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   FG Sachsen, 04.06.2008 - 2 K 482/07   

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https://dejure.org/2008,32911
FG Sachsen, 04.06.2008 - 2 K 482/07 (https://dejure.org/2008,32911)
FG Sachsen, Entscheidung vom 04.06.2008 - 2 K 482/07 (https://dejure.org/2008,32911)
FG Sachsen, Entscheidung vom 04. Juni 2008 - 2 K 482/07 (https://dejure.org/2008,32911)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für das Vorliegen einer atypisch stillen Gesellschaft i.R.e stillen Kommanditgesellschaft; Umwandlung von Darlehen in Gesellschaftsanteile als Gestaltungsmissbrauch; Voraussetzungen für die Annahme einer Umgehung i.S.d. § 42 Abgabenordnung (AO); Begriff der ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Begründung einer atypisch stillen Gesellschaft zwischen überschuldeter GmbH und ihrem Alleingesellschafter bei fehlender Sanierungsfähigkeit der GmbH steuerlich nicht berücksichtigungsfähig

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Begründung einer atypisch stillen Gesellschaft zwischen überschuldeter GmbH und ihrem Alleingesellschafter bei fehlender Sanierungsfähigkeit der GmbH steuerlich nicht berücksichtigungsfähig

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2010, 1601
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 25.06.1984 - GrS 4/82

    Zur ertragsteuerrechtlichen Behandlung der GmbH & Co. KG

    Auszug aus FG Sachsen, 04.06.2008 - 2 K 482/07
    So fehlt die Einkünfteerzielungsabsicht dann, wenn lediglich steuerliche Gründe für die Maßnahme ausschlaggebend waren (Beschluss des Bundesfinanzhofs vom 25. Juni 1984 - GrS 4/82, BStBl II 1984, 751 ).
  • BFH, 07.08.1991 - X R 10/88

    Zucht von Vögeln und der Handel mit ihnen sowie mit dem Zubehör für die

    Auszug aus FG Sachsen, 04.06.2008 - 2 K 482/07
    Schlüsse können auch daraus gezogen werden, wie der Steuerpflichtige auf längere Verlustperioden reagiert (Urteil des Bundesfinanzhofs vom 7. August 1991 - X R 10/88, BFH/NV 1992, 108).
  • BFH, 19.12.2007 - VIII R 13/05

    Schenkweise Abtretung von Darlehensteilforderungen eines beherrschenden

    Auszug aus FG Sachsen, 04.06.2008 - 2 K 482/07
    Dementsprechend schließt nicht jede Abweichung vom Üblichen notwendigerweise die steuerliche Anerkennung des Vertragsverhältnisses aus (Urteil des Bundesfinanzhofs vom 19. Dezember 2007 - VIII R 13/05, BFH/NV 2008, 669 ).
  • BFH, 11.03.2003 - IX R 55/01

    Vermietung einer Wohnung am Beschäftigungsort an den Ehegatten

    Auszug aus FG Sachsen, 04.06.2008 - 2 K 482/07
    Eine rechtliche Gestaltung ist erst dann unangemessen, wenn der Steuerpflichtige die vom Gesetzgeber vorausgesetzte Gestaltung zum Erreichen eines bestimmten wirtschaftlichen Ziels nicht gebraucht, sondern dafür einen ungewöhnlichen Weg wählt, auf dem nach den Wertungen des Gesetzgebers das Ziel nicht erreichbar sein soll (Urteil des Bundesfinanzhofs vom 11. März 2003 - IX R 55/01, DStR 2003, 1117 ).
  • BFH, 23.02.1988 - IX R 157/84

    Vermietung einer Eigentumswohnung an unterhaltsberechtigtes volljähriges Kind als

    Auszug aus FG Sachsen, 04.06.2008 - 2 K 482/07
    Eine Umgehung im Sinne des § 42 AO ist bei einer Gestaltung gegeben, die, gemessen an dem erstrebten Ziel, unangemessen ist, der Steuerminderung dienen soll und durch wirtschaftliche oder sonst beachtliche nichtsteuerliche Gründe nicht zu rechtfertigen ist (Urteil des Bundesfinanzhofs vom 23. Februar 1988 - IX R 157/84, BStBl II 1988, 604 ).
  • BFH, 08.08.1974 - IV R 101/73

    Gewinnbeteiligung - Stille Beteiligung - Familienbetrieb - Handelsgewerbe -

    Auszug aus FG Sachsen, 04.06.2008 - 2 K 482/07
    Dem inhaltlichen Fremdvergleich halten Verträge über eine stille Gesellschaft dann stand, wenn dem stillen Gesellschafter nach dem Gesellschaftsvertrag und den ergänzenden gesetzlichen Vorschriften wenigstens annäherungsweise diejenigen Rechte eingeräumt werden, die einem stillen Gesellschafter nach dem Regelstatut der §§ 230 ff. HGB typischerweise zukommen (Urteil des Bundesfinanzhofs vom 8. August 1974 - IV R 101/73, BStBl II 1975, 34 für nahe Angehörige).
  • BFH, 15.10.1998 - IV R 18/98

    Sonderbetriebsvermögen bei einer GmbH und atypisch Still

    Auszug aus FG Sachsen, 04.06.2008 - 2 K 482/07
    Dies gilt sowohl für das mit einem Einzelunternehmen oder einer Personengesellschaft begründete stille Gesellschaftsverhältnis als auch für die stille Beteiligung am Unternehmen einer GmbH (Urteil des Bundesfinanzhofes vom 15. Oktober 1998 IV R 18/98, BStBl II 1999, 286 , m.w.N.).
  • BFH, 31.05.2012 - IV R 40/09

    Kein Mitunternehmerrisiko bei Umwandlung wertloser Forderung in atypisch stille

    Das Finanzgericht (FG) wies die Klage mit in Entscheidungen der Finanzgerichte 2010, 1601 abgedrucktem Urteil als unbegründet ab.
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