Weitere Entscheidung unten: VG Aachen, 13.03.2012

Rechtsprechung
   VG Karlsruhe, 05.08.2011 - 2 K 484/11   

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https://dejure.org/2011,15039
VG Karlsruhe, 05.08.2011 - 2 K 484/11 (https://dejure.org/2011,15039)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 05.08.2011 - 2 K 484/11 (https://dejure.org/2011,15039)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 05. August 2011 - 2 K 484/11 (https://dejure.org/2011,15039)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Voraussetzungen für eine Kostenniederschlagung; Einscheidung über die Bewilligung der Kostenniederschlagung ist ein Verwaltungsakt; Definition der besonderen Härte iSd JKostG BW § 9 Abs 2 S 1 Nr 2; Verbraucherinsolvenzverfahren ist keine besondere Härte

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Entscheidung über die Bewilligung einer Kostenniederschlagung als Verwaltungsakt; Vorliegen einer besonderen Härte bei wirtschaftlicher und persönlicher Belastung der Beitreibung von Gerichtskosten ohne Rechtfertigung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    LJKG BW § 9
    Kosten (einschließlich Gerichtsgebühren, Kostenfestsetzung) - Kostenniederschlagung; Verwaltungsakt; Insolvenz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 28.05.1958 - V C 216.54
    Auszug aus VG Karlsruhe, 05.08.2011 - 2 K 484/11
    Im Übrigen scheidet ein denkbarer Anspruch auf Gleichbehandlung gemäß Art. 3 Abs. 1 GG aus, weil der Kläger keine der in dieser Ziffer niedergelegten Voraussetzungen erfüllt (vgl. grundlegend BVerwG, Urteil vom 28.05.1958 - V C 216.54 - BVerwGE 8, 4).
  • BVerwG, 02.09.1983 - 7 C 97.81

    Entbehrlichkeit eines Vorverfahrens

    Auszug aus VG Karlsruhe, 05.08.2011 - 2 K 484/11
    Bei Ermessensentscheidungen ist ein Vorverfahren aus Gründen der Prozessökonomie nur dann entbehrlich, wenn für die sachliche Klageerwiderung der zuständigen Widerspruchsbehörde irgendwelche Ermessens- oder Zweckmäßigkeitserwägungen unerheblich waren (BVerwG, Urteil vom 02.09.1983 - 7 C 97/81 - DVBl 1984, 91 und Beschluss vom 08.06.1988 - 7 ER 205/88 - juris).
  • BVerwG, 08.06.1988 - 7 ER 205.88
    Auszug aus VG Karlsruhe, 05.08.2011 - 2 K 484/11
    Bei Ermessensentscheidungen ist ein Vorverfahren aus Gründen der Prozessökonomie nur dann entbehrlich, wenn für die sachliche Klageerwiderung der zuständigen Widerspruchsbehörde irgendwelche Ermessens- oder Zweckmäßigkeitserwägungen unerheblich waren (BVerwG, Urteil vom 02.09.1983 - 7 C 97/81 - DVBl 1984, 91 und Beschluss vom 08.06.1988 - 7 ER 205/88 - juris).
  • BVerwG, 15.09.2010 - 8 C 21.09

    Widerspruchsverfahren; Entbehrlichkeit des Widerspruchsverfahrens; Zulässigkeit

    Auszug aus VG Karlsruhe, 05.08.2011 - 2 K 484/11
    Neben den im Gesetz geregelten Fällen erkennt das Bundesverwaltungsgericht in ständiger Rechtsprechung Fallkonstellationen an, die aus Gründen der Prozessökonomie oder weil der Sinn und Zweck eines Vorverfahrens nicht mehr erreicht werden kann oder schon erreicht wurde (vgl. zuletzt BVerwG, Urteil vom 15.09.2010 - 8 C 21/09 - NVwZ 2011, 501), ein Absehen vom erfolglosen Durchlaufen eines Vorverfahrens erlauben.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.07.2023 - 4 E 478/23

    Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für eine beabsichtigte Beschwerde

    Auf § 9 des Landesjustizkostengesetzes des Landes Baden-Württemberg (LJKG), den die Klägerin in ihrem Verweis auf das Urteil des VG Karlsruhe vom 5.8.2011, - 2 K 484/11 -, juris, anführt, kann sie sich im Verhältnis zur Berliner Kosteneinziehungsstelle offensichtlich nicht berufen.
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Rechtsprechung
   VG Aachen, 13.03.2012 - 2 K 484/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,10047
VG Aachen, 13.03.2012 - 2 K 484/11 (https://dejure.org/2012,10047)
VG Aachen, Entscheidung vom 13.03.2012 - 2 K 484/11 (https://dejure.org/2012,10047)
VG Aachen, Entscheidung vom 13. März 2012 - 2 K 484/11 (https://dejure.org/2012,10047)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • nrw.de (Pressemitteilung)

    Presseerklärung zu den Verfahren 'Tagespflege gegen die Stadt Aachen als örtlicher Jugendhilfeträger'

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 05.12.1996 - 5 C 51.95

    Kinder- und Jugendhilferecht - Anspruch auf Förderung eines Kindes in

    Auszug aus VG Aachen, 13.03.2012 - 2 K 484/11
    Im Übrigen sei die Pflege und Erziehung der Kinder das natürliche Recht der Eltern (vgl. § 1 Abs. 2 Satz 1 SGB VIII), vgl. zu all diesen Fragen: Bundesverwaltungsgericht (BVerwG), Urteil vom 5. Dezember 1996 - 5 C 51/95 -, BVerwGE 102, 274 ff.

    Bei einer Behandlung des Antrags der Kläger vom 6. (2.) Januar 2011 nach § 24 Abs. 3 SGB VIII wird die Beklagte auch zu prüfen haben, ob das Kind (dafür spricht der Wortlauft des Gesetzes) oder die personensorgeberechtigten Eltern, so etwa das BVerwG, Urteil vom 5. Dezember 1996 - 5 C 51/95 -, BVerwGE 102, 274 ff., zur früheren Gesetzesfassung des § 23 SGB VIII, Inhaber des Anspruchs auf Zugang zur Kindertagespflege sind.

  • VG Aachen, 13.03.2012 - 2 K 1089/11

    Anspruch einer Tagespflegeperson auf laufende Geldleistungen für die Betreuung

    Auszug aus VG Aachen, 13.03.2012 - 2 K 484/11
    Auch wenn es nicht dem Rechtskreis der Kläger zugeordnet ist, die Höhe der laufenden Geldleistung zu bestimmen oder gar einzufordern, so hat die Beklagte nach einer Bewilligung öffentlich geförderter Tagespflege für den Sohn der Kläger in der Konsequenz unter Auswertung der Urteile der Kammer vom gleichen Tag, vgl. Urteile vom 14. Februar 2012 - 2 K 1629/10 - und 2 K 1089/11, zunächst in ihrer eigenen Zuständigkeit festzulegen, was im hier streitigen Zeitraum als angemessene "laufende Geldleistung" zu bewilligen ist.
  • VG Aachen, 13.03.2012 - 2 K 1629/10

    Klagebefugnis einer Tagespflegeperson in Bezug auf laufende Geldleistungen aus §

    Auszug aus VG Aachen, 13.03.2012 - 2 K 484/11
    Auch wenn es nicht dem Rechtskreis der Kläger zugeordnet ist, die Höhe der laufenden Geldleistung zu bestimmen oder gar einzufordern, so hat die Beklagte nach einer Bewilligung öffentlich geförderter Tagespflege für den Sohn der Kläger in der Konsequenz unter Auswertung der Urteile der Kammer vom gleichen Tag, vgl. Urteile vom 14. Februar 2012 - 2 K 1629/10 - und 2 K 1089/11, zunächst in ihrer eigenen Zuständigkeit festzulegen, was im hier streitigen Zeitraum als angemessene "laufende Geldleistung" zu bewilligen ist.
  • BVerfG, 13.03.1993 - 2 BvR 1988/92

    Maßstäbe für die Beurteilung der Beachtlichkeit eines Asylfolgeantrags sowie die

    Auszug aus VG Aachen, 13.03.2012 - 2 K 484/11
    Dann ist es ausreichend, durch die Aufhebung dieser formellen Entscheidung den Weg zur Sachprüfung erneut zu eröffnen, vgl. BVerwG, Urteil vom 7. März 1995 - 9 C 264/94 -, DVBl. 1995, 857 ff. = NVwZ 1996, 80 ff.; Bundesverfassungsgericht, Kammerbeschluss vom 13. März 1993, 2 BvR 1988/92 - InfAuslR 1993, 229 f.; diese Entscheidungen betrafen Fälle des Asylrechts.
  • BVerwG, 30.04.1971 - VI C 35.68

    Zulässigkeit der Erhebung einer isolierten Anfechtungsklage - Besoldung eines

    Auszug aus VG Aachen, 13.03.2012 - 2 K 484/11
    In der höchstrichterlichen Rechtsprechung ist mehrfach die Zulässigkeit solcher Anfechtungsklagen bejaht worden, vgl. BVerwG, Urteil vom 30. April 1971 - VI C 35.68 -, BVerwGE 38, 99 ff. - , in Fällen des öffentlichen Dienstrechts, etwa bei der Festsetzung eines Besoldungsdienstalters unter Berücksichtigung von Vordienstzeiten im Angestelltenverhältnis.
  • BVerwG, 23.01.1992 - 3 C 50.89

