Rechtsprechung
   FG Niedersachsen, 09.11.2005 - 2 K 477/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,7038
FG Niedersachsen, 09.11.2005 - 2 K 477/04 (https://dejure.org/2005,7038)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 09.11.2005 - 2 K 477/04 (https://dejure.org/2005,7038)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 09. November 2005 - 2 K 477/04 (https://dejure.org/2005,7038)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,7038) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Minderung der für die Berechnung des Kindergeldes maßgeblichen Einkünfte durch Beiträge für freiwillige Krankenversicherung

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Art. 3 Abs. 1 GG; § 2 Abs. 2 EStG; § 32 Abs. 1 EStG; § 32 Abs. 4 S. 2 EStG; § 62 EStG; § 63 EStG
    Antrag auf Festsetzung von Kindergeld; Minderung der Summe der zu berücksichtigenden Einkünfte und Bezüge durch Beiträge für eine freiwillige Krankenversicherung; Differenzierung zwischen den Pflichtbeiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung und freiwilligen Beiträgen ...

  • IWW
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 32 Abs. 4 Satz 2
    Kindergeld; Einkünfteberechnung; Krankenversicherungsbeiträge; Freiwillige Krankenversicherung - Minderung der für die Berechnung des Kindergeldes maßgeblichen Einkünfte durch Beiträge für freiwillige Krankenversicherung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Minderung der für die Berechnung des Kindergeldes maßgeblichen Einkünfte durch Beiträge für freiwillige Krankenversicherung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • IWW (Kurzinformation)

    Mindern Beiträge für eine freiwillige Krankenversicherung die Einkünfte und Bezüge?

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Antrag auf Festsetzung von Kindergeld; Minderung der Summe der zu berücksichtigenden Einkünfte und Bezüge durch Beiträge für eine freiwillige Krankenversicherung; Differenzierung zwischen den Pflichtbeiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung und freiwilligen Beiträgen ...

  • advogarant.de (Kurzinformation)

    Ermittelung des Freibetrages für Kindergeld

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsanmerkung)

    Beiträge zur privaten Krankenversicherung bei kindergeldrelevanten Einkünften abziehbar

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2006, 273
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 11.01.2005 - 2 BvR 167/02

    Einbeziehung von Sozialversicherungsbeiträgen des Kindes in den Grenzbetrag des §

    Auszug aus FG Niedersachsen, 09.11.2005 - 2 K 477/04
    Anders als im Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 11.01.2005 (2 BvR 167/02) mache die Klägerin keine Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung geltend.

    Die letztgenannten Eltern sozialversicherungspflichtig tätiger Kinder kommen aufgrund des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts vom 11. Januar 2005 (2 BvR 167/02, DStR 2005, 911) in den Genuss eines Ausgleichs für ihre durch Unterhaltsverpflichtungen geminderte finanzielle Leistungsfähigkeit durch Gewährung von Kindergeld oder Kinderfreibeträgen.

    Nach dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 11. Januar 2005 (2 BvR 167/02, DStR 2005, 911) wurde diesem Argument nunmehr die Grundlage entzogen.

    Die grundsätzliche Vereinbarkeit einer solchen Auslegung mit dem Wortlaut wird durch den Umstand bestätigt, dass der Bundesfinanzhof 1958 zu einer gleich lautenden Vorschrift (§ 33a EStG a.F.) ebenfalls zu dem Ergebnis gekommen ist, dass sich der Relativsatz auf "Einkünfte" ebenso wie auf "Bezüge" beziehe (vgl. BVerfG v. 11. Januar 2005, 2 BvR 167/02, DStR 2005, 911).

  • FG Niedersachsen, 16.04.2003 - 7 K 723/98

    Voraussetzungen für die Gewährung von Kindergeld; Überschreitung des

    Auszug aus FG Niedersachsen, 09.11.2005 - 2 K 477/04
    Der Relativsatz "die zur Bestreitung des Unterhalts (...) bestimmt oder geeignet sind" ist nicht nur auf Bezüge, sondern auch auf Einkünfte des Kindes zu beziehen (Jachmann in: Kirchhof/Söhn/Mellinghoff, EStG, § 32, Rn. A 71; Kanzler, FamRZ 2003, S. 1886 (1887)).
  • BFH, 29.04.2003 - VI R 86/99

