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   FG Berlin, 12.03.2003 - 2 K 4039/00   

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https://dejure.org/2003,13539
FG Berlin, 12.03.2003 - 2 K 4039/00 (https://dejure.org/2003,13539)
FG Berlin, Entscheidung vom 12.03.2003 - 2 K 4039/00 (https://dejure.org/2003,13539)
FG Berlin, Entscheidung vom 12. März 2003 - 2 K 4039/00 (https://dejure.org/2003,13539)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Sachdienlichkeit der Umstellung des Rubrums durch subjektive Klageänderung; Anspruch auf eine Investitionszulage, sofern keine Befreiung von der Körperschaftssteuer vorliegt und keine Betriebsstätten der Elektrizitätsversorgung; Abstellen auf die einzelnen ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    InvZulG § 3 Satz 3; VZOG § 7 Abs. 5
    Keine Investitionszulage für Betriebsstätten der Elektrizitätsversorgung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Keine Investitionszulage für Betriebsstätten der Elektrizitätsversorgung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2003, 1117
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 20.02.1974 - I R 179/72

    Mehrgemeindliche Betriebstätte bei einem durch unterirdische Leitungen

    Auszug aus FG Berlin, 12.03.2003 - 2 K 4039/00
    Sie ist gegeben, wenn die Unterhaltung der Betriebsanlage unter mehreren denkbaren Möglichkeiten ein wirtschaftlich sinnvolles Mittel ist, um den betrieblichen Zweck des Unternehmens zu erreichen, und dass dieser Zweck nicht erfüllt werden könnte, wenn die Unterhaltung der Anlage ersatzlos entfiele (BFH-Urteil vom 20. Februar 1974 I R 179/72, BFHE 112, 183 , BStBl II 1974, 427).
  • BFH, 12.10.1977 - I R 227/75

    Bei Vorhandensein einer mehrgemeindlichen und einer anderen Betriebstätte ist der

    Auszug aus FG Berlin, 12.03.2003 - 2 K 4039/00
    Eine Unternehmenstätigkeit wird nicht nur dann ausgeübt, wenn in der Einrichtung Personal beschäftigt wird, sondern liegt auch dann vor, wenn rein mechanische, voll automatisch arbeitende Anlagen betrieben werden (BFH-Urteil vom 12. Oktober 1977 I R 227/75, BFHE 124, 65 , BStBl II 1978, 160; FG Düsseldorf, Urteil vom 10. September 1991 9 K 524/86, Betriebs-Berater -BB-, Entscheidungen der Finanzgerichte -EFG 1992, 717).
  • BFH, 28.08.1986 - V R 20/79

    Steuervergünstigung - Berliner Unternehmen - Verlagerung der Produktion - Eigene

    Auszug aus FG Berlin, 12.03.2003 - 2 K 4039/00
    Geschäftseinrichtung oder Anlage kann jeder körperliche Gegenstand oder jede Zusammenfassung von körperlichen Gegenständen sein, die geeignet sind, Grundlage einer auf Dauer angelegten, nachhaltigen Unternehmenstätigkeit zu sein (Bundesfinanzhof -BFH-, Urteil vom 28. August 1986 V R 20/79. Sammlung der Entscheidungen des Bundesfinanzhofs -BFHE- 148, 94, Bundessteuerblatt -BStBl- II 1987, 162; Tipke/Kruse, AO , 16. Aufl., § 12 Tz. 4), und die dem Betrieb unmittelbar dienen (BFH-Urteil vom 10. Februar 1988 VIII R 159/84, BFHE 153, 88, BStBl II 1988, 653).
  • BFH, 10.02.1988 - VIII R 159/84

    Ermessensfehler - Sonderabschreibungen - Versagung - Brauerei - Verpachtete

    Auszug aus FG Berlin, 12.03.2003 - 2 K 4039/00
    Geschäftseinrichtung oder Anlage kann jeder körperliche Gegenstand oder jede Zusammenfassung von körperlichen Gegenständen sein, die geeignet sind, Grundlage einer auf Dauer angelegten, nachhaltigen Unternehmenstätigkeit zu sein (Bundesfinanzhof -BFH-, Urteil vom 28. August 1986 V R 20/79. Sammlung der Entscheidungen des Bundesfinanzhofs -BFHE- 148, 94, Bundessteuerblatt -BStBl- II 1987, 162; Tipke/Kruse, AO , 16. Aufl., § 12 Tz. 4), und die dem Betrieb unmittelbar dienen (BFH-Urteil vom 10. Februar 1988 VIII R 159/84, BFHE 153, 88, BStBl II 1988, 653).
  • BFH, 26.02.1992 - I R 58/91