    Anforderungen an das Bestehen eines feststellungsfähigen Rechtsverhältnisses -

    Auszug aus VG Aachen, 13.03.2012 - 2 K 484/11
    Als feststellungsfähiges Rechtsverhältnis im Sinne des § 43 Abs. 1 VwGO versteht man allgemein die aus einem konkreten Sachverhalt aufgrund einer Rechtsnorm des öffentlichen Rechts sich ergebenden rechtlichen Beziehungen einer (natürlichen oder juristischen) Person zu einer anderen Person oder Sache, vgl. BVerwG, Urteil vom 26. Januar 1996 - 8 C 19/94 -, BVerwGE 100, 262 ff. und Urteil vom 23. Januar 1992 - 3 C 50/89 -, BVerwGE 89, 327 ff.
  • BVerwG, 07.03.1995 - 9 C 264.94

    Anforderungen an die Durchführung einer Anfechtungsklage gegen eine

    Auszug aus VG Aachen, 13.03.2012 - 2 K 484/11
    Dann ist es ausreichend, durch die Aufhebung dieser formellen Entscheidung den Weg zur Sachprüfung erneut zu eröffnen, vgl. BVerwG, Urteil vom 7. März 1995 - 9 C 264/94 -, DVBl. 1995, 857 ff. = NVwZ 1996, 80 ff.; Bundesverfassungsgericht, Kammerbeschluss vom 13. März 1993, 2 BvR 1988/92 - InfAuslR 1993, 229 f.; diese Entscheidungen betrafen Fälle des Asylrechts.
  • BVerwG, 26.01.1996 - 8 C 19.94

    Klagen gegen kommunale Mietspiegel sind unzulässig

    Auszug aus VG Aachen, 13.03.2012 - 2 K 484/11
    Als feststellungsfähiges Rechtsverhältnis im Sinne des § 43 Abs. 1 VwGO versteht man allgemein die aus einem konkreten Sachverhalt aufgrund einer Rechtsnorm des öffentlichen Rechts sich ergebenden rechtlichen Beziehungen einer (natürlichen oder juristischen) Person zu einer anderen Person oder Sache, vgl. BVerwG, Urteil vom 26. Januar 1996 - 8 C 19/94 -, BVerwGE 100, 262 ff. und Urteil vom 23. Januar 1992 - 3 C 50/89 -, BVerwGE 89, 327 ff.
  • OVG Schleswig-Holstein, 16.08.2006 - 2 LB 46/05

    Kinder- und Jugendhilfe, Kindertagespflege, Kostenübernahme, Tagesbetreuung

    Auszug aus VG Aachen, 13.03.2012 - 2 K 484/11
    Durch das TAG, das am 1. Januar 2005 in Kraft getreten ist, wurden der Wortlaut der §§ 23 f. SGB VIII und damit die Regelungen über die Leistungen der Tagespflege so weitgehend abgeändert, dass hiernach in der Rechtsprechung die Auffassung vertreten wurde, aus dieser Vorschrift ließen sich weder eigene Rechte der Tagespflegeperson noch der Eltern ableiten, deren Kinder in Tagespflege betreut würden, vgl. etwa: Oberverwaltungsgericht (OVG) Schleswig, Urteil vom 6. August 2006 - 2 LB 46/05 -, juris, und Verwaltungsgericht (VG) Schleswig, Urteil vom 15. Juni 2005 - 15 A 468/04 -, juris.
  • VG Schleswig, 15.06.2005 - 15 A 468/04
    Auszug aus VG Aachen, 13.03.2012 - 2 K 484/11
    Durch das TAG, das am 1. Januar 2005 in Kraft getreten ist, wurden der Wortlaut der §§ 23 f. SGB VIII und damit die Regelungen über die Leistungen der Tagespflege so weitgehend abgeändert, dass hiernach in der Rechtsprechung die Auffassung vertreten wurde, aus dieser Vorschrift ließen sich weder eigene Rechte der Tagespflegeperson noch der Eltern ableiten, deren Kinder in Tagespflege betreut würden, vgl. etwa: Oberverwaltungsgericht (OVG) Schleswig, Urteil vom 6. August 2006 - 2 LB 46/05 -, juris, und Verwaltungsgericht (VG) Schleswig, Urteil vom 15. Juni 2005 - 15 A 468/04 -, juris.
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