    Werbungskosten bei Berufsausbildung

    Auszug aus FG Niedersachsen, 09.11.2005 - 2 K 477/04
    Da die Universität der ortsgebundene Mittelpunkt der dauerhaft angelegten Fortbildung durch das Studium an der Universität X darstellte, handelte es sich für die Klägerin allerdings jedenfalls bei den Fahrten von der Wohnung zur Universität und zurück lediglich um Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte, für die lediglich die Entfernungspauschale anzusetzen war (vgl. BFH v. 29. April 2003, VI R 86/99, BStBl. II 2003, 749).
  • FG Brandenburg, 24.08.2006 - 6 K 14/06

    Kürzung des Bruttoarbeitslohnes des Kindes um Beiträge zur freiwilligen

    (vgl. auch Niedersächsisches FG Urteil vom 9. November 2005 2 K 477/04, EFG 2006, 273, Revision eingelegt, Az des BFH III R 72/05) Demzufolge benachteiligt eine Einbeziehung der Beiträge von privaten Krankenversicherungen in die Berechnungsgröße des § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG unterhaltsverpflichtete Eltern von Kindern, die nicht sozialversicherungspflichtige Einkünfte beziehen, gegenüber unterhaltsverpflichteten Eltern von Kindern, die sozialversicherungspflichtige Einkünfte beziehen.

    (so auch Niedersächsisches FG Urteil vom 9. November 2005 2 K 477/04, a.a.O.).

  • FG Düsseldorf, 16.03.2006 - 14 K 3294/04

    Kindergeld; Einkünftegrenze; Rechtsreferendarin; Doppelte Haushaltsführung;

    Diese vom BVerfG vorgenommene verfassungskonforme Auslegung des § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG ist nicht dahin zu verstehen, dass nur Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung erfasst werden (so aber Urteil des Schleswig-Holsteinischen Finanzgerichts vom 9. November 2005 5 K 55/05, EFG 2006, 192, Revision eingelegt, Az. des BFH III R 74/05; anders jedoch Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 9. November 2005 2 K 477/04, EFG 2006, 273, Revision eingelegt, Az. des BFH III R 72/05).
  • BFH, 15.03.2007 - III R 72/05

    Kindergeld; Beihilfe; Beiträge des Kindes für private Kranken- und

    Das Urteil ist in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2006, 273 veröffentlicht.
  • FG Niedersachsen, 23.02.2006 - 1 K 76/04

    Auswirkungen der geringfügigen Überschreitung des Jahresgrenzbetrages für das

    Die Vorsorge für den Krankheitsfall durch eine Krankenversicherung führt zu Aufwendungen, welche die subjektive steuerliche Leistungsfähigkeit des Betroffenen unvermeidbar mindern und für ihn indisponibel sind (so auch BFH, Vorlagebeschluss vom 14.12.2005 - X R 20/04 - BStBl. II 2006, 312, 322f., 324 ff., mit ausführlichen Hinweisen zu inhaltsgleichen Wertungspositionen im Steuer-, Sozialhilfe-, Pflegeversicherungs-, Familienleistungsausgleichs-, Beamtenversorgungs- und Beihilferecht; Hidien/Anzinger, FR 2005, 1016; Seer/Wendt, NJW 2006, 1, 3f.; Nds. FG, Urteil vom 09.11.2005 - 2 K 477/04 - EFG 2006, 273; FG Düsseldorf, Urteil vom 16.03.2006 - 14 K 3294/04 Kg - EFG 2006, 904; Balke/Habscheidt, NWB 2006, Fach 3, 13871, 13874ff.).
  • FG Niedersachsen, 15.12.2005 - 11 K 401/00

    Berücksichtigung privater Versicherungsbeiträge bei der Berechnung des

    Danach stehen die gesetzlichen Sozialversicherungsbeiträge und vergleichbare Mittel wie z.B. Beiträge zu einer privaten Krankenversicherung (so Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil vom 9. November 2005, 2 K 477/04) des Berufstätigen oder als arbeitslos gemeldeten Kindes den Eltern nicht für Unterhalts- oder Ausbildungszwecke zur Verfügung.
  • FG Köln, 24.03.2006 - 10 K 312/05

    Selbständigkeit der Familienkasse bei der Anrechnung eigener Einkünfte

    Eine solche Auslegung des § 32 Abs. 4 S. 2 EStG befürwortet beispielsweise das FG Niedersachsen im zur Veröffentlichung bestimmten Urteil vom 9. November 2005 2 K 477/04.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht