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   FG Thüringen, 19.12.2013 - 2 K 364/13   

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https://dejure.org/2013,56633
FG Thüringen, 19.12.2013 - 2 K 364/13 (https://dejure.org/2013,56633)
FG Thüringen, Entscheidung vom 19.12.2013 - 2 K 364/13 (https://dejure.org/2013,56633)
FG Thüringen, Entscheidung vom 19. Dezember 2013 - 2 K 364/13 (https://dejure.org/2013,56633)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für das vorschriftswidrige Verbringen eines zu überführenden Flugzeuges in das Zollgebiet

  • Justiz Thüringen

    § 2 Abs 2 ZollVG, § 3 Abs 4 ZollV, § 2 Abs 3 ZollV, Art 202 Abs 1 ZK, Art 202 Abs 2 ZK
    Einfuhrabgabepflicht bei Nichtbeachtung des Zollflugplatzzwangs: Formvorschrift für Antrag auf Befreiung, Auslegung von Erklärungen, Ausschluss von Abgabenbefreiungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verbringungspflichten für der zollamtlichen Überwachung unterliegende Luftfahrzeuge Formelle Voraussetzungen eines Antrags auf Befreiung vom Zollflugplatzzwang Differenzierung zwischen Bewilligungs- und Durchführungsbefugnis Fehlende Zuständigkeit von Abfertigungsbeamten ...

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Verbringungspflichten für der zollamtlichen Überwachung unterliegende Luftfahrzeuge - Formelle Voraussetzungen eines Antrags auf Befreiung vom Zollflugplatzzwang - Differenzierung zwischen Bewilligungs- und Durchführungsbefugnis - Fehlende Zuständigkeit von ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (12)

  • EuGH, 26.06.1990 - C-64/89

    Hauptzollamt Giessen / Deutsche Fernsprecher

    Auszug aus FG Thüringen, 19.12.2013 - 2 K 364/13
    c) Bei der Beurteilung der Frage, ob ein vom Abgabenschuldner erkennbarer Irrtum anzunehmen ist, ist vor allem auf die Art des Irrtums, die Erfahrung des betreffenden Wirtschaftsteilnehmers und die von ihm aufgewandte Sorgfalt abzustellen (vgl. EuGH-Urteile vom 26.06.1990 Rs. C-64/89 -Deutsche Fernsprecher GmbH- Slg. 1990, I-2535 und vom 01.04.1993 Rs. C-250/91 -Hewlett Packard- Slg. 1993, I-1819).

    Der Abgabenschuldner kann demzufolge nicht einwenden, dass von ihm keine weiterführenden Kenntnisse verlangt werden könnten, als von einem (sich irrenden) Zollbeamten (EuGH-Urteil vom 26.06.1990 Rs. C-64/89, EuGHE 1990, I-2551, Rz. 17; BFH-Urteil vom 09.05.2000 VII R 61/98, BFH/NV 2000, 1508; Deimel in Hübschmann/Hepp/Spitaler, AO/FGO, Art. 220 ZK, Rn. 94).

  • EuGH, 27.06.1991 - C-348/89

    Mecanarte-Metalurgica da Lagoa / Alfandega do Porto

    Auszug aus FG Thüringen, 19.12.2013 - 2 K 364/13
    Der Begriff des Irrtums kann nicht auf bloße Schreib- oder Rechenfehler beschränkt werden, sondern erfasst jedweden Irrtum, der die getroffene Entscheidung fehlerhaft macht, was insbesondere bei einer unrichtigen Auslegung oder Anwendung der anwendbaren Rechtsvorschriften der Fall ist (vgl. EuGH-Urteil vom 27.06.1991 Rs. C-348/89, Slg. 1991, I-3277).
  • EuGH, 01.04.1993 - C-250/91

    Hewlett Packard / Directeur général des douanes

    Auszug aus FG Thüringen, 19.12.2013 - 2 K 364/13
    c) Bei der Beurteilung der Frage, ob ein vom Abgabenschuldner erkennbarer Irrtum anzunehmen ist, ist vor allem auf die Art des Irrtums, die Erfahrung des betreffenden Wirtschaftsteilnehmers und die von ihm aufgewandte Sorgfalt abzustellen (vgl. EuGH-Urteile vom 26.06.1990 Rs. C-64/89 -Deutsche Fernsprecher GmbH- Slg. 1990, I-2535 und vom 01.04.1993 Rs. C-250/91 -Hewlett Packard- Slg. 1993, I-1819).
  • EuGH, 11.11.1999 - C-48/98

    Söhl & Söhlke

    Auszug aus FG Thüringen, 19.12.2013 - 2 K 364/13
    Gemeinschaftsrechtlich geklärt ist, dass der Begriff der offensichtlichen Fahrlässigkeit, wie er in Art. 239 ZK und auch in Art. 212a ZK verwendet wird, mit dem Begriff der groben Fahrlässigkeit in der Heilungsvorschrift des Art. 859 ZK-DVO identisch ist (vgl. EuGH-Urteil vom 11.11.1999, C-48/98, ZfZ 2000, 12).
  • BFH, 09.05.2000 - VII R 61/98

    Zolltarifliche Einreihung von sog. "Pick-up"-Fahrzeugen

    Auszug aus FG Thüringen, 19.12.2013 - 2 K 364/13
    Der Abgabenschuldner kann demzufolge nicht einwenden, dass von ihm keine weiterführenden Kenntnisse verlangt werden könnten, als von einem (sich irrenden) Zollbeamten (EuGH-Urteil vom 26.06.1990 Rs. C-64/89, EuGHE 1990, I-2551, Rz. 17; BFH-Urteil vom 09.05.2000 VII R 61/98, BFH/NV 2000, 1508; Deimel in Hübschmann/Hepp/Spitaler, AO/FGO, Art. 220 ZK, Rn. 94).
  • BFH, 08.07.2004 - VII R 60/03

    Unzulässiger Binnenverkehr

    Auszug aus FG Thüringen, 19.12.2013 - 2 K 364/13
    Maßstab für die im Streitfall anzuwendende Sorgfalt ist nicht ihr Kenntnisstand, sondern der ihres Vertreters A. So kann sich nach ständiger Rechtsprechung ein Markteilnehmer nicht mit Unkenntnis der von ihm zu beachtenden Verfahrensvorschriften entlasten (vgl. BFH-Urteil vom 08.07.2004 VII R 60/03, ZfZ 2004, 415 m.w.N.).
  • BFH, 27.07.2011 - I R 44/10

    Gerichtliche Überprüfung von Billigkeitsmaßnahmen der Verwaltung -

    Auszug aus FG Thüringen, 19.12.2013 - 2 K 364/13
    Das Gericht darf daher solche Verwaltungsanweisungen nicht selbst auslegen, sondern nur darauf überprüfen, ob die Auslegung durch die Behörde möglich ist (z.B. BFH-Beschluss vom 27.07.2011 I R 44/10, BFH/NV 2011, 2005 m.w.N.).
  • BFH, 20.05.2014 - VII R 47/13

    Einfuhrabgabenpflicht bei Nichtbeachtung des Zollflugplatzzwangs

    Auszug aus FG Thüringen, 19.12.2013 - 2 K 364/13
    Im Hinblick auf das beim Bundesfinanzhof anhängige Verfahren VII R 47/13 war die Revision gemäß § 115 Abs. 2 Nr. 2 FGO zuzulassen.
  • BFH, 02.12.2003 - VII R 17/03

    Haftung - Zur Auswahl des Haftungsschuldners nach einer vorsätzlichen

    Auszug aus FG Thüringen, 19.12.2013 - 2 K 364/13
    Die Beklagte hat in der Einspruchsentscheidung damit ausreichend zum Ausdruck gebracht, dass ein weiterer Gesamtschuldner für die Abgabenschuld in Betracht kommt und er Auswahlermessen auszuüben hatte (vgl. BFH-Urteil vom 02.12.2003 VII R 17/03, BFHE 204, 380).
  • BFH, 29.07.2003 - VII R 3/01

    Gegen Rückforderung der gewährten Ausfuhrerstattung bei zurechenbarer Kenntnis

    Auszug aus FG Thüringen, 19.12.2013 - 2 K 364/13
    Denn nach dem in §§ 166, 278 BGB kodifizierten Rechtsgedanken, der auch im öffentlichen Recht Anwendung findet, gilt, dass derjenige, der sich zur Erfüllung seiner Verpflichtungen eines anderen bedient, nicht besser stehen darf als derjenige, der diese Verpflichtungen selbst erfüllt (BFH-Urteil vom 29.07.2003 VII R 3/01, BFHE 203, 222 m.w.N.).
  • BFH, 28.02.1996 - II R 61/95

    Ablehnung der Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung nach Abschluß der

  • EuGH, 17.11.2011 - C-454/10

    Jestel - Zollkodex der Gemeinschaften - Art. 202 Abs. 3 zweiter Gedankenstrich -

  • FG Hamburg, 04.05.2020 - 4 V 28/20

    Zollrecht; Aussetzung der Vollziehung: Entstehung von Zoll und

    Hierin liegt keine Lieferung des Flugzeugs an einen Unternehmer, sondern eine tatsächliche Handlung (So bereits Jatzke in Sölch/Ringleb, § 8 UStG, Rn. 67, Stand: September 2019; FG Thüringen, Urteil vom 19. Dezember 2013, 2 K 364/13, juris, Rn. 55).
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