Rechtsprechung
   FG Schleswig-Holstein, 08.06.2018 - 2 K 46/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,42030
FG Schleswig-Holstein, 08.06.2018 - 2 K 46/17 (https://dejure.org/2018,42030)
FG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 08.06.2018 - 2 K 46/17 (https://dejure.org/2018,42030)
FG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 08. Juni 2018 - 2 K 46/17 (https://dejure.org/2018,42030)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2018,42030) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Schleswig-Holstein

    § 32 Abs 6 S 6 EStG 2009, § 32 Abs 6 S 8 EStG 2009, R 32.13 Abs 4 S 4 EStR 2012, R 32.13 Abs 4 S 6 EStR 2012, § 1602 BGB
    Keine Übertragung des hälftigen Kinderfreibetrages bei fehlender Unterhaltsbedürftigkeit - Keine Übertragung des Betreuungsfreibetrages nach Volljährigkeit des Kindes

  • IWW

    § 32 Abs. 6 S. 6 u. 8 EStG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • IWW (Kurzinformation)

    Freibeträge | Keine Übertragung des Betreuungsfreibetrags nach Volljährigkeit des Kindes

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Übertragung des hälftigen Kinderfreibetrages - bei fehlender Unterhaltsbedürftigkeit

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Übertragung des Betreuungsfreibetrages - nach Volljährigkeit des Kindes

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Keine Übertragung des hälftigen Kinderfreibetrages bei fehlender Unterhaltsbedürftigkeit und keine Übertragung des Betreuungsfreibetrages nach Volljährigkeit des Kindes

In Nachschlagewerken

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (15)

  • BFH, 08.11.2017 - III R 2/16

    Freibetrag für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf eines

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 08.06.2018 - 2 K 46/17
    Das Gesetz verlangt nicht, dass der Elternteil, der der Übertragung widerspricht, in einem wesentlichen Umfang derartige Kosten getragen hat; ebenso wie bei der Kinderbetreuung ist jedoch eine nur unwesentliche nicht ausreichend (BFH-Urteil vom 8. November 2017 III R 2/16, BStBl II 2018, 266).

    Das Gesetz übernimmt die vom BVerfG vorgenommene Gleichsetzung von Aufwand, der sich in einer monetären Belastung ausdrückt, und unentgeltlich, in eigener Person erbrachter Betreuungsleistung (BFH-Urteil vom 8. November 2017 III R 2/16, BStBl II 2018, 266).

    In Anlehnung an § 32 Abs. 6 Satz 6 EStG ("wesentlicher Unterhaltsbeitrag") soll hierbei ein Betreuungsanteil von ungefähr 25 % oder durchschnittlich zwei von sieben Tagen in der Woche genügen (vgl. Schmidt/Loschelder, EStG, 36. Aufl., § 32 Rz 92); ausreichend sei jedenfalls regelmäßig die Wahrnehmung des Umgangsrechts (vgl. HHR/Grönke-Reimann, § 32 EStG Rz 192) oder eine darüber hinausgehende Betreuung (BFH-Urteil vom 8. November 2017 III R 2/16, BFH/NV 2018, 558).

    Nach Auffassung des BFH kann das Merkmal einer regelmäßigen Betreuung insbesondere dann als erfüllt angesehen werden, wenn sich ein minderjähriges Kind entsprechend eines -üblicherweise für einen längeren Zeitraum im Voraus festgelegten-weitgehend gleichmäßigen Betreuungsrhythmus tatsächlich in der vereinbarten Abfolge bei dem Elternteil, bei dem es nicht gemeldet ist, aufhält (BFH-Urteil vom 8. November 2017 III R 2/16, BFH/NV 2018, 558).

    Aus Gründen der Vereinfachung hat der BFH dabei grundsätzlich keine Bedenken, bei einem zeitlichen Betreuungsanteil von jährlich durchschnittlich 10 % im Regelfall das Merkmal einer Betreuung in einem "nicht unwesentlichen Umfang" als erfüllt anzusehen, wobei weitere Indizien in diesem Fall im Übrigen regelmäßig vernachlässigt werden können (BFH-Urteil vom 8. November 2017 III R 2/16, BFH/NV 2018, 558).

  • FG Münster, 20.09.2013 - 4 K 4588/11

    Übertragung Kinderfreibetrag, Freistellung von der Unterhaltsverpflichtung,

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 08.06.2018 - 2 K 46/17
    Die Übertragung des Freibetrags für volljährige Kinder ist gesetzlich nicht möglich (vgl. FG Münster, Urteil vom 20. September 2013 4 K 4588/11 E, EFG 2013, 1917; Jachmann in Kirchhof/Söhn/Mellinghoff, EStG, § 32 Rdnr. D 31; Loschelder in Schmidt, EStG, 36. Aufl. 2017, § 32 Rn. 94; Grönke-Reimann in Hermann/Heuer/Raupach, EStG, § 32 Rdnr. 189), so dass es auch dann, wenn einer der Elternteile diesbezüglich keine Unterhaltsaufwendungen trägt, bei einer hälftigen Zuordnung des Freibetrags für den BEA bleibt.

    Denn die Bezugnahme auf den melderechtlichen Status lässt -anders als bei Betreuungs- und Erziehungsleistungen- vom Grundsatz her keine Schlüsse darauf zu, welcher Elternteil den Ausbildungsbedarf des Kindes deckt (vgl. FG Münster, Urteil vom 20. September 2013 4 K 4588/11 E, EFG 2013, 1917; Jachmann in K/S/M, EStG, § 32 Rn. D 31 m.w.N.).

  • BFH, 24.03.2006 - III R 57/00

    Kinderfreibetrag - "Freikaufen" von der Unterhaltsverpflichtung gegenüber Kind

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 08.06.2018 - 2 K 46/17
    Für den Unterhalt, der den gesamten Lebensbedarf umfasst (§ 1610 Abs. 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs -BGB-), haften Eltern als gleich nahe Verwandte ihren Kindern anteilig nach ihren Erwerbs- und Vermögensverhältnissen (§ 1606 Abs. 3 Satz 1 BGB; z.B. BFH-Urteil vom 24. März 2006 III R 57/00, BFH/NV 2006, 1815).

    Nach § 1602 BGB sind Kinder unterhaltsberechtigt, wenn sie außerstande sind, sich selbst zu unterhalten (BFH-Urteil vom 24. März 2006 III R 57/00, BFH/NV 2006, 1815; Grönke-Reimann in Herrmann/Heuer/Raupach, EStG, § 32 Anm. 184 mit weiteren Nachweisen aus der Rechtsprechung; Jachmann in Kirchhof/Söhn, EStG, § 32 Rn. D 21; Stache in Bordewin/Brandt, EStG, § 32 Rn. 189; Pust in Littmann/Pust, EStG, § 32 Rn. 866; Loschelder in Schmidt, EStG, 36. Aufl., § 32 Rn. 85).

  • BFH, 12.04.2000 - VI R 148/97

    Kinderfreibetrag; Übertragung

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 08.06.2018 - 2 K 46/17
    Eine Übertragung ist hingegen ausgeschlossen, wenn der andere Elternteil seiner Unterhaltspflicht nach Maßgabe seiner Leistungsfähigkeit nachkommt, selbst wenn sein Beitrag zum Unterhaltsbedarf verhältnismäßig geringfügig ist (BFH-Urteil vom 12. April 2000 VI R 148/97, BFH/NV 2000, 1194).

    Seiner Barunterhaltsverpflichtung kommt ein Elternteil im Wesentlichen nach, wenn er sie mindestens zu 75 % erfüllt (BFH-Urteil vom 12. April 2000 VI R 148/97, BFH/NV 2000, 1194).  Soweit die Barunterhaltsverpflichtung nicht durch gerichtliche Entscheidung, Verpflichtungserklärung, Vergleich oder anderweitig durch Vertrag festgelegt ist, ist in der Regel auf die Unterhaltstabellen der OLG, insbes.

  • BFH, 15.06.2016 - III R 18/15

    Kindergeld: Keine Übertragung des Kinderfreibetrags sowie des Freibetrags für den

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 08.06.2018 - 2 K 46/17
    Die Neufassung des Satzes 6 soll in diesen Fällen die Übertragung des Kinderfreibetrags ermöglichen, um den Elternteil, der gezwungenermaßen allein für den Unterhalt des Kindes aufkommt, auch allein zu entlasten (BTDrucks 17/6146, S. 14; BFH-Urteil vom 15. Juni 2016 III R 18/15, BFHE 254, 314, BStBl II 2016, 893; Selder in Blümich, EStG, § 32 Rn. 137; Loschelder in Schmidt, EStG, § 32 Rn. 85).

