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   OVG Sachsen-Anhalt, 17.08.2006 - 2 K 50/04   

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OVG Sachsen-Anhalt, 17.08.2006 - 2 K 50/04 (https://dejure.org/2006,14717)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 17.08.2006 - 2 K 50/04 (https://dejure.org/2006,14717)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 17. August 2006 - 2 K 50/04 (https://dejure.org/2006,14717)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Judicialis

    GG Art. 20 Abs. 3; ; BauNVO § 1 Abs. 5; ; BauNVO § 1 Abs. 9; ; BauGB § 1 Abs. 6; ; BauGB § 214 Abs. 3 S. 2

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Einzelhandelsbetriebsausschluss mit best. Warensortiment

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • OVG Sachsen-Anhalt (Leitsatz)

    Ausschluss von Einzelhandelsbetrieben mit bestimmten Warensortimenten im Gewerbegebiet

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Ausschluss bestimmter Arten von allgemein zulässigen Einzelhandelsbetrieben im Bebauungsplan; Antragsbefugnis im Normenkontrollverfahren; Verletzung des Bestimmtheitsgebotes; Verletzung des Gebots der Abwägung öffentlicher und privater Interessen; Einfluss eines ...

  • OVG Sachsen-Anhalt (Leitsatz)

    Ausschluss von Einzelhandelsbetrieben mit bestimmten Warensortimenten im Gewerbegebiet

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (23)

  • BVerwG, 19.09.2002 - 4 CN 1.02

    Teilnichtigkeit; Abschnittsbildung; reformatio in peius; "bedingter"

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 17.08.2006 - 2 K 50/04
    Mängel, die einzelnen Festsetzungen eines Bebauungsplans anhaften, führen dann nicht zu dessen Gesamtnichtigkeit, wenn - erstens - die übrigen Regelungen, Maßnahmen oder Festsetzungen, für sich betrachtet, noch eine sinnvolle städtebauliche Ordnung im Sinne des § 1 Abs. 3 BauGB bewirken können und wenn - zweitens - die Gemeinde nach ihrem im Planungsverfahren zum Ausdruck gekommenen Willen im Zweifel auch eine Satzung dieses eingeschränkten Inhalts beschlossen hätte; umgekehrt ist eine Gesamtnichtigkeit dann festzustellen, wenn eine einzelne nichtige Festsetzung mit dem gesamten Bebauungsplan in einem untrennbaren Zusammenhang steht (vgl. BVerwG, Urt. v. 19.09.2002 - 4 CN 1.02 -, BVerwGE 117, 58, m. w. Nachw.).

    Die Feststellung der Teilnichtigkeit setzt zunächst objektiv eine Teilbarkeit voraus (BVerwG, Urt. v. 19.09.2002, a. a. O.).

    Des Weiteren muss vermieden werden, in die kommunale Planungshoheit mehr als nötig einzugreifen; beschränkt sich die geltend gemachte Rechtsverletzung auf bestimmte Festsetzungen im Bebauungsplan, ist mithin zu prüfen, ob eine Feststellung der Nichtigkeit gerade dieses Teils dem (hypothetischen) Willen der Gemeinde am besten entspricht (BVerwG, Urt. v. 19.09.2002, a. a. O.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.11.2004 - 10a D 38/02

    Einzelhandelseinschränkung durch Bebauungsplan zulässig?

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 17.08.2006 - 2 K 50/04
    Eine auf § 1 Abs. 5 und 9 BauNVO gestützte Planung muss mit Argumenten begründet werden, die sich aus der jeweiligen konkreten Planungssituation ergeben und geeignet sind, die jeweilige Abweichung von den in den §§ 2 bis 10 BauNVO vorgegebenen Gebietstypen zu tragen (OVG NW, Urt. v. 12.11.2004 - 10a D 38/02.NE -, NVwZ-RR 2005, 309).

    Wenn aber Einzelhandel mit ausgewählten Warensortimenten im Hinblick auf seine "Zentrenschädlichkeit" ausgeschlossen werden soll, bedarf es konkreter Angaben dazu, weshalb jegliche Form von Einzelhandel der besagten Art - würde er im betroffenen Baugebiet angesiedelt - die gewachsenen Einzelhandelsstrukturen in den Zentren der Gemeinde unabhängig von der Art und dem Umfang des jeweiligen Warenangebots schädigen würde (OVG NW, Urt. v. 12.11.2004, a. a. O.).

    Einer aussagekräftigen Planungsgrundlage bedarf es vor allem dann, wenn - wie hier - eine den Einzelhandel stark einschränkende Festsetzung getroffen werden soll, die nach Sortimenten differenziert (vgl. OVG NW, Urt. v. 12.11.2004, a. a. O.).

  • BVerwG, 30.04.2004 - 4 CN 1.03

    Normenkontrolle; Antragsbefugnis; abwägungserheblicher Belang; Einbeziehung eines

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 17.08.2006 - 2 K 50/04
    Erforderlich, aber auch ausreichend für die Antragsbefugnis ist, dass der Antragsteller hinreichend substanziiert Tatsachen vorträgt, die es zumindest als möglich erscheinen lassen, dass er durch Festsetzungen eines Bebauungsplans in einem Recht verletzt wird (BVerwG, Urt. v. 30.04.2004 - BVerwG 4 CN 1.03 -, NVwZ 2004, 1120; Urt. v. 24.09.1998 - BVerwG 4 CN 2.98 -, BVerwGE 107, 215).

    In Betracht kommt nicht nur eine Verletzung des Grundeigentums (vgl. hierzu BVerwG, Urt. v. 10.03.1998 - BVerwG 4 CN 7.96 -, NVwZ 1998, 732), sondern darüber hinaus auch eine Verletzung des in § 1 Abs. 6 des Baugesetzbuchs in der hier maßgeblichen Fassung vom 15.12.1997 (BGBl I 2902) - BauGB a. F. - normierten Abwägungsgebots (BVerwG, Urt. v. 30.04.2004, a. a. O.; Urt. v. 24.09.1998, a. a. O.).

  • BVerwG, 24.09.1998 - 4 CN 2.98

    Normenkontrolle; Antragsbefugnis; Rechtsverletzung; Geltendmachung;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 17.08.2006 - 2 K 50/04
    Erforderlich, aber auch ausreichend für die Antragsbefugnis ist, dass der Antragsteller hinreichend substanziiert Tatsachen vorträgt, die es zumindest als möglich erscheinen lassen, dass er durch Festsetzungen eines Bebauungsplans in einem Recht verletzt wird (BVerwG, Urt. v. 30.04.2004 - BVerwG 4 CN 1.03 -, NVwZ 2004, 1120; Urt. v. 24.09.1998 - BVerwG 4 CN 2.98 -, BVerwGE 107, 215).

    In Betracht kommt nicht nur eine Verletzung des Grundeigentums (vgl. hierzu BVerwG, Urt. v. 10.03.1998 - BVerwG 4 CN 7.96 -, NVwZ 1998, 732), sondern darüber hinaus auch eine Verletzung des in § 1 Abs. 6 des Baugesetzbuchs in der hier maßgeblichen Fassung vom 15.12.1997 (BGBl I 2902) - BauGB a. F. - normierten Abwägungsgebots (BVerwG, Urt. v. 30.04.2004, a. a. O.; Urt. v. 24.09.1998, a. a. O.).

  • BVerwG, 22.05.1987 - 4 C 77.84

    Zulässigkeit eines erst in der Berufungsinstanz gestellten hilfsweisen

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 17.08.2006 - 2 K 50/04
    Damit ist gemeint, dass es spezielle Gründe gerade für eine gegenüber § 1 Abs. 5 BauNVO noch feinere Ausdifferenzierung der zulässigen Nutzung geben muss (vgl. BVerwG, Urt. v. 22.05.1987 - 4 C 77.84 -, BVerwGE 77, 317 [320 f.]).

    Ist - wie hier - eine Festsetzung nach § 1 Abs. 9 BauNVO das gegenüber § 1 Abs. 5 BauNVO zurückhaltendere und die betroffenen Eigentümer weniger belastende Planungsinstrument, kann ein gegenüber Absatz 5 größeres Gewicht der städtebaulichen Gründe nicht gefordert werden; vielmehr kann die besondere städtebauliche Begründung für einen auf bestimmte Arten der baulichen oder sonstigen Anlagen begrenzten planerischen Zugriff der Gemeinde gerade in der konkreten Planungssituation und einer sich hieraus ergebenden Beschränkung auf einen Ausschnitt der an sich nach Absatz 5 insgesamt ausschließbaren Nutzungsart liegen (BVerwG, Urt. v. 22.05.1987, a. a. O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 30.01.2006 - 3 S 1259/05

    Zulässiger Ausschluss innenstadtrelevanter Einzelhandelssortimente im

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 17.08.2006 - 2 K 50/04
    Wünscht die Gemeinde an einem bestimmten Standort keine Einzelhandelsbetriebe, so ist es ihr unter dem Blickwinkel des § 1 Abs. 3 BauGB a. F. nicht verwehrt, ein Gewerbegebiet unter Ausschluss dieses Nutzungstyps festzusetzen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 11.05.1999, a. a. O.; VGH BW, Urt. v. 30.01.2006 - 3 S 1259/05 -, BauR 2006, 952).

    Es ist außerdem in jedem Einzelfall zu prüfen, welche Sortimente unter Berücksichtigung der örtlichen Besonderheiten als innenstadtrelevant einzustufen sind; hierfür bedarf es in der Regel eines Einzelhandelsgutachtens, das in Kenntnis der vorhandenen Angebotsstruktur und unter Beachtung der mit dem gemeindlichen Einzelhandelskonzept verfolgten städtebaulichen Ziele ortsbezogen die zentrenrelevanten Sortimente ermittelt (VGH BW, Urt. v. 30.01.2006, a. a. O., S. 957 f.; Fickert/Fieseler, BauNVO, 10. Aufl., § 11 RdNr. 27.22).

  • BVerwG, 24.01.1995 - 4 NB 3.95

    Bebauungsplan - Bestimmtheitsgrundsatz - Normenklarheit - Auslegung des

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 17.08.2006 - 2 K 50/04
    Das erforderliche Maß der Konkretisierung von Festsetzungen eines Bebauungsplans richtet sich danach, was nach den Verhältnissen des Einzelfalles (Planungsziele, örtliche Verhältnisse) für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist und dem Gebot gerechter Abwägung der konkret berührten privaten und öffentlichen Belange entspricht (vgl. BVerwG, Urt. v. 11.03.1988 - 4 C 56.85 -, NVwZ 1989, 659, Beschl v. 20.01.1995 - 4 NB 43.93 -, NVwZ 1995, 692; Beschl. v. 24.01.1995 - 4 NB 3.95 -, NVwZ-RR 1995, 311).

    Dabei können textliche Festsetzungen in einem Bebauungsplan auch mit Hilfe von unbestimmten Rechtsbegriffen getroffen werden, wenn sich ihr näherer Inhalt unter Berücksichtigung der örtlichen Verhältnisse und des erkennbaren Willens des Normgebers erschließen lässt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 24.01.1995, a. a. O.).

  • BVerwG, 21.12.1992 - 4 B 182.92
    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 17.08.2006 - 2 K 50/04
    Die "besonderen städtebaulichen Gründe" müssen aber auf die durch die jeweiligen örtlichen Verhältnisse bedingten Strukturen zugeschnitten sein (vgl. BVerwG, Beschl. v. 21.12.1992 - 4 B 182.92 -, Buchholz 406.12 § 1 BauNVO Nr. 15).
  • BVerwG, 27.07.1998 - 4 BN 31.98

    Bebauungsplan; Festsetzungen über Einzelhandelsbetriebe; Branchendifferenzierung;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 17.08.2006 - 2 K 50/04
    Es entspricht einer legitimen städtebaulichen Zielsetzung, wenn bestimmte Einzelhandelsbetriebe in einem Bebauungsplan mit der Begründung ausgeschlossen werden, diese seien geeignet, den bisherigen Charakter eines Stadtteilkerns negativ zu beeinflussen (BVerwG, Beschl. v. 27.07.1998 - 4 BN 31.98 -, BauR 1998, 1197).
  • BVerwG, 10.11.2004 - 4 BN 33.04

    Zulässigkeit einer Sortimentsbeschränkungen des Einzelhandels zur Stärkung der

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 17.08.2006 - 2 K 50/04
    Der Gemeinde ist es insbesondere gestattet, Nutzungsarten in bestimmten Gemeindegebieten mit dem Ziel auszuschließen, eventuelle Neuansiedlungen zwecks Steigerung oder Erhaltung der Attraktivität dem Zentrum zuzuführen; denn Bauleitplanung erschöpft sich nicht darin, bereits eingeleitete Entwicklungen zu steuern, sondern ist auch ein Mittel, um städtebauliche Ziele für die Zukunft zu formulieren (BVerwG, Beschl. v. 10.11.2004 - 4 BN 33.04 -, BauR 2005, 818).
  • BVerwG, 21.08.1981 - 4 C 57.80

    Voraussetzung für die Annahme von Abwägungsmängeln im Bauplanungsrecht

  • BVerwG, 04.10.2001 - 4 BN 45.01

    Verhinderungsplanung und Beweis des ersten Anscheins; Anforderungen an die

  • BVerwG, 14.12.1995 - 4 N 2.95

    Einrichtung von Spielhallen im Gewerbegebiet

  • BVerwG, 10.03.1998 - 4 CN 6.97

    Bebauungsplan; Normenkontrollverfahren; Antragsbefugnis; Rechtsverletzung;

  • VGH Baden-Württemberg, 02.05.2005 - 8 S 1848/04

    Sortimentseinschränkung für großflächigen Einzelhandel im Sondergebiet

  • BVerwG, 05.07.1974 - IV C 50.72

    Flachglas - § 1 Abs. 6 BauGB, Abwägungsfehlerlehre, Abwägungsausfall,

  • BVerwG, 11.03.1988 - 4 C 56.84

    Konkretisierung - Bauplanerische Festsetzungen - Notwendiges Maß

  • BVerwG, 01.11.1974 - IV C 38.71

    Straßenrechtliche Widmung im räumlichen Geltungsbereich eines Bebauungsplans:

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.10.2003 - 10a D 76/01

    Ausschlusskriterium "innenstadtbedeutsames Sortiment"

  • BVerwG, 20.01.1995 - 4 NB 43.93

    Normenkontrollverfahren - Bebauungsplan - Antragsbefugnis - Entscheidungsformel -

  • BVerwG, 10.04.2000 - 11 B 61.99

    Wiederbeschaffungszeitwert

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.05.2004 - 7a D 30/03

    Schutz der Versorgungsfunktion der Innenstadt als Zielsetzung einer gemeindlichen

  • BVerwG, 29.01.1992 - 4 NB 22.90

    Verwaltungsprozeßrecht: Rechtsschutzinteresse für einen Normenkontrollantrag auf

  • OVG Rheinland-Pfalz, 15.11.2010 - 1 C 10320/09

    Klagen gegen Factory-Outlet-Center in Montabaur bleiben ohne Erfolg

    (vgl. BVerwG, Urteil vom 22.05.1987, BVerwGE 77, 317 ; OVG LSA, Urteil vom 17.08.2006, 2 K 50/04).
  • VGH Hessen, 16.12.2010 - 4 C 1272/10

    Ausschluss von Einzelhandelsbetrieben mit zentrenrelevanten Sortimenten im

    Allerdings fordert eine Feindifferenzierung der zulässigen Art der baulichen Nutzung auf der Grundlage von § 1 Abs. 9 BauNVO eine städtebauliche Begründung, die sich aus der jeweiligen konkreten Planungssituation ergeben muss und geeignet ist, die Abweichung von den in der Baunutzungsverordnung vorgesehenen Gebietstypen durch hinreichend gewichtige Allgemeinbelange in nachvollziehbarer Weise zu rechtfertigen (OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 18.09.2009 - 7 D 85/08.NE - NVwZ-RR 2010, 308 (LS); OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 17.08.2006 - 2 K 50/04 - zitiert nach Juris; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 22.04.2004, a. a. O.).

    Die besonderen städtebaulichen Gründe müssen aber auf die durch die jeweiligen örtlichen Verhältnisse bedingten Strukturen zugeschnitten sein (BVerwG, Beschluss vom 21.12.1992 - BVerwG 4 B 182.92 - BRS 55 Nr. 42; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 04.05.2007, a. a. O.; OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 17.08.2006, a. a. O.).

  • OVG Hamburg, 01.11.2006 - 2 E 7/01

    Ausschluss von weiterem Lebensmitteleinzelhandel

    Dem entspricht es, dass der Ausschluss von Einzelhandelsbetrieben einer bestimmten Branche mit der Begründung, ihre Ansiedlung führe zu einer Gefährdung bzw. zu einem Wegfall der vorhandenen Versorgungsstrukturen in einem Wohngebiet, auch nach der Rechtsprechung anderer Oberverwaltungsgerichte konkrete nachvollziehbare Angaben und Untersuchungen zu den Strukturen in dem Gebiet voraussetzt (vgl. hierzu z.B. OVG Sachsen-Anhalt, Urt. v. 17.8.2006, 2 K 50/04, juris; OVG Nordrh.-Westf., Urt. v.17.1.2006, ZfBR 2006 S. 590, 591; OVG Mecklenburg-Vorpommern, Urt. v. 17.12.2003, BRS 66 Nr. 41 S. 228, 230).
  • OVG Hamburg, 13.04.2011 - 2 E 6/07

    Umwandlung eines Industriegebietes in ein Gewerbegebiet; Ausschluss von

    Nach der obergerichtlichen Rechtsprechung erfordere der Ausschluss von Einzelhandelsbetrieben mit der Begründung, ihre Ansiedlung führe zu einer Gefährdung bzw. zu einem Wegfall der vorhandenen Versorgungsstrukturen, konkrete nachvollziehbare Angaben und Untersuchungen zu den Gebietsstrukturen (unter Hinweis auf OVG Hamburg, Urt. v. 1.11.2006, NordÖR 2007, 168 ff.; OVG Magdeburg, Urt. v. 17.8.2006, 2 K 50/04, juris; OVG Münster, Urt. v. 17.1.2006, NVwZ-RR 2006, 592 ff.; OVG Greifswald, Urt. v. 17.12.2003, BRS 66 Nr. 41).
  • VG Düsseldorf, 07.05.2009 - 9 K 4016/07
    Hiernach sind mit Randsortimenten in Abgrenzung zu dem, was begrifflich unter Hauptsortimenten zu verstehen ist, erkennbar Waren gemeint, die unter Berücksichtigung branchen- und marktüblicher Gepflogenheiten nur eine ergänzende und untergeordnete Bedeutung haben und notfalls durch Einholung eines Gutachtens als solche zu ermitteln sind vgl. dazu OVG NRW, Urteil vom 22. Juni 1998 - 7a D 108/96.NE -, zitiert nach juris sowie OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 17. August 2006 - 2 K 50/04 -, zitiert nach juris sowie allgemein BVerwG, Beschluss vom 4. Oktober 2001 - 4 BN 45.01 -, BRS 64 Nr. 28.
  • VG Koblenz, 06.10.2006 - 7 L 1397/06

    Nutzungsuntersagung kann vollzogen werden

    Diese dürfen zwar auch mit Hilfe unbestimmter Rechtsbegriffe getroffen werden, wenn sich ihr Inhalt unter Berücksichtigung der örtlichen Verhältnisse und des erkennbaren Willens des Normgebers erschließen lässt (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 24. August 2000 - 1 C 11457/99 - OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 17. August 2005 - 2 K 50/04 - nach juris).
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