Weitere Entscheidung unten: VG Saarlouis, 10.08.2010

Rechtsprechung
   FG Hamburg, 26.08.2010 - 2 K 44/10   

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https://dejure.org/2010,24809
FG Hamburg, 26.08.2010 - 2 K 44/10 (https://dejure.org/2010,24809)
FG Hamburg, Entscheidung vom 26.08.2010 - 2 K 44/10 (https://dejure.org/2010,24809)
FG Hamburg, Entscheidung vom 26. August 2010 - 2 K 44/10 (https://dejure.org/2010,24809)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Einkommensteuer: Gewinn aus der Auflösung des Unterschiedsbetrags als Veräußerungsgewinn

  • Justiz Hamburg

    § 5a EStG 2002, § 16 EStG 2002, § 183 Abs 1 AO
    Einkommensteuer: Gewinn aus der Auflösung des Unterschiedsbetrags als Veräußerungsgewinn

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 5a; EStG § 16
    Tonnagesteuer

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Tonnagesteuer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2011, 122
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 13.12.2007 - IV R 92/05

    Die Auflösung des bei Übergang zur Tonnagebesteuerung gebildeten

    Auszug aus FG Hamburg, 26.08.2010 - 2 K 44/10
    Das vom Beklagten zitierte Urteil des BFH vom 13.12.2007 IV R 92/05 (BStBl II 2008, 583) sei hingegen nicht einschlägig für das Streitverfahren, da es sich nur auf die Gewerbesteuerpflicht beziehe.

    Die Hinzurechnung erfolgt vielmehr in jedem Fall; lediglich der Zeitpunkt hängt davon ab, wann die in § 5a Abs. 4 Satz 3 EStG normierten Tatbestandsvoraussetzungen eintreten (BFH vom 13.12.2007, IV R 92/05, BStBl II 2008, 583).

    Der BFH hat deswegen auch in seinem Urteil vom 13.12.2007 (IV R 92/05) festgestellt, dass die Vorschrift des § 5a EStG keinen Raum für begünstigte Veräußerungs- und Aufgabegewinne lässt.

  • BFH, 07.11.2007 - III R 7/07

    Erklärung der Erledigung der Hauptsache bei Antrag auf mündliche Verhandlung nach

    Auszug aus FG Hamburg, 26.08.2010 - 2 K 44/10
    Diese Wertung habe auch der BFH in seinem Beschluss vom 07.11.2007 (III R 7/07) vorgenommen.

    Der Senat folgt somit nicht der Auffassung des III. Senats des BFH, die in dem Kostenbeschluss III R 7/07 unter Bezugnahme auf seinen Gerichtsbescheid vom 07.11.2007 angeklungen ist.

  • FG Schleswig-Holstein, 25.06.2008 - 1 K 50018/05

    Auflösung eines aus Anlass des Übergangs zur Tonnagebesteuerung gemäß § 5a Abs. 4

    Auszug aus FG Hamburg, 26.08.2010 - 2 K 44/10
    Auch soweit in der Kommentarliteratur die Ansicht vertreten wird, dass der Gewinn aus der Auflösung des Unterschiedsbetrages zu den Veräußerungsgewinnen zählt (siehe die Meinungsübersicht in dem Urteil des Schleswig-Holsteinischen Finanzgerichts 1 K 50018/05 vom 25.06.2008, EFG 2008, 1868), überzeugt dies den Senat nicht.
  • BFH, 19.07.2011 - IV R 42/10

    Hinzurechnung des Unterschiedsbetrags nach § 5a Abs. 4 EStG nicht als

    Das Finanzgericht (FG) wies die Klage mit den in Entscheidungen der Finanzgerichte 2011, 122 veröffentlichten Gründen ab.
  • FG Berlin-Brandenburg, 29.04.2014 - 3 K 3227/13

    Besteuerung weißer Einkünfte in Deutschland: Anwendbarkeit des § 50d Abs. 9 EStG

    Die erste Entscheidung hierzu (FG Bremen, Urteil vom 10.02.2011 1 K 20/10, DStRE 2011, 988, Juris Rn. 58-65) ging gerade von den parallelen Anwendbarkeit aus.
  • FG Hamburg, 27.01.2011 - 2 K 183/10

    Gewerbesteuergesetz: Einbeziehung des Unterschiedsbetrages bei der

    Die Klägerin weist zwar zu Recht daraufhin, dass die Gewinne aus der Auflösung der Unterschiedsbeträge auf stillen Reserven beruhen, die in der Zeit vor der Option entstanden sind und dass diese Gewinne aus der Auflösung der Unterschiedsbeträge nicht im sachlichem Zusammenhang mit einer Veräußerung oder Aufgabe sondern mit dem Wechsel der Gewinnermittlung stehen (vgl. BFH vom 13.12.2007 IV R 92/05, BStBl II 2008, 583, FG Hamburg vom 26.08.2010, 2 K 44/10, zitiert nach juris).
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Rechtsprechung
   VG Saarlouis, 10.08.2010 - 2 K 44/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,31344
VG Saarlouis, 10.08.2010 - 2 K 44/10 (https://dejure.org/2010,31344)
VG Saarlouis, Entscheidung vom 10.08.2010 - 2 K 44/10 (https://dejure.org/2010,31344)
VG Saarlouis, Entscheidung vom 10. August 2010 - 2 K 44/10 (https://dejure.org/2010,31344)
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Volltextveröffentlichungen (2)

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • VG Saarlouis, 15.01.2010 - 2 K 476/09

    Inländische Fluchtalternative bei angeblichen Nachstellungen durch eine

    Auszug aus VG Saarlouis, 10.08.2010 - 2 K 44/10
    Die Klägerin, russische Staatsangehörige, stellte am 03.12.2008 gemeinsam mit ihrem Ehemann und ihrem Kind (Kläger des Verfahrens 2 K 476/09) Asylantrag.

    Die Klage des Ehemannes und des Kindes wurde mit Urteil vom 15.01.2010 - 2 K 476/09 - abgewiesen.

    Was die von dem Ehemann der Klägerin in dem Verfahren 2 K 476/09 vorgetragenen Verfolgungsgründe angeht, kann - soweit die Klägerin diese Gründe ihrem eigenen Klagebegehren unterlegt - auf das Urteil der Kammer vom 15.01.2010 Bezug genommen werden.

  • VG Braunschweig, 14.12.2010 - 3 A 73/10

    § 35a SGB VIII - Eingliederungshilfe -Schulhelfer (Integrationshelfer,

    Auszug aus VG Saarlouis, 10.08.2010 - 2 K 44/10
    Das Verfahren auf Zulassung der Berufung ist unter dem Az.: 3 A 73/10 bei dem Oberverwaltungsgericht des Saarlandes anhängig.
  • VG Saarlouis, 08.05.2012 - 2 K 276/10

    Abschiebungsverbot betr. Russische Föderation wegen posttraumatischer

    Russische Föderation; vgl. auch Auswärtiges Amt an VG Minden vom 20.08.2004 und hinsichtlich der Behandelbarkeit von PTB - Erkrankungen von Kindern und Jugendlichen: Deutsche Botschaft Moskau an das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge vom 05.04.2006 - jeweils juris-Dokument; zuletzt insoweit auch Urteil der Kammer vom 10.08.2010 - 2 K 44/10 - und OVG Saarlouis - Beschluss vom 11.01.2012 - 3 A 296/10 -.
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