    Steht die mangelnde Leistungsfähigkeit eines Elternteils gemäß § 1603 BGB fest, kann dieser die Übertragung nicht durch freiwillige Leistungen verhindern (Loschelder in Schmidt, EStG, § 32 Rn. 85; BMF in BStBl I 2013, 845 Rz. 4), denn es handelt sich um gleichwertige Tatbestandsalternativen (BFH-Urteil vom 15. Juni 2016 III R 18/15, BFHE 254, 314, BStBl II 2016, 893).

  • BFH, 18.05.2006 - III R 71/04

    Übertragung des Betreuungsfreibetrags

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 08.06.2018 - 2 K 46/17
    Zudem wurde bereits höchstrichterlich entschieden, dass die Voraussetzungen für die Übertragung des Kinderfreibetrags nach § 32 Abs. 6 Satz 6 EStG nicht zwingend gleichlautend mit denen der Übertragung des Freibetrags für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf gemäß § 32 Abs. 6 Satz 8 EStG sein müssten (BFH-Urteil vom 18. Mai 2006 III R 71/04, BStBl II 2008, 352).
  • BFH, 25.01.2006 - IV R 14/04

    Bildung von Rücklagen nach § 6b Abs. 3 EStG - trotz Antrags auf mündliche

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 08.06.2018 - 2 K 46/17
    Die außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen sind nicht gemäß § 143 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. § 139 Abs. 4 FGO erstattungsfähig, da sie keinen eigenen Sachantrag gestellt hat (BFH-Beschluss vom 25. Januar 2006 IV R 14/04, BStBl II 2006, 418).
  • BFH, 08.12.2009 - III B 227/08

    Übertragung des Kinderfreibetrages, wenn der andere Elternteil keinen Unterhalt

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 08.06.2018 - 2 K 46/17
    Mit der Änderung von § 32 Abs. 6 Satz 6 EStG durch das Steuervereinfachungsgesetz 2011 vom 1. November 2011 (BGBl I 2011, 2131) trägt der Gesetzgeber dem Umstand Rechnung, dass nach damaliger Rechtslage eine Übertragung des Kinderfreibetrags des einen Elternteils nicht in Betracht kam, wenn dieser Elternteil mangels Leistungsfähigkeit nicht unterhaltspflichtig gegenüber dem Kind war (vgl. BTDrucks 17/6146, S. 14; zu der diesbezüglichen Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Urteile vom 25. Juli 1997 VI R 107/96, BStBl II 1998, 329; vom 27. Oktober 2004 VIII R 11/04, BFH/NV 2005, 343 und BFH-Beschluss vom 8. Dezember 2009 III B 227/08, BFH/NV 2010, 639).
  • BFH, 29.04.2009 - X R 16/06

    Klagebefugnis des Hinzugezogenen gegen eine abhelfende Einspruchsentscheidung -

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 08.06.2018 - 2 K 46/17
    Hiergegen legte der Kläger fristgerecht Klage ein, beantragte die Aufhebung der Einspruchsentscheidung vom 14. Februar 2017, und trägt vor, dass er als Hinzugezogener Klagebefugnis habe (Urteil des Bundesfinanzhofs -BFH- vom 29. April 2009, X R 16/06).
  • BGH, 21.01.2009 - XII ZR 54/06

    Verpflichtung eines im Haushalt eines Elternteils lebenden Studenten zum Umzug an

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 08.06.2018 - 2 K 46/17
    Zudem habe die Beklagte in ihren Berechnungen nicht berücksichtigt, dass für das dritte Kind C, der Barunterhalt in 2014 alleine durch ihn erbracht worden sei und dieser Unterhalt eines minderjährigen Kindes für die Berechnung des anteiligen Barunterhalts für volljährige Kinder zuvor in Abzug zu bringen sei (Urteil des Bundesgerichtshofs -BGH- vom 21. Januar 2009, XII ZR 54/06).
  • BFH, 27.10.2004 - VIII R 11/04

    Übertragung des Kinderfreibetrages

  • BFH, 11.05.2005 - VI R 38/02

    Klage gegen die Übertragung des Kinderfreibetrags: notwendige Beiladung des

  • BFH, 25.07.1997 - VI R 107/96

    Übertragung eines Kinderfreibetrags

  • BVerfG, 14.06.1994 - 1 BvR 1022/88

    Kindergeld

  • BVerfG, 29.05.1990 - 1 BvL 20/84

    Steuerfreies Existenzminimum

  • BFH, 22.04.2020 - III R 61/18

    Keine Übertragung des dem anderen Elternteil zustehenden BEA-Freibetrages nach

    Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Schleswig-Holsteinischen Finanzgerichts vom 08.06.2018 - 2 K 46/17 wird als unbegründet zurückgewiesen.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht