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   FG Köln, 24.02.2005 - 2 K 5219/01   

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https://dejure.org/2005,6479
FG Köln, 24.02.2005 - 2 K 5219/01 (https://dejure.org/2005,6479)
FG Köln, Entscheidung vom 24.02.2005 - 2 K 5219/01 (https://dejure.org/2005,6479)
FG Köln, Entscheidung vom 24. Februar 2005 - 2 K 5219/01 (https://dejure.org/2005,6479)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorlage der Originalrechnungen während der Antragsfrist im Vergütungsverfahren

  • rechtsportal.de

    Vorlage der Originalrechnungen während der Antragsfrist im Vergütungsverfahren

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Umsatzsteuer: - Vorlage der Originalrechnungen während der Antragsfrist im Vergütungsverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Vorlage einer Unternehmensbescheinigung als materiell-rechtliche Voraussetzung der Vorsteuervergütung; Pflicht zur Vorlage der einen Vergütungsantrag rechtfertigenden Originalrechnungen im Vergütungsverfahren; Bestimmung des Leistungsortes im ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2005, 913
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • FG Köln, 13.11.2003 - 2 K 4850/00

    Vorsteuervergütung

    Auszug aus FG Köln, 24.02.2005 - 2 K 5219/01
    Der Berichterstatter hat die Klägerin durch Schreiben vom 8. Dezember 2004 auf das Senatsurteil vom 13. November 2003 (2 K 4850/00, EFG 2004, 382) hingewiesen.

    aa) Durch rechtskräftiges Urteil vom 13. November 2003 (2 K 4850/00, EFG 2004, 382) hat der erkennende Senat diesbezüglich entschieden, dass die in § 18 Abs. 9 Satz 3 UStG für "den Vergütungsantrag" genannte 6-Monats-Frist in der Zusammenschau mit § 18 Abs. 9 Satz 4 UStG zu verstehen ist, wonach der Unternehmer "die Vorsteuerbeträge durch Vorlage von Rechnungen ... im Original nachzuweisen" hat.

    Zwar hatte er dieses schon in seinem Urteil vom 13. November 2003 (a.a.O.) getan und dazu insbesondere auf die entsprechende Anregung des BFH im Urteil vom 10. April 2003 (V R 35/01, BFHE 202, 187, BStBl II 2003, 782) hingewiesen.

  • BFH, 21.10.1999 - V R 76/98

    Form und Frist für Anträge auf Vorsteuervergütung

    Auszug aus FG Köln, 24.02.2005 - 2 K 5219/01
    Bei der vorgenannten Frist handelt es sich um eine nicht verlängerbare Ausschlussfrist (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs -BFH- vom 21. Oktober 1999 V R 76/98, BFHE 190, 293, BStBl II 2000, 214; Stadie, a.a.O., § 18 UStG Rz. 881.2; Kraeusel in Reiß/Kraeusel/Langer, UStG, § 18 UStG Rz. 669 mwN).
  • BFH, 10.04.2003 - V R 35/01

    Vergütung von Vorsteuerbeträgen

    Auszug aus FG Köln, 24.02.2005 - 2 K 5219/01
    Zwar hatte er dieses schon in seinem Urteil vom 13. November 2003 (a.a.O.) getan und dazu insbesondere auf die entsprechende Anregung des BFH im Urteil vom 10. April 2003 (V R 35/01, BFHE 202, 187, BStBl II 2003, 782) hingewiesen.
  • FG Köln, 24.02.2005 - 2 K 6264/02

    Vorlage der Originalrechnungen während der Antragsfrist im Vergütungsverfahren

    Die Einzelheiten ihres Leistungsangebotes ergeben sich aus der zu den Gerichtsakten im Verfahren 2 K 5219/01 gereichten Informationsbroschüre "Service-Scheckheft - CCC- AG Euro Service", auf deren gesamten Inhalt hier im übrigen verwiesen wird: Danach bot sie ihren Mitgliedern drei Leistungspakete an.

    Dagegen legte die Klägerin mit Schreiben vom 27. September 2001, beim Beklagten mit Eingangsstempel 1. Oktober 2001 versehen, Einspruch ein, den sie durch Verweis auf ihr Vorbringen im Klageverfahren 2 K 5219/01 zum Vergütungszeitraum 1997 begründete.

    Zur materiellen Rechtslage könne vollumfänglich auf das Vorbringen im Klageverfahren 2 K 5219/01 verwiesen werden, wobei allerdings noch die Unternehmerbescheinigungen für die Streitjahre im Original vorgelegt werden könnten (auf den Inhalt der am 30. März 2004 ausgestellten Bescheinigungen der Hauptabteilung Mehrwertsteuer der bb-Steuerverwaltung wird verweisen).

    Zur materiellen Rechtslage werde auf das Verfahren 2 K 5219/01 verwiesen.

  • FG Köln, 21.02.2008 - 2 K 736/07

    Erfordernis einer eigenhändigen Unterschrift zur Abgabe eines ordnungsgemäßen

    Die vorgenannte Ausschlussfrist steht dabei nicht nur in Zusammenhang mit § 18 Abs. 9 Satz 4 UStG (so bereits Urteil des erkennenden Senats vom 24. Februar 2005, 2 K 5219/01, EFG 2005, 913), sondern angesichts des Wortlauts der Norm auch mit § 18 Abs. 9 Satz 5 UStG.
  • FG Köln, 21.02.2008 - 2 K 754/04

    Erfordernis einer eigenhändigen Unterschrift zur Abgabe eines ordnungsgemäßen

    Die vorgenannte Ausschlussfrist steht dabei nicht nur in Zusammenhang mit § 18 Abs. 9 Satz 4 UStG (so bereits Urteil des erkennenden Senats vom 24. Februar 2005 2 K 5219/01, EFG 2005, 913), sondern auch mit § 18 Abs. 9 Satz 5 UStG.
  • FG Köln, 25.01.2007 - 2 K 1092/05

    Antragsfrist für Vergütungserstattung der Mehrwertsteuer einer nicht im

    Die vorgenannte Ausschlussfrist steht dabei nicht nur in Zusammenhang mit § 18 Abs. 9 Satz 4 UStG (so bereits Urteil des erkennenden Senats vom 24. Februar 2005 2 K 5219/01, EFG 2005, 913), sondern auch mit § 18 Abs. 9 Satz 5 UStG.
  • FG Köln, 19.10.2006 - 2 K 1629/05

    Ordnungsmäßigkeit eines Vorsteuervergütungsantrags

    Die vorgenannte Ausschlussfrist ist dabei nicht nur in der Zusammenschau mit § 18 Abs. 9 Satz 4 UStG (so bereits der erkennende Senat im Urteil vom 24. Februar 2005 2 K 5219/01, EFG 2005, 913), sondern auch mit § 18 Abs. 9 Satz 5 UStG zu verstehen, weshalb ein ordnungsgemäßer Vergütungsantrag zumindest auch eine Unterschrift des Unternehmers aufweisen muss.
  • FG Köln, 19.03.2009 - 2 K 2233/07

    Notwendigkeit der Einreichung eines fristgerechten ordnungsgemäßen Antrags auf

    Die vorgenannte Ausschlussfrist steht dabei nicht nur in Zusammenhang mit § 18 Abs. 9 Satz 4 UStG (so bereits Urteil des erkennenden Senats vom 24. Februar 2005, 2 K 5219/01, EFG 2005, 913), sondern angesichts des Wortlauts der Norm auch mit § 18 Abs. 9 Satz 5 UStG, wonach der Antrag vom Unternehmer eigenhändig zu unterschreiben ist.
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