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   FG Köln, 09.10.1997 - 2 K 442/95   

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https://dejure.org/1997,10375
FG Köln, 09.10.1997 - 2 K 442/95 (https://dejure.org/1997,10375)
FG Köln, Entscheidung vom 09.10.1997 - 2 K 442/95 (https://dejure.org/1997,10375)
FG Köln, Entscheidung vom 09. Oktober 1997 - 2 K 442/95 (https://dejure.org/1997,10375)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bürgschaftsinanspruchnahme bei wesentlicher Beteiligung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 1998, 1207
  • EFG 1998, 738
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 24.04.1997 - VIII R 23/93

    Wesentliche Beteiligung an Kapitalgesellschaft

    Auszug aus FG Köln, 09.10.1997 - 2 K 442/95
    c) Die Übernahme der Bürgschaften bzw. Mitverpflichtungen war im Streitfall durch das zwischen dem Kläger und der GmbH bestehende Gesellschaftsverhältnis, und nicht durch ein zwischen beiden begründetes allgemeines schuldrechtliches Verhältnis, veranlaßt (vgl. zu diesem Erfordernis auch BFH- Urteil vom 24. April 1997 VIII R 23/93, Deutsches Steuerrecht -DStR- 1997, 1807, 1808; Schmidt, a.a.O., § 17 Rz. 175; jeweils mit weiteren Nachweisen).

    Sollte sich aus dem BFH-Urteil vom 24. April 1997 (a.a.O.) etwas anderes ergeben, könnte der erkennende Senat dem BFH insoweit nicht zustimmen.

    Daß er im Zeitpunkt der Inanspruchnahme nicht mehr Gesellschafter war, ist unerheblich (vgl. BFH-Urteil vom 24. April 1997, a.a.O., S. 1809 unter 2c am Ende).

  • BFH, 27.10.1992 - VIII R 87/89

    Aufwendungen eines wesentlich Beteiligten als nachträgliche Anschaffungskosten

    Auszug aus FG Köln, 09.10.1997 - 2 K 442/95
    b) Nachträgliche Anschaffungskosten sind Aufwendungen eines Gesellschafters nach Erwerb der Beteiligung an der Kapitalgesellschaft auf die Beteiligung, wenn sie durch das Gesellschaftsverhältnis veranlaßt und weder Werbungskosten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen noch Veräußerungskosten sind (BFH-Urteil vom 27. Oktober 1992 VIII R 87/89, BStBl II 1993, 340; Schmidt, EStG , 16. Aufl. 1997, § 17 Rz. 156).
  • BFH, 21.12.1993 - VIII R 69/88

    Rücktrittsvereinbarung als Ereignis mit steuerlicher Rückwirkung auf den

    Auszug aus FG Köln, 09.10.1997 - 2 K 442/95
    Die Ermittlung des Gewinns/Verlusts aus der Veräußerung einer wesentlichen Beteiligung nach § 17 Abs. 2 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes - EStG - erfolgt stichtagsbezogen auf den Zeitpunkt der Veräußerung und nicht nach den Grundsätzen des Zufluß-/Abflußprinzips (allgemeine Meinung, vgl. nur BFH-Urteil vom 21. Dezember 1993 VIII R 69/88, BStBl II 1994, 648, 650).
  • BFH, 19.07.1993 - GrS 2/92

    Nachträgliche Änderungen des Veräußerungspreises für die Veräußerung eines

    Auszug aus FG Köln, 09.10.1997 - 2 K 442/95
    Dazu rechnen nicht nur solche mit ausschließlich rechtlichem Bezug, sondern auch tatsächliche Lebensvorgänge (Bundesfinanzhof -BFH- Beschluß vom 19. Juli 1993 GrS 2/92, Bundessteuerblatt -BStBl- II 1993, 897, 900 unter II. 1.; Tipke/Kruse, Kommentar zur AO /FGO, 16. Aufl., § 175 AO Rz. 9 (Stand April 1994)).
  • FG Köln, 24.08.2006 - 10 K 4703/02

    Bürgschaftsinanspruchnahme als Beteiligungsverlust bei nur mittelbarer

    Der erkennende Senat stimmt dieser Auffassung, die alleine dem Bürgschaftscharakter gerecht wird, zu (vgl. ebenso bereits Finanzgericht Köln, Urteil vom 09.10.1997 2 K 442/95, EFG, 1998, 738).
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