli 1984 1 BvR 1269/83, BVerfGE 67, 208).
  • BFH, 18.12.1985 - I R 30/85

    Anforderungen an eine Klageerhebung

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 17.03.2010 - 2 K 3539/09
    Bei deren Auslegung ist grundsätzlich davon auszugehen, dass der Betroffene den Rechtsbehelf einlegen wollte, der seinen Belangen entspricht und zu dem von ihm angestrebten Erfolg führen kann (z.B. Urteil des BFH vom 18. Dezember 1985 I R 30/85, Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des BFH - BFH/NV - 1986, 675, mit weiteren Nachweisen).
  • BVerfG, 15.11.1982 - 1 BvR 585/80

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch fehlerhafte Anwendung von

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 17.03.2010 - 2 K 3539/09
    Über den Antrag auf Wiedereinsetzung entscheidet das Gericht, das über die versäumte Rechtshandlung - hier Erhebung der Klage - zu befinden hat (§ 56 Abs. 4 FGO), nach Gewährung rechtlichen Gehörs (Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts - BVerfG - vom 16. November 1972 2 BvR 21/72, Sammlung der Entscheidungen des BVerfG - BVerfGE - 34, 154 vom 15. Januar 1980 2 BvR 920/79, BVerfGE 53, 109 sowie vom 15. November 1982 1 BvR 585/80, BVerfGE 62, 249).
  • BFH, 28.06.1989 - I R 67/85

    Klageerhebung - Steuererklärung - Schätzung - Einspruchsentscheidung

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 17.03.2010 - 2 K 3539/09
    Inhaltlich liegt eine Klageerhebung nur vor, wenn um gerichtlichen Rechtsschutz in Form eines Urteils nachgesucht wird (Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 28. Juni 1989 I R 67/85, BStBl II 1989, 848).
  • BVerfG, 15.01.1980 - 2 BvR 920/79

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 17.03.2010 - 2 K 3539/09
    Über den Antrag auf Wiedereinsetzung entscheidet das Gericht, das über die versäumte Rechtshandlung - hier Erhebung der Klage - zu befinden hat (§ 56 Abs. 4 FGO), nach Gewährung rechtlichen Gehörs (Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts - BVerfG - vom 16. November 1972 2 BvR 21/72, Sammlung der Entscheidungen des BVerfG - BVerfGE - 34, 154 vom 15. Januar 1980 2 BvR 920/79, BVerfGE 53, 109 sowie vom 15. November 1982 1 BvR 585/80, BVerfGE 62, 249).
  • BFH, 09.02.2005 - X R 11/04

    NZB: Versäumung der Revisionsbegründungsfrist, Wiedereinsetzung

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 17.03.2010 - 2 K 3539/09
    Hierzu wären genaue Angaben dazu erforderlich, wann, in welcher Weise und von welcher Person das Schreiben zur Post gegeben wurde (Beschluss des BFH vom 9. Februar 2005 X R 11/04, BFH/NV 2005, 1115, mit weiteren Nachweisen).
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