Weitere Entscheidung unten: FG München, 29.07.2014

Rechtsprechung
   FG Köln, 16.09.2015 - 2 K 3594/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,28042
FG Köln, 16.09.2015 - 2 K 3594/11 (https://dejure.org/2015,28042)
FG Köln, Entscheidung vom 16.09.2015 - 2 K 3594/11 (https://dejure.org/2015,28042)
FG Köln, Entscheidung vom 16. September 2015 - 2 K 3594/11 (https://dejure.org/2015,28042)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vergütung von Vorsteuern über die Einnahmen eines bulgarischen Onlineportals

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Antrag auf Vorsteuervergütung; Frage der wirksamen Antragstellung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Umsatzsteuer - Antrag auf Vorsteuervergütung; Frage der wirksamen Antragstellung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • EFG 2015, 2247
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 17.05.2017 - V R 54/16

    Anforderungen an die Belegvorlage im Vergütungsverfahren

    Soweit sich das BZSt durch das klagestattgebende Urteil überrascht sieht, da "in einem der Parallelverfahren" ein richterlicher Hinweis auf das klageabweisende FG-Urteil vom 16. September 2015  2 K 3594/11 erfolgt sei, kann sich hieraus eine Überraschungsentscheidung schon deshalb nicht ergeben, da dieses FG-Urteil noch zur alten bis 2009 geltenden Rechtslage ergangen ist.
  • FG Köln, 30.06.2020 - 2 K 929/19

    Berechtigung der Klägerin, eine Vorsteuervergütung zu erhalten; Zulässigkeit der

    Wenngleich diese Rechtsprechung zu dem bis Ende 2009 geltenden Antragsverfahren in Papierform ergangen ist, hat sich hieran auch nach der Umstellung des Antragsverfahrens auf eine elektronische Antragstellung nichts geändert (vgl. BFH-Beschluss vom 18. Juli 2016, V B 5/16, BFH/NV 2016, 1594; FG Köln, Urteil vom 16. September 2015, 2 K 3594/11, EFG 2015, 2247).

    Vielmehr ergibt sich die Notwendigkeit, den Vorsteuervergütungsantrag innerhalb einer bestimmten Frist zu stellen, unmittelbar aus Art. 15 Abs. 1 der Richtlinie 2008/9/EG (vgl. FG Köln, Urteile vom 13. September 2017, 2 K 395/16, EFG 2017, 1775; vom 16. September 2015, 2 K 3594/11, EFG 2015, 2247).

  • FG Köln, 16.06.2020 - 2 K 2298/17

    Umsatzsteuer/Vorsteuervergütung: Eingescannte Rechnungskopien ausreichend für

    b) Allerdings genügt die Übersendung von eingescannten Rechnungskopien - entgegen der Ansicht des Beklagten - innerhalb der Antragsfrist dem Erfordernis, für eine Vorsteuervergütung auch die maßgeblichen Rechnungen innerhalb dieser Frist einzureichen sind (vgl. dazu bereits FG Köln, Urteil vom 16. September 2015, 2 K 3594/11, EFG 2015, 2247).

    Die systematische Verbindung zwischen Antrag und Rechnungseinreichung wurde jedoch nicht aufgelöst (ausführlicher hierzu FG Köln, Urteil vom 16. September 2015, 2 K 3594/11, EFG 2015, 2247).

  • FG Köln, 13.09.2017 - 2 K 395/16

    Vorsteuervergütung: Elektronische Rechnungsvorlage muss innerhalb der

    Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Senats, dass Vorsteuern nur dann vergütet werden können, wenn innerhalb der Antragsfrist die Rechnungen bzw. Einzelbelege in elektronischer Form vorgelegt werden (vgl. z. B. FG Köln, Urteil vom 16. September 2015, 2 K 3594/11, EFG 2015, 2247).

    Im Zusammenhang mit dem besonderen Vorsteuervergütungsverfahren hat allerdings nicht die Steuerverwaltung die besondere "Hürde" der Antragsfrist aufgestellt, sondern die Notwendigkeit, den Vorsteuervergütungsantrag innerhalb einer bestimmten Frist zu stellen, ergibt sich unmittelbar aus Art. 15 Abs. 1 der Richtlinie 2008/9/EG (vgl. FG Köln, Urteil vom 16. September 2015, 2 K 3594/11, EFG 2015, 2247).

  • FG Köln, 11.05.2016 - 2 K 2123/13

    Veranlagung der Vergütung von Vorsteuer; Vergütungsantrag auf elektronischem Weg;

    Dies ergibt sich sowohl aus § 61 Abs. 2 UStDV als auch aus Art. 10 der Richtlinie 2008/9/EG vom 12.02.2008, wonach ein Mitgliedstaat verlangen kann, dass der Antragsteller zusammen mit dem Erstattungsantrag auf elektronischem Weg eine Kopie der Rechnung vorlegt (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. FG Köln, Urteil vom 16.09.2015 - 2 K 3594/11, EFG 2015, 2247; FG Köln, Urteil vom 15.04.2015 - 2 K 2705/12, EFG 2015, 1401).
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Rechtsprechung
   FG München, 29.07.2014 - 2 K 3594/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,29898
FG München, 29.07.2014 - 2 K 3594/11 (https://dejure.org/2014,29898)
FG München, Entscheidung vom 29.07.2014 - 2 K 3594/11 (https://dejure.org/2014,29898)
FG München, Entscheidung vom 29. Juli 2014 - 2 K 3594/11 (https://dejure.org/2014,29898)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Baukostenzuschüsse und Arbeitsleistungen von Genossenschaftsmitgliedern als Entgelt für steuerpflichtige Leistungen der Genossenschaft

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    Baukostenzuschüsse und Arbeitsleistungen von Genossenschaftsmitgliedern als Entgelt für umsatzsteuerbare Leistungen einer Wasserversorgungs- bzw. Abwasserentsorgungs-Genossenschaft

  • datenbank.nwb.de

    Baukostenzuschüsse und Arbeitsleistungen von Genossenschaftsmitgliedern als Entgelt für umsatzsteuerbare Leistungen einer Wasserversorgungs- bzw. Abwasserentsorgungs-Genossenschaft

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • EFG 2014, 2094
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BFH, 21.05.1992 - V R 66/86

    Erbringen von Lieferungen im Rahmen eines tauschähnlichen Umsatzes durch die

    Auszug aus FG München, 29.07.2014 - 2 K 3594/11
    Ein tauschähnlicher Umsatz liegt aber auch dann vor, wenn das Entgelt für eine Lieferung in einer sonstigen Leistung besteht (vgl. BFH-Urteil vom 21. Mai 1992 V R 66/86, BFH/NV 1995, 343; EuGH-Urteil vom 23. November 1988 - Rs. 230/87, Naturally Yours, Slg. 1988, 6385).
  • BFH, 25.01.1996 - V R 61/94

    Zuwendungen für die Durchführung bestimmter Vorhaben einer Forschungsvereinigung

    Auszug aus FG München, 29.07.2014 - 2 K 3594/11
    Soll der Zahlungsempfänger mit dem Zuschuss nur unterstützt werden, damit er seine Tätigkeit ausüben kann, fehlt es an der erforderlichen Verknüpfung von Leistung und Zuschusszahlung zu einem steuerbaren Umsatz (vgl. Urteile des Bundesfinanzhofs -BFH- vom 25. Januar 1996 V R 61/94, BFH/NV 1996, 715; vom 22. Juli 1999 V R 74/98, BStBl II 1998, 169).
  • BFH, 13.11.1997 - V R 11/97

    Öffentlicher Zuschuß zum Bau einer Tiefgarage

    Auszug aus FG München, 29.07.2014 - 2 K 3594/11
    Soll der Zahlungsempfänger mit dem Zuschuss nur unterstützt werden, damit er seine Tätigkeit ausüben kann, fehlt es an der erforderlichen Verknüpfung von Leistung und Zuschusszahlung zu einem steuerbaren Umsatz (vgl. Urteile des Bundesfinanzhofs -BFH- vom 25. Januar 1996 V R 61/94, BFH/NV 1996, 715; vom 22. Juli 1999 V R 74/98, BStBl II 1998, 169).
  • BFH, 22.07.1999 - V R 74/98

    Städtische Zuschüsse an einen Verkehrsverein

    Auszug aus FG München, 29.07.2014 - 2 K 3594/11
    Soll der Zahlungsempfänger mit dem Zuschuss nur unterstützt werden, damit er seine Tätigkeit ausüben kann, fehlt es an der erforderlichen Verknüpfung von Leistung und Zuschusszahlung zu einem steuerbaren Umsatz (vgl. Urteile des Bundesfinanzhofs -BFH- vom 25. Januar 1996 V R 61/94, BFH/NV 1996, 715; vom 22. Juli 1999 V R 74/98, BStBl II 1998, 169).
  • BFH, 08.10.2008 - V R 61/03

    UStG 1999 § 2 Abs. 3 Satz 1, § 12 Abs. 2 Nr. 1 i. V. m. Nr. 34 der Anlage zum

    Auszug aus FG München, 29.07.2014 - 2 K 3594/11
    § 3 Abs. 12 Satz 2 UStG regelt seinem Wortlaut nach zwar nur den Fall, dass das Entgelt für eine sonstige Leistung in einer sonstigen Leistung besteht, so dass diese Vorschrift im Streitfall nicht anwendbar wäre, weil auch das Legen eines Hausanschlusses unter den Begriff der "Lieferung von Wasser" fällt (vgl. BFH-Urteil vom 8. Oktober 2008 V R 61/03, BStBl. II 2009, 321).
  • EuGH, 23.11.1988 - 230/87

    Naturally Yours Cosmetics Ltd / Kommissioners of Customs und Excise

    Auszug aus FG München, 29.07.2014 - 2 K 3594/11
    Ein tauschähnlicher Umsatz liegt aber auch dann vor, wenn das Entgelt für eine Lieferung in einer sonstigen Leistung besteht (vgl. BFH-Urteil vom 21. Mai 1992 V R 66/86, BFH/NV 1995, 343; EuGH-Urteil vom 23. November 1988 - Rs. 230/87, Naturally Yours, Slg. 1988, 6385).
  • EuGH, 29.02.1996 - C-215/94

    Mohr / Finanzamt Bad Segeberg

    Auszug aus FG München, 29.07.2014 - 2 K 3594/11
    Nach ihr setzt der Begriff der Dienstleistungen gegen Entgelt das Bestehen eines unmittelbaren Zusammenhangs zwischen der erbrachten Dienstleistung und dem empfangenen Gegenwert (Entgelt) voraus (EuGH-Urteil vom 16. Oktober 1997 Rs. C-258/95 - Fillibeck -, Slg. 1997, I-5577, UVR 1997, 430); es muss ein Verbrauch im Sinn des gemeinsamen Mehrwertsteuerrechts vorliegen (EuGH-Urteil vom 29. Februar 1996 Rs. C-215/94, Mohr, Slg. 1996, I-959).
  • EuGH, 16.10.1997 - C-258/95

    Fillibeck

    Auszug aus FG München, 29.07.2014 - 2 K 3594/11
    Nach ihr setzt der Begriff der Dienstleistungen gegen Entgelt das Bestehen eines unmittelbaren Zusammenhangs zwischen der erbrachten Dienstleistung und dem empfangenen Gegenwert (Entgelt) voraus (EuGH-Urteil vom 16. Oktober 1997 Rs. C-258/95 - Fillibeck -, Slg. 1997, I-5577, UVR 1997, 430); es muss ein Verbrauch im Sinn des gemeinsamen Mehrwertsteuerrechts vorliegen (EuGH-Urteil vom 29. Februar 1996 Rs. C-215/94, Mohr, Slg. 1996, I-959).
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