    Zerlegung des Gewerbesteuermeßbetrages ist bei mehreren Betriebsstätten

    Auszug aus FG Berlin, 12.03.2003 - 2 K 4039/00
    Eine einheitliche Betriebsstätte ist gegeben, wenn in räumlicher, organisatorischer, technischer und wirtschaftlicher Hinsicht ein einheitliches Ganzes besteht (BFH, Urteil vom 26. Februar 1992 I R 58/91 in BFH/NV 1992, 766; Tipke/Kruse, a. a. 0., § 12 Tz. 39) und diese Merkmale kumulativ erfüllt sind.
  • FG Düsseldorf, 10.09.1991 - 9 K 524/86
    Auszug aus FG Berlin, 12.03.2003 - 2 K 4039/00
    Eine Unternehmenstätigkeit wird nicht nur dann ausgeübt, wenn in der Einrichtung Personal beschäftigt wird, sondern liegt auch dann vor, wenn rein mechanische, voll automatisch arbeitende Anlagen betrieben werden (BFH-Urteil vom 12. Oktober 1977 I R 227/75, BFHE 124, 65 , BStBl II 1978, 160; FG Düsseldorf, Urteil vom 10. September 1991 9 K 524/86, Betriebs-Berater -BB-, Entscheidungen der Finanzgerichte -EFG 1992, 717).
  • FG Thüringen, 23.01.2002 - III 250/00

    Gewährung einer Investitionzulage für eine zum landwirtschaftlichen Betrieb

    Auszug aus FG Berlin, 12.03.2003 - 2 K 4039/00
    Vielmehr sei nach funktionaler Betrachtungsweise (so das Thüringer Finanzgericht - FG-, Urteil vom 23. Januar 2002 III 250/00, Deutsches Steuerrecht Entscheidungsdienst - DStRE 2003, 293) - zum einen Elektrizitätserzeugung, zum anderen Wärmeproduktion - von zwei selbständigen Betriebsstätten auszugehen.
  • FG Berlin-Brandenburg, 31.01.2008 - 13 K 2235/05

    Investitionszulage für Errichtung einer Fernwärmeanlage und einer

    Das Finanzgericht Berlin hat die Klage im ersten Rechtszug mit Urteil vom 12. März 2003 (2 K 4039/00, Entscheidungen der Finanzgerichte -EFG- 2003, 1117) als unbegründet abgewiesen.

    Dieses Regel-Ausnahme-Verhältnis, wonach bei einer räumlichen Einheit grundsätzlich von einer einheitlichen Betriebsstätte auszugehen ist, stellt einen wesentlichen Unterschied zur Rechtsprechung bei mehrgemeindlichen Betriebsstätten im Sinne des § 30 GewStG dar, auf die in der Rechtsprechung zum Investitionszulagenrecht teilweise verwiesen wird (vgl. Finanzgericht Berlin, Urteil vom 12. März 2003 2 K 4039/00, EFG 2003, 1117; Finanzgericht Thüringen, Urteil vom 23. Januar 2002 III 250/00, Deutsches Steuerrecht Entscheidungsdienst -DStRE- 2003, 293; Finanzgericht Sachsen-Anhalt, Urteil vom 14. Januar 1999 I 438/96, EFG 1999, 668).

    Hierfür verweist der erkennende Senat zunächst auf die Ausführungen im Urteil des Finanzgerichts Berlin vom 12. März 2003 (2 K 4039/00, EFG 2003, 1117).

    Hierzu wird wiederum auf die Ausführungen im Urteil des Finanzgerichts Berlin vom 12. März 2003 (2 K 4039/00, EFG 2003, 1117) sowie auf die Ausführungen unter Ziffer 3.d. verwiesen.

  • BFH, 23.03.2005 - III R 20/03

    Kein gesetzlicher Beteiligtenwechsel mangels Gesamtrechtsnachfolge bei

    Das Urteil des FG ist in Entscheidungen der Finanzgerichte 2003, 1117 veröffentlicht.
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