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   VG Stuttgart, 27.01.2011 - 2 K 3558/10   

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VG Stuttgart, 27.01.2011 - 2 K 3558/10 (https://dejure.org/2011,20067)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 27.01.2011 - 2 K 3558/10 (https://dejure.org/2011,20067)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 27. Januar 2011 - 2 K 3558/10 (https://dejure.org/2011,20067)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Die Ansiedelung eines Bestattungsunternehmen mit Trauerhalle in einem allgemeinen Wohngebiet kann bodenrechtliche Spannungen auslösen

Kurzfassungen/Presse

  • VG Stuttgart (Pressemitteilung)

    Aussegnungshalle im allgemeinen Wohngebiet nicht zulässig

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerwG, 25.02.1977 - 4 C 22.75

    Anforderungen an das objekt-rechtliche Gebot der Rücksichtnahme

    Auszug aus VG Stuttgart, 27.01.2011 - 2 K 3558/10
    Das allgemeine baurechtliche Rücksichtnahmegebot besagt - entsprechend seiner normativen Ausprägung in § 15 Abs. 1 Satz 2 BauNVO -, dass die in Baugebieten grundsätzlich zulässigen baulichen Anlagen im Einzelfall unzulässig sind, wenn auf Belange des Nachbarn in qualifizierter und individualisierter Weise Rücksicht genommen werden muss und wenn der Nachbar durch das Vorhaben in einer Weise beeinträchtigt wird, dass ihm dies im Hinblick auf die jeweilige Situation nicht mehr zugemutet werden kann (BVerwGE 52, 122).

    Abzuwägen ist, was einerseits dem Rücksichtnahmebegünstigten und andererseits dem Rücksichtnahmepflichtigen zuzumuten ist (BVerwGE 52, 122, 131).

  • VGH Baden-Württemberg, 23.08.1996 - 10 S 1492/96

    Kein baugebietsübergreifender Nachbarschutz von Festsetzungen über die Art der

    Auszug aus VG Stuttgart, 27.01.2011 - 2 K 3558/10
    Bestehen Anhaltspunkte, dass eine drittschützende Auflage tatsächlich nicht eingehalten werden kann, liegt darin schon ein die Rechte des Betroffenen verletzender Rechtsfehler des Zulassungsaktes, wenn nicht ersichtlich ist, dass eventuellen Beschwerden im Wege von Aufsichtsmaßnahmen angemessen Rechnung getragen werden kann (vgl. VGH Bad.-Württ., VBlBW 1997, 62 und VBlBW 1995, 481).
  • VGH Baden-Württemberg, 21.04.1995 - 3 S 2514/94

    Nachbarklage gegen Baugenehmigung: Änderung der Sach- und Rechtslage; Beurteilung

    Auszug aus VG Stuttgart, 27.01.2011 - 2 K 3558/10
    Bestehen Anhaltspunkte, dass eine drittschützende Auflage tatsächlich nicht eingehalten werden kann, liegt darin schon ein die Rechte des Betroffenen verletzender Rechtsfehler des Zulassungsaktes, wenn nicht ersichtlich ist, dass eventuellen Beschwerden im Wege von Aufsichtsmaßnahmen angemessen Rechnung getragen werden kann (vgl. VGH Bad.-Württ., VBlBW 1997, 62 und VBlBW 1995, 481).
  • BVerwG, 29.07.1991 - 4 B 40.91

    Bauplanungsrecht: Nutzfläche einer Spielhalle im Kerngebiet, Grenzen des § 15

    Auszug aus VG Stuttgart, 27.01.2011 - 2 K 3558/10
    So ist bei unbeplanten (faktischen) Baugebieten nach § 34 Abs. 2 BauGB in der Bewertung auf den sich aus den örtlichen Verhältnissen ergebenden besonderen Gebietscharakter des konkreten Baugebiets abzustellen (vgl. BVerwG, ZfBR 2009, 376 [BVerwG 16.12.2008 - 4 B 68/08] und BauR 1991, 714 [BVerwG 29.07.1991 - BVerwG 4 B 40.91] ).
  • BVerwG, 16.09.1993 - 4 C 28.91

    5 Garagen im Wohngebiet - §§ 12, 15 BauNVO, § 34 Abs. 2 BauGB, bundesrechtlich

    Auszug aus VG Stuttgart, 27.01.2011 - 2 K 3558/10
    Den Nachbarn im Baugebiet steht aber ein Anspruch auf Wahrung der Gebietsart zu, der über das Rücksichtnahmegebot hinausgeht und nicht einmal eine tatsächlich spürbare und nachweisbare Beeinträchtigung voraussetzt (vgl. BVerwGE 94, 151 [BVerwG 16.09.1993 - 4 C 28/91] und BVerwG, BauR 2002, 1499 [BVerwG 13.05.2002 - 4 B 86/01] ), weil durch die Zulassung gebietsfremder Nutzungen das nachbarliche Austauschverhältnis gestört wird.
  • BVerwG, 13.05.2002 - 4 B 86.01

    Gebot der Rücksichtnahme; Anspruch auf Gebietserhaltung; Gebietsverträglichkeit;

    Auszug aus VG Stuttgart, 27.01.2011 - 2 K 3558/10
    Den Nachbarn im Baugebiet steht aber ein Anspruch auf Wahrung der Gebietsart zu, der über das Rücksichtnahmegebot hinausgeht und nicht einmal eine tatsächlich spürbare und nachweisbare Beeinträchtigung voraussetzt (vgl. BVerwGE 94, 151 [BVerwG 16.09.1993 - 4 C 28/91] und BVerwG, BauR 2002, 1499 [BVerwG 13.05.2002 - 4 B 86/01] ), weil durch die Zulassung gebietsfremder Nutzungen das nachbarliche Austauschverhältnis gestört wird.
  • BVerwG, 16.12.2008 - 4 B 68.08

    Regelungsgehalt des § 15 Abs. 1 BauNVO und Begriff der "Eigenart des Baugebiets"

    Auszug aus VG Stuttgart, 27.01.2011 - 2 K 3558/10
    So ist bei unbeplanten (faktischen) Baugebieten nach § 34 Abs. 2 BauGB in der Bewertung auf den sich aus den örtlichen Verhältnissen ergebenden besonderen Gebietscharakter des konkreten Baugebiets abzustellen (vgl. BVerwG, ZfBR 2009, 376 [BVerwG 16.12.2008 - 4 B 68/08] und BauR 1991, 714 [BVerwG 29.07.1991 - BVerwG 4 B 40.91] ).
  • BVerwG, 29.08.1996 - 7 C 38.95

    Offene Vermögensfragen - Ausreisebedingter Gebäudeverkauf keine unlautere

    Auszug aus VG Stuttgart, 27.01.2011 - 2 K 3558/10
    Zu diesen Anlagen zählen nur die in § 5 Abs. 2 Nr. 2 BauGB definierten Gemeinbedarfsanlagen (vgl. BVerwGE 102, 53 [BVerwG 29.08.1996 - 7 C 38/95] ).
  • BVerwG, 21.03.2002 - 4 C 1.02

    Gebietsverträglichkeit; Baugebietstypologie; Gebietscharakter; Anlagen für

    Auszug aus VG Stuttgart, 27.01.2011 - 2 K 3558/10
    Maßgebend ist, ob das Vorhaben - bezogen auf den dargelegten Gebietscharakter des allgemeinen Wohngebiets - aufgrund seiner typischen Nutzungsweise störend wirkt (vgl. BVerwG, Urt. v. 21. März 2002 - 4 C 1.02 - zitiert nach [...]).
  • BVerwG, 12.12.1996 - 4 C 17.95

    Bauplanungsrecht - Arztpraxis als Anlage für gesundheitliche Zwecke in einem

    Auszug aus VG Stuttgart, 27.01.2011 - 2 K 3558/10
    Bei einem privaten Träger wird aber vorausgesetzt, dass eine öffentliche Aufgabe erfüllt wird, hinter der ein etwaiges privates Gewinnstreben deutlich zurücktritt (vgl. BVerwGE 102, 351 [BVerwG 12.12.1996 - 4 C 17/95] ).
  • BVerwG, 23.08.1996 - 4 C 13.94

    Bauplanungsrecht - Drittschützende Festsetzungen übergeleiteter städtebaulicher

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.06.1997 - 10 B 941/97

    Bestattungsinstitut ; Feierhalle ; Allgemeines Wohngebiet ; Störender

  • VGH Baden-Württemberg, 19.05.2011 - 8 S 507/11

    Gebot der Rücksichtnahme bei der Genehmigung einer Aussegnungshalle - Schutz des

    Die Beschwerde des Beigeladenen gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 27. Januar 2011 - 2 K 3558/10 - wird zurückgewiesen